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Gasheizung

Mieterhöhung bei Doppelhaushälfte

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ananbt

Das mag aktuell so sein. 

Vor ein paar Jahren war es noch anders. Wir zahlen unser Haus mit 1,3prozent Zinsen ab. Das war 2017 der normale Zins würde ich denken.

Wir zahlen weniger Darlehen als im Vergleich zur Miete.

 

Letztlich ist es doch aber einfach eine persönliche Entscheidung. Ihr würdet euch Freiheit und keinen Stress mit dem Vermieter kaufen und gebt dafür mehr Zeit ( arbeiten am Haus und Garten) her und Flexibilität her

 Wobei ich das mit der Flexibilität nicht ganz verstehe.

 

 

 

 

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Gasheizung
vor 1 Minute von smarttrader:

Und auf die Erträge? Das die Gewinne aus Vermietung und Verpachtung voll zu versteuern sind ist dir anscheinend nicht bekannt Wesen.

Wo ist hier die Relevanz? Die Kosten kann er gegenrechnen. Er hat 68 Kaltmieten Gewinn. Ob er davon noch x% Steuern zahlen muss, spielt doch keine Rolle. Er hat keinen Verlust.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 2 Minuten von Gasheizung:

Wo ist hier die Relevanz? Die Kosten kann er gegenrechnen. Er hat 68 Kaltmieten Gewinn. Ob er davon noch x% Steuern zahlen muss, spielt doch keine Rolle. Er hat keinen Verlust.

Wenn Einkommenssteuern aus Vermietung anfallen und vermieden werden sollen: Einfach Miete senken :)

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Nachdenklich
vor einer Stunde von Gasheizung:

In unserem Fall ist die Rechnung einfach: Der Vermieter hat 70 mal die Kaltmiete kassiert und hatte Ausgaben in Höhe von etwa 2 Kaltmieten (Fenster, Markise, Raumthermostat und etwas Kleingedöns im Badezimmer). Die DHH ist längst abbezahlt und wurde vorher innerhalb der Familie genutzt.

Du hast nichts verstanden!

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ananbt
vor 6 Minuten von CorMaguire:

Akzeptierst Du da auch jeden Preis ohne Vergleich und Verhandlung?

Wenn Du eine Diskussion über eine Mieterhöhung schon für Stress hältst solltestDu definitf nicht vermieten :)

Ich kümmere mich darum, dass ich nicht auf die Leih oder Leasing Angebote angewiesen bin.

 

Auch wenn dass erst ein höheres Invest erfordert (Anhängerkupplung, Fahrradträger).

Auto haben wir bisher auch immer bar gekauft.

Wenn ich nicht das Geld dafür habe, kann ich es mir nicht leisten und muss vll ein Regal tiefer schauen.

 

Aber da ist jeder anders.

 

Bei Konsumgegenständen (TV, Kühlschrank) gebe ich natürlich mein Preismaximum und frage ob da etwas machbar ist.

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Gasheizung
vor 5 Minuten von CorMaguire:

Wenn Einkommenssteuern aus Vermietung anfallen und vermieden werden sollen: Einfach Miete senken :)

+1

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Jennerwein
vor 22 Minuten von Gasheizung:

Warum? Damit er den nächsten Mieter noch stärker ausquetschen kann? Wie gesagt, den marktüblichen Preis akzeptiere ich.

Warum ausziehen? Um Nerven, Anwalts- und Gerichtskosten zu sparen. Wer auch immer die dann bezahlen muss. Ich habe auch den Einduck, das du deinen Gegner unterschätzt. Anwälte versprühen gerne Optimismus, denn sie verdienen Geld im Streit. Egal, ob sie gewinnen oder verlieren. Und je unverschämter man auftritt, desto wahrscheinlicher kommts zum Streit. 

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smarttrader
vor 16 Minuten von Gasheizung:

Wo ist hier die Relevanz? Die Kosten kann er gegenrechnen. Er hat 68 Kaltmieten Gewinn. Ob er davon noch x% Steuern zahlen muss, spielt doch keine Rolle. Er hat keinen Verlust.

Ok, vermutlich wird sein Steuersatz im 2 stelligen Bereich liegen und vermutlich 42% betragen. Er hat vermutlich nur noch AfA und laufende Reparaturen als Werbungskosten. Die Rechnung ist einfach dumm und falsch.

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Gasheizung
vor 23 Minuten von Jennerwein:

Ich habe auch den Einduck, das du deinen Gegner unterschätzt.

Inwiefern?

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juliusjr

Wie gut ist das Haus denn? Ältere Häuser haben ja evtl höhere Nebenkosten? Oder neuere mehr Komfort oder einen schönen Garten. Nur nach m2 Preis kann man ja nicht schauen. Und ja evtl bist du im Recht Gasheizung, aber wenn er aus Frust lieber ein Familienmitglied einziehen lässt, dann ist es evtl nicht so einfach/billig wie du denkst. Kommt natürlich auf die Gegend an. Hier in Südbayern ist es jedenfalls nicht ao einfach. Oder aber du hast das Geld für Neubau incl Bauplatz....

 

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Gasheizung
vor 4 Minuten von juliusjr:

Wie gut ist das Haus denn? Ältere Häuser haben ja evtl höhere Nebenkosten? Oder neuere mehr Komfort oder einen schönen Garten. Nur nach m2 Preis kann man ja nicht schauen. Und ja evtl bist du im Recht Gasheizung, aber wenn er aus Frust lieber ein Familienmitglied einziehen lässt, dann ist es evtl nicht so einfach/billig wie du denkst. Kommt natürlich auf die Gegend an. Hier in Südbayern ist es jedenfalls nicht ao einfach. Oder aber du hast das Geld für Neubau incl Bauplatz....

 

Alter, Ausstattung Garten sind im Mietspiegel enthalten. Und ja, Eigenbedarf ist natürlich der limitierende Faktor, aber das heißt nicht, dass man Mietwucher akzeptieren sollte.

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 30 Minuten von juliusjr:

aber wenn er aus Frust lieber ein Familienmitglied einziehen lässt,

Die Diskussion hatten wir weiter oben auch schon. Erstmal muss tatsächlich Eigenbedarf bestehen. Dann dürften die Gerichte schon genauer hinschauen, wenn der Mieter erst ein Mieterhöhungsverlangen ablehnt und ihm kurz danach wegen Eigenbedarf gekündigt wird, siehe z. B. hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/eigenbedarfskuendigung-nach-unwirksamer-mieterhoehung-darf-der-vermieter-das-196673.html

"Erfolgt die Eigenbedarfskündigung im Anschluss an eine erfolglose Mieterhöhung, begründet das gegebenenfalls den Verdacht, dass der Vermieter gar keinen Eigenbedarf hat, sondern seinen Mieter nur loswerden will.

Unter diesen Umständen muss der Vermieter in seiner Eigenbedarfskündigung schon genau erklären, dass sein Eigenbedarf erst nach seinem Mieterhöhungsversuch entstanden ist. Falls dem Vermieter das nicht gelingt, würde er unter Umständen mit seiner Eigenbedarfskündigung vor Gericht scheitern.

 

Ein älteres Urteil des Landgerichts Limburg vom 05.12.1990 nennt hier einen Zeitraum von einem Jahr: Kündigt der Vermieter innerhalb eines Jahres nach einer erfolglosen Mieterhöhung, könne man von einem Verdacht einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung ausgehen."

 

Und weiterhin schützt den TO das Akzeptieren einer zu hohen Miete nicht davor, dass ihm in Zukunft nicht trotzdem wegen (tatsächlich bestehendem) Eigenbedarf gekündigt wird.

 

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 16 Minuten von Nostradamus:

Die Diskussion hatten wir weiter oben auch schon. Erstmal muss tatsächlich Eigenbedarf bestehen. Dann dürften die Gerichte schon genauer hinschauen, wenn der Mieter erst ein Mieterhöhungsverlangen ablehnt und ihm kurz danach wegen Eigenbarf gekündigt wird

 

Und eben das Argument, dass aus +20% locker -125% werden (die Betriebskosten, die bisher ich trage, fallen ja weiter an).

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Jennerwein
· bearbeitet von Jennerwein
vor 24 Minuten von Nostradamus:

"Erfolgt die Eigenbedarfskündigung im Anschluss an eine erfolglose Mieterhöhung, begründet das gegebenenfalls den Verdacht, dass der Vermieter gar keinen Eigenbedarf hat, sondern seinen Mieter nur loswerden will.

Wer Familie hat, weiß, wie schnell sich die Umstände und damit Wohnraumbedürfnisse ändern können.

z.b. Trennung von der Lebensgefährtin / Ehefrau, man braucht also umgehend sauber getrennte Wohnverhältnisse.

Oder Tochter will mit ihren Freund zusammen ziehen, Enkel sollen endlich bei ihrer Mutter leben können....... 

Wer sollte dann dem Vermieter verwehren, das er die andere DHH jetzt für den Eigenbedarf braucht?

Ein Härtefall liegt nicht vor, da laut Auskunft des Mieters ringsum günstiger Wohnraum angeboten wird. 

Gesundheitliche Probleme, hohes Alter oder besonders lange Wohnzeit liegen als Härtefallgründe auch nicht vor.

 

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ZfT

Eigenbedarf ist aber schon ziemlich eng gefasst,das geht nicht so einfach. Da müsste der Vermieter auch erst mal jemanden aus dem engeren Kreis finden und denjenigen motivieren, tatsächlich einzuziehen für eine relevante Dauer. 

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moonwalker
vor 4 Stunden von Nachdenklich:

Wenn über jeder ALDI-Filiale drei Wohnungen dem Konzern gehörten, dann könnte man bei der Einstellung eine "Dienst"wohnung anbieten.

Geht nicht. Dann kommt das Finanzamt und erklärt den Mietern was von Geldwerten Vorteil. Gibt’s wohl so Beispiele in München. 
 

Abgesehen davon. Der Staat weist den kappen Baugrund aus. Darüber kann man schon die Preise und Mieten steuern. 
Der russische Oligarch oder der arabische Scheich muss nicht zwingend eine leerstehende Luxuswohnung als Wertanlage haben wo die eigene Bevölkerung keinen bezahlbaren Wohnraum findet. 

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 29 Minuten von Jennerwein:

Wer sollte dann dem Vermieter verwehren, das er die andere DHH jetzt für den Eigenbedarf braucht?

Niemand, wenn eben tatsächlicher und begründeter Eigenbedarf vorliegt. Das kann ja auch prinzipiell immer passieren bei privaten Vermietern, völlig egal, ob der Mieter nun relativ viel oder eher wenig Miete bezahlt.

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 28 Minuten von Jennerwein:

Ein Härtefall liegt nicht vor, da laut Auskunft des Mieters ringsum günstiger Wohnraum angeboten wird.

Das Gegenteil ist richtig. Es gibt ja gerade keine passenden Vergleichsobjekte.

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smarttrader
vor 8 Minuten von Gasheizung:

Das Gegenteil ist richtig. Es gibt ja gerade keine passenden Vergleichsobjekte.

Ich denke die Miete ist überall billiger?

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Jennerwein
· bearbeitet von Jennerwein
vor 13 Minuten von Gasheizung:

Das Gegenteil ist richtig. Es gibt ja gerade keine passenden Vergleichsobjekte.

 

Zitat

 

@Gasheizung ist auch alles andere als Sozialschwach.

 

Zitat

Richtig. Ich möchte einen fairen Preis zahlen. Wenn ein Neubau für 12 Euro weggeht, kann ich für eine 40 Jahre alte Immobilie nicht 12 Euro zahlen.

Gibt es jetzt diese Neubauten für 12 €uro oder nicht?

 

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Gasheizung

Ja, aber die sind größer als die aktuelle.

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moonwalker

Damit aber nicht automatisch teurer. 
Qm-Preise sind eigentlich für kleine Wohnungen am höchsten. 

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Gasheizung
vor 5 Minuten von moonwalker:

Damit aber nicht automatisch teurer. 
Qm-Preise sind eigentlich für kleine Wohnungen am höchsten. 

Für das Mieterhöhungsverlangen wäre ein Vergleich trotzdem schwierig, also 107 vs. 150 m^2 sind schwer vergleichbar.

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ananbt
vor 37 Minuten von Gasheizung:

Für das Mieterhöhungsverlangen wäre ein Vergleich trotzdem schwierig, also 107 vs. 150 m^2 sind schwer vergleichbar.

Der einfache Mietspiegel scheint mir als Laie nicht so schwer zu ermitteln zu sein.

 

https://www.immonuernberg.de/mietenspiegel-nuernberg/

 

 

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smarttrader

Wow ich bin ab hier aus dem Thema raus, es gibt teurere Objekte und der Vermieter hat vielleicht einen Fehler gemacht und das Mieterhöhungsbegehren nicht 100% formal richtig aufgestellt. Aber spätestens jetzt wird es klar, das er wohl ein nachvollziehbaren Grund dafür hat.

 

Mein Tip, vor Gericht wird es keinen automatischen Sieg für den Mieter geben aber immerhin den Grundstein für ein gestörtes Verhältnis gelegt.

vor 5 Minuten von ananbt:

Der einfache Mietspiegel scheint mir als Laie nicht so schwer zu ermitteln zu sein.

 

https://www.immonuernberg.de/mietenspiegel-nuernberg/

 

 

Hmmm der Link ist für die Mieter hier Goldwert. Eine Immobilie und deren Miete wird hier schön dargestellt dem Mietspiegel entsprechend erhöht, wenn es der Zustand und Ausstattung zulässt. Die Mietspiegel Miete kann also um 20% höher gewählt werden und darauf eine Spanne angesetzt werden. Es kommt also ohne Probleme zu einen Aufschlag größer 25% und mich als Vermieter befriedigt das auch sehr. Unsere Mieterhöhungsbegehren waren also tatsächlich immer korrekt und unser "am oberen Maximum" ist auch hier schön Laienverständlich beschrieben.

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