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Gasheizung

Mieterhöhung bei Doppelhaushälfte

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 13 Stunden von poipoi:

Das ist nach meiner Beobachtung ein Thema geworden, weil viele Privatleute wenig bis gar keine Instandhaltungsrücklagen bilden. Die von Kommer genannten mindestens 1 % bis 2,5 % des Wertes pro Jahr sehe ich bei niemandem in meinem Umfeld. Dann wären 40k€ für eine neue Heizung nach 30 Jahren überhaupt kein Problem.

Ja, absolut. Viele „fahren“ ihre Häuser auf Verschleiß. Da wird vielleicht mal neu gestrichen, damits optisch weiter nach was ausschaut (was würden sonst auch die Nachbarn sagen?!). Aber tatsächlich modernisieren, in der laufenden Bewohnung, zur Werterhaltung des Objekts, das findet vielfach gar nicht statt. Weshalb dann auch viele Erben vor Häusern der 60er und 70er Jahre stehen, in die echt viel investiert werden muss, weil das über Jahrzehnte nur unzureichend gemacht wurde. Weil „geht ja noch“. Aber eigentlich dürfte man Medienberichte mit Rentnern ohne Geld für Haus und Hof so wenig finden, wenn da passend zurück gelegt worden wäre. Man nimmt das aber anders wahr. Und das ist schon komisch.

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 13 Stunden von satgar:

Viele „fahren“ ihre Häuser auf Verschleiß. Da wird vielleicht mal neu gestrichen, damits optisch weiter nach was ausschaut (was würden sonst auch die Nachbarn sagen?!). Aber tatsächlich modernisieren, in der laufenden Bewohnung, zur Werterhaltung des Objekts, das findet vielfach gar nicht statt.

Woher kennst du eigentlich meine Vermieterin?... ;-) Es wird wirklich nur das gemacht, was die Nachbarn sehen könnten. Also neue Markisen außen sind wichtig, aber ob es (bei der Wohnung meiner Nachbarn) durch die teilweise sehr alten Fenster durchzieht, ist nicht so wichtig...

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Nachdenklich
vor 35 Minuten von Nostradamus:

Woher kennst du eigentlich meine Vermieterin?... ;-) Es wird wirklich nur das gemacht, was die Nachbarn sehen könnten. Also neue Markisen außen sind wichtig, aber ob es (bei der Wohnung meiner Nachbarn) durch die teilweise sehr alten Fenster durchzieht, ist nicht so wichtig...

Ich habe einen Vorschlag für alle, die mit ihrer Mietsituation unzufrieden sind:

 

 

Nehmt Euer Kapital! Schafft Euch Wohneigentum!

Damit macht Ihr Mietwohnungen frei und entlastet damit den Mietwohnungsmarkt, so daß diejenigen, die nach Euch mit eurem Vermieter verhandeln, eine stärkere Verhandlungsposition haben.

Und Ihr könnt dann selbst bestimmen, wie viel Geld in Modernisierung gesteckt wird.

 

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 34 Minuten von Nachdenklich:

Ich habe einen Vorschlag für alle, die mit ihrer Mietsituation unzufrieden sind:

 

 

Nehmt Euer Kapital! Schafft Euch Wohneigentum!

Ja, danke für diesen Hinweis, an den bestimmt noch nie ein Mieter gedacht hat. ;-) Wie ich weiter oben schon geschrieben hatte: Meine Vorgehensweise ist prinzipiell nicht immer sofort die radikalste, sondern ich versuche eher, soweit möglich mit der bestehenden Situation zu arbeiten und diese zu verbessern. Heißt also: Wenn ich Wohneigentum hätte und es mit dem Nachbarn Streit gibt, würde ich höchstwahrscheinlich auch nicht sofort das Haus bzw. die Wohnung verkaufen. Wenn ich Streit mit meiner Frau habe, reiche ich nicht gleich die Scheidung ein und bei Ärger auf der Arbeit ziehe ich nicht umgehend die Konsequenzen und suche mir rasch einen anderen Job. Und analog dazu verlasse ich auch nicht sofort die Wohnung, wenn es mal Unstimmigkeiten mit dem Vermieter gibt.

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Jennerwein
· bearbeitet von Jennerwein

 

vor 33 Minuten von Nostradamus:

Und analog dazu verlasse ich auch nicht sofort die Wohnung, wenn es mal Unstimmigkeiten mit dem Vermieter gibt.

Und es ist halt einfach leichter, bequemer und billiger, zu sagen was die anderen, in dem Fall der Vermieter, gefälligst besser zu machen hätten, als es selber besser zu machen.

Das ist mm ein sehr entscheidender Vorteil der befristeten Mietverträge in Österreich. Wenn es Unstimmigkeiten im Mietverhältnis  gibt, muss der Mietvertrag nicht verlängert werden.

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 1 Stunde von Jennerwein:

Das ist mm ein sehr entscheidender Vorteil der befristeten Mietverträge in Österreich. Wenn es Unstimmigkeiten im Mietverhältnis  gibt, muss der Mietvertrag nicht verlängert werden.

Ist halt immer die Frage, auf welcher Seite man selbst steht. Vermieterseitig kommt ja fast schon reflexartig "Na, dann zieh doch aus", wenn es mal Probleme gibt (nicht immer und überall, aber hier im Thread meiner Meinung nach schon vorschnell und ich habe es auch schon selbst erlebt). Dabei sollte man doch gerade als Vermieter in Deutschland prinzipiell an einem recht guten Verhältnis zum Mieter interessiert sein, eben auch aus dem Grund, dass man den nur schwer bzw. nur mit den entsprechend vorliegenden Gründen rauskriegt, wenn er nicht ausziehen will. Und gerade dann, wenn man als Vermieter auch noch der Nachbar ist. Heißt natürlich nicht, dass der Vermieter alle (unangemessenen) Forderungen des Mieters erfüllen muss. Zurück zum hier vorliegenden Fall sollte es zwischen erwachsenen Leuten doch möglich sein, die Angelegenheit zu klären; dafür kann es natürlich nötig sein, sich rechtlich beraten zu lassen, weil man ja selbst nicht alles wissen kann. Das wird dann geklärt und dann geht das Leben weiter. Soweit die Theorie, aber meist tickt halt einer von beiden dann doch irgendwie aus.

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Gasheizung
vor 32 Minuten von Nostradamus:

Zurück zum hier vorliegenden Fall sollte es zwischen erwachsenen Leuten doch möglich sein, die Angelegenheit zu klären; dafür kann es natürlich nötig sein, sich rechtlich beraten zu lassen, weil man ja selbst nicht alles wissen kann. Das wird dann geklärt und dann geht das Leben weiter. Soweit die Theorie, aber meist tickt halt einer von beiden dann doch irgendwie aus.

Ich sehe hier vor allem das Problem, dass beide Parteien zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ich sehe eine ortsübliche Vergleichsmiete von 8,50 Euro, der Vermieter eine von 11,50 Euro.

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CorMaguire
vor 34 Minuten von Gasheizung:

Ich sehe hier vor allem das Problem, dass beide Parteien zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ich sehe eine ortsübliche Vergleichsmiete von 8,50 Euro, der Vermieter eine von 11,50 Euro.

Von wann war denn dein Mietspiegel, 2023? Dann müsste ja dieses Jahr eine Überarbeitung kommen.

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Gasheizung
vor 14 Minuten von CorMaguire:

Von wann war denn dein Mietspiegel, 2023? Dann müsste ja dieses Jahr eine Überarbeitung kommen.

Der gilt für 2025 und 2026 (Preisfrage: Ist jetzt bekannt, um welche Stadt es sich handelt?).

 

Nein, der Unterschied ist, dass ich mittels qualifiziertem Mietspiegel die Preise der letzten sechs Jahre als Vergleich betrachte und der Vermieter die aktuellen Angebotspreise (und davon auch noch einen ungewichteten Durchschnitt) betrachtet.

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smarttrader

Ja er sondiert die Marktlage.

 

Und auch wenn es dich nervt, hier ist eine Abweichung von 20% zum Mietspiegel üblich. In der Regel aber immer nach oben. Bei deiner Spanne von 7 bis 9 Euro, 20% hoch sind 10,80. Und dein Vermieter hat sich auf einen Mietspiegel von einem weltweiten Immobiliendienstleister berufen.

 

Nur du denkst immer noch, das er dich über den Tisch ziehen will.

 

Ich habe mir heute tatsächlich mal den Mietspiegel für unsere Stadt zu schicken lassen mit den marktüblichen Besonderheiten.

 

Und leider erst jetzt gelesen, wir haben aktuell überall 3-4% Luft nach oben. Das nächste Mal werden wir die Immobilienverwaltung in Anspruch nehmen und fertig.

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t.klebi
vor 5 Minuten von smarttrader:

Und dein Vermieter hat sich auf einen Mietspiegel von einem weltweiten Immobiliendienstleister berufen.

Der könnte sich auch auf einen weltweiten Preisindex von Briefmarken berufen. Das wäre genauso unwirksam.

 

Formale Begründung: 1. Mietspiegel i.S.v. § 558c BGB oder 2. Mietdatenbank i.S.v. § 558e BGB oder 3. Sachverständigengutachten oder 4. die Benennung von 3 Vergleichswohnungen

UND (!)

Materielle Begründung: Höchstens bis zur ortsüblichen Miete i.S.v. § 558 (2) BGB

 

Nur wenn die Mieterhöhung sowohl formal als auch materiell begründet werden kann, kann ein Vermieter erfolgreich auf Zustimmung klagen. Mit einem Mietspiegel von irgendeinem Immobiliendienstleister ist das Mieterhöhungsverlangen noch nicht mal formal begründet. 

 

Was genau verstehst du an diesen simplen Tatbestandsvoraussetzungen nicht? 

 

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 25 Minuten von smarttrader:

Und auch wenn es dich nervt, hier ist eine Abweichung von 20% zum Mietspiegel üblich. In der Regel aber immer nach oben. Bei deiner Spanne von 7 bis 9 Euro, 20% hoch sind 10,80.

Ortsüblich wären 8 Euro und ein bisschen Zuschlag für eine DHH. Wenn man diesen Wert um 20% überschreitet, ist man bereits im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Also ich könnte den Vermieter im Prinzip selber verklagen.

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smarttrader
vor 4 Minuten von t.klebi:

Der könnte sich auch auf einen weltweiten Preisindex von Briefmarken berufen. Das wäre genauso unwirksam.

 

Formale Begründung: 1. Mietspiegel i.S.v. § 558c BGB oder 2. Mietdatenbank i.S.v. § 558e BGB oder 3. Sachverständigengutachten oder 4. die Benennung von 3 Vergleichswohnungen

UND (!)

Materielle Begründung: Höchstens bis zur ortsüblichen Miete i.S.v. § 558 (2) BGB

 

Nur wenn die Mieterhöhung sowohl formal als auch materiell begründet werden kann, kann ein Vermieter erfolgreich auf Zustimmung klagen. Mit einem Mietspiegel von irgendeinem Immobiliendienstleister ist das Mieterhöhungsverlangen noch nicht mal formal begründet. 

 

Was genau verstehst du an diesen simplen Tatbestandsvoraussetzungen nicht? 

 

Ich kann und will einfach nicht glauben, das hier alle Mieten illegal sind und die Verwaltungen auch falsche Mieten aufschlüsseln. Nochmal hier wird auf eine nach den Ausstattungsmerkmalen aufgeschlüsselte Miete als Grundlage angenommen die um 20% schwanken darf.

 

Vielleicht liegt es an der Metropol Region Hamburg. Vielleicht haben unterschiedliche Bundesländer unterschiedliche Gesetze aber hier gibt es einfach für 12 Euro kalt, eine Wohnung im "Problemviertel" alles andere ist einfach Richtung 17 bis 18 Euro zu finden.

 

Wir haben bisher immer einfach gehobene Ausstattung und in guter Lage als Grundlage genommen und haben den oberen Wert der Spanne angenommen. Darauf dann pauschal die 20%. So haben wir immer erhöht, werden das aber in Zukunft über die Verwaltung oder Anwalt machen lassen.

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CorMaguire
vor 33 Minuten von Gasheizung:

Der gilt für 2025 und 2026 (Preisfrage: Ist jetzt bekannt, um welche Stadt es sich handelt?)....

 

Wenn eine Neuauflage noch anstehenden würde, würde das die Differenz ja vielleicht etwas erklären.

 

Der Karlsruhe Mietspiegel hat eine Spanne von 5,xx bis 19,xx. Bei den Immoportalen liest man so 10,50€ bis 16,60€ bei E&V 14,45€

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smarttrader
vor 2 Minuten von Gasheizung:

Ortsüblich wären 8 Euro und ein bisschen Zuschlag für eine DHH. Wenn man diesen Wert um 20% überschreitet, ist man bereits im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Also ich könnte den Vermieter im Prinzip selber verklagen.

Warum 8 Euro und keine 9? EBK Küche vorhanden? Bodenbelag vorhanden? Terrasse vorhanden? Bad erneuert? Wohnlage? Einzelzugang? Gartennutzung?

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung

Zum x-ten Mal zum Mitschreiben: Alle genannten Merkmale wie Garten, Wohnlage,... wurden berücksichtigt und ergeben einen Wert von 8 Euro. Der einzige Aspekt, der im Mietspiegel nicht enthalten ist, ist die Charakterisierung als DHH. Wenn ich hierfür 50 Cent ansetze, bin ich bei 8,50 Euro. Schreibe ich in irgendeiner Sprache, die keiner versteht, oder was ist hier das Problem?

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kopfsalat23

 

geile Streitereien Diskussionen hier :D Bin zwar ain bisschen spät zur Party aber was soll's ;)

 

Am 15.2.2025 um 13:40 von smarttrader:

Ehrlich das nervt, willst du DDR Plattenbau? Oder freie Marktwirtschaft?

Es gibt auch was dazwischen. Hier steht es schon:

 

Am 15.2.2025 um 14:04 von CorMaguire:

Ja mache ich gerne. Freier Wohnungsbau für die oberen 20-30% da stehen sich dann Mieter und Vermieter ungefähr gleichwertig gegenüber.

Weder das eine noch das andere. Wenn soziale Marktwirtschaft und Eigentum verpflichtet. 

Manche scheinen das auch hinzukriegen --> https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/wien-wohnen-sozialer-wohnungsbau-100.html

 

Ja, hier nimmt Wien eine Sonderposition ein, hier hat sozialer Wohnbau eine lange Tradition, die Mieten sind günstig, hier arbeitet der Eigentümer halt exakt gar nicht gewinnorientiert.

 

Am freien Markt sind die Mieten in Wien natürlich deutlich höher, allerdings wirkt sich auch hier der hohe Anteil an Gemeindebauten dämpfend aus, Mieten wie in anderen europäischen Großstädten sind in Wien auch am freien Markt nicht erzielbar. Wird die Differenz wird der Druck sobald wie möglich in eine Gemeindewohnung zu ziehen halt nochmal größer.

 

Dazu muss man auch ein wichtiges Detail bedenken: "Sozialwohnung" heißt in Wien nicht Unterschicht, es gibt zwar eine Einkommensgrenze, die  ist aber eher in der Mittelschicht anzusiedeln: Man darf pro Jahr nicht mehr als knapp 60 000 Euro netto (jawohl, netto) Haushaltseinkommen haben um eine Gemeindewohnung beziehen zu können - und zwar als Einzelperson. Eine vierköpfige Familie darf nicht mehr als 110 kEuro netto im Jahr haben. 

Das ist weit weg von "sozialer Bedürftigkeit".

 

 

Am 15.2.2025 um 14:27 von Nachdenklich:

 

Es ist nicht Aufgabe des Staates Wohnungen zu bauen, Brötchen zu backen oder für die Bürger Lastenfahrräder zu produzieren.

Hm, überregulieren ist nicht gut, aber es gibt schon einen Punkt an dem der Staat eingreifen sollte (ja, auch bei den Brötchen falls die ein Problem darstellen). Und ja, in manchen Gegenden gehen die Wohnkosten schön langsam wirklich in den Bereich.

 

Am 15.2.2025 um 15:17 von Nachdenklich:

Ich habe einfach mehr Vertrauen, daß der Markt so was lösen würde, wenn man ihn denn ließe.

Früher hatte die Post Wohnungen, die Bahn hatte welche, viele Betriebe hatten Werkswohnungen. War vielleicht gar nicht schlecht.

Ich finde Werkswohnungen etc eine reizvolle Idee. Hat zwar nicht nur Vorteile, wäre aber ein nettes Puzzlestück zur Problemlösung.

 

Das der Markt das Problem in diesem Fall selbst lösen würde glaube ich aber nicht.  Braucht man nur nach Spanien schauen.

 

Am 16.2.2025 um 09:15 von smarttrader:

Ich sehe gerne, da ich voraus setze das er auch seine Pflichten kennt...

 

Und jetzt Ende des blödsinnigen Mieter Gesappel. Ein Vermieter muss seine Kosten decken und wenn ein Mieter so ein Verhalten am Tag legen würde, wäre ab da nur noch Schriftwechsel über den Anwalt.

 

Dieses dumme Gesappel mit böser Vermieter regt nur noch auf. Nach dem Nürnberger Beispiel könnten wir sogar leicht mehr verlangen aber ich will keine Mieter aus quetschen, alle Kosten getragen und 1x Essen gehen pro Monat reicht mir.

Doch, tust du...

 

vor 23 Stunden von smarttrader:

Schon mehrmals aufgeführt, die Mietzahlung muss alles im Monat tragen. Zinsen, Abtrag und nicht umlagefähige Kosten wie zb. meine Zeit damit.

... da du auch den Abtrag etc vollständig durch den Mieter getragen haben willst.  Der soll dir also einfach eine Wohnung kaufen. Und dass du dich anschließend noch armrechnest ist ... bemerkenswert.

 

(nein, ich würde dich nicht als Vermieter haben wollen. Vor Jahren hab ich mal auf der Suche nach einer Wohnung einen potentiellen Vermieter angerufen. Der hat mich gleich angejammert, dass seine unfairen, unmöglichen Mieter sich wegen der Nebenkosten beklagt hätten, danke für das Gespräch, ich hab nicht einmal einen Besichtigungstermin vereinbart)

 

vor 21 Stunden von smarttrader:

Ich rechne mit vor Steuern usw. mit 7%.

Ein frommer Wunsch deinerseits, der aber vielerorts nicht machbar sein wird. 

Hier lohnt für dich ebenfalls ein Blick nach Wien: das höchste der Gefühle sind so um die 4%, der Schnitt liegt deutlich tiefer!

 

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1222392/umfrage/renditen-von-zinshaeusern-in-wien-nach-bezirken/

 

Falls du noch ein bisschen mehr weinen willst, hier ein Artikel vom Sommer 2023:

 

https://www.raiffeisenresearch.com/servlet/NoAuthLibraryServlet?action=viewDocument&encrypt=cc4d7380-b93c-4584-934d-eb9a17a22fb8&mime=HTML

 

In Wien ist deine gewünschte Rendite von 7% unerreichbar, chancenlos, keine Meter.

 

vor 3 Stunden von Jennerwein:

Das ist mm ein sehr entscheidender Vorteil der befristeten Mietverträge in Österreich. Wenn es Unstimmigkeiten im Mietverhältnis  gibt, muss der Mietvertrag nicht verlängert werden.

 

Stimmt. Das große Vermieterparadies ist Österreich aber auch nicht. Zumindest nicht bei Wohnungen. So ein befristeter Mietvertrag muss eine Befristung auf drei Jahre haben und darf nur einmal verlängert werden. Ab der zweiten Verlängerung gilt er automatisch als unbefristet. Und dann kriegst unliebsame Mieter ähnlich schwer wie in D raus.

Ein Punkt ist noch sehr anders: Einfamilienhäuser sind bei privaten Vermietern vom MRG ausgenommen, da gelten nur allgemeine Fristen nach ABGB (allgemeines bürgerliches Gestzbuch), Konsequenz: vermietet man zeitlich befristet ist der Vertrag zu erfüllen. Vermietet man aber unbefristet gilt eine Kündigungsfrist von grade mal vier Wochen, ohne Angabe von Gründen - und zwar auch für den VERmieter!

 

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Gasheizung
vor 4 Minuten von kopfsalat23:

Vermietet man aber unbefristet gilt eine Kündigungsfrist von grade mal vier Wochen, ohne Angabe von Gründen - und zwar auch für den VERmieter!

 

Das kann man aber im Vertrag sicher ausschließen? Wenn nicht, würde ich als Mieter natürlich einen großen Bogen um das Objekt machen.

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smarttrader
vor 3 Minuten von Gasheizung:

Zum x-ten Mal zum Mitschreiben: Alle genannten Merkmale wie Garten, Wohnlage,... wurden berücksichtigt und ergeben einen Wert von 8 Euro. Der einzige Aspekt, der im Mietspiegel nicht enthalten ist, ist die Charakterisierung als DHH. Wenn ich hierfür 50 Cent ansetze, bin ich bei 8,50 Euro. Schreibe ich irgendeine Sprache, die keiner versteht, oder was ist hier das Problem?

Was wäre denn bei 9 Euro erforderlich zu haben? Neubau liegt bei 14 Euro. Es muss also irgendwo ein Denkfehler sei , warum du die DHH als absolute Schrottbude einstufst.

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 3 Minuten von smarttrader:

Was wäre denn bei 9 Euro erforderlich zu haben? Neubau liegt bei 14 Euro. Es muss also irgendwo ein Denkfehler sei , warum du die DHH als absolute Schrottbude einstufst.

Das Baujahr macht viel aus:

 

Baujahr Spanne Mittelwert Spanne
Untergrenze (arithm. Obergrenze
in €/m² Mittel) in €/m²
in €/m²
bis 1909 4,73 5,90 7,16
1910–1934 4,61 5,73 6,83
1935–1959 5,23 6,29 7,41
1960–1969 5,43 6,30 7,18
1970–1981 4,98 6,00 6,96
1982–1994 5,45 6,50 7,68
1995–2009 5,72 6,83 7,94
2010–2014 5,80 7,37 8,99
2015–2019 8,10 10,19 12,67

 

Hier geht es um ein Baujahr zwischen 1982 und 1994. 6,50 Euro wäre da der Mittelwert ohne Zuschläge.

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CorMaguire
vor 20 Minuten von smarttrader:

...Wir haben bisher immer einfach gehobene Ausstattung und in guter Lage als Grundlage genommen ...

Und habt ihr da einen Realitätsabgleich mit dem Mietspiegel vorgenommen? Klingt jetzt im ersten Moment nicht so, will aber nichts unterstellen.

 

Btw der von Hamburg ist sogar mir geoportal online --> https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/wohnen/mieten/mietenspiegel

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kopfsalat23
vor 17 Minuten von Gasheizung:

Das kann man aber im Vertrag sicher ausschließen? Wenn nicht, würde ich als Mieter natürlich einen großen Bogen um das Objekt machen.

 

Ja, kann man (würde ich jedem Mieter absolut empfehlen).

 

Bei mir in der Gegend wird so ein Haus vermietet. Und die Vermieter dürften ganz ok sein. Der eine Mieter hat uns selbst erzählt, dass er x und y an der Bude renoviert, und die Vermieter eine echt günstige Miete verlangen (frag mich aber nicht was das in Zahlen heißt) und ihm außerdem einen 10 jährigen Kündigungsverzicht ihrerseits gegeben haben ("Ich bin ja nicht blöd! Sonst renovier ich ihnen die Bude und dann kündigen sie!"). Nach der Scheidung ist er aber dann schweren Herzens doch vorzeitig ausgezogen. 

Sein Nachfolger war nicht ganz so hell, der hat damit angegeben, dass er einen tollen Mietvertrag hat: "Der ist unbefristet, die kriegen mich hier nicht so schnell raus!" Als er dann angefangen hat nicht zu bezahlen, war er halbwegs schnell draußen. 

 

Man sollte halt immer genau überlegen was man unterschreibt, egal ob Mieter oder Vermieter.

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smarttrader
vor 27 Minuten von CorMaguire:

Und habt ihr da einen Realitätsabgleich mit dem Mietspiegel vorgenommen? Klingt jetzt im ersten Moment nicht so, will aber nichts unterstellen.

 

Btw der von Hamburg ist sogar mir geoportal online --> https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/wohnen/mieten/mietenspiegel

Uns liegt tagesaktuell ein Mietspiegel vom Landkreis für unsere Stadt vor.

 

Eine obere und untere Richtlinie und eine Spanne auf diese Miete.

 

Aussage der Verwaltung es gibt eine untere Grenze von zb. 12 Euro und eine obere Grenze von 16 Euro. Auf diese Werte ist ein Aufschlag aufgrund der hohen Nachfrage von 20% marktüblich in nicht preisgebundenen Immobilien.

 

Das ist in etwa das was es jetzt tagesaktuell dazu gibt. Wir haben grundsätzlich unsere Mieterhöhungsbegehren formalfalsch aufgesetzt. Wir haben immer nur 3 vergleichbare Objekte aus den gängigen Immobilienportalen genommen und nicht diese aufwendig gestaltete Rechnung von der Verwaltung. Mit diversen Zu- und Abschlägen.

 

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 35 Minuten von smarttrader:

Aussage der Verwaltung es gibt eine untere Grenze von zb. 12 Euro und eine obere Grenze von 16 Euro. Auf diese Werte ist ein Aufschlag aufgrund der hohen Nachfrage von 20% marktüblich in nicht preisgebundenen Immobilien.

Bei Mieterhöhungen bräuchte es konkrete Argumente, warum man bis zur oberen Grenze geht. Darauf noch einmal 20% wäre nicht zulässig.

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smarttrader
vor 3 Minuten von Gasheizung:

Bei Mieterhöhungen bräuchte es konkrete Argumente, warum man bis zur oberen Grenze geht. Darauf noch einmal 20% wäre nicht zulässig.

Möchtest du mit der Verwaltung telefonieren und in der lokalen Presse inserieren?

 

Sorry wenn das hier einfach flächendeckend so ist, werden wohl nicht alle Mietverhältnis auf einer Ordnungswidrigkeit basieren

...

 

Die 20% soll die Grenze Richtung Mietwucher sein.

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