Neverdo 29. Januar Sorry, wurde schon an anderer Stelle beantwortet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica 5. Februar Am 5.2.2025 um 06:11 von uRaNobody: Hört man öfter, dass Frauen es leichter haben. Vielleicht ist das aber auch nur ein Gerücht. Keine Ahnung Ich glaube nicht, dass es Frauen grundsätzlich leichter haben. Das sie es möglicherweise tatsächlich leichter haben liegt vielleicht daran, dass ihr Arbeitsalltag leider noch immer oft anders ist als der von Männern. Während Männer nämlich in der Mehrzahl weiterhin eher in ihrem Beruf aufgehen und dort Überstunden/Mehrarbeit machen, bleibt an den Frauen neben einer bestehenden beruflichen Tätigkeit oft der Großteil der unbezahlten "Hausarbeit" hängen. Wenn jetzt beide zum Tag X ihren Beruf an den Nagel hängen, hat die Frau noch immer einen geregelten, ausgefüllten Alltag und ausreichend Sozialkontakte. Dem gegenüber ist der Mann alleine, hat nur seinen Bierkasten, den 80-Zoll-Flatscreen mit 2000 Programmen und jede Menge dumme Ideen. Vielleicht eine etwas drastische Betrachtung, aber ich habe das Gefühl von der Realität nicht weit weg zu sein. SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker 5. Februar Sozialkontakte durch Hausarbeit?! Ja... das ist sicherlich nahe an der Realität. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 5. Februar Am 5.2.2025 um 09:23 von Schwachzocker: Sozialkontakte durch Hausarbeit?! Es geht um bestehende Sozialkontakte, die nicht wegbrechen, wenn man vorher und nachher auch die Hausarbeit macht. Am 5.2.2025 um 09:13 von Norica: Dem gegenüber ist der Mann alleine, hat nur seinen Bierkasten, den 80-Zoll-Flatscreen mit 2000 Programmen und jede Menge dumme Ideen. du kennst anscheinend sehr merkwürdige Männer. @Sapine gerne wegmoderieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker 5. Februar Am 5.2.2025 um 09:30 von odensee: Es geht um bestehende Sozialkontakte, die nicht wegbrechen, wenn man vorher und nachher auch die Hausarbeit macht. Ich verstehe den Zusammenhang nicht ganz. Wenn Sozialkontakte nicht wegbrechen, dann hat das nichts mit der Hausarbeit zu tun. Wenn sie hingegen wegbrechen, dann hat das viel mit Zitat Bierkasten, den 80-Zoll-Flatscreen ...zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 5. Februar Am 5.2.2025 um 09:13 von Norica: ... hat nur seinen Bierkasten, .... jede Menge dumme Ideen.... Dosenbier ist in dem Alter leichter. Dumme Ideen haben Männer ihr ganzes Leben. Frauen vermutlich auch, da bin ich aber nur Beobachter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 5. Februar Am 5.2.2025 um 09:30 von odensee: @Sapine gerne wegmoderieren Aber erst wenn das Thema ausgelutscht ist Stark vereinfacht und pauschaliert bekommen Frauen Druck von außen, wenn es um Familie geht und Hausarbeit. Osterputz und die gut organisierte Familie "erwartet" man von ihnen. Bei Männern wird die berufliche Entwicklung erwartet. Auch wenn Frauen mittlerweile zunehmend noch zusätzlichen Druck im beruflichen Sektor bekommen, definieren Frauen sich weit weniger über den Beruf. Daher ist der Ausstieg einfacher. Man muss sich seltener erklären, warum man mit Mitte 50 der schnöden Berufswelt den Rücken zukehrt. Die andere Seite ist, dass man als Frau mit Haushaltspflichten immer etwas sinnvolles zu tun findet. Da hat man jahrelang den Haushalt vernachlässigt und kann endlich mal die Schränke ordentlich auswischen und was sonst so ansteht. Omas werden gerne als Babysitter eingeplant u.v.m. Männer können demgegenüber anfangen zu renovieren bis zum Umfallen, werden damit aber irgendwann bei der besseren Hälfte auf Widerstand stoßen, die nicht permanent in der Baustelle leben will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker 5. Februar Am 5.2.2025 um 13:26 von Sapine: ...definieren Frauen sich weit weniger über den Beruf. Daher ist der Ausstieg einfacher. Man muss sich seltener erklären, warum man mit Mitte 50 der schnöden Berufswelt den Rücken zukehrt. Ich denke, es gilt für alle Geschlechter: Niemand muss das erklären. Es ist im übrigen auch selbsterklärend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica 6. Februar · bearbeitet 6. Februar von Norica Am 5.2.2025 um 13:26 von Sapine: Die andere Seite ist, dass man als Frau mit Haushaltspflichten immer etwas sinnvolles zu tun findet. Da hat man jahrelang den Haushalt vernachlässigt und kann endlich mal die Schränke ordentlich auswischen und was sonst so ansteht. Omas werden gerne als Babysitter eingeplant u.v.m. Männer können demgegenüber anfangen zu renovieren bis zum Umfallen, werden damit aber irgendwann bei der besseren Hälfte auf Widerstand stoßen, die nicht permanent in der Baustelle leben will. So in etwa war es gemeint. Ich bitte @Sapine um Entschuldigung, falls der Beitrag oben hier in deinem Faden aus dem Rahmen gefallen ist. @odensee und @CorMaguire, die überspitzte Darstellung sollte nicht OT sein, sie entspricht leider schon mehrheitlich meiner Beobachtung und wäre für mich tatsächlich eine Erklärung, warum Männern der Umstieg schwerfallen könnte. Der Punkt würde m.M.n wegfallen, wenn es vorher eine tatsächliche Gleichverteilung häuslicher nichtbezahlter, außerberuflicher Arbeiten gäbe. Man kann das vielleicht daran sehen, dass die Umstellung vom Sparen auf das Ausgeben beiden in etwa gleich schwerfällt, wenn beide vorher auch gleich sparsam waren. Aber das ist nur meine Meinung, ich kann mich auch auf dem Holzweg befinden. SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 6. Februar Alles gut - die Diskussion ist berechtigt. Ich habe sie nur ausgelagert, damit der eigentliche Faden etwas näher am Thema bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shark25 Dienstag um 18:37 Hm, wie macht ihr das als Privatier mit der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bei Dividenden Zahlungen? Um mal bei dem Beispiel aus #82 zu bleiben. Depot 800.000€ bei z.B 4% Div. 32.000€ Kapitalerträge. 32.000€ Abgeltungsteuer 5824€ (bei 30% Teilfreistellung) 32.000€ darauf rund 20% (KV+PV) 6400€ pro Jahr bzw. 533€ im Monat. Dann bleiben von den 32.000€(-5824€-6400€) noch 19776€, bzw. 1648€/Monat. Wäre es deshalb nicht viel besser z.B 4% des Bestands (Thesaurierer) zu verkaufen. Vorabpauschale lasse ich mal weg,... Verkauf 32.000€ bei z.B. 100% Gewinn, Kapitalerträge 16.000€ 16.000€ Abgeltungsteuer 2912€ (bei 30% Teilfreistellung) 16.000€ darauf rund 20% (KV+PV) 3200€ pro Jahr bzw. 267€ im Monat. Dann bleiben von den 32.000€(-2912€-3200€) noch 25888€, bzw. 2157€/Monat. Oder habe ich da einen Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dienstag um 19:50 Am 10.6.2025 um 19:26 von shark25: Wenn man z.B. 55 Jahre ist, kann man nicht in die KVdR das geht wohl erst mit Rentenbeginn, also frühestens mit 63 Jahren. Wenn du kein Witwer bist, Du Dich nicht über Deine Frau versichern kannst und auch nicht privat versichert bist, solltest Du über einen sozialversicherten Kleinjob nachdenken, der könnte extrem lukrativ sein. vor 20 Minuten von shark25: Ich bin z.B in der GKV und will etwas vor 63 Jahren in Ruhestand gehen und von meinen Ersparnissen leben. Kannst du ab 63 die Rente mit Abschlägen bekommen? Dann ginge es ja nur um eine kurze Übergangszeit. vor 20 Minuten von shark25: Um später in die KVdR zu kommen, muß ich weiterhin dann freiwillig in die GKV einzahlen. Ich vermute mal die Alternative private Versicherung ist in dem Alter nicht mehr wirklich attraktiv. vor 20 Minuten von shark25: Da wäre es doch von Vorteil so wenig wie möglich Einkommen zu haben um die KV Beiträge klein zu halten. das stimmt wohl vor 20 Minuten von shark25: Dann wird der Vorteil der Thesaurierer ja noch größer! Genau umgekehrt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher Mittwoch um 09:57 · bearbeitet Mittwoch um 09:58 von finisher Am 11.6.2025 um 08:09 von shark25: Ja, es wird ca. 1250€ Einkommen angenommen das ergibt dann ca. 250€ KV+PV im Monat bzw. 3000€ im Jahr. Sind ca. 2600€ im Jahr, bei 832.000€. Selbst dann ist der verbleibende Gesamtbetrag doch immer noch höher? Thesaurierer 32.000€(-2912€ St-3200€ KV-2600 Vorab) bleibt 23388€. Ausschütter 32.000€(-5824€ St-6400€ KV) bleibt 19776€ Es geht doch darum das Einkommen möglichst gering zu halten um nahe an den Mindestbeitrag zu kommen. Hier mal meine Rechnung (den Basiszins habe ich von hier genommen): Zum ausprobieren (Iterationen müssen eingeschaltet werden): Entnahme_Ausschütter_vs_Thesaurier.xls In dem Beispiel hat man 4.299€ weniger Kapitalerträge mit dem Ausschütter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shark25 Mittwoch um 10:00 Am 11.6.2025 um 08:26 von Sapine: Erläutere bitte mal Deine Zahlen in der folgenden Rechnung, dann wird man den Fehler leichter finden. Zitat Thesaurierer 32.000€(-2912€ St-3200€ KV-2600 Vorab) bleibt 23388€. Ausschütter 32.000€(-5824€ St-6400€ KV) bleibt 19776€ Thesaurierer Depotwert 832.000€ - Verkauf Anteile im Wert von 32.000€ - davon 16.000€ Eigenanteil, 16.000€ Gewinn (Einkommen) - Teilfreistellung von 16.000€ bleiben 11.200€ davon Abgeltungsteuer sind 2912€ - freiwillige GKV auf 16.000€ sind 3200€ - Vorabpauschale auf 832.000€ sind 2600€ Ausschütter Depotwert 832.000€ - Ausschüttung 32.000€ - davon sind 32000€ Gewinn (Einkommen) - Teilfreistellung von 32.000€ bleiben 22.400€ davon Abgeltungsteuer sind 5824€ - freiwillige GKV auf 32.000€ sind 6400€ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher Mittwoch um 10:41 Am 11.6.2025 um 10:00 von shark25: - Vorabpauschale auf 832.000€ sind 2600€ Mit welchem Basiszins rechnest du? Die 2.600€ sind vermutlich die Steuer auf die Vorabpauschale? Am 11.6.2025 um 10:00 von shark25: - freiwillige GKV auf 16.000€ sind 3200€ Die Vorabpauschale zählt zu den Kapitalerträgen, diese musst du zu den 16.000 noch addieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shark25 Mittwoch um 11:30 Am 11.6.2025 um 10:41 von finisher: Mit welchem Basiszins rechnest du? Die 2.600€ sind vermutlich die Steuer auf die Vorabpauschale? Basiszins von 2025 ist 2,53%. Ja, die 2600€ sind die Steuern auf die Vorabpauschale. Am 11.6.2025 um 10:41 von finisher: Die Vorabpauschale zählt zu den Kapitalerträgen, diese musst du zu den 16.000 noch addieren. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich Mittwoch um 11:34 Am 11.6.2025 um 11:30 von shark25: Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen erkläre bitte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher Mittwoch um 12:02 · bearbeitet Mittwoch um 12:15 von finisher Am 11.6.2025 um 11:30 von shark25: Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen Interessant: https://www.finanztip.de/community/forum/thema/20309-freiwillig-versichert-in-der-gesetzlichen-krankenkasse-vorabpauschale-etf/ Danke für den Hinweis. EDIT: Angenommen, die KK würde tatsächlich die Vorabpauschalen nicht als Kapitalerträge ansehen. Wie ist es dann später, wenn man den ETF verkauft und die angefallenen Vorabpauschalen den Gewinn mindern? Streng genommen müsste man dann diese Gewinnminderungen für die KK auf die Kapitalerträge addieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KKs sich auf so etwas einlassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich Mittwoch um 13:09 · bearbeitet Mittwoch um 13:10 von Schlumich Wenn man hierzu ChatGPT befragt, erhält man diese Antwort (die ich so auch erwartet hätte): ************************************ Frage: Wird die Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs bei der Beitragsberechnung für einen freiwillig gesetzlich Versicherten mit berücksichtigt? Hallo! Bei der Frage, ob die Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs bei der Beitragsberechnung für einen freiwillig gesetzlich Versicherten berücksichtigt wird, ist die Antwort im Allgemeinen: Ja, die Vorabpauschale wird in der Regel bei der Ermittlung des Einkommens herangezogen, das für die Beitragsberechnung maßgeblich ist. Das bedeutet, dass die Vorabpauschale, die auf thesaurierende ETFs anfällt, als Einkommen gilt und somit bei der Berechnung der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt wird. Dies gilt insbesondere, weil die Vorabpauschale als eine Art fiktives Einkommen angesehen wird, das den Kapitalertrag widerspiegelt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die konkrete Handhabung je nach individueller Situation und den aktuellen gesetzlichen Regelungen variieren kann. Es empfiehlt sich daher, bei der Krankenkasse oder einem Steuerberater nachzufragen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten. ********************************** Jetzt stellt sich mir die Frage, ob schon einmal jemand der freiwillig gesetzlich Versicherten hier im Forum versucht hat, die Vorabpauschale aus der Verbeitragung herausgerechnet zu bekommen? Wenn ja, wie? Das Problem hierbei könnte sein, dass die VAP in der Summe der Kapitalerträge in der Jahressteuerbescheinigung der Bank subsummiert ist und somit nicht aus dem GEsamtbetrag herausgelesen werden kann. Man müsste dann ggf. die Abrechungen zu den einzelnen ETF Positionen heranziehen, in denen hervorgeht, dass VAP abgezogen wurde und ggf. der KK einreichen? Ich sehe hier wenig Aussicht auf Erfolg.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mittwoch um 18:01 · bearbeitet Mittwoch um 18:01 von chirlu Es wurde ja auch hier im Forum schon mehrfach diskutiert. Von der steuerlichen Betrachtung abzuweichen, könnte sehr gut zum Bumerang werden, wenn die Krankenkasse dann etwa keine Teilfreistellung mehr annimmt. Deren Anwendbarkeit ist nämlich genauso unklar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Mittwoch um 22:27 Am 11.6.2025 um 18:01 von chirlu: Es wurde ja auch hier im Forum schon mehrfach diskutiert. Von der steuerlichen Betrachtung abzuweichen, könnte sehr gut zum Bumerang werden, wenn die Krankenkasse dann etwa keine Teilfreistellung mehr annimmt. ... oder gleich die gesamte Entnahme zur Beitragsberechnung heranzieht wie bei den Renten. Das wäre vom Wortlaut her gedeckt: Zitat Aus den Gesetzesmaterialien, dem Wortlaut der Vorschrift, ihrer Zweckbestimmung und dem gesetzlichen Zusammenhang kann allerdings entnommen werden, dass der Beitragsbemessung alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung zugrunde zu legen sind. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2023-12-11_Katalog_Beitragseinnahmen_240SGBV_barrierefrei.pdf#:~:text=Zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder gehören,Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Donnerstag um 08:05 Am 11.6.2025 um 22:27 von Fondsanleger1966: Das wäre vom Wortlaut her gedeckt: Naja, "Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte" sind dann aber auch liegendes Vermögen auf Tagesgeldkonten, oder weiter gesponnen der 20€-Schein aus dem Portemonnaie des Rentners. Da hätte ich schon meine Zweifel, ob das von dir zitierte wirklich in diesem Kontext eine korrekte und vollständige Zusammenfassung des Sachverhalts ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Donnerstag um 08:12 · bearbeitet Donnerstag um 08:20 von dev Da gehts um Einnahmen ( wurde im Zitat weg gelassen ), für das Tagesgeld wurden normalerweise schon KV gezahlt. Bsp in der Tabelle: Privatentnahme aus dem Betriebsvermögen | nein Hingegen ja, bei: Veräußerungsgewinne aus dem (Teil-)Verkauf eines Betriebes, aus dem Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft oder aus der (Teil-)Veräußerung des Vermögens Veräußerungsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. bei Grundstücken und Rechten) Veräußerungs- bzw. Kaufpreisleibrente (Leibrente, die auf der Übertragung eines Wirtschaftsgutes beruht) aus privaten Veräußerungsgeschäften Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Donnerstag um 21:15 · bearbeitet Donnerstag um 21:16 von Fondsanleger1966 Am 12.6.2025 um 08:05 von s1lv3r: Naja, "Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte" sind dann aber auch liegendes Vermögen auf Tagesgeldkonten Genau. Oder auf ETF-Depots. Und auf die vorhandenen Reserven lief es in einigen Fällen nach dem Willen des GKV-Sachbearbeiters auch hinaus. Am 12.6.2025 um 08:05 von s1lv3r: Da hätte ich schon meine Zweifel, ob das von dir zitierte wirklich in diesem Kontext eine korrekte und vollständige Zusammenfassung des Sachverhalts ist. Es ist keine Zusammenfassung, sondern der Originalwortlaut. Wir hatten das im Forum ja schon mehrfach angesprochen: Grundsätzlich möglich ist das. Praktiziert scheint es derzeit nur in wenigen Fällen zu werden. Sprich: Es hängt von der Entscheidung des prüfenden Sachbearbeiters ab bzw. ggf. dem Endergebnis des Rechtsweges. Und in der Zukunft vermutlich vom Finanzbedarf von GKV/GPV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag