Gasheizung 8. Februar vor 24 Minuten von moonwalker: Dann lass gehoben / luxuriös oder 1A Lagen sagen. Der Querschnitt der von E&V angebotenen Immobilien hat ein gehobenes Niveau und bildet nicht den Querschnitt des Immomarktes ab. Das Haus hat eine gehobene Ausstattung und ist gepflegt. Es ist kein Luxushaus. Der Mietvertrag schränkt uns außerdem ein, so dürfen wir beispielsweise keine großen Bäume im Garten pflanzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 8. Februar vor einer Stunde von Jennerwein: Der Mieter kann das eventuell nicht objektiv beurteilen. . Grundsätzlich nicht besser oder schlechter, als der Vermieter. Wenn der Vermieter mit der Mietsache keine echte Verbindung hat (viele Vermieter kennen das Mietobjekt nur aus einem Exposee) , kann es der Mieter im Zweifel besser beurteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 8. Februar · bearbeitet 8. Februar von Nostradamus vor einer Stunde von Jennerwein: Eventuell muss es dann halt vor Gericht geklärt werden, ob die Mieterhöhung oder eine Kündigung durchgesetzt werden kann. Ja, eventuell. Aber dafür muss der Vermieter auch erstmal vor Gericht ziehen und wird (in Bezug auf die Mieterhöhung) ja evtl. selbst drauf kommen bzw. sich beraten lassen, dass die Chancen dafür (nach allem was wir wissen) nicht so rosig stehen. Und bei einer berechtigten Kündigung wegen Eigenbedarf würde der TO es ja vermutlich nicht auf einen Prozess ankommen lassen, warum auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 8. Februar vor einer Stunde von Gasheizung: Der Mietvertrag schränkt uns außerdem ein, so dürfen wir beispielsweise keine großen Bäume im Garten pflanzen Was für Bäume willst du denn pflanzen als Mieter? Finde es schon sinnvoll, wenn man das beschränkt. Da hängen potentiell enorme Kosten dran und einen Baum darf man nicht einmal immer einfach fällen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 8. Februar vor 53 Minuten von oktavian: Was für Bäume willst du denn pflanzen als Mieter? Finde es schon sinnvoll, wenn man das beschränkt. Da hängen potentiell enorme Kosten dran und einen Baum darf man nicht einmal immer einfach fällen. Ein bisschen Sonnenschutz im Garten. Der Standard jedenfalls ist, dass es nicht beschränkt ist. Als Mieter wäre man beim Auszug ggf. dafür verantwortlich, dass die Bäume verschwinden. Sollte das nicht möglich sein, wäre Schadensersatz fällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 8. Februar Miete zu teuer, Angst vor Eigenbedarf Kündigung und Einschränkungen bei der Gestaltung. Warum wohnt ihr da? Ernsthaft normalerweise macht man sich vorher darüber Gedanken... Ich denke es geht hier eher darum, das es doch alles passt aber einfach nichts gezahlt werden soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 9. Februar vor 5 Stunden von smarttrader: Miete zu teuer, Angst vor Eigenbedarf Kündigung und Einschränkungen bei der Gestaltung. Warum wohnt ihr da? Ernsthaft normalerweise macht man sich vorher darüber Gedanken... Ich denke es geht hier eher darum, das es doch alles passt aber einfach nichts gezahlt werden soll. Auch das wurde bereits in diesem Thread beantwortet: Aufgrund einer Not-/Zwangslage wurde die überhöhte Miete bei Vertragsabschluss vom TO in Kauf genommen, um überhaupt etwas zu bekommen. Was allerdings nicht bedeutet, dass er jetzt erneut eine deutlich überhöhte Miete/Mietanhebung akzeptiert. Der Vermieter konnte sich darüber freuen, fünf Jahre lang mehr zu kassieren, als angemessen war. Da hat er Glück gehabt. Jetzt wird er sich darauf einstellen müssen, nur noch eine angemessene Miete zu erhalten. Ich verstehe nicht, warum es einigen Vermietern schwer fällt, das nachzuvollziehen. Das sind doch ganz normale Gegebenheiten, mit denen man sich auseinandergesetzt haben sollte, bevor man Vermieter wird. Sonst kann das in einem Desaster enden wie bei meinem Opa. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 9. Februar Wenn ich den Mietspiegel hier annehme, sind das eigentlich nur Sozialwohnungen oder der kommunale Wohnungsbau. Ansonsten liegt alles weit darüber. Und ja mir ist es als Vermieter eigentlich egal, ich halte es wie damals bei der ersten Mietimmobilie. 20% drüber ist im angespannten Wohnungsmarkt rechtlich unbedenklich und kein Mietwucher. Und seitdem fahren wir damit unproblematisch. Ich sehe hier eher den Fehler vom Vermieter, nicht bei der ersten möglichen Erhöhung aktiv geworden zu sein. Falls die Miete tatsächlich weit überzogen war und eine Notlage ausgenutzt wurde, sollte der Anwalt eigentlich relativ zügig Mietwucher erkannt haben. Der hat aber nur eine geringere Mieterhöhung festgestellt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kopfsalat23 9. Februar vor 2 Stunden von Fondsanleger1966: Das sind doch ganz normale Gegebenheiten, mit denen man sich auseinandergesetzt haben sollte, bevor man Vermieter wird. Sonst kann das in einem Desaster enden wie bei meinem Opa. Dein Opa war/ist Vermieter? Was ist passiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 9. Februar vor 11 Minuten von kopfsalat23: Dein Opa war/ist Vermieter? Was ist passiert? Opa (schon lange verstorben) hat vor vielen Jahrzehnten Räume in dem Haus, in dem er selbst mit Oma wohnte, als private Wohnung vermietet, nachdem der jahrzehntelange geschäftliche Mieter gekündigt hatte. Leider hat er sich nicht vorab Gedanken gemacht, was das bedeutet, und wohl auch Warnungen aus seinem Umfeld in den Wind geschlagen (Ratschläge anderer anzunehmen, war nicht seine Stärke). Im Ergebnis wohnte er dann mit einem Musiklehrer (+ dessen Lebensgefährtin) im selben Haus. Der Musiklehrer hat im Rahmen des üblichen erlaubten Rahmen auf seinem Instrument (Klavier, vielleicht auch noch was anderes) geübt. Opa hatte leider häufig ein etwas angespanntes Nervenkostüm und konnte gar nicht so oft in seine Jagdhütte in ruhigen, stillen Wald fliehen, wie es wohl nötig gewesen wäre. Letztendlich hat er dann ziemlich viel Geld in die Hand genommen, um wieder ein ruhiges, mieterfreies Haus zu bekommen. Wer vermietet, sollte sich *vor* dem Abschluss eines Mietvertrages darüber informieren, was geht und was nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 9. Februar Genau ein Vermieter sollte einfach immer am Maximum und Rande des erlaubten handeln und somit kostendeckend arbeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 9. Februar vor 16 Minuten von Fondsanleger1966: ...Wer vermietet, sollte sich *vor* dem Abschluss eines Mietvertrages darüber informieren, was geht und was nicht. Und während der Laufzeit Gesetzesänderungen und BGH Entscheidungen beobachten. Neulich hat mir ein Vermieter angeboten bei der Kündigungsfrist (Verkürzung von 12 auf 3 Monate für den Mieter) entgegen zu kommen, wenn ich dafür der Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus zustimme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 9. Februar vor 54 Minuten von smarttrader: 20% drüber ist im angespannten Wohnungsmarkt rechtlich unbedenklich Es handelt sich aber offensichtlich nicht um einen angespannten Wohnungsmarkt, wenn dort Häuser auch für 7€/m2 (also ca. 20% weniger als die aktuelle Miete) vermietet werden. Nicht in ganz Deutschland herrschen Hamburger Verhältnisse. Für Mieterhöhungen gelten außerdem andere Regeln als für Neuvermietungen. Was ist daran so schwer zu verstehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 9. Februar vor 5 Minuten von smarttrader: Genau ein Vermieter sollte einfach immer am Maximum und Rande des erlaubten handeln und somit kostendeckend arbeiten. Bis einschließlich 2024 wäre sogar der rechtliche Rahmen für eine Erhöhung 0 gewesen. Also bis dahin lag die Kaltmiete außerhalb der Spanne des Mietspiegels. Der Mietspiegel gilt übrigens für nicht preisgebundene Objekte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher 9. Februar · bearbeitet 9. Februar von finisher vor 8 Minuten von smarttrader: Genau ein Vermieter sollte einfach immer am Maximum und Rande des erlaubten handeln @Gasheizung: Genau das ist das Problem, wenn du einem Vermieter entgegenkommst und mehr als nötig bezahlst. Glaube nicht, dass es dir gedankt wird und er dich bei der nächsten Mieterhöhung verschont. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 9. Februar vor 5 Minuten von smarttrader: Genau ein Vermieter sollte einfach immer am Maximum und Rande des erlaubten handeln und somit kostendeckend arbeiten. Ja das ist mein Traum als Mieter. Der Gesetzgeber erlaubt nur kostendeckende Mieten, dabei werden selbstverständlich Wertsteigerungen des Objekts und Abschreibungen kostensenkend angerechnet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 9. Februar vor 4 Minuten von Fondsanleger1966: Es handelt sich aber offensichtlich nicht um einen angespannten Wohnungsmarkt, wenn dort Häuser auch für 7€/m2 (also ca. 20% weniger als die aktuelle Miete) vermietet werden. Nicht in ganz Deutschland herrschen Hamburger Verhältnisse. Für Mieterhöhungen gelten außerdem andere Regeln als für Neuvermietungen. Was ist daran so schwer zu verstehen? Wir haben in unserem Bestand tatsächlich auch bereits erhöht. Ohne rechtliche Probleme in mittlerweile 3 Objekten erhöht. Aber ja ich habe einfach unbedarfte Mieter oder normale Mieter. Ich nehme eher zweites an. vor 4 Minuten von CorMaguire: Ja das ist mein Traum als Mieter. Der Gesetzgeber erlaubt nur kostendeckende Mieten, dabei werden selbstverständlich Wertsteigerungen des Objekts und Abschreibungen kostensenkend angerechnet Wunderbar auf den Punkt gebracht, warum Millionen an Wohnungen fehlen und warum seit der Zinswende nicht mehr freiwillig gebaut wird. Der Vermieter wird faktisch unmöglich seine 7-8 % Mietrendite erzielen um damit überhaupt die anfallenden Kosten zu decken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 9. Februar · bearbeitet Sonntag um 09:22 von CorMaguire vor 24 Minuten von smarttrader: ....Aber ja ich habe einfach unbedarfte Mieter oder normale Mieter. Ich nehme eher zweites an. Du könntest in Betracht ziehen dass Deine Mieter beides gleichzeitig sind. Mein Vermieter meinte mehrfach ich wäre der einzige der Mieter der immer Fehler in der NK-Abrechnung findet. Ich habe angeboten den anderen Mietern zu helfen, wenn ich ihre Adressen erhalte. Aus irgendeinem Grund habe ich die nicht bekommen. Ich werde aber persönlich für Entlastung sorgen in dem ich Abrechnungen zu seinen Gunsten zukünftig nicht mehr korrigiere. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher Sonntag um 09:09 · bearbeitet Sonntag um 09:10 von finisher Am 4.2.2025 um 16:49 von Gasheizung: Das ist interessant, in diese Richtung könnten wir ja weiterdenken. Wenn er 11 Euro Miete haben will für knapp 100 m2, biete ich zum Kauf 400000 Euro, was 30 Jahre Miete ohne Steigerung, aber auch ohne Instandhaltungsarbeiten entspräche. Am 7.2.2025 um 10:03 von Gasheizung: Ich würde ja einen sehr guten Kaufpreis bieten. vor 20 Stunden von Gasheizung: Ich habe überlegt, der kompletten Erhöhung eventuell zustimmen zu können unter der Bedingung, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf in Zukunft ausgeschlossen ist. Grundsätzlich ist es möglich, das vertraglich festzuhalten. Was haltet ihr davon? Eigentlich halte ich nichts davon. Aber falls Du es doch machen willst, dann nimm unbedingt noch mit auf, dass Du ein Vorkaufsrecht hast, falls er verkaufen will. Außerdem würde ich schon so frech sein und mit aufnehmen, dann dann auch die Kaltmiete in den nächsten 20 Jahren nicht mehr erhöht werden darf. Nur wenn er allen Punkten zustimmt, dann 20% mehr zahlen, ansonsten gibt es Abzüge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt Sonntag um 09:32 vor 21 Minuten von finisher: Eigentlich halte ich nichts davon. Aber falls Du es doch machen willst, dann nimm unbedingt noch mit auf, dass Du ein Vorkaufsrecht hast, falls er verkaufen will. Außerdem würde ich schon so frech sein und mit aufnehmen, dann dann auch die Kaltmiete in den nächsten 20 Jahren nicht mehr erhöht werden darf. Eigentlich ist der Thread hier schon ausgelutscht und nur noch albern. Aber wenn wir schon albern sind, würde ich auch noch mit aufnehmen, dass er sich zum Universalerben des Vermieters einsetzen lässt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmuc Sonntag um 09:46 vor 12 Stunden von Gasheizung: Der Standard jedenfalls ist, dass es nicht beschränkt ist. Das verwundert mich doch sehr. Wobei man als Vermieter da vermutlich vorsichtiger formulieren sollte. Nicht verbieten, sondern nur Erlauben gegen entsprechende Sicherheiten: Bei einem goßen Baum: Der wird unter die Baumschutzordnung fallen. Für die Fällgenehmigung verlangt die untere Naturschutzbehörde bis zu einem mittleren 4 stelligen Betrag. Für das Fällen in dicht besiedelten Wohngebiet sind Vermutlich Baumsteiger notwendig. Habe das letztes Jahr bei einem Nachbarn beobachtet (der uns dankenswerterweise das Holz überlassen hat): Da sind 2 Mann einen Arbeitstag beschäftigt. Insofern bin ich sehr verwundert, dass die schnelle Internettrecherche nur 1000€ für etwas optimistisch. Was dann übrigbleit, ist ein Wurzelstock, der auch noch entfernt werden muss. Das resultiert in einem Loch, das aufegfüllt werden muss und angepflanzt werden muss. Auch hier ist wieder mindestens ein Tag + Material anzusetzen. Also gegen Leistung einer Barsicherheit im Fünfstelligen Bereich zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes (natürlich angelegt auf ein Treuhandkonto), kann man schon über einen großen Baum reden. Nicht beachtet sind dabei die abstrakten Gefahren, wie das Eindringen von Wurzeln in die Kanalisation. Das schlägt dann mit 100€/Meter zu Buche (Zahl von vor ein paar Jahren). Das wird dann für die ganze Strecke vom "Hausanschluss" bis zum öffentlichen Kanal fällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor Sonntag um 09:51 Was für ein Kasperle Theater… Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
redwood Sonntag um 10:07 vor 57 Minuten von CorMaguire: Ich werde aber persönlich für Entlastung sorgen in dem ich Abrechnungen zu seinen Gunsten zukünftig nicht mehr korrigiere. Und? Wie oft ist es bislang vorgekommen, dass er sich zu seinen eigenen Ungunsten verrechnet hat? Genauso oft, wie er sich zu deinen Ungunsten verrechnet hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Sonntag um 10:24 vor 15 Minuten von redwood: Und? Wie oft ist es bislang vorgekommen, dass er sich zu seinen eigenen Ungunsten verrechnet hat? Genauso oft, wie er sich zu deinen Ungunsten verrechnet hat? Nö seltener, dafür mit höheren Beträgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader Sonntag um 10:26 Gerade eben von CorMaguire: Nö seltener, dafür mit höheren Beträgen. Was sind hohe Beträge? 500 Euro, 1000 Euro oder 2000 Euro? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag