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sportsman1978

Vorabpauschale konnte nicht abgebucht werden

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MeinNameIstHase
  Am 16.3.2025 um 10:29 von Gabriele:

Löst die „Anzeige über nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer…“ an das Finanzamt eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aus oder ist sie weiterhin freiwillig, wenn man insgesamt von einer Steuerrückzahlung ausgeht?

Meines Erachtens gibt es nur eine Konstellation, die eine ESt-Erklärung überflüssig macht. Dann, wenn man die Fondsanteile noch im gleichen Jahr veräußert. Nur dann wird die Bank den Kapitalertrag (Investmentertrag aus der Vorabpauschale) im Veräußerungsgewinn berücksichtigen, weil er dann nicht den Gewinn mindert. 

Damit erledigt sich das im Umkehrschluss von § 19 Absatz 2 InvStG: Der Veräußerungsgewinn ist um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu vermindern.

 

In allen anderen Konstellationen hat man einen Kapitalertrag, der noch nicht der inländischen KESt unterlegen hat, welchen man in der ESt-Erklärung mit angeben muss. Das führt zu einer Erklärungspflicht.

 

Siehe § 25 EStG

Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Absatz 5 und § 46 (Lohnsteuerabzug) eine Veranlagung unterbleibt.

und § 43 Absatz 5 EStG:

Für Kapitalerträge im Sinne des § 20, soweit sie der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug abgegolten;

 

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cgwf2k
  Am 15.3.2025 um 07:37 von cgwf2k:

Ich hatte eine identische Situation mit nicht erfolgter/stornierter Buchung der Vorabpauschale in 2024 bei Comdirect (wegen ein paar fehlender Euros, die Summe war fast vollständig vorhanden...). Auch auf meiner Jahressteuerbescheinigung steht dazu nichts, allerdings habe ich am 26. Februar von der Comdirect eine "Kopie über die Anzeige über nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer gemäß § 44 Abs. 1 Satz 10 EStG" erhalten, hier werden immerhin die Stückzahl und Höhe des Kapitalertrags genannt - nicht aber wie/wo das in der Steuererklärung anzugeben ist. Ich habe mich da nun mit WISO durchgewuselt und das notdürftig in KAP-INV angegeben - dort müssen auch manuell Start- und Schlusskurse für 2023 erfasst werden, die ich direkt bei der KAG nicht gefunden habe und daher nun selbst bei JustETF rausgesucht habe - damit komme ich wiederum nicht auf die von Comdirect genannte Summe des Kapitalertrags. Außerdem müsste ich die monatlichen Zukäufe manuell ebenfalls erfassen, was ich mir nun gespart habe da das ohnehin alles hinten und vorne nicht passt. Ich zahle nun ~100 € zu viel Steuern und hoffe dass das Thema damit erledigt ist, dem Finanzamt ist die fehlende Präzision vermutlich egal solange es nicht zu deren Lasten geht.

 

Insgesamt ist dieses Thema imho völlig verrückt und für den 0815-Anleger nicht zumutbar.

Update: Zwischenzeitlich hatte sich das Finanzamt gemeldet und um Nachreichung der Belege gebeten, was ich prompt tat und neben der Steuerbescheinigung (0 € Kapitalerträge) auch die (Storno-)Buchungsbelege der Vorabpauschale übermittelte. Im Ergebnis erhielt ich nun einen Bescheid über 0 € Kapitalertrag nebst Vermerk "gemäß Ihrer Belege" - schenkt mir hier das Finanzamt die Vorabpauschale? Das ist ja fein, dann mache ich das jetzt jedes Jahr so und verhindere die automatische Abbuchung durch den Broker :D Vermutung: Die sind selbst überfordert damit und sparen sich die Bearbeitung der Vorabpauschale unterhalb einer Bagatellgrenze.

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Gabriele
  Am 4.5.2025 um 06:27 von cgwf2k:

Ich hatte eine identische Situation mit nicht erfolgter/stornierter Buchung der Vorabpauschale in 2024 bei Comdirect (wegen ein paar fehlender Euros, die Summe war fast vollständig vorhanden...). Auch auf meiner Jahressteuerbescheinigung steht dazu nichts, allerdings habe ich am 26. Februar von der Comdirect eine "Kopie über die Anzeige über nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer gemäß § 44 Abs. 1 Satz 10 EStG" erhalten, hier werden immerhin die Stückzahl und Höhe des Kapitalertrags genannt - nicht aber wie/wo das in der Steuererklärung anzugeben ist. Ich habe mich da nun mit WISO durchgewuselt und das notdürftig in KAP-INV angegeben - dort müssen auch manuell Start- und Schlusskurse für 2023 erfasst werden, die ich direkt bei der KAG nicht gefunden habe und daher nun selbst bei JustETF rausgesucht habe - damit komme ich wiederum nicht auf die von Comdirect genannte Summe des Kapitalertrags. Außerdem müsste ich die monatlichen Zukäufe manuell ebenfalls erfassen, was ich mir nun gespart habe da das ohnehin alles hinten und vorne nicht passt. Ich zahle nun ~100 € zu viel Steuern und hoffe dass das Thema damit erledigt ist, dem Finanzamt ist die fehlende Präzision vermutlich egal solange es nicht zu deren Lasten geht.

 

Insgesamt ist dieses Thema imho völlig verrückt und für den 0815-Anleger nicht zumutbar.

 

Müssen in dem zitierten Fall wirklich manuell die Start- und Schlusskurse für 2023 in der Anlage KAP-INV angegeben werden oder fordert es nur das WISO-Steuerprogramm? Es macht doch keinen Sinn die Start- und Schlusskurse anzugeben, wenn der kapitalsteuerpflichtige Betrag schon in der Bescheinigung der comdirect angegeben ist!

 

Ich habe es mal mit Elster-Online getestet und dort reicht die Eingabe des kapitalsteuerpflichtigen Betrages in der Anlage KAP-INV in Zeile 9. Wenn ich dann auf „Prüfen“ klicke zeigt Elster an: „Kein Fehler gefunden“.

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cgwf2k

Evtl. war das auch auf einen Bedienfehler meinerseits zurückzuführen und es gäbe auch in WISO eine Option für die direkte Angabe des Betrags, das habe ich nachträglich nicht nochmal geprüft - und hoffe auch, künftig keine Berührung mehr mit dem Thema zu haben...

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