smarttrader vor 8 Stunden vor 3 Minuten von Gasheizung: Ich würde ja einen sehr guten Kaufpreis bieten. Beim Mietpreis kalkuliere ich intern mit einem Abschlag für das Risiko, dass es grundsätzlich zu einer Eigenbedarfskündigung kommen könnte. Diesen Aspekt hast du bisher gar nicht berücksichtigt. Auch Mieter tragen ein Risiko. Das ist blödsinnig, als Vermieter trägst du das 100-fache Risiko. Gerade eben von Gasheizung: Das verstehe ich überhaupt nicht. Er will an mich nicht verkaufen, aber an andere? Wenn ich kaufen würde, gäbe es die Streitigkeiten ja nicht mehr Weil keiner solche Nachbarn möchte und es diverse Vermieter gibt, die sowas wirklich für die Rente oder Kinder bauen. Manche wollen auch ihre Immobilien in gute Hände geben. Dazu kommt das ganze DHH Thema und das bei zwei Eigentümern immer Ärger vorprogrammiert ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady vor 8 Stunden · bearbeitet vor 8 Stunden von slowandsteady Ich finde übrigens nicht, das @Gasheizung hier unfair vorgeht. Er prüft nur eine Mieterhöhung auf rechtliche Zulässigkeit. Das ist sein gutes Recht und ihr alle zahlt sicher auch nicht jede möglicherweise unberechtigte Forderung sofort (zB die Rechnung vom Arzt). Aber ich kann auch Vermieter verstehen, dass sie die Miete anpassen wollen. Fakt ist, beide Seiten müssen sich nun mal an das hierzulande gültige Gesetz halten. Ich persönlich habe schon lange entschieden, dass ich definitiv nicht Vermieter werde. Die Mietrenditen sind im Vergleich zu den Alternativen (100% MSCI World) viel zu gering um sich den Stress anzutun. Ich als Privatperson habe keinen Wissensvorteil gegenüber professionellen Immobilienentwicklern mit eigenen Handwerkern. Ich kann natürlich alles selbst machen, - dann habe ich aber letztlich einfach einen Zweitjob. Das mache ich jetzt einmal für unsere Wohnung, die wir als Selbstnutzer beziehen werden, aber wenn wir da mal ausziehen wird die sofort verkauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 8 Stunden vor 2 Minuten von smarttrader: .... Weil keiner solche Nachbarn möchte und es diverse Vermieter gibt, die sowas wirklich für die Rente oder Kinder bauen. Manche wollen auch ihre Immobilien in gute Hände geben. Dazu kommt das ganze DHH Thema und das bei zwei Eigentümern immer Ärger vorprogrammiert ist. Na dann hat man beim Bau oder Erwerb eines Doppelhauses wohl nicht richtig nachgedacht. Ist aber auch nicht die Schuld des Mieters. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kopfsalat23 vor 8 Stunden Am 5.2.2025 um 10:55 von smarttrader: Der Kauf aus reinem EK ist wirtschaftlicher Blödsinn. Zinsen sind Werbungskosten und du darfst nicht, durch eine erneute Beleihung deine Zinsen steuerlich geltend machen. Das EK sollte besser investiert werden und Objekte mit einer wirtschaftlich sinnvollen Beleihung gekauft werden. Also einerseits willst du unbedingt per Kredit hebeln... vor 28 Minuten von smarttrader: Hmm Zinsen? ... und andererseits willst du die Risiken deiner selbst gewählten Vorgehensweise nicht übernehmen? vor 36 Minuten von Jennerwein: Wie schön länger mal erwähnt, würde ich bei Einspruch gegen die Mieterhöhung, meinen Anwalt bitten, umgehend die Beendigung des Mietverhältnisses anzustreben. Da macht es logischerweise dann auch keinen Sinn mehr, Energie und Geld darauf zu verschwenden, die Mieterhöhung beim auslaufenden Mietverhältnis durchsetzen zu wollen. Vor Gericht landet dann ggf. das Thema Kündigung / Räumung. naja, einerseits kostet der Anwalt aber auch Geld. Und wenn der Mieter nach einem netten oder unnetten Brief des Anwalts (den der Anwalt wohl kaum für lau schreiben wird) schulterzuckend einem Auszug zustimmt geht da gar nix vor Gericht. Andererseits geht dann die erneute Suche nach einem Mieter los, Kosten für Anzeige, Vertrag etc, eventueller Leerstand, und wie der neue Mieter so sein wird kann auch keiner wissen. Und wenn lt @Gasheizung die Miete bisher zu hoch war, und (mit einer kleinen Erhöhung) jetzt ungefähr marktüblich ist, dann kriegt man mit einem neuen Mieter vermutlich nicht mal mehr Geld raus als mit dem alten. vor 15 Stunden von Gasheizung: Danke! Der Vermieter wohnt im anderen Teil des Doppelhauses. Das Verhältnis war bisher gut (das kam in dem Thread vielleicht nicht so rüber), aber es geht trotzdem um viel Geld. Gerade mit der Aussage des Anwaltes würde es mir falsch erscheinen, den 20% einfach zuzustimmen. Auf die 3% hätte er wohl Anspruch gemäß Rechtslage, daher würde ich dazu tendieren, die anzubieten. Aber nicht sofort. Entweder kurz vor Ende des Überlegungszeitraums oder zu einem späteren Zeitpunkt. Vermieter als Nachbar ist natürlich nicht ideal. Aber an deiner Stelle würde ich es auch ungefähr so machen, Gegenangebot abgeben, dabei freundliche Nasenlöcher machen und mich im Moment nicht weiter ins Bockshorn jagen lassen. Einfach mal entspannt abwarten was dann zurückkommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand vor 8 Stunden · bearbeitet vor 8 Stunden von FranzFerdinand Man kann sich dem Thema auf verschiedene Art und Weise nähren. - Was ist es mir wert in diesem Haus zu wohnen? - Was wäre die Alternative? (Kaufen, nochmal mieten) - Was ist mir ein gutes Verhältnis zum Nachbarn wert? (zB Wie lange möchte ich dort noch leben) Der Gang zum Anwalt und die Idee, den Vermieter auf Erhöhung klagen zu lassen sind jedenfalls schon weit vorne auf der "ich will hier perspektivisch raus"-Skala. Als Alternative wäre zB ein Treffen in der Mitte als Kompromiss möglich, durchaus mit Verweis auf die Zweifel der Zulässigkeit. Ein vernünftiger Vermieter schlägt dann ein. Oder man vereinbart gleich/nachträglich eine Mietstaffel, das beugt Streit vor. Alle Mieter, die das mit mir per Anwalt gemacht haben, sind bald darauf ausgezogen. Freiwillig. Und ich habe Mieter, die leben seit 30+ Jahren in den Wohnungen. Leben und leben lassen, aber nicht wundern, dass es immer weniger private Vermieter gibt. Dann mietet halt von Genossenschaften und Wohnungskonzernen. Wir "Kleinvermieter" (unter 30 Wohnungen) sind eh die Deppen. Siehe nur die CO2-Steuer-Aufteilung und das Bestreben, die Grundsteuer umzulegen. Dazu noch das Risiko des Heizungsgesetzes. Da sagen viele zurecht "nein danke", wenn noch streitlustige Mieter dazukommen. Ich habe zB 2024 ungeplant 80.000 Euro in meine Immos stecken dürfen. Das akzeptiert man nur, wenn die Rendite passt. Meine liegt so etwa bei 8%. Für 2% mehr als Aktien den Stress geben? Lohnt nur aufgrund des EK-Hebels. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 8 Stunden vor 27 Minuten von FranzFerdinand: Man kann sich dem Thema auf verschiedene Art und Weise nähren..... Ich vermisse da ein wenig: - sich an den gesetzlichen Rahmen halten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 8 Stunden · bearbeitet vor 8 Stunden von Gasheizung vor 31 Minuten von FranzFerdinand: Der Gang zum Anwalt und die Idee, den Vermieter auf Erhöhung klagen zu lassen sind jedenfalls schon weit vorne auf der "ich will hier perspektivisch raus"-Skala. Als Alternative wäre zB ein Treffen in der Mitte als Kompromiss möglich, durchaus mit Verweis auf die Zweifel der Zulässigkeit. Ein vernünftiger Vermieter schlägt dann ein. Oder man vereinbart gleich/nachträglich eine Mietstaffel, das beugt Streit vor. Genau das ist doch passiert! Der Vermieter hatte übrigens selber angeregt, das Angebot rechtlich prüfen zu lassen und das ist nun passiert. Ich habe nicht vor, die Kommunikation mit ihm über Anwälte laufen zu lassen. Und Mietstaffel, das wäre implizit dadurch gegeben, dass der Mietspiegel alle zwei Jahre erneuert wird. Es ging von Anfang an hier um die Frage, inwiefern der Mietspiegel anwendbar ist. Rechtlicher Konsens scheint zu sein, dass man bei EFH die obere Grenze ansetzen darf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi vor 7 Stunden · bearbeitet vor 7 Stunden von t.klebi Am 31.1.2025 um 17:47 von ein_johannes: Die ortsübliche Miete muss dir der Vermieter zeigen, eben indem er dir 3 vergleichbare Objekte zeigt, die zu dieser vermietet sind. Das ist Quatsch. Der Vermieter kann sein Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Miete mit der Benennung von drei Vergleichswohnungen begründen (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB). Mehr aber auch nicht. Selbstverständlich werden diese drei Vergleichswohnungen regelmäßig gerade NICHT die ortsübliche Miete widerspiegeln, denn diese Vergleichswohnungen wurden ja vom Vermieter gezielt ausgewählt. Salopp gesagt: nur weil drei Deppen zu viel Miete bezahlen, darf nicht auch die Miete aller anderen vergleichbaren Wohnungen angehoben werden. Die 3 Vergleichswohnungen sind "nur" der Fuß in der Tür, dass ein Mieterhöhungsverlangen überhaupt begründet werden konnte. Ob das Mieterhöhungsverlangen dann auch wirklich rechtmäßig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Als rechtschutzversicherter Mieter ohne besondere Bindung zum Vermieter sollte man dem Mieterhöhungsverlangen widersprechen. Wenn es der Vermieter wissen will, muss er auf Zustimmung klagen. Was soll den dem Mieter passieren? Wenn man unterliegt, zahlt man auch nur die gleiche Miete, als wenn man sofort freiwillig zugestimmt hätte. Wenn man aber obsiegt, überlegt es sich der Vermieter im Zweifel beim nächsten Mal besser vorher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ein_johannes vor 7 Stunden vor 1 Minute von t.klebi: Was soll den dem Mieter passieren? Wenn man unterliegt, zahlt man auch nur die gleiche Miete, als wenn man sofort freiwillig zugestimmt hätte. Wenn man aber obsiegt, überlegt es sich der Vermieter im Zweifel beim nächsten Mal besser vorher. Wer unterliegt, der trägt die Kosten des Verfahrens. Mietstreitigkeiten werden nicht von jeder Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 vor 7 Stunden vor einer Stunde von FranzFerdinand: wenn die Rendite passt. Meine liegt so etwa bei 8%. Bruttomietrendite? Nettomietrendite nach Instandhaltungskosten? Total Return inkl. Wertentwicklung der Immos? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus vor 6 Stunden · bearbeitet vor 6 Stunden von Nostradamus vor 2 Stunden von FranzFerdinand: Alle Mieter, die das mit mir per Anwalt gemacht haben, sind bald darauf ausgezogen. Ist ja auch eine der Möglichkeiten als Mieter, weiterem Streit aus dem Weg zu gehen. Vermieterseitig geht's halt nicht ganz so einfach. Aber ich als Mieter würde mich da auch keineswegs rausjagen lassen, nur wenn es mal keine Einigkeit gibt. Stress kann es auch in einer neuen Wohnung geben. Eleganter ist natürlich nach wie vor, die Sache einfach mal im Gespräch zu versuchen zu klären. Wir wissen ja gar nicht, wie weit der Vermieter gehen will. Vielleicht erkennt er ja selbst, dass das so nichts wird, die Miete wird folglich nicht (oder nur kaum) erhöht und das Leben geht weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag