Nostradamus vor 11 Stunden vor einer Stunde von Gasheizung: Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt die Zustimmungserklärung nicht zurückbekommen, es aber keine Reaktion ihrerseits gibt, so gilt auch dies als Zustimmung nach $ 558 BGB. Und dein Anwalt hat gesagt, dass dieser Passus egal ist, und du trotzdem nicht drauf reagieren musst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 11 Stunden vor 1 Minute von Nostradamus: Und dein Anwalt hat gesagt, dass dieser Passus egal ist, und du trotzdem nicht drauf reagieren musst? Ja, genau, weil das im BGB so nicht stehe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader vor 9 Stunden Wo ist jetzt das Problem? Ich finde das Mieterhöhungsbegehren jetzt alles andere als "hingerotzt" und mich würde wirklich interessieren ob ein Richter das so sieht. Wie dem auch sei, viel Spaß in den jetzt nicht mehr "störungsfreien" Mietverhältnis. Aus deinem ganzen Thread heraus, hast du das Mieterhöhungsbegehren anders dargestellt. Übrigens hoffe ich für dich, das du dein Anwalt schriftlich beauftragt hast. Das dürfte eine gewisse Bedeutung bekommen, wenn er zu nicht reagieren geraten hat. Bei den Passus bin ich mir ehrlich aber auch unsicher, ich meine zu wissen das es gegengezeichnet werden muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 5 Stunden · bearbeitet vor 5 Stunden von CorMaguire vor 5 Stunden von Nostradamus: Und dein Anwalt hat gesagt, dass dieser Passus egal ist, und du trotzdem nicht drauf reagieren musst? § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung --> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558b.html Gilt natürlich nicht in alternativen Realitäten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 4 Stunden Smarttrader: Aus unserer Sicht ist das Verlangen formal und materiell unbegründet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader vor 3 Stunden Lass uns bitte das Ergebnis wissen. Ich sehe auch zwei Dinge als verbesserungswürdig, aber nochmal nach 5 Jahren eine Erhöhung und eine in Höhe von 20% ist alles aber nicht überzogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux gerade eben vor 5 Stunden von CorMaguire: § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung --> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558b.html Gilt natürlich nicht in alternativen Realitäten Ja und? Der Passus steht ja da auch nicht. Der Anwalt hat schon Recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag