moonwalker Dienstag um 20:33 Jetzt nicht mehr, vor nicht allzulanger Zeit ging dafür schon einiges. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung Dienstag um 20:48 vor 32 Minuten von Castrock: Bleibt die Frage, ob das Mieterhöhungsverlangen vorm 1.3 vorliegen muss oder die Mieterhöhung vorm 1.3 gelten soll, damit die Änderung nicht greift. Danke für die Auskunft! In meinem Fall ist das Mieterhöhungsverlangen sowieso nicht rechtskonform, das scheint Konsens hier im Thread zu sein. Von daher wären die 15% für mich relevant. vor 21 Minuten von smarttrader: Nochmal ich finde das mit knapp 11 Euro aus Vermietersicht extrem günstig und wundere mich über die Aufregung. Lass uns doch das Gespräch hier beenden, wir kommen nicht zusammen. Wegen Wucherern wie dir gibt es Gesetze, die Mieter schützen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Dienstag um 22:40 vor 7 Stunden von Gasheizung: Warum wird mein Kernargument eigentlich nicht diskutiert? Es lautet: Der Mietspiegel der Nachbargemeinde gilt für EFH und weist einen ortsüblichen Preis von 8 Euro aus (und zwar für die teuerste Lage in dieser Nachbargemeinde). Ich zahle 9 Euro und soll 11 Euro zahlen. Warum sollte das ein angemessener Preis sein? Was erwartest Du denn? Wir sind ein Wertpapierforum und kennen die Details und Rahmenbedingungen in Deinem Fall nicht. Den guten Rat, zu einem Mieterverein zu gehen, hast Du bisher missachtet. Dort kennen sie die lokalen Gegebenheiten, die Beratung dort ist vergleichsweise günstig und bei manchen Mietervereinen gibt es - u.U. abhängig vom Einzelfall - auch Mietrechtsschutz. Ich bin nach negativen Erfahrungen mit Vermietern in meiner Studentenzeit sofort in den örtlichen Mieterverein eingetreten, um jederzeit fachlich versierte Hilfe und ggf. auch Rechtsschutz zu bekommen (hängt bei meinem Mieterverein von einem Vorstandsbeschluss ab). Gebraucht habe ich es seitdem nicht mehr, aber die gut 5 Euro im Monat habe ich übrig und rechne sie einfach in die erweiterten Mietkosten ein. In meiner (Studenten-)WG half es, dass eine Mitbewohnerin vorher schon riesigen Ärger mit einem Vermieter hatte und deshalb vor Gründung der WG schon Mietrechtsschutz abgeschlossen hatte. Deshalb konnte sie eine Fachanwältin engagieren, die den Prozess gegen den Vermieter und seine unberechtigte Forderung abwehren konnte. Sie war auch zuversichtlich, dass dies gelingen könnte, aber eine Garantie gibt es für so etwas natürlich nicht. Sprich: Ich hatte als Student mit nur geringen Mitteln schon ein paar Nächte mit schlechten Schlaf, weil der Verlust der eigenen Wohnung etwas Gravierendes ist. Die Mitbewohnerin hatte in ihrer vorherigen (Berufstätigen-)WG auch schon einen Prozess gegen die abstrusen Vorstellungen des dortigen Vermieters gewonnen. Dieser ältere Herr war aber so abgedreht, dass er sein Vermögen vor Prozessende zur Seite geschafft hat, um die Ansprüche aus dem verlorenen Prozess nicht zu begleichen, so dass die MieterInnen auf ihren Forderungen sitzen blieben. Es gibt also auch Vermieter, mit denen man keinen Vertrag eingehen möchte. Das bitte auch bei manchen Beiträgen bestimmter Forenmitglieder hier bedenken. Ein anderer Aspekt ist, dass der Wohnimmobilienmarkt in Deutschland extrem gespalten ist. In begehrten Metropolen wie Hamburg oder München sieht es anders aus als in weiten Teilen Ostdeutschland, des Bayrischen Waldes oder des Ruhrgebiets. In den Metropolen bekommen Vermieter vielleicht auch mal eine Staffel- oder Indexmiete durchgedrückt. An anderen Ort sind sie froh, wenn sie überhaupt jemanden finden, der bereit ist, auf eigene Kosten zu heizen und zu lüften, und der dann - statt dafür eine Hausmeistervergütung zu nehmen - auch noch ein paar Euro zahlt. Sich da passend einzuordnen und entsprechend zu verhalten ist wichtig. Deshalb sind auch die Gespräche mit den Experten vor Ort vom Mieterverein so bedeutend. vor 8 Stunden von Gasheizung: Es gibt übrigens sogar eine DHH in der Umgebung für 7 Euro neu zu vermieten, das habe ich jüngst erst entdeckt. Warum nimmst Du die nicht? Viel Erfolg! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader Dienstag um 22:49 · bearbeitet Dienstag um 22:50 von smarttrader vor 2 Stunden von Gasheizung: Danke für die Auskunft! In meinem Fall ist das Mieterhöhungsverlangen sowieso nicht rechtskonform, das scheint Konsens hier im Thread zu sein. Von daher wären die 15% für mich relevant. Lass uns doch das Gespräch hier beenden, wir kommen nicht zusammen. Wegen Wucherern wie dir gibt es Gesetze, die Mieter schützen. Halt, jeder unserer Mieter war bzw. ist absolut umgänglich und hatte mit uns keine Probleme. Ja wir bewegen uns immer im obersten Bereich des möglichen aber wir sind keine Wucherer. Es soll Mieter geben, die es nachvollziehbar finden, wenn der Vermieter gemäß Marktentwicklung die Miete anpasst. Und ja, ich bin mir sehr sicher, das keiner der Mieter sich über eine Mieterhöhung freut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonwalker Dienstag um 23:28 · bearbeitet Mittwoch um 06:42 von moonwalker vor 7 Stunden von smarttrader: Ja wir bewegen uns immer im obersten Bereich des möglichen aber wir sind keine Wucherer. Das Problem entsteht in dem Moment, wenn die Lohnentwicklung mit der Mietpreisentwicklung nicht Schritt hält. Gesellschaftlich ist der Bogen dann irgendwann überspannt. vor 7 Stunden von smarttrader: Es soll Mieter geben, die es nachvollziehbar finden, wenn der Vermieter gemäß Marktentwicklung die Miete anpasst. Oder diese haben in Metropolen wie Hamburg schlicht keine Perspektive. Die Objekte gehören weitestgehend finanzstarken, renditeorientierten Investoren , die alle mehr oder minder das selbe Spiel spielen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader Mittwoch um 07:35 · bearbeitet Mittwoch um 07:38 von smarttrader vor 8 Stunden von moonwalker: Das Problem entsteht in dem Moment, wenn die Lohnentwicklung mit der Mietpreisentwicklung nicht Schritt hält. Gesellschaftlich ist der Bogen dann irgendwann überspannt. Oder diese haben in Metropolen wie Hamburg schlicht keine Perspektive. Die Objekte gehören weitestgehend finanzstarken, renditeorientierten Investoren , die alle mehr oder minder das selbe Spiel spielen. Gegenargument. Die Zinsen haben sich verfünffacht, die Miete aber nur geringfügig angepasst. Der Vermieter hat genug gegen die Bedingungen und kaufmännischen Zwänge gearbeitet und muss irgendwie seine Mieter mit abholen. Sorry ich bin da sehr sensibel, denn ich sehe uns nichts als Wucherer, Abzocker oder sonst was. Ich sehe, höre und lese immer viel vom bösen Vermieter. Das wir Vermieter von einer handvoll Wohnungen vielleicht maximal 500 Euro Reingewinn im Monat haben aber das 80-fache an Risiko tragen ist den Mietern vermutlich gar nicht bewusst. Und wenn ein Vermieter nach einer Vervielfachung en der Zinsen, seinen Mieter mal eine Mieterhöhung zukommen lässt, wo eine geglättete Miete von einem deutschland- bzw. weltweiten Unternehmen bereit stellt und sich darauf bezieht ist das einfach gerecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1974 Mittwoch um 07:40 vor 3 Minuten von smarttrader: Gegenargument. Die Zinsen haben sich verfünffacht, die Miete aber nur geringfügig angepasst. Der Vermieter hat genug gegen die Bedingungen und kaufmännischen Zwänge gearbeitet und muss irgendwie seine Mieter mit abholen. Sorry ich bin da sehr sensibel, denn ich sehe uns nichts als Wucherer, Abzocker oder sonst was. Ich sehe, höre und lese immer viel vom bösen Vermieter. Das wir Vermieter von einer handvoll Wohnungen vielleicht maximal 500 Euro Reingewinn im Monat haben aber das 80-fache an Risiko tragen ist den Mietern vermutlich gar nicht bewusst. Und wenn ein Vermieter nach einer Vervielfachung en der Zinsen, seinen Mieter mal eine Mieterhöhung zukommen lässt, wo eine geglättete Miete von einem deutschland- bzw. weltweiten Unternehmen bereit stellt und sich darauf bezieht ist das einfach gerecht. ... hmm, mal überlegen: haben die Vermieter denn bei Zinsrückgängen die Mieten gekürzt??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
W.Heisenberg Mittwoch um 08:02 vor 25 Minuten von smarttrader: Das wir Vermieter von einer handvoll Wohnungen vielleicht maximal 500 Euro Reingewinn im Monat haben aber das 80-fache an Risiko tragen ist den Mietern vermutlich gar nicht bewusst. Ist von dir ein bisschen überspitzt, aber wahrscheinlich ist es den meisten Mietern bewusst und deswegen sind sie auch nur Mieter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Mittwoch um 08:03 · bearbeitet Mittwoch um 08:17 von CorMaguire vor 36 Minuten von 1974: ... hmm, mal überlegen: haben die Vermieter denn bei Zinsrückgängen die Mieten gekürzt??? Warum sollten Zinsen für den Mieter von Interesse sein? Wenn der Vermieter sich keine Wohnung aus EK leisten kann, sollte er keine kaufen. Wenn er es doch tut, ist er entweder dumm oder verspricht sich einen steuerlich absetzbaren Fremdkapitalhebel. vor 14 Minuten von W.Heisenberg: Ist von dir ein bisschen überspitzt, aber wahrscheinlich ist es den meisten Mietern bewusst und deswegen sind sie auch nur Mieter. Und bei den meisten Vermietern die nicht nur hier rumjammern, habe ich auch den Eindruck sie wären besser Mieter geblieben. Oder es ist gute alte erste Lehrsatz eines Kaufmanns: Jammern ohne zu leiden gehört zum Geschäft oder auch: Die Klage ist des Kaufmanns Lied. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader Mittwoch um 09:55 vor 1 Stunde von CorMaguire: Warum sollten Zinsen für den Mieter von Interesse sein? Wenn der Vermieter sich keine Wohnung aus EK leisten kann, sollte er keine kaufen. Wenn er es doch tut, ist er entweder dumm oder verspricht sich einen steuerlich absetzbaren Fremdkapitalhebel. Und bei den meisten Vermietern die nicht nur hier rumjammern, habe ich auch den Eindruck sie wären besser Mieter geblieben. Oder es ist gute alte erste Lehrsatz eines Kaufmanns: Jammern ohne zu leiden gehört zum Geschäft oder auch: Die Klage ist des Kaufmanns Lied. Der Kauf aus reinem EK ist wirtschaftlicher Blödsinn. Zinsen sind Werbungskosten und du darfst nicht, durch eine erneute Beleihung deine Zinsen steuerlich geltend machen. Das EK sollte besser investiert werden und Objekte mit einer wirtschaftlich sinnvollen Beleihung gekauft werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung gestern um 16:34 Uhr Ein Update: Mein Rechtsanwalt hat sich das Erhöhungsschreiben angeschaut und sagte, dass sich das Gericht damit gar nicht erst beschäftigen würde. Wir könnten es entweder komplett ignorieren oder aus Kulanz ein Angebot basierend auf dem lokalen Mietspiegel (für Wohnungen, und zwar dann die obere Grenze) machen. Das wären in unserem Fall 3% mehr. Eine Eigenbedarfskündigung in zeitlichem Zusammenhang mit dieser Causa sei kaum durchsetzbar, aber grundsätzlich gebe es das Thema Eigenbedarf natürlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 gestern um 17:46 Uhr · bearbeitet gestern um 17:48 Uhr von Fondsanleger1966 vor einer Stunde von Gasheizung: Eine Eigenbedarfskündigung in zeitlichem Zusammenhang mit dieser Causa sei kaum durchsetzbar, aber grundsätzlich gebe es das Thema Eigenbedarf natürlich. Wo/wie wohnt der Vermieter bisher? vor einer Stunde von Gasheizung: Ein Update: Mein Rechtsanwalt hat sich das Erhöhungsschreiben angeschaut und sagte, dass sich das Gericht damit gar nicht erst beschäftigen würde. Also wie Du vermutet hast. Glückwunsch! vor einer Stunde von Gasheizung: Wir könnten es entweder komplett ignorieren oder aus Kulanz ein Angebot basierend auf dem lokalen Mietspiegel (für Wohnungen, und zwar dann die obere Grenze) machen. Das wären in unserem Fall 3% mehr. Und was machst Du jetzt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus gestern um 17:48 Uhr vor einer Stunde von Gasheizung: Wir könnten es entweder komplett ignorieren oder aus Kulanz ein Angebot basierend auf dem lokalen Mietspiegel (für Wohnungen, und zwar dann die obere Grenze) machen. Das wären in unserem Fall 3% mehr. Das wirkt ja wie Hohn, wenn er eigentlich 20 % haben will. Nein, ich würde von nun an in Absprache mit dem Anwalt genau so viel wie nötig kommunizieren. Das Verhältnis zum Vermieter scheint ja eh nicht so toll zu sein, dass es drauf ankäme, das irgendwie auf angenehmem Level halten zu wollen. Also einfach sich selbst möglichst wenig Stress machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung gestern um 18:03 Uhr · bearbeitet gestern um 18:19 Uhr von Gasheizung vor 32 Minuten von Fondsanleger1966: Wo/wie wohnt der Vermieter bisher? Also wie Du vermutet hast. Glückwunsch! Und was machst Du jetzt? Danke! Der Vermieter wohnt im anderen Teil des Doppelhauses. Das Verhältnis war bisher gut (das kam in dem Thread vielleicht nicht so rüber), aber es geht trotzdem um viel Geld. Gerade mit der Aussage des Anwaltes würde es mir falsch erscheinen, den 20% einfach zuzustimmen. Auf die 3% hätte er wohl Anspruch gemäß Rechtslage, daher würde ich dazu tendieren, die anzubieten. Aber nicht sofort. Entweder kurz vor Ende des Überlegungszeitraums oder zu einem späteren Zeitpunkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich gestern um 18:25 Uhr vor 21 Minuten von Gasheizung: Danke! Der Vermieter wohnt im anderen Teil des Doppelhauses. Oh! Gratulation! Auf gute Nachbarschaft in den kommenden Jahren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus gestern um 18:39 Uhr vor 32 Minuten von Gasheizung: Der Vermieter wohnt im anderen Teil des Doppelhauses. Na gut, das ändert den Sachverhalt doch noch etwas. Dann wäre mein Vorgehen wohl eher, nochmal das Gespräch mit ihm zu suchen und ihm freundlich klar zu machen, dass das nun auch nach anwaltlichem Rat so nichts werden wird mit der Mieterhöhung, aber du dennoch weiterhin an einem guten Verhältnis interessiert bist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung gestern um 18:44 Uhr vor 2 Minuten von Nostradamus: Na gut, das ändert den Sachverhalt doch noch etwas. Dann wäre mein Vorgehen wohl eher, nochmal das Gespräch mit ihm zu suchen und ihm freundlich klar zu machen, dass das nun auch nach anwaltlichem Rat so nichts werden wird mit der Mieterhöhung, aber du dennoch weiterhin an einem guten Verhältnis interessiert bist. Ja, irgend so etwas. Ich finde dieses Thema aber eher irrelevant. Auch wenn er woanders wohnen würde, gäbe es das Thema Eigenbedarf. Wir sehen uns im Alltag nicht oft. Man ist halt im Recht und hat trotzdem das Gefühl, dass es ungünstig wäre, das Recht auszuüben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus gestern um 18:54 Uhr vor 8 Minuten von Gasheizung: Auch wenn er woanders wohnen würde, gäbe es das Thema Eigenbedarf. Wir sehen uns im Alltag nicht oft. Man ist halt im Recht und hat trotzdem das Gefühl, dass es ungünstig wäre, das Recht auszuüben... Ist die Überlegung jetzt, dass er dir mit höherer Wahrscheinlichkeit wegen Eigenbedarf kündigen könnte, wenn du eine ungerechtfertigte Mieterhöhung nicht akzeptierst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 gestern um 19:10 Uhr Der Vermieter selbst hat doch schon eine Haushälfte. Eigenbedarf könnte dann nur über (weitere?) Kinder/Babys sowie nahe Verwandte kommen, die neben ihm einziehen sollen. Gibt es Letztere überhaupt? Ich verstehe auch nicht, wieso das Thema Verschlechterung des Verhältnisses in diesem Thread immer nur einseitig zu Lasten des Mieters gesehen wird. Ich hatte ein gutes Verhältnis zu meiner Vermieterin, mit der ich fast ein Vierteljahrhundert Wand an Wand gewohnt habe (in 2 Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Mauer). Aber sie hatte in "ihrem" MFH Stress mit Mietern dort, so dass sie zum Schluss bestimmte Sachen in ihrem eigenen Haus nicht mehr machen konnte. Gleichwohl: Was ist mit dem 7-Euro-Haus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung gestern um 19:19 Uhr · bearbeitet gestern um 19:19 Uhr von Gasheizung Zum Thema Eigenbedarf: Es gibt minderjährige Pflegekinder, genauer gesagt Kinder einer Adoptivtochter, die dort im Haus leben. Theoretisch könnten sie damit Eigenbedarf begründen, würden dann aber natürlich gar keine Miete mehr erhalten. Ob die 20% einen Einfluss auf das Thema haben? Keine Ahnung... Das 7-Euro-Haus ist weg, vielleicht direkt vermietet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor gestern um 19:24 Uhr · bearbeitet gestern um 19:25 Uhr von LongtermInvestor Eine Eigenbedarfskündigung nach einem gescheiterten Mieterhöhungsverlangen wird selbst den Dorfrichter amüsieren…sprich im Sinne des Hausfriedens mit deinem Vermieter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein vor 23 Stunden vor 2 Stunden von Gasheizung: Es gibt minderjährige Pflegekinder, genauer gesagt Kinder einer Adoptivtochter, die dort im Haus leben. Was ist Eigenbedarf, wenn nicht Tochter mit Enkel. Ist ja absolut nachvollziehbar, das Tochter ihre Kinder nicht in Opas Haushalt aufziehen will. vor 2 Stunden von Gasheizung: Theoretisch könnten sie damit Eigenbedarf begründen, würden dann aber natürlich gar keine Miete mehr erhalten. Die Sorge kannst du dann ja getrost deinem ehemaligen Vermieter überlassen. Spricht ja grundsätzlich auch nichts dagegen, das Tochter an ihren Vater Miete zahlt. vor 2 Stunden von LongtermInvestor: Eine Eigenbedarfskündigung nach einem gescheiterten Mieterhöhungsverlangen wird selbst den Dorfrichter amüsieren…sprich im Sinne des Hausfriedens mit deinem Vermieter. Lebensumstände ändern sich. Beziehungen ändern sich. Und damit auch der Bedarf an Wohnraum, an Privatsphäre usw. Bringt auch nichts, wenn wir hier wild umherspekulieren. Nötigenfalls wird ein Richter entscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus vor 22 Stunden vor 2 Stunden von Gasheizung: Ob die 20% einen Einfluss auf das Thema haben? Keine Ahnung... Du kannst auch die 20 % Mieterhöhung akzeptieren und sobald dann tatsächlich Eigenbedarf besteht, wird dir halt trotzdem gekündigt. Ist doch alles wilde Spekulation. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 22 Stunden vor 8 Minuten von Jennerwein: Was ist Eigenbedarf, wenn nicht Tochter mit Enkel. Ist ja absolut nachvollziehbar, das Tochter ihre Kinder nicht in Opas Haushalt aufziehen will. Die Sorge kannst du dann ja getrost deinem ehemaligen Vermieter überlassen. Spricht ja grundsätzlich auch nichts dagegen, das Tochter an ihren Vater Miete zahlt. Lebensumstände ändern sich. Beziehungen ändern sich. Und damit auch der Bedarf an Wohnraum, an Privatsphäre usw. Bringt auch nichts, wenn wir hier wild umherspekulieren. Nötigenfalls wird ein Richter entscheiden. Äh nein, die Tochter selber befindet sich nicht auf dem Spielfeld. Aber das führt hier nicht weiter. Fakt ist: Wenn der Vermieter klagt, trägt er auf jeden Fall die Kosten des Verfahrens. Er könnte im Laufe des Verfahrens nachbessern, aber die Kosten würde er tragen. Da löst sich die erstrittene zusätzliche Kaltmiete für eine ganze Weile schnell in Luft auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag