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Gasheizung

Mieterhöhung bei Doppelhaushälfte

Empfohlene Beiträge

Nostradamus
vor einer Stunde von Gasheizung:

Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt die Zustimmungserklärung nicht zurückbekommen, es aber keine Reaktion ihrerseits gibt, so gilt auch dies als Zustimmung nach $ 558 BGB. 

Und dein Anwalt hat gesagt, dass dieser Passus egal ist, und du trotzdem nicht drauf reagieren musst?

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Gasheizung
vor 1 Minute von Nostradamus:

Und dein Anwalt hat gesagt, dass dieser Passus egal ist, und du trotzdem nicht drauf reagieren musst?

Ja, genau, weil das im BGB so nicht stehe.

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smarttrader

Wo ist jetzt das Problem? Ich finde das Mieterhöhungsbegehren jetzt alles andere als "hingerotzt" und mich würde wirklich interessieren ob ein Richter das so sieht.

 

Wie dem auch sei, viel Spaß in den jetzt nicht mehr "störungsfreien" Mietverhältnis.

 

Aus deinem ganzen Thread heraus, hast du das Mieterhöhungsbegehren anders dargestellt. Übrigens hoffe ich für dich, das du dein Anwalt schriftlich beauftragt hast. Das dürfte eine gewisse Bedeutung bekommen, wenn er zu nicht reagieren geraten hat. Bei den Passus bin ich mir ehrlich aber auch unsicher, ich meine zu wissen das es gegengezeichnet werden muss.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 5 Stunden von Nostradamus:

Und dein Anwalt hat gesagt, dass dieser Passus egal ist, und du trotzdem nicht drauf reagieren musst?

§ 558b Zustimmung zur Mieterhöhung --> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558b.html

 

Gilt natürlich nicht in alternativen Realitäten :D

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Gasheizung

Smarttrader: Aus unserer Sicht ist das Verlangen formal und materiell unbegründet.

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smarttrader

Lass uns bitte das Ergebnis wissen.

 

Ich sehe auch zwei Dinge als verbesserungswürdig, aber nochmal nach 5 Jahren eine Erhöhung und eine in Höhe von 20% ist alles aber nicht überzogen.

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sparfux
vor 5 Stunden von CorMaguire:

§ 558b Zustimmung zur Mieterhöhung --> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558b.html

 

Gilt natürlich nicht in alternativen Realitäten :D

Ja und? Der Passus steht ja da auch nicht. Der Anwalt hat schon Recht.

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