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Gasheizung

Mieterhöhung bei Doppelhaushälfte

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smarttrader
vor 6 Minuten von Gasheizung:

Ja, nur klappt das halt nicht.

Er verkauft an Eigennutzer, und ruckzuck ist das Thema durch. Zaubert einen nahen Verwandten aus den Hut oder hat sich von der Frau getrennt. Gibt genug Möglichkeiten und es muss ja nicht mal eine Dauer nach BGB eingehalten werden, in der die Eigennnutzung vorherrscht.

 

Also ich wäre vorsichtig...

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Gasheizung
Gerade eben von smarttrader:

Er verkauft an Eigennutzer

Dann kann er doch auch an mich verkaufen. Ich würde einen sehr guten Preis bieten.

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smarttrader
vor 1 Minute von Gasheizung:

Das Ergebnis ist, dass die o.V. bei 8,50 Euro liegt und dem Vermieter daher ein Ordnungsgeld droht, sollte er an seiner Forderung von 10,60 Euro festhalten. Genau.

Lies mal lieber ein Marktpreis von 120% der örtlichen Vergleichsmiete.

 

Ich denke wir reden aneinander vorbei, anders kann ich mir das nicht erklären.

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Jennerwein
Gerade eben von Gasheizung:

Dann kann er doch auch an mich verkaufen. Ich würde einen sehr guten Preis bieten.

Kann er, wenn er verkaufen will. Und dich weiterhin als Nachbarn haben will. 

Oder sein Anwalt wird einen anderen Weg finden, dieses Mietverhältnis zu beenden. Ich wäre sehr zuversichtlich, das das klappt. 

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Gasheizung
Gerade eben von smarttrader:

Lies mal lieber ein Marktpreis von 120% der örtlichen Vergleichsmiete.

 

Ich denke wir reden aneinander vorbei, anders kann ich mir das nicht erklären.

Bei Mieterhöhungen sind aktuelle Marktpreise irrelevant. Was daran verstehst du nicht?

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smarttrader
Gerade eben von Gasheizung:

Dann kann er doch auch an mich verkaufen. Ich würde einen sehr guten Preis bieten.

Er soll dir einen Gefallen tun und dir die Hälfte verkaufen, da du mit deinen Verhalten zum Verkauf beigetragen hast?

 

Er soll einen erheblichen Abschlag für das gestörte Mietverhältnis akzeptieren da du die Störung zu verantworten hast?

 

Junge, Junge du bist echt weit weg von normal.

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Gasheizung
Gerade eben von Jennerwein:

Oder sein Anwalt wird einen anderen Weg finden, dieses Mietverhältnis zu beenden.

Wir sind ja nicht im Wilden Westen...

Gerade eben von smarttrader:

Er soll einen erheblichen Abschlag für das gestörte Mietverhältnis akzeptieren da du die Störung zu verantworten hast?

Ich zahle bereits einen Zuschlag aktuell. Meine Miete ist zu hoch.

Zwei Personen hier stören bewusst meinen Thread, weil sie meine klare inhaltliche Frage torpedieren wollen. Das ist unschön, zeigt mir aber, dass ich richtig liege.

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smarttrader

Bitte, bitte, bitte für die Sache bis zum Rechtsstreit.

 

Langsam geht einen die Luft aus, wir halten fest in Hamburg und den gesamten Umland herrscht Mietwucher. Die Verwaltung ist inkompetent, ich habe mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen und wer in Hamburg und Umland mietet ist dümmer als Gasheizung. Genau mein Humor.

vor 5 Minuten von Gasheizung:

Wir sind ja nicht im Wilden Westen...

Ich zahle bereits einen Zuschlag aktuell. Meine Miete ist zu hoch.

Zwei Personen hier stören bewusst meinen Thread, weil sie meine klare inhaltliche Frage torpedieren wollen. Das ist unschön, zeigt mir aber, dass ich richtig liege.

Vielleicht die zwei Vermieter die auf der bösen Seite stehen, bzw. Die keine Lust haben ihre Mieter für die Abnutzung einer Immobilie zu belohnen, sondern eine gewisse Gegenleistung haben möchten.

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Gasheizung
vor 4 Minuten von smarttrader:

sondern eine gewisse Gegenleistung haben möchten.

Der Vermieter bekommt diese Gegenleistung bereits, indem er zuviel Miete seit Jahren kassiert.

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CorMaguire
vor 23 Minuten von Jennerwein:

Ich denke nicht, das der Vermieter auf Mieterhöhung klagen wird, wenn Gasheizung seiner Bitte auf Annahme seines Mieterhöhungsbegehren nicht nachkommt. Er wird vernünftigerweise stattdessen die Beendigung des Mietverhältnisses anstreben. Denn das ist hier aus Vermietersicht viel nachhaltiger. Man hat doch keine Lust, immer wieder mit dem Nachbarn und Mieter vor Gericht zu ziehen. Und das wäre doch bei diesem Mietverhältnis, bei der nächsten fälligen Mieterhöhung ja wieder zu erwarten. Soweit zumindest meine Erfahrung in 28 Jahren als Vermieter und Verpächter. ...

Er soll auf sein mutmaßliches Recht verzichten? Und schlägst Du ernsthaft statt dessen einen illegalen Weg vor? Eine Mieterhöhung ist dann fällig wenn sie legal ist und nicht wenn der Vermieter es meint.  Und mit der Attitüde mokierst Du Dich aber über Mieter?

 

Sagt mir dass das Mietrecht Mieter noch nicht ausreichend schützt.

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 38 Minuten von Jennerwein:

Ich denke nicht, das der Vermieter auf Mieterhöhung klagen wird, wenn Gasheizung seiner Bitte auf Annahme seines Mieterhöhungsbegehren nicht nachkommt.

Der Vermieter wird sich rechtlich beraten lassen und dann ausloten, wie hoch seine Chancen stehen. Er könnte danach nochmal das Gespräch mit dem TO suchen, um es außergerichtlich zu klären, das wissen wir nicht. Einfach mal rational betrachtet, ist es ja erstmal nicht schlimm, sich rechtlich beraten zu lassen, wenn man nicht weiß, ob man nun im Recht ist. Es kann auch der (für den TO) optimistisch gedachte Fall eintreten, dass der Vermieter nach Beratung zu der Erkenntnis kommt, dass sein Mieterhöhungsbegehren rechtlich eben nicht durchsetzbar ist. Und dann ist der TO trotzdem der Böse, der nun ausziehen muss?

vor 38 Minuten von Jennerwein:

Er wird vernünftigerweise stattdessen die Beendigung des Mietverhältnisses anstreben.

Das müssen wir jetzt aber nicht nochmal aufrollen, dass das in Deutschland nicht mal eben so geht. Bei Eigenbedarfskündigung nach nicht erfolgreichem Mieterhöhungsverlangen würden die Gerichte genauer hinschauen. Eigenbedarf muss halt auch tatsächlich bestehen; falls das nicht der Fall ist, wird es auch keine (rechtmäßige) Kündigung geben.

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smarttrader
vor 9 Minuten von CorMaguire:

Er soll auf sein mutmaßliches Recht verzichten? Und schlägst Du ernsthaft statt dessen einen illegalen Weg vor? Eine Mieterhöhung ist dann fällig wenn sie legal ist und nicht wenn der Vermieter es meint.  Und mit der Attitüde mokierst Du Dich aber über Mieter?

 

Sagt mir dass das Mietrecht Mieter noch nicht ausreichend schützt.

Ein Mieter kann dir als Vermieter das Leben schwer machen. Alleine das Beispiel zeigt wieder das in Deutschland einfach diese linksgerichtete Regierung viel falsch gemacht.

 

Würden diese ganzen Mieterschutz Gesetze gelockert werden und so ein Quatsch wie Mietenbremse und Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungsbegehren entfallen, würde auch mehr zur Verfügung gestellt werden.

 

In diesem Fall hier, Vermieter hat eine DHH mit einen Aufschlag vermietet. Jetzt möchte er diesen Aufschlag vermutlich nur fortführen und hat plötzlich ein Mieter vor sich der die Immobilie komplett anders wahrnimmt und den Zuschlag abwohnen will bis die Miete und der Mitspiegel pari stehen.

 

Er hat jetzt einen Mieter der sein Nachbar ist, sieht das er nichts machen kann und wird sich dreimal überlegen jemals wieder zu vermieten.

So löst man Probleme, indem man nicht die Verursacher bzw. Schädiger maßregelt, sondern den Vermieter der mit dem Mietvertrag seine Immobilie unwiederbringlich abgegeben hat.

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 6 Minuten von smarttrader:

In diesem Fall hier, Vermieter hat eine DHH mit einen Aufschlag vermietet. Jetzt möchte er diesen Aufschlag vermutlich nur fortführen und hat plötzlich ein Mieter vor sich der die Immobilie komplett anders wahrnimmt und den Zuschlag abwohnen will bis die Miete und der Mitspiegel pari stehen.

Das ist bei Modernisierungserhöhungen aber genauso. Die gelten einmalig, bei Anpassungen werden sie mehr nicht separat berücksichtigt (bzw. nur im Rahmen dessen, was im Mietspiegel steht). Angenommen, man baut eine neue Heizung ein und darf 0,50 Euro mehr nehmen. Im Mietspiegel gibt es für diese Heizung einen Zuschlag von 0,50 Euro. Dann darf man den Zuschlag nur einmalig nehmen. Sollte die Heizung nach einiger Zeit nicht mehr im Mietspiegel als relevant auftauchen, dann darf kein Zuschlag mehr erhoben werden. Die Miete würde dann nicht sinken, aber es gäbe eben für die Erhöhung eine niedrigere Schwelle.

 

Übrigens bin ich grundsätzlich auch durchaus wirtschaftsliberal eingestellt, ich ticke eher nicht sozialistisch.

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smarttrader
vor 3 Minuten von Gasheizung:

Das ist bei Modernisierungserhöhungen aber genauso. Die gelten einmalig, bei Anpassungen werden sie mehr nicht separat berücksichtigt (bzw. nur im Rahmen dessen, was im Mietspiegel steht). Angenommen, man baut eine neue Heizung ein und darf 0,50 Euro mehr nehmen. Im Mietspiegel gibt es für diese Heizung einen Zuschlag von 0,50 Euro. Dann darf man den Zuschlag nur einmalig nehmen. Sollte die Heizung nach einiger Zeit nicht mehr im Mietspiegel als relevant auftauchen, dann darf kein Zuschlag mehr erhoben werden. Die Miete würde dann nicht sinken, aber es gäbe eben für die Erhöhung eine niedrigere Schwelle.

 

Übrigens bin ich grundsätzlich auch durchaus wirtschaftsliberal eingestellt, ich ticke nicht sozialistisch.

OK ich korrigiere, du bist bemüht andere Vertragspartner einen wirtschaftlichen Schaden zu zufügen.

 

Nochmal ich danke den lieben Gott seit dem Thread hier für unsere tollen Mieter. Keiner hat bisher irgendwo Probleme gemacht und die werden von uns auch in Ruhe gelassen. Leben und leben lassen.

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CorMaguire
vor 2 Minuten von smarttrader:

Nochmal ich danke den lieben Gott seit dem Thread hier für unsere tollen Mieter. Keiner hat bisher irgendwo Probleme gemacht und die werden von uns auch in Ruhe gelassen. Leben und leben lassen.

Solange sie willfährig Deinen Vorstellungen nachkommen :)

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Gasheizung
vor 2 Minuten von smarttrader:

OK ich korrigiere, du bist bemüht andere Vertragspartner einen wirtschaftlichen Schaden zu zufügen.

Hatten wir nicht bereits geklärt, dass der Vermieter aktuell faktisch Null Kosten hat? Ich verstehe auch nicht, was dein Poltern hier bringt. Du bist nicht der Vermieter und solltest eigentlich daran interessiert sein, diese bisher immer noch ungeklärte Frage der Immobilienbewertung (letztlich ist es das) zu klären, um Rechtsfrieden herstellen zu können.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ich finds auch etwas schräg, dem Mieter hier dauernd vorzuwerfen, wie schlimm allein sein Begehren sei, dass auf Richtigkeit zu prüfen. Und das man deswegen gleich ausziehen müsse. Das ist doch Unfug. 
 

Finanztest schreibt, das 25% aller Mieterhöhungsbegehren unwirksam seien. Da hat man als Mieter das gute Recht, zu schauen, ob das im vorliegenden Fall auch so ist. Ohne das man sich gleich ankeift wie kleine Kinder.

 

Sie schreiben auch:

 

Manchmal muss ein Gericht entscheiden

So oder so gilt: Potenzial für Streit bieten wohn­werterhöhende und wohn­wert­vermindernde Merkmale wie „Moderne Entlüftung“, “Wohn­räume über­wiegend schlecht belichtet“ oder „Aufwendig gestaltetes Wohn­umfeld“. Da können die Meinungen auseinander­gehen. Wenn Vermieter und Mieter sich nicht einigen können, hat das zuständige Gericht das letzte Wort.

 

Vergleichs­wohnungen und Gutachten


Vermieter dürfen sich zur Begründung von Miet­erhöhungs­forderungen auch auf Miet­daten­banken, Sach­verständigen­gut­achten und Vergleichs­wohnungen beziehen. Was in solchen Fällen geht und nicht geht, ist kompliziert. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten sich einge­hend beraten lassen.

 

Häufige Fehler bei der Miet­erhöhung

 

Trotz der eigentlich klaren Rege­lungen zu Miet­erhöhungen im Bürgerlichen Gesetz­buch gibt es oft Streit zwischen Mietern und Vermietern.„

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 3 Minuten von Gasheizung:

Hatten wir nicht bereits geklärt, dass der Vermieter aktuell faktisch Null Kosten hat? Ich verstehe auch nicht, was dein Poltern hier bringt. Du bist nicht der Vermieter und solltest eigentlich daran interessiert sein, diese bisher immer noch ungeklärte Frage der Immobilienbewertung (letztlich ist es das) zu klären, um Rechtsfrieden herstellen zu können.

Apropos gugg mal --> https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mieterhoehung/mietspiegel-auch-fuer-einfamilienhaeuser

 

"Auch wenn im Mietspiegel ausdrücklich Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser aus dem Geltungsbereich ausgenommen waren, so konnte der Vermieter diesen als Orientierungshilfe nutzen. Eine vergleichbare Datensammlung für vermietete Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser existierte nämlich nicht."

 

"BGH, Beschluss vom 26.04.2016, Aktenzeichen VIII ZR 54/15"

 

 

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smarttrader

Meine Auffassung steht schon 20 mal geschrieben hier, aber es bringt nichts.

 

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das einer der größten Verwaltungen hier, eine entsprechende Miete komplett falsch und sittenwidrig ermittelt? Ich habe mittlerweile aber das Gefühl das wir Hamburg und irgendwo im Ruhrpott nicht vergleichen dürfen.

 

Der Vermieter hat einige Kosten, der größte Posten werden die Steuern sein.

vor 2 Minuten von Gasheizung:

Hatten wir nicht bereits geklärt, dass der Vermieter aktuell faktisch Null Kosten hat? Ich verstehe auch nicht, was dein Poltern hier bringt. Du bist nicht der Vermieter und solltest eigentlich daran interessiert sein, diese bisher immer noch ungeklärte Frage der Immobilienbewertung (letztlich ist es das) zu klären, um Rechtsfrieden herstellen zu können.

 

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satgar
vor 1 Minute von smarttrader:

Ich habe mittlerweile aber das Gefühl

Erst……. Jetzt?!!??!???

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CorMaguire
vor 3 Minuten von satgar:

Ich finds auch etwas schräg, dem Mieter hier dauernd vorzuwerfen, wie schlimm allein sein Begehren sei, dass auf Richtigkeit zu prüfen. Und das man deswegen gleich ausziehen müsse. Das ist doch Unfug. ....

"Schräg" finde ich noch zurückhaltend formuliert. :) 

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 10 Minuten von CorMaguire:

Apropos gugg mal --> https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mieterhoehung/mietspiegel-auch-fuer-einfamilienhaeuser

 

"Auch wenn im Mietspiegel ausdrücklich Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser aus dem Geltungsbereich ausgenommen waren, so konnte der Vermieter diesen als Orientierungshilfe nutzen. Eine vergleichbare Datensammlung für vermietete Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser existierte nämlich nicht."

 

"BGH, Beschluss vom 26.04.2016, Aktenzeichen VIII ZR 54/15"

Das ist die umgekehrte Richtung. Der Vermieter hier will sich nicht auf den Mietspiegel berufen, weil ihm die Werte zu niedrig sind.

 

Leider klärt auch dieses Urteil nicht, ob und wenn ja in welcher Höhe ein Zuschlag für DHH angemessen wäre.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire

gelöscht Missverständnis

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satgar
· bearbeitet von satgar

Finanztest rät:

 

"Rechts­rat einholen. Lassen Sie sich unbe­dingt vom Mieter­ver­ein oder von einem auf die Vertretung von Mietern spezialisierten Anwalt beraten, bevor Sie auf das Schreiben des Vermieters reagieren. Ob ein Miet­erhöhungs­verlangen formal wirk­sam ist, können Laien nicht zuver­lässig beur­teilen. Und wenn der Vermieter Ihnen ein unwirk­sames Miet­erhöhungs­verlangen geschickt hat, ist es meist richtig, gar nicht zu antworten. Solange der Vermieter den Fehler nicht bemerkt, kann er ihn nämlich auch nicht korrigieren, und die Miete bleibt erst mal noch unver­ändert."

 

Und auch:

 

"Im Detail ist die Rechts­lage vertrackt und für Laien undurch­schaubar. Wer eine Erhöhung nicht akzeptieren will, sollte sich unbe­dingt von einem Miet­rechts­spezialisten beraten lassen. Falsch zu reagieren, kann teuer werden. Stimmt der Mieter zu, gilt eine Mieter­erhöhung auch dann, wenn der Vermieter sie gar nicht verlangen durfte. Verweigert er dagegen die Zustimmung, obwohl die Miet­erhöhung korrekt ist, kann der Vermieter klagen und der Mieter muss dann auch noch Gerichts­kosten und Rechts­anwalts­honorare tragen."

 

Ich zitier das hier alles Mal aus dem Online-Artikel, weiß immer gar nicht, ob man das so machen darf........:-/

 

 

Ich weiß halt schon, warum ich Mietrecht in meiner Rechtschutzversicherung mit drin hab. Und sei es nur mit dem Onlinetool der Auxilia, bei dem ich Schriftstücke hochladen kann um diese einer ersten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen (ohne, dass ich eine SB tragen muss und ohne, dass das als Schadenfall gewertet wird). Es beruhigt einfach, gewisse Angelegenheiten kurz mal anschauen lassen zu können, wenn man davon selbst keine Ahnung hat. Das hab ich mit ner Nebenkostenabrechnung schon so gemacht, mit einem Arbeitszeugnis und vielem mehr.

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung

satgar: Das ist alles mittlerweile bekannt (auch dank eurer Unterstützung hier, danke auf jeden Fall). Es bleibt die Frage nach dem Zuschlag. Ich tendiere dazu, meine Berechnung im Fall einer Klage ausführlich begründet an das Gericht zu schicken und dann sollen sie etwas daraus machen. Man müsste sie ja dann auch erst einmal widerlegen.

 

Ich halte es für möglich, dass es noch zu irgendeiner Einigung mit dem Vermieter in den nächsten Monaten kommen wird, meinetwegen 5% mehr Miete und dafür bekommen wir eine Wärmepumpe oder ähnliches.

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