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Gasheizung

Mieterhöhung bei Doppelhaushälfte

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Gasheizung
vor 52 Minuten von smarttrader:

Weil der Mieter völlig weltfremd ist und die Annahme trifft, das die Mietpreise seit 5 Jahren eingefroren sind und die nächsten 10 Jahre auch eingefriert bleiben.

 

Jetzt ehrlich was soll denn Gefahr sein, bei Inseraten auf Immo Portalen? Frei zugänglich und kostenlos für beide Parteien einsehbar. Wenn darauf hin das Mieterhöhungsbegehren unterzeichnet wird, ist es der einfachste Weg. Ich bin kein Mitglied in diesem seltsame Verein "Haus und .....". Ich habe die Wohnungen in der Selbstverwaltung also wie soll das sonst gehen. Die Idee mit dem Mietpreis von Engel und Völkers schien mir schon eine geglättete Mietpreis Darstellung zu sein.

Da sind insbesondere Neubauten enthalten, die mit unserer älteren Immobilie nicht vergleichbar sind. Zudem hat man sich an bisherigen Mietpreisen zu orientieren, nicht an zukünftigen.

vor 1 Stunde von Jennerwein:

 

Beim Anwalt anfragen, wie man am besten aus diesem Mietverhältnis raus kommt, scheint mir am vernünftigsten. 

Der nächste Mietvertrag enthält dann eine Inflationsanpassung alljährlich zum 01.jänner . 

 

Ahja. Was schwebt dir hier ganz konkret vor? Ich kenne die Rechtslage in Österreich nicht, in Deutschland werden Mieter gesetzlich stark geschützt. Das hat sicherlich damit zu tun, dass die Mietquote hoch ist. Finanziell ist es ja in der Regel auch besser, als ein Haus zu kaufen, sofern eben die Miete nicht zu stark steigt.

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kopfsalat23
Am 1.2.2025 um 14:51 von smarttrader:

 

Wir erhöhen immer so schnell es geht und so hoch es geht

[..]

Naja ein Mieter kriegt man auch über Umwege zur Mieterhöhung gezwungen und raus geekelt.

Dich als Vermieter will ich auch nicht haben. Und du warst ja auch der Typ mit der Notlage weil ein EFH in Hamburger Stadtlage gefehlt hat?

vor 2 Stunden von Jennerwein:

 

Beim Anwalt anfragen, wie man am besten aus diesem Mietverhältnis raus kommt, scheint mir am vernünftigsten. 

Wozu Anwalt? Als Mieter kann man wenn man will einfach unter Einhaltung der Fristen kündigen.

@Gasheizungwill das aber ohnehin nicht. 

vor 41 Minuten von Gasheizung:

 Ich kenne die Rechtslage in Österreich nicht, in Deutschland werden Mieter gesetzlich stark geschützt.

Ist in Österreich ganz ähnlich (bis auf die Ausnahme EFH durch privat vermietet - wie ein Ex Nachbar feststellen hat müssen). 

 

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Jennerwein
vor 1 Stunde von Gasheizung:

Ahja. Was schwebt dir hier ganz konkret vor? Ich kenne die Rechtslage in Österreich nicht, in Deutschland werden Mieter gesetzlich stark geschützt.

Deswegen würde ich den Anwalt bitten, zu prüfen, was möglich ist. In Österreich ist die Rechtslage wohl noch ein wenig besser für Vermieter.  (z.b. befristete Mietverträge,)

vor 52 Minuten von kopfsalat23:

Wozu Anwalt? Als Mieter kann man wenn man will einfach unter Einhaltung der Fristen kündigen.

Ich betrachte das aus Vermietersicht. 

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hattifnatt
vor 12 Minuten von Jennerwein:

Deswegen würde ich den Anwalt bitten, zu prüfen, was möglich ist. In Österreich ist die Rechtslage wohl noch ein wenig besser für Vermieter.  (z.b. befristete Mietverträge,)

Hachja, Felix Austria :D In DE können Mieter ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 3 Monaten ohne Angaben von Gründen kündigen, Vermieter praktisch nur wegen Eigenbedarf.

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moonwalker

Das Engel und Völkers als Vergleichsportal genutzt werden soll ist ein netter Versuch.

Zusammenfassung ChatGPT:

„Engel & Völkers ist ein höherpreisiges Immobilienportal und Maklerunternehmen, das sich auf exklusive Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert hat. Es ist besonders in Premium- und Luxussegmenten aktiv und bietet Immobilien in begehrten Lagen weltweit an.“

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
Am 2.2.2025 um 16:21 von W.Heisenberg:

Was wäre denn jetzt richtiges Vorgehen für den Vermieter? Er kann doch nicht bei anderen Mietern/Vermietern klingeln und nachfragen was sie für Miete zahlen/verlangen. 

Gutachter. Teuer.

 

Ansonsten muss man wirklich vergleichbare Objekte kennen.

 

das Problem stellt sich regelmäßig wenn jemand erbt oder kauft. Dann gibt’s halt einen uralten Mietvertrag und viel spaß 

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
Am 2.2.2025 um 16:28 von smarttrader:

Wie gesagt wir haben immer 3 Inserate aus den gängigen Immo Portalen genommen und hatten bisher keine Probleme.

 

Du bist halt der Fuchs. :lol:

Ich habe meinen Mietern auch verschiedene Dinge aus den Rippen geleiert. Man nimmt halt Mieter die ihre Ruhe wollen und ärgert die nicht über Gebühr. Dann passt das auch.

 

Wie gesagt, das Problem ist, wenn irgendjemand was erbt und die Vorfahren im Altersstarsinn einen Blödsinn in den Vertrag geschrieben und seit Helmut Kohl/Gerd Schröder nie erhöht hatten.

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smarttrader

Das kenne ich auch, vermietete Wohnung mit störungsfreien Mietverhältnis.

 

Die Kaltmiete lag bei monatlich 380 Euro, während in der gleichen Wohnanlage im identischen Stockwerk für 570 vermietet wurde.

 

Da kommt man eigentlich nur mit Eigenbedarf weiter oder braucht mehrere Jahre bis man bei ortsübliche Miete angekommen ist.

 

Ich werde es wohl auch in Zukunft mit der Vergleichbarkeit und den Portalen handhaben.

 

Falls irgendwann mal einer nicht unterschreibt kann ich immer noch den Rechtsbeistand aktivieren.

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oktavian
Am 2.2.2025 um 17:47 von smarttrader:

Jetzt ehrlich was soll denn Gefahr sein, bei Inseraten auf Immo Portalen?

Das sind nur Angebotspreise, die man auch selbst inseriert haben könnte. Relevanter wären real abgeschlossene Verträge. Ich stimme Dir voll zu, dass man mehr Transparenz als Vermieter und Mieter bräuchte, denn so glaubt jeder benachteiligt zu werden. 

 

Man bekommt immer solche Probleme, wenn man glaubt es besser zu können als der Marktpreis als Regulierer. 100% Markt ist aber auch unschön.

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smarttrader
vor 1 Stunde von oktavian:

Das sind nur Angebotspreise, die man auch selbst inseriert haben könnte. Relevanter wären real abgeschlossene Verträge. Ich stimme Dir voll zu, dass man mehr Transparenz als Vermieter und Mieter bräuchte, denn so glaubt jeder benachteiligt zu werden. 

 

Man bekommt immer solche Probleme, wenn man glaubt es besser zu können als der Marktpreis als Regulierer. 100% Markt ist aber auch unschön.

Meine Güte wenn das ernsthafte Gedanken von Mietern sind, dann würde sich eher ein Kaufen empfehlen.

 

Woher will der Mieter wissen, das bei vergleichbaren Wohnungen nicht auch persönliche Kontakte dahin existieren?

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oktavian
vor 8 Stunden von smarttrader:

Woher will der Mieter wissen, das bei vergleichbaren Wohnungen nicht auch persönliche Kontakte dahin existieren?

Gar nicht. Daher bestehen auch berechtigte Zweifel. Der Mieter kann eigene Vergleichswohnungen bzw. -häuser recherchieren, aber die Daten sind nicht öffentlich verfügbar, wenn es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt. Allzu transparent ist es nicht. Wie kann der Mieter kontrollieren, dass der Bodenbelag oder Alter vom Bad stimmt? Selbst bei Wohnfläche in qm durfte der Vermieter um 10 Prozentpunkte bescheißen bis es ein gegenteiliges Urteil gab. Bei den Vergleichswohnungen kann man nicht nachmessen, oder?

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Rubberduck
vor 2 Stunden von oktavian:

Gar nicht. Daher bestehen auch berechtigte Zweifel. Der Mieter kann eigene Vergleichswohnungen bzw. -häuser recherchieren, aber die Daten sind nicht öffentlich verfügbar, wenn es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt. Allzu transparent ist es nicht. Wie kann der Mieter kontrollieren, dass der Bodenbelag oder Alter vom Bad stimmt? Selbst bei Wohnfläche in qm durfte der Vermieter um 10 Prozentpunkte bescheißen bis es ein gegenteiliges Urteil gab. Bei den Vergleichswohnungen kann man nicht nachmessen, oder?

 

Wenn der Mieter Zweifel hat, geht es vor Gericht. Aber in der Tat kann auch der  Mieter das ganze nicht ohne weiteres kontrollieren.

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CorMaguire
vor 5 Minuten von Rubberduck:

Wenn der Mieter Zweifel hat, geht es vor Gericht. Aber in der Tat kann auch der  Mieter das ganze nicht ohne weiteres kontrollieren.

Die Wohnung muss für den Mieter ja identifizierbar sein. Also kann er ja mal vorbeischauen und freundlich beim dortigen Mieter nach Bestätigung der Angaben fragen. :)

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Rubberduck
vor 6 Minuten von CorMaguire:

Die Wohnung muss für den Mieter ja identifizierbar sein. Also kann er ja mal vorbeischauen und freundlich beim dortigen Mieter nach Bestätigung der Angaben fragen. :)

 

Und wenn dieser ihm den Mittelfinger zeigt, geht er ohne die Info nach Hause.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 8 Minuten von Rubberduck:

Und wenn dieser ihm den Mittelfinger zeigt, geht er ohne die Info nach Hause.

Ja klar und teilt dem Vermieter mit, dass dieser bitte entsprechende Nachweise vorlegt, sonst kann er die Wohnung leider nicht akzeptieren.

Was für den Vermieter ja kein Problem sein dürfte, wenn die Daten aus der "Mietpreiskartei des örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins" stammen.

Sonst allerdings ....

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Rubberduck
vor 48 Minuten von CorMaguire:

Ja klar und teilt dem Vermieter mit, dass dieser bitte entsprechende Nachweise vorlegt, sonst kann er die Wohnung leider nicht akzeptieren.

 

Keine Ahnung ob und in welchem Umfang der Vermieter das muss.

 Es ist natürlich sinnvoll, zumal spätestens der Richter danach fragt.

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smarttrader

Dieser Threads spiegelt sich ziemlich genau das wieder, warum es so einen die Lust verdirbt Wohnraum zu schaffen und zur Verfügung zu stellen.

 

Meine Güte, wenn die Kaltmiete im Schnitt 20 Euro beträgt dann sollte eine Individuelle Kaltmiete von 29 Euro für eine sehr gut in Schuss gehaltene Wohnung doch kein Thema sein.

 

Ist die Wohnung einfach normal, dann sollte die Miete bei 24 Euro maximal liegen. Warum sollten wir Vermieter immer den Ärger und die Arbeit haben ....

 

Leider hat der Threadstarter bisher keine harten Fakten genannt. NKM, Mietpreisspiegel von vor 5 Jahren und gewünschte NKM aktuell und Mietpreisspiegel. Alternativ wäre es auch möglich ein paar NKM von vergleichbaren Objekten zu nennen.

 

Reden wir hier von 100% Aufschlag, 60% oder vielleicht einfach annehmbare 40% ?

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Gasheizung

smarttrader: Die Lösung wäre einfach. Wenn der Vermieter nicht vermieten möchte, könnte er das Haus verkaufen.

 

Der durchschnittliche Preis laut Mietspiegel der Nachbarstadt liegt bei 8 Euro, der aktuelle Mietpreis bei 9 Euro. Mehr Informationen scheinen mir nicht relevant zu sein. Wir reden hier nicht von München.

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Dudelinode
· bearbeitet von Dudelinode
vor 11 Minuten von smarttrader:

Dieser Threads spiegelt sich ziemlich genau das wieder, warum es so einen die Lust verdirbt Wohnraum zu schaffen und zur Verfügung zu stellen.

 

...

Verfolge das Ganze auch seit Beginn und das trifft genau auch meine Gedanken hierzu. Trotzdem bin ich irgendwie froh, privat zur Miete zu wohnen und parallel Wohnungen als Kapitalanlage zu vermieten. 

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smarttrader
vor 30 Minuten von Gasheizung:

smarttrader: Die Lösung wäre einfach. Wenn der Vermieter nicht vermieten möchte, könnte er das Haus verkaufen.

 

Der durchschnittliche Preis laut Mietspiegel der Nachbarstadt liegt bei 8 Euro, der aktuelle Mietpreis bei 9 Euro. Mehr Informationen scheinen mir nicht relevant zu sein. Wir reden hier nicht von München.

Und wo ist jetzt dein Problem? Sein Mieterhöhungswunsch liegt bei 10 Euro? 12 Euro? 15 Euro?

 

Ich hatte mit über den Markt irgendwas bei ortsübliche Kaltmiete plus 40% gerechnet. Das es tatsächlich passend ist bisher, kam für mich überraschend.

 

Ortsübliche NKM kann ohne Probleme in einer nicht Mietpreisbremse betroffenen Region 20% höher liegen. 

 

Aber für mich ist das Thema hier erledigt, es ist nun Anschein alles korrekt und der Mieter merkt es wohl auch gerade.

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 11 Minuten von smarttrader:

Und wo ist jetzt dein Problem? Sein Mieterhöhungswunsch liegt bei 10 Euro? 12 Euro? 15 Euro?

 

Ich hatte mit über den Markt irgendwas bei ortsübliche Kaltmiete plus 40% gerechnet. Das es tatsächlich passend ist bisher, kam für mich überraschend.

 

Ortsübliche NKM kann ohne Probleme in einer nicht Mietpreisbremse betroffenen Region 20% höher liegen. 

 

Aber für mich ist das Thema hier erledigt, es ist nun Anschein alles korrekt und der Mieter merkt es wohl auch gerade.

Er will auf knapp 11 Euro erhöhen. Und nein, das ist eben nicht in der zulässigen Spanne. In dem hiesigen Mietspiegel (der formal nicht für EFH gilt) wäre die Spanne 7 bis 9 Euro. Einer Erhöhung darüber muss der Mieter nicht zustimmen. In dem Mietspiegel der Nachbargemeinde ist keine Spanne angegeben, die läge aber offensichtlich in derselben Größenordnung. Die Preise in den beiden Städten sind allgemein vergleichbar.

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smarttrader

Genau nicht für EFH. 25% EFH Zuschlag von 9 Euro, wären 11,25 Euro NKM möglich. Nehmen wir 8 Euro, würdest du ziemlich genau auf 10 Euro rauskommen. Deine aktuelle Miete ist eindeutig zu niedrig. Auf 10 Euro dürften auch nochmal 20% aufgeschlagen werden, ohne das es Richtung Wucher geht.

 

Ich sehe dort immer noch kein Problem...

 

Da sieht man den Vorteil von immer aufs Maximum erhöhen und so schnell wie möglich, der Vermieter hat dort ein paar % Rendite verloren....

 

Ich hätte versucht die Miete Richtung 12 Euro zu ziehen. Das dürfte man vermutlich relativ sicher auch vor Gericht gewinnen.

 

 

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 6 Minuten von smarttrader:

Genau nicht für EFH. 25% EFH Zuschlag von 9 Euro, wären 11,25 Euro NKM möglich. Nehmen wir 8 Euro, würdest du ziemlich genau auf 10 Euro rauskommen. Deine aktuelle Miete ist eindeutig zu niedrig. Auf 10 Euro dürften auch nochmal 20% aufgeschlagen werden, ohne das es Richtung Wucher geht.

 

Ich sehe dort immer noch kein Problem...

 

Da sieht man den Vorteil von immer aufs Maximum erhöhen und so schnell wie möglich, der Vermieter hat dort ein paar % Rendite verloren....

 

Ich hätte versucht die Miete Richtung 12 Euro zu ziehen. Das dürfte man vermutlich relativ sicher auch vor Gericht gewinnen.

 

 

Der Zuschlag für ein EFH in dem Mietspiegel der Nachbargemeinde beträgt 50 Cent, keinesfalls 25%. Das sind die lokalen Gegebenheiten.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ich würd hier in jedem Fall nochmal den Mieterbund in den Raum werfen und mir schon mal ne Rechtschutzversicherung mit Baustein „Wohnen“ besorgen. Egal wie es ausgeht, es wird mit dem Vermieter weiterhin wahrscheinlich knirschen, weil jetzt nen Knacks in die Mieter/Vermieter Beziehung kommt.

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 2 Minuten von satgar:

Ich würd hier in jedem Fall nochmal den Mieterbund in den Raum werfen und mir schon mal ne Rechtschutzversicherung mit Baustein „Wohnen“ besorgen. Egal wie es ausgeht, es wird mit dem Vermieter weiterhin wahrscheinlich knirschen, weil jetzt nen Knacks in die Mieter/Vermieter Beziehung kommt.

Ich habe bereits einen Termin bei einem Rechtsanwalt. Warum wird mein Kernargument eigentlich nicht diskutiert? Es lautet: Der Mietspiegel der Nachbargemeinde gilt für EFH und weist einen ortsüblichen Preis von 8 Euro aus (und zwar für die teuerste Lage in dieser Nachbargemeinde). Ich zahle 9 Euro und soll 11 Euro zahlen. Warum sollte das ein angemessener Preis sein?

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