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Gasheizung

Mieterhöhung bei Doppelhaushälfte

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Jennerwein
vor 3 Minuten von CorMaguire:

Und schlägst Du ernsthaft statt dessen einen illegalen Weg vor?

 Nein. Ich schlage vor, auch als Vermieter die vorhandenen Rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ggf. zu nutzen. 

vor 6 Minuten von Nostradamus:

Eigenbedarf muss halt auch tatsächlich bestehen

Kein Zweifel, wenn man eine Eigenbedarfskündigung aussprechen will, muss dieser Eigenbedarf tatsächlich bestehen. 

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CorMaguire
vor 36 Minuten von Jennerwein:

 Nein. Ich schlage vor, auch als Vermieter die vorhandenen Rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ggf. zu nutzen. 

Kein Zweifel, wenn man eine Eigenbedarfskündigung aussprechen will, muss dieser Eigenbedarf tatsächlich bestehen. 

Ja für letzeres hast Du ja schon Tipps gegeben:

Zitat

 

z.b. Trennung von der Lebensgefährtin / Ehefrau, man braucht also umgehend sauber getrennte Wohnverhältnisse.

Oder Tochter will mit ihren Freund zusammen ziehen, Enkel sollen endlich bei ihrer Mutter leben können....... 

 

Wobei ersteres wohl inzwischen auch anders geht --> https://www.anwalt.de/rechtstipps/getrenntleben-der-eheleute-trotz-gemeinsamer-wohnung-225431.html

Wie man das jeweils "anstrebt" (# 571) will ich mir jetzt nicht vorstellen.

Aber so hat halt jede Familie ihre Eigenheiten :D

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smarttrader
vor 59 Minuten von satgar:

Finanztest rät:

 

"Rechts­rat einholen. Lassen Sie sich unbe­dingt vom Mieter­ver­ein oder von einem auf die Vertretung von Mietern spezialisierten Anwalt beraten, bevor Sie auf das Schreiben des Vermieters reagieren. Ob ein Miet­erhöhungs­verlangen formal wirk­sam ist, können Laien nicht zuver­lässig beur­teilen. Und wenn der Vermieter Ihnen ein unwirk­sames Miet­erhöhungs­verlangen geschickt hat, ist es meist richtig, gar nicht zu antworten. Solange der Vermieter den Fehler nicht bemerkt, kann er ihn nämlich auch nicht korrigieren, und die Miete bleibt erst mal noch unver­ändert."

 

Und auch:

 

"Im Detail ist die Rechts­lage vertrackt und für Laien undurch­schaubar. Wer eine Erhöhung nicht akzeptieren will, sollte sich unbe­dingt von einem Miet­rechts­spezialisten beraten lassen. Falsch zu reagieren, kann teuer werden. Stimmt der Mieter zu, gilt eine Mieter­erhöhung auch dann, wenn der Vermieter sie gar nicht verlangen durfte. Verweigert er dagegen die Zustimmung, obwohl die Miet­erhöhung korrekt ist, kann der Vermieter klagen und der Mieter muss dann auch noch Gerichts­kosten und Rechts­anwalts­honorare tragen."

 

Ich zitier das hier alles Mal aus dem Online-Artikel, weiß immer gar nicht, ob man das so machen darf........:-/

 

 

Ich weiß halt schon, warum ich Mietrecht in meiner Rechtschutzversicherung mit drin hab. Und sei es nur mit dem Onlinetool der Auxilia, bei dem ich Schriftstücke hochladen kann um diese einer ersten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen (ohne, dass ich eine SB tragen muss und ohne, dass das als Schadenfall gewertet wird). Es beruhigt einfach, gewisse Angelegenheiten kurz mal anschauen lassen zu können, wenn man davon selbst keine Ahnung hat. Das hab ich mit ner Nebenkostenabrechnung schon so gemacht, mit einem Arbeitszeugnis und vielem mehr.

Ein Beweis mehr, das ein vernünftiges Miteinander die beste Grundlage ist. Ich als Mieter hätte bei ersten Zweifeln an der Integrität des Gegenüber von mir aus gekündigt.

 

Aber ein grundlegendes Problem wird auch hier wieder deutlich, die linkspopulistische Orientierung und Regierung der letzten Jahre. Warum hat der Vermieter nicht die gleichen Rechte? Die ganzen Auszüg elesen sich wieder sehr mieterfreundlich.

 

Naja irgendwann wird die Politik mal wach, und schränkt die Mieterrechte ein.

 

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 26 Minuten von smarttrader:

Ich als Mieter hätte bei ersten Zweifeln an der Integrität des Gegenüber von mir aus gekündigt.

Hätten Vernieter wohl gerne, dass die Mieter sofort abhauen, wenn es mal Reibungspunkte gibt. Bei mit braucht es jedenfalls einiges mehr als "erste Zweifel an der Integrität des Gegenübers", bevor ich meine Wohnung kündige.

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smarttrader
Gerade eben von Nostradamus:

Hätten Vernieter wohl gerne, dass die Mieter sofort abhauen, wenn es mal Reibungspunkte gibt. Bei mit braucht es jedenfalls einiges mehr als "erste Zweifel an der Integrität des Gegenübers"  bevor ich meine Wohnung kündigen.

Wenn dein Arbeitgeber dich bewusst benachteiligt würdest du mit den zusammenarbeiten wollen?

 

Wenn du der Meinung bist der Vermieter will dir was schlechtes und zu Unrecht mehr Geld, möchtest du mit so einer Person weiter eine geschäftliche Beziehung führen?

 

Ich für mich könnte meinen "Feind" nicht mehr riechen und immer schlechte Laune kriegen wenn ich daran denken würde.

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung

Die Terminologie "Feind" ist völlig daneben. Ich habe gemäß Mietspiegel zuviel gezahlt, mehr sage ich nicht. Bei Vertragsschluss mit mir gab es halt diesen Preis, kurz vorher wurde auch etwas modernisiert. Es geht einzig darum, dass aktuell kein Spielraum für eine Erhöhung vorhanden ist.

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Nostradamus
vor 35 Minuten von smarttrader:

Wenn du der Meinung bist der Vermieter will dir was schlechtes und zu Unrecht mehr Geld, möchtest du mit so einer Person weiter eine geschäftliche Beziehung führen?

Gehen wir davon aus, dass ich der Meinung bin (und rechtlich habe prüfen lassen), dass eine Mieterhöhung nicht angemessen ist. Dann wäre die Frage, ob der Vermieter bewusst zu Unrecht mehr Geld fordert oder ob er nicht weiß, dass er nicht im Recht ist. Das würde schon mal einen Unterschied auf der Beziehungsebene machen. Eventuell findet man das aber gar nicht heraus. Ob ich nun sofort die Wohnung kündige, nur weil der Vermieter nicht bekommt, was er gerne hätte? Nein, nicht unbedingt.

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