Nachdenklich gestern um 17:20 Uhr vor 5 Minuten von satgar: Klar ist aber: durch die Vorgaben des GEG, was es ja schon viele Jahre gibt, gibt es bei Eigentumsübergang pflichten und Fristen, die alle Erben auch unter Druck setzen, sich mit dem Immobilienerbe auseinander zu setzen. Lange Jahre leerstand ohne Modernisierung, ist da keine Option. Naja: § 2 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf 1. Gebäude, soweit sie nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden ..... Die Gebäude, die ich vor Augen habe, stehen schon seit Jahren leer und werden nicht beheizt oder gekühlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader gestern um 17:21 Uhr Ich habe von KEINEM Vermieter gehört der an Sozialleistung Empfänger freiwillig vermietet. Viele lassen lieber leer stehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar gestern um 17:21 Uhr · bearbeitet gestern um 17:22 Uhr von satgar vor 1 Minute von Nachdenklich: nicht beheizt Ein Objekt was gar nicht beheizt wird? Da macht keine Gebäudeversicherung mit. Welche Art Bruchbuden meinst du denn da? ^^ Ich rede von Objekten, die „vor kurzem“ noch von Personen im Alter 70…80…90 bewohnt wurden und dann an Erben fallen. Nicht von Häusern, wo man Erbschaften sogar eher ablehnt, weil das Abrisshäuser sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich vor 23 Stunden vor 2 Minuten von satgar: Ein Objekt was gar nicht beheizt wird? Da macht keine Gebäudeversicherung mit. Weiß das die Gebäudeversicherung? Ich wohne jetzt seit 30 Jahren in meinem Haus. Hier hat noch keine Gebäudeversicherung nachgeschaut, ob ich auch heize. Wenn meine Erben das Wasser ablassen würden und nicht heizen würden, dann würde das keine Versicherung merken. Nachdem die Häuser jetzt jahrelang leer stehen, sind es meines Erachtens nach inzwischen tatsächlich Abrißhäuser. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 23 Stunden · bearbeitet vor 23 Stunden von satgar vor 7 Minuten von Nachdenklich: Wenn meine Erben das Wasser ablassen würden und nicht heizen würden, dann würde das keine Versicherung merken. Nee, es gibt ja keine Versicherungspolizei. Klar ist nur, dass es vertragliche Obliegenheiten gibt. Dazu gehört als erstes mitzuteilen, wenn ein Objekt gar nicht mehr „ständig bewohnt“ wird. Viele Versicherer kündigen dann die Police schon selbst, andere fordern SBs oder schließen Gefahren wie „Leitungswasser“ aus. Klar ist auch: Tritt ein Schadenfall ein, kontrolliert der Versicherer die Einhaltung dieser vertraglichen Obliegenheiten, wie die Beheizung des Objekts. Ist das nicht gegeben, kürzt er seine Leistung bis auf null. Man kann das also schon so machen, muss aber dann halt damit rechnen, dass gebäudeschäden auf die eigene Kappe gehen. Und auch, dass ein Objekt, wenn es nicht beheizt wird, natürlich grundsätzlich leidet und schimmelgefahr besteht. Beheizen selbst, reicht aber nicht immer aus. Wer sowas also macht, hat an den Objekten generell kein Interesse mehr und spekuliert nur auf den Wert des Bodens. Das Haus selbst, hat da gar keinen Wert mehr. Das sind aber eher weniger Fälle in Deutschland. Kenne aber keine Zahlen. https://www.versicherungsrechtsiegen.de/leitungswasserschaden-leer-stehendes-haus-muss-kontrolliert-und-leitungen-entleert-werden/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich vor 23 Stunden @satgar Ich stimme Dir ja in allen Punkten völlig zu. Mir ging es doch nur darum, darauf hinzuweisen, daß es die Kombination aus Mietpreisregulierung und kostenträchtigen Renovierungsvorgaben ist, die dazu führt, daß eine Weiternutzung bei älteren Objekten oft nicht mehr rentabel sein wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 23 Stunden Das mit der Ordnungswidrigkeit könnte interessanter sein, als gedacht. Ich könnte vielleicht schon basierend auf der Mietforderung Klage gegen den Vermieter einreichen. Geringer als seine Chance, mit dem aktuellen Material die Klage zu gewinnen (Null), kann meine nicht sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader vor 23 Stunden vor 2 Minuten von Gasheizung: Das mit der Ordnungswidrigkeit könnte interessanter sein, als gedacht. Ich könnte vielleicht schon basierend auf der Mietforderung Klage gegen den Vermieter einreichen. Geringer als seine Chance, mit dem aktuellen Material die Klage zu gewinnen (Null), kann meine nicht sein. Komm endlich mal klar... Sorry aber ich sehe es als vollkommen legitim an, eine Miete zu erhöhen. Wenn du auf Streit aus bist, hast du bereits erfolgreich die erste Schritte gemacht. Meine Güte, wärst du mein Mieter würde ich nur noch dir Schreiben per Anwalt zu stellen lassen und alles in meiner Macht stehende machen um dir das Leben zu erschweren... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker vor 23 Stunden vor 5 Minuten von Gasheizung: Das mit der Ordnungswidrigkeit könnte interessanter sein, als gedacht. Ich könnte vielleicht schon basierend auf der Mietforderung Klage gegen den Vermieter einreichen. Geringer als seine Chance, mit dem aktuellen Material die Klage zu gewinnen (Null), kann meine nicht sein. Genau, selbst klagen, um dann wirklich Stress und womöglich Anwaltskosten zu haben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 23 Stunden · bearbeitet vor 23 Stunden von satgar Du und smarttrader, liegt auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten. Und die Wahrheit, liegt doch genau in der Mitte. Mieten dürfen erhöht werden, das steht doch außer Frage. Auf jede Art und Weise, auf jede gewünschte Höhe und zeitlichem Umfang? Nein, natürlich nicht. Es gibt Regeln dazu. Mal stärkere, in angespannten mietmärkten, und mal laschere. Es steht jedem Mieter frei, überprüfen zu lassen, ob ein Erhöhungsbegehren rechtmäßig ist. Das ist das natürlichste von der Welt und passiert tausendfach jedes Jahr in diesem Land, bei dem Vermieter Erhöhungen versuchen. Mal rechtmäßig, und mal nicht. Von daher ist die Sache doch super easy: man lässt sich ein offizielles Erhöhungsschreiben vorlegen und lässt das dann mit fachkundigem Rat eines Anwalts, einer Rechtschutzversicherung oder dem Mieterbund checken, ob das ok ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 23 Stunden vor 15 Minuten von satgar: Von daher ist die Sache doch super easy: man lässt sich ein offizielles Erhöhungsschreiben vorlegen und lässt das dann mit fachkundigem Rat eines Anwalts, einer Rechtschutzversicherung oder dem Mieterbund checken, ob das ok ist. An dem Punkt sind wir doch schon längst. Der Vermieter ist fest davon überzeugt, dass das, was er hingerotzt hat, ein offizielles Erhöhungsschreiben darstellt. Mein Anwalt sagte, dass die Chancen auf einen Klageerfolg damit Null seien. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 22 Stunden vor 2 Minuten von Gasheizung: An dem Punkt sind wir doch schon längst. Der Vermieter ist fest davon überzeugt, dass das, was er hingerotzt hat, ein offizielles Erhöhungsschreiben darstellt. Mein Anwalt sagte, dass die Chancen auf einen Klageerfolg damit Null seien. Ja dann hast du doch zwei Möglichkeiten: gar nicht zu reagieren oder halt ein Ablehnungsschreiben ähnlicher Qualität hinzurotzen im Sinne von… die Erhöhung lehne ich ab und zahle weiter den alten Betrag per Überweisung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus vor 22 Stunden vor 29 Minuten von satgar: Ja dann hast du doch zwei Möglichkeiten: gar nicht zu reagieren oder halt ein Ablehnungsschreiben ähnlicher Qualität hinzurotzen Ist "gar nicht reagieren" in Bezug auf ein Mieterhöhungsverlangen eigentlich eine gute Option und ist dann einfach so zu werten als hätte man eben nicht zugestimmt? Oder sollte man doch besser schriftlich mitteilen, dass man nicht zustimmt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 22 Stunden · bearbeitet vor 22 Stunden von satgar vor 15 Minuten von Nostradamus: Ist "gar nicht reagieren" in Bezug auf ein Mieterhöhungsverlangen eigentlich eine gute Option und ist dann einfach so zu werten als hätte man eben nicht zugestimmt? Oder sollte man doch besser schriftlich mitteilen, dass man nicht zustimmt? Gute Frage. Es ist danach ja anscheinend auch schon persönlich gesprochen worden, in dem, so wie ich es heraus gelesen hatte, deutlich gemacht wurde, dass man das ablehnt. Aber will man Dinge „fixiert“ wissen, wäre eine kurze schriftliche Rückmeldung sicherlich ratsam. Ich persönlich würde es zumindest so handhaben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 22 Stunden vor 3 Minuten von satgar: Gute Frage. Es ist danach ja anscheinend auch schon persönlich gesprochen worden, in dem, so wie ich es heraus gelesen hatte, deutlich gemacht wurde, dass man das ablehnt. Aber will man Dinge „fixiert“ wissen, wäre eine kurze schriftliche Rückmeldung sicherlich ratsam. Ich persönlich würde es zumindest so handhaben. Mein Anwalt meinte, dass gar nicht reagieren die beste Option sei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juliusjr vor 21 Stunden · bearbeitet vor 21 Stunden von juliusjr Eine Frage: Muss der Mieter den Anwalt des Vermieters bezahlen, wenn zur Mieterhöhung ein Anwalt benötigt wird, dann aber erfolgreich die Miete erhöht wird. Also der Mieter die dann vielleicht gerichtliche Auseinandersetzung verliert? Und noch eine Frage: von welchen Kosten reden wir da? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 21 Stunden · bearbeitet vor 21 Stunden von satgar vor 3 Minuten von juliusjr: Eine Frage: Muss der Mieter den Anwalt des Vermieters bezahlen, wenn zur Mieterhöhung ein Anwalt benötigt wird, dann aber erfolgreich die Miete erhöht wird. Also der Mieter die dann vielleicht gerichtliche Auseinandersetzung verliert? Das kommt darauf an. Wenn es vor Gericht geht, wird dort entschieden, wer die Kosten trägt. Gewinnt eine Seite zu 100%, wird der Verlierer-Partei in der Regel alles an Kosten , auch die Anwaltskosten der Gewinner Seite, aufgebürdet (Ausnahme, hat hier aber nichts mit zu tun: Arbeitsrecht). Vergleicht man sich, wird geklärt, wer welche Kosten trägt. Oft jeder seins. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 21 Stunden Zur Erhöhung der Transparenz hier die relevanten Teile des Schreibens: Sehr geehrter XX, Sie bewohnen seit dem 01.05.2019 das Haus in der XX-Straße in "Stadt". Auf der Grundlage von $ 558 BGB darf ich von lhnen die Zustimmung zur Erhöhung, der mit lhnen vereinbarten Miete verlangen, Voraussetzung für die Erhöhung der Miete ist, dass der Mietpreis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mieterhöhung in Kraft treten soll, seit 15 Monaten unverändert ist und dass die letzte Mieterhöhung mindestens vor mehr als einem Jahr stattfand Ich begründe das Mieterhöhungsverlangen mit den aktuellen Mietpreisen für Hauser in "Stadt", die nicht öffentlich gefördert sind. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt zwischen 11,37 € und 11.56 € je Quadratmeter. Sie zahlen derzeit bei einer Nettokaltmiete von 953,00 € und einer Hausgröße von 107 m² nach DIN 8,91 Euro je Quadratmeter. Diese Nettokaltmiete entspricht derzeit nicht mehr dem Entgelt, das für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird. Ich bitte Sie deshalb einer 20%igen Erhöhung der Nettomiete zuzustimmen. (...) Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt die Zustimmungserklärung nicht zurückbekommen, es aber keine Reaktion ihrerseits gibt, so gilt auch dies als Zustimmung nach $ 558 BGB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 21 Stunden vor 17 Minuten von juliusjr: Und noch eine Frage: von welchen Kosten reden wir da? Mehr dazu zb hier https://mieterengel.de/anwaltskosten/ Hängt letztlich immer vom Streitwert ab, um den es geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juliusjr vor 21 Stunden Danke satgar. Bei dem link zu den Anwaltskosten hört sich das alles nicht schlimm an. Mir hat ja die ING mal was falsch verrechnet - da war nicht leicht ein Anwalt zu finden bzw die Aussage war: der Streitwert ist zu gering bei Anwaltskosten von 500 euro die Stunde. In Mietrecht gibt s wohl günstigere..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 20 Stunden · bearbeitet vor 20 Stunden von satgar vor 7 Minuten von juliusjr: Bei dem link zu den Anwaltskosten hört sich das alles nicht schlimm an Wie gesagt, der streitwert entscheidet halt. Als Beispiel wird ja etwas genannt von rund 1.500€ an Gesamtkosten der Anwälte zzgl. Gericht. Verlöre man, stünde das für die erste Instanz im Raum als Prozesskostenrisiko bei einem streitwert von 2.500€ um den es ginge. Also 208€ mtl. Mieterhöhung, die gefordert würde. Die Mieterhöhung, die hier gefordert wird, liegt ca. in dieser Größenordnung. Verliere ich als Mieter, müsste ich dann also die ca. 1.500€ Kosten tragen zzgl. der ja rechtmäßigen Mieterhöhung. Bin ich dann als Mieter immer noch nicht einverstanden, müsste ich in Berufung gehen, was dann ein zusätzliches Prozesskostenrisiko bedeutet. Und hier ist es ja eine echt günstige Miete in Deutschland. Steht eine Mieterhöhung, z.B. auch durch Modernisierung in den Top 7 Städten in DE im Raum, kann der streitwert einer größeren Wohnung, mit höherer Miete und großer Anpassung, noch deutlich größer sein. Da ist das Prozesskostenrisiko dann schon in der ersten Instanz mehrere tausend eur. Kosten, nicht streitwert wohlgemerkt! Kann ich es mir dann als Mieter leisten, evtl. 3000€ für einen Prozess zu riskieren, den ich auch verlieren könnte und ich alles bezahlen muss? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 20 Stunden Die Gerichtskosten sind erstaunlich niedrig. Würde man es ohne Anwalt abwickeln, könnte man eigentlich recht problemlos einfach mal klagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 20 Stunden vor 7 Minuten von Gasheizung: Die Gerichtskosten sind erstaunlich niedrig. Würde man es ohne Anwalt abwickeln, könnte man eigentlich recht problemlos einfach mal klagen. Wenn du gewinnst, können dir diese Kosten ja egal sein. Verlierst du, bedenke aber die Anwaltskosten der Gegenseite. Wenn du dich selber vertrittst, kann es letztlich hauptsächlich nur diese beiden Lösungen geben: du zahlst gar nichts, weil du gewinnst. Oder du zahlst Gericht und gegnerischen Anwalt, weil du verlierst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 20 Stunden vor 1 Minute von satgar: Wenn du gewinnst, können dir diese Kosten ja egal sein. Verlierst du, bedenke aber die Anwaltskosten der Gegenseite. Wenn du dich selber vertrittst, kann es letztlich hauptsächlich nur diese beiden Lösungen geben: du zahlst gar nichts, weil du gewinnst. Oder du zahlst Gericht und gegnerischen Anwalt, weil du verlierst. Und was tippst du selber hinsichtlich des Ausgangs basierend auf dem Schreiben, das ich oben reingestellt habe (Beitrag 368)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar vor 20 Stunden Gerade eben von Gasheizung: Und was tippst du selber hinsichtlich des Ausgangs basierend auf dem Schreiben, das ich oben reingestellt habe (Beitrag 368)? Ich bin ehrlich: ich hab da keine Meinung zu. Ich weiß es nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag