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BGH: Negativzinsen teilweise unwirksam

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Der BGH hat Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld für unwirksam erklärt, diese widersprächen Treu und Glauben und wirkten dem Vertragsziel diametral entgegen. Negativzinsen auf Girokonten seien aber generell erlaubt, sofern dies über die AGB abgedeckt ist bzw. die Zustimmung zu einer AGB Änderung eingeholt wurde.

 

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chirlu

Folge für die nächste Negativzinsphase (falls es eine gibt): Die Banken werden alle Spar- und Tagesgeldkonten kündigen.

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Megatron
vor 7 Minuten von chirlu:

Folge für die nächste Negativzinsphase (falls es eine gibt): Die Banken werden alle Spar- und Tagesgeldkonten kündigen.

Nicht ganz unwahrscheinlich…. Also die Kündigung. An eine neue Nullzinsphase glaube ich so schnell eher nicht 

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oktavian
vor 3 Stunden von chirlu:

Folge für die nächste Negativzinsphase (falls es eine gibt): Die Banken werden alle Spar- und Tagesgeldkonten kündigen.

Meine haben keine Zinsen genommen, aber ich habe auch nicht viel cash rumliegen lassen. Es gab bessere Investitionsmöglichkeiten am Aktienmarkt als derzeit. Hängt sicher auch vom Kunden ab und von der Dauer der Phase und der genauen Höhe. Habe nicht zugestimmt und die haben nicht gekündigt.

 

Hier ein "Highlight" aus dem Urteil:

Zitat

Zweck von Spareinlagen ist es, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen. 

Das ist falsch. Wer hier benutzte das TG Konto denn so bei den Nullzinsen? Selbst heute ist das TG nicht geeignet als Schutz gegen Inflation. Das Vermögen wird damit nicht aufgebaut. Nach Steuern wird man die Inflation nicht schlagen können meiner Meinung nach. Wir reden hier sogar nicht einmal von Top Angeboten, sondern es ging auch um Sparkassen. Wer hat da bitte bei der örtlichen Sparkasse Geld auf den TG und glaubt es mehrt sich dadurch und ist sicher vor Inflation? 

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gurkentruppe
· bearbeitet von gurkentruppe

... das denken aber eben viele Menschen, dass man durch Sparkonto (real) Vermögen bilden könnte, darum weiß es auch der BGH-Richter nicht besser. Man sollte besser formulieren: Zweck des Sparkontos ist jedenfalls nicht, dass das Geld schon nominal weniger wird.

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oktavian
vor 44 Minuten von gurkentruppe:

Man sollte besser formulieren: Zweck des Sparkontos ist jedenfalls nicht, dass das Geld schon nominal weniger wird

Ja, das finde ich logischer.

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oktavian

Bei der ING gibt es nun eine Aktion mit 3% ab 01.03. auf neu eingezahltes Geld bis 24.02.

Ich werde daraus nicht schlau, wie genau berechnet wird z.B. mit Umweg über Giro und Geldausgänge vom Giro.

 

Ist das transparent genug oder gilt es ohnehin, weil man mehr bekommt?

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SlowHand7
Am 7.2.2025 um 08:44 von oktavian:

Bei der ING gibt es nun eine Aktion mit 3% ab 01.03. auf neu eingezahltes Geld bis 24.02.

Ich werde daraus nicht schlau, wie genau berechnet wird z.B. mit Umweg über Giro und Geldausgänge vom Giro.

 

Ist das transparent genug oder gilt es ohnehin, weil man mehr bekommt?

Transparent? Das ist wieder so eine Veralberung wie letztes Jahr.  :(

Die Aktion wurde erst mit Beginn des Zeitraums am 06.02. veröffentlicht.

Der vorhandene Saldo vom 05.02. zählt als Sockelbetrag und wird nicht höher verzinst.

 

Also wieder nur etwas für Neukunden.

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Holgerli
vor 58 Minuten von SlowHand7:

Also wieder nur etwas für Neukunden.

Nöö, ich transferiere mein Geld einfach nur zurück. Erst lag das bei der ING, dann ging es zur DKB, dann zu Barclays, die DKB-Aktion letzten November(?) habe ich verpasst, also geht es jetzt zurück zur ING.

 

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oktavian
vor 13 Stunden von SlowHand7:

Der vorhandene Saldo vom 05.02. zählt als Sockelbetrag und wird nicht höher verzinst.

Verstehe ich nicht so ganz. Ich habe 2 extra - Konten. Ich dachte der niedrigere Stand zählt oder ist es die Summe der Extra-Konten oder Summe Extra-Konten plus Giro als Sockel? Mir zu blöd. Geld muss auch früher drauf sein, aber wird erst ab 1.3. zu 3% verzinst, so dass in echt weniger Verzinsung da ist als.beworben.wird.

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