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kariya

allg. Frage zur IBAN Vergabe

Empfohlene Beiträge

kariya
· bearbeitet von kariya

Eine Frage, die mir soeben in den Sinn kam. Vielleicht sind ja Leute vom Fach, Bänker oder ehemalige hier, die in der Lage sind das zu beantworten:

 

Fiktiver Fall:

Angenommen ich kündige ein Girokonto über das es über mehrere Monate keinen Zahlungsverkehr gab. Trotzdem überweist jemand nach Kündigung Geld auf das Konto. Möglicherweise weil er den mitgeteilten Kontowechsel nicht registriert oder gespeichert hat. Banken müssen ja derzeit noch nicht Kontonummer und -inhabername abgleichen. Angenommen die Bank vergibt meine IBAN kurz nach meiner Kündigung an einen anderen Kunden. Damit wäre das Geld weg.

 

Frage:

Für wie lange bleiben IBANs gesperrt bevor sie wieder neu vergeben werden dürfen? Ist das reguliert?

 

Bei SIM Karten Nummern besteht eine solche Sperre nach meiner Kenntnis, insbesondere im prepaid Bereich, nicht. Habe jedenfalls schon häufiger erlebt, dass sich statt des gewünschten Gesprächspartners jemand anderes meldet.

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stagflation
vor 15 Minuten von kariya:

Trotzdem überweist jemand nach Kündigung Geld auf das Konto. [...] Angenommen die Bank vergibt meine IBAN kurz nach meiner Kündigung an einen anderen Kunden. Damit wäre das Geld weg.

 Warum soll das Geld weg sein? Wenn jemand durch eine Fehlbuchung Geld auf sein Konto erhält, gehört es nicht automatisch ihm.

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PrivateBanker

geh mal davon aus, dass ein gelöschtes Konto mit der Kontonummer aus dem Bestand genommen wird und nie mehr, höchstens nach der Verjährungsfrist von 30 Jahren, auftaucht .

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Allesverwerter
vor 59 Minuten von kariya:

 

 

Frage:

Für wie lange bleiben IBANs gesperrt bevor sie wieder neu vergeben werden dürfen? Ist das reguliert?

 

Mitte der 90er waren bei einer dt. Großbank es 2 Jahre.

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SlowHand7
vor 42 Minuten von PrivateBanker:

geh mal davon aus, dass ein gelöschtes Konto mit der Kontonummer aus dem Bestand genommen wird und nie mehr, höchstens nach der Verjährungsfrist von 30 Jahren, auftaucht .

Ich sehe auch keinerlei Grund warum eine Bank eine schon benutzte IBAN erneut vergeben sollte.

Die Kontonummer hat 10 Stellen.

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Ramstein

Mittlerweile muss doch die Bank prüfen, ob IBAN und Name zusammen passen.

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chirlu
vor 2 Stunden von Ramstein:

Mittlerweile muss doch die Bank prüfen, ob IBAN und Name zusammen passen.

 

Erst ab 9. Oktober 2025.

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Conus

aus praktischer Erfahrung: einige Banken vergeben in DE IBANs relativ schnell neu. Unter 12 Monate ist mir bislang kein Fall untergekommen, unter 2 Jahren mehrfach.

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Maciej
vor 18 Minuten von dw_:

Die wichtigste Aussage steht leider ziemlich versteckt im Artikel:

Zitat

Sollte der Empfänger das Geld nicht zurücküberweisen, könne man in Erwägung ziehen, dagegen rechtlich vorzugehen.

Behält man das Geld, stellt das eine ungerechtfertigte Bereicherung dar. Sollte die Bank die Überweisung nicht stoppen können und der Empfänger das Geld nicht freiwillig herausrücken, dann lässt sich zivilrechtlich auf Herausgabe klagen.

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chirlu
vor 6 Minuten von Maciej:

Sollte (…) der Empfänger das Geld nicht freiwillig herausrücken, dann lässt sich zivilrechtlich auf Herausgabe klagen.

 

Das Problem im Artikel ist doch, dass das Ehepaar nicht weiß, wer der Empfänger ist. Allerdings sehe ich die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, die Bank zur Angabe des Empfängers zu zwingen.

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Megatron
· bearbeitet von Megatron

Nachdem der versehentliche Empfänger des Geldes eines Rückzahlung wohl aktiv abgelehnt hatte, dürfte neben den Zivilrecht auch das Strafrecht (Unterschlagung?) relevant sein. EIn "Zueignungswille" dürfte bei aktiver Ablehnung einer Rücküberweisung wohl gegeben sein. Damit kommt man dann auch an die Identität des Empfängers, egal wie dann die finale strafrechtliche Bewertung aussieht. 

 

Ob dann letztendlich eine Straftat vorlag spielt ja keine Rolle, es geht ja nur darum um über das Verfahren an die Identität zu kommen. 

 

Also ich bin da bei @chirlu, so richtig in die Puschen kommen die Geschädigten noch nicht.

  

 

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kariya
vor 11 Stunden von Megatron:

Damit kommt man dann auch an die Identität des Empfängers,

Möglicherweise ja, allerdings nur nach Gerichtsentscheid, der wiederum einer Vorgeschichte und einer Reihe von Auslagen bedarf. Somit stellt sich auch die Frage zur Kosten- / Nutzenrelation, wobei auch die Zeit eine Rolle spielt.

 

Obwohl in dem Artikel weder Zeiträume, noch Datum benannt sind sehe ich meine Ursprungsfrage als beantwortet an: Nämlich, dass zumindest in Teilen IBANs nachdem sie freiwerden sofort wieder vergeben werden können und das in der Realität auch gemacht wird. Danke den Antwortenden und Vorsicht beim Kontenwechsel.

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chirlu
vor 11 Minuten von kariya:
vor 12 Stunden von Megatron:

Damit kommt man dann auch an die Identität des Empfängers,

Möglicherweise ja, allerdings nur nach Gerichtsentscheid

 

Nicht unbedingt – die Polizei/Staatsanwaltschaft ermittelt, so kommt die Identität zu den Akten, und dann nimmt der Geschädigte Akteneinsicht. Setzt aber voraus, dass ein Anfangsverdacht bejaht wird.

 

vor 13 Minuten von kariya:

Nämlich, dass zumindest in Teilen IBANs nachdem sie freiwerden sofort wieder vergeben werden können und das in der Realität auch gemacht wird.

 

Wer weiß, wie lange der Kontoumzug her war? Mancher gibt vielleicht aus Gewohnheit trotzdem gelegentlich die alte Bankverbindung an oder überprüft bei Elster nicht genau, was jeweils aus dem Vorjahr übernommen wurde.

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