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Gasheizung

Mieterhöhung bei Doppelhaushälfte

Empfohlene Beiträge

hattifnatt
vor 8 Minuten von Rubberduck:

Indexer sind jahrelang nicht besonders gut gefahren. Es limitiert beide Seiten und ist keine Lizenz zum Geld drucken.

Als Vermieter will ich auch nicht Geld drucken - aber einen vernünftigen Inflationsausgleich hätte ich schon gerne. :-* Werde es deswegen bei neuen Verträgen wohl so machen, gerade weil es beide Seiten limitiert. Ein guter Mittelweg ohne den üblichen Aufwand und Ärger.

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ein_johannes
vor 4 Minuten von Rubberduck:

Schon mal vor Gericht gewesen wegen Mieterhöhung? Also ich nicht. Frage ist Ernst gemeint. Lerne gerne dazu 

Bisher 4 mal. Alle 4 Prozesse habe ich gewonnen. Es wurden aber auch mir schon mal Wohnungen als "nicht vergleichbar" aussortiert, aber ich mache immer 4 oder besser 5 Vergleichswohnungen, so das auf jeden Fall 3 bestand haben.

 

In den meisten Fällen akzeptiert der Mieter das aber spätestens nach Klageeinreichung, den ihr Anwalt sagt denen ja auch das meine Klage gute Erfolgsaussichten hat. Aber ich mache das auch schon ein paar Tage länger und baue bei meinen Mieterhöhungen keiner Murks.

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finisher
· bearbeitet von finisher
vor 2 Stunden von ein_johannes:

Es ist nicht nötig, Zwillinge der eigenen Wohnung zu finden. 

Dann müssten ja die Vergleichsobjekte, welche @Gasheizunggefunden hat ausreichen.

vor 23 Stunden von Gasheizung:

Das ist geschehen, es gibt aber keinen Konsens darüber, was das bedeutet bzw. inwiefern diese vergleichbar sind. Bei den günstigeren Häusern argumentiert er beispielsweise, dass sie schlechter gedämmt sind. Wie soll man hier zueinander kommen?

Der Vermieter wäre wohl erst zufrieden, wenn du eine Zwillingshaus findest, was natürlich unmöglich ist und laut @ein_johannesauch nicht nötig ist.

vor 17 Stunden von Gasheizung:

Noch eine Frage (danke übrigens für alle Antworten bisher!): Es gibt einen qualifizierten Mietspiegel für die Nachbargemeinde, der auch EFH umfasst. Luftlinie 2 km. Könnte man diesen als Grundlage verwenden? Hier käme auch heraus, dass die Mietforderung überzogen ist.

Deshalb würde ich an deiner Stelle nochmal ein Schreiben aufsetzen, in dem du mit deinen Vergleichsobjekten und dem Mietspiegel der Nachbargemeinde begründest, dass du die Mieterhöhung als nicht gerechtfertigt ansiehst.

Du liegst mit deiner jetzigen Kaltmiete über dem Mietspiegel der Nachbargemeinde und über den Vergleichsobjekten?
Falls nicht (deine jetzige Kaltmiete liegt darunter), müsstest Du ihm auf jeden Fall auch eine Teilzustimmung für die von dir ermittelte neue Kaltmiete schicken, Dauerauftrag anpassen und abwarten.
 

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Gasheizung

Der aktuelle Mietpreis liegt über dem üblichen Preis gemäß Mietspiegel der Nachbargemeinde. Die "Vergleichsangebote" (wie gesagt 100 m2 vs 150 m2, also schwieriger Vergleich) liegen etwa 10% höher als der aktuelle Mietpreis.

 

Ich denke, dass es überhaupt keinen Spielraum für eine Erhöhung gibt.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 3 Stunden von Gasheizung:

Der aktuelle Mietpreis liegt über dem üblichen Preis gemäß Mietspiegel der Nachbargemeinde. Die "Vergleichsangebote" (wie gesagt 100 m2 vs 150 m2, also schwieriger Vergleich) liegen etwa 10% höher als der aktuelle Mietpreis...

 

Ich denke, dass es überhaupt keinen Spielraum für eine Erhöhung gibt.

Was Dich erst interessieren muss, wenn ein formal korrektes Mieterhöhungsverlangen vorliegt.

Also eines mit gesetzeskonformen Mietspiegel, Vergleichswohnungen/häusern) oder Mietdatenbank und allem anderen pipapo. Ein Blick in BGB 558 f. mag helfen.

 

Aber ianal.

 

Im Zweifel Mieterhöhungsverlangen von einem RA prüfen lassen. Kostet nicht die Welt, nicht über Rechtsschutzversicherung abrechnen lassen. Sollte eh unter Selbstbehalt sein.

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kopfsalat23
· bearbeitet von kopfsalat23
Zitat versehentlich doppelt eingefügt
vor 4 Stunden von Gasheizung:

Noch einmal zu meinem Punkt: Bisher hat niemand ein juristisches Argument dagegen gebracht, dass ich den Mietspiegel der benachbarten, vergleichbaren Gemeinde verwende. Hat jemand Einwände hierbei? Natürlich schließen sich Fragen an, also ob man den aktuellen Streit als Anlass nehmen könnte, nach Eigentum zu suchen. Andererseits ist die Wohnqualität gut und es zwingt mich keiner, auszuziehen.

Ich nehm mal das "zwingen" aus diesem Beitrag um zu schreiben, was ich mir schon fast von Anfang dieses Fadens an denk:

Du bist im Moment recht pro aktiv unterwegs, und versuchst deinem Vermieter etwas darzulegen und zu beweisen. Das ist überhaupt nix schlechtes!

 

Nur: musst du das? 

 

Dein Vermieter will etwas von dir (eine Erhöhung der Miete), das muss er begründen können. In deinem Fall macht er das formal sowieso schon mal nicht richtig, ob er inhaltlich eine Chance hat ist ein Thema das dich umtreibt (und das das Forum Mangels genauer Kenntnis der lokalen Verhältnisse sowieso nicht beurteilen kann).

So, nochmal: ER will was von DIR - nicht umgekehrt, und er muss eine Begründung dafür liefern. Du musst im Moment gar nix (aufgrund eures Mietvertrags), wenn du ganz einfach "nein" sagst, dann muss ER sich weitere Schritte überlegen. Noch mal ein Schreiben an dich schicken? Was tun wen du beim nein (das du nicht begründen musst!) bleibst? Vor Gericht gehen? Muss er sich alles überlegen. 

Er will was, also muss er aktiv werden. 

 

Denk an einen umgekehrten Fall: irgendwas ist im Haus, zum Beispiel der Warmwasserboiler spinnt ein bisschen, grade so, dass er unregelmäßig alle paar Wochen Wochen den FI auslöst. Du gehst zum Vermieter und sagst: bitte reparieren und Problem lösen. Vermieter sagt: läuft doch eh im großen und ganzen, außerdem glaub ich nicht, dass das die Ursache ist, weisen sie das mal nach. Ich mach nix.

Dann rennst du im Kreis, musst mühsam Beweise heran schaffen, und dich ärgern, dass er sich nicht rührt.

Während er gemütlich zu Hause sitzt, und zu seiner Frau sagt: soll der mal machen, solange der mir nix konkret vorlegt rühr ich keinen Finger. 

 

Aber in deiner Situation ist es eben umgekehrt, für dich reicht im Moment ein gelangweiltes, nasenbohrendes, gähnendes "nein", und dein Vermieter muss sich die Hacken abrennen.

 

ER hat im Moment ein Problem, warum zerbrichst du dir deinen Kopf über seine Schwierigkeiten?


 

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W.Heisenberg

Ist Mieter-Vermieter Verhältnis gestört, wird genau das danach passieren, wenn nicht schlimmeres (Kündigung) :

 

vor 29 Minuten von kopfsalat23:

irgendwas ist im Haus, zum Beispiel der Warmwasserboiler spinnt ein bisschen, grade so, dass er unregelmäßig alle paar Wochen Wochen den FI auslöst. Du gehst zum Vermieter und sagst: bitte reparieren und Problem lösen. Vermieter sagt: läuft doch eh im großen und ganzen, außerdem glaub ich nicht, dass das die Ursache ist, weisen sie das mal nach. Ich mach nix.

Dann rennst du im Kreis, musst mühsam Beweise heran schaffen, und dich ärgern, dass er sich nicht rührt.

Während er gemütlich zu Hause sitzt, und zu seiner Frau sagt: soll der mal machen, solange der mir nix konkret vorlegt rühr ich keinen Finger. 

 

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kopfsalat23
vor 7 Minuten von W.Heisenberg:

Ist Mieter-Vermieter Verhältnis gestört, wird genau das danach passieren, wenn nicht schlimmeres (Kündigung) :

 

 

Ich schätze ein gestörtes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter wird als Kündigungsgrund nicht durchgehen.

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 22 Minuten von W.Heisenberg:

Ist Mieter-Vermieter Verhältnis gestört, wird genau das danach passieren, wenn nicht schlimmeres (Kündigung) :

 

 

Dann könnte ich die Miete kürzen.

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smarttrader

Ich bin immer wieder überrascht, was es für Mieter gibt. Wenn der Vermieter jetzt eine Grundlage geschaffen hat und seine Miete erhöhen möchte ist das doch ok. Wenn beide sich einig sind, kann es doch auch eine Studie von Engel und Völkers sein...

 

Einer meiner damaligen Vermieter hat immer schön seine eigenen Mietobjekte als Referenz genommen und war bekannt dafür weit über marktüblich zu vermieten.

 

Ich habe irgendwann gekündigt und in der Neuvermeitung musste er 15% tiefer ran gehen.

 

Wir haben bisher nie Probleme gehabt mit der Vergleichsmiete von Objekten in Immoscout, Immowelt und so weiter. Warum auch? Ich verstehe das ganze Theater nicht, wer in den letzten 5 Jahren ohne Mieterhöhung durch kam sollte seinen Vermeiter einen Kuchen backen und ewig dankbar sein. Wir erhöhen immer so schnell es geht und so hoch es geht, anscheinend ist hier der Druck auf dem Mietmarkt hoch genug oder unsere Mieter sind einfach "normal".

 

Naja ein Mieter kriegt man auch über Umwege zur Mieterhöhung gezwungen und raus geekelt. Ich frage mich immer noch, warum nicht einfach ausgezogen wird es immer noch zu teuer ist und es viele billigere Mietobjekte gibt.

vor 6 Minuten von Gasheizung:

Dann könnte ich die Miete kürzen.

Wenn du das nachweisen kannst...

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Cauchykriterium
vor 13 Minuten von smarttrader:

Wir erhöhen immer so schnell es geht und so hoch es geht

Nichts anders hat das Forum erwartet! :narr:

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SM77
· bearbeitet von SM77

Smarttrader als Vermieter möchte sicher niemand.

 

Umzug ist nur eine Option, falls man wirklich was wesentlich günstigeres bekommt, da natürlich mit dem Umzug an sich in der Regel nicht unerhebliche Kosten verbunden sind.

 

Ich verstehe Gasheizung schon: Mehr als 20% über der Vergleichsmiete ist nicht in Ordnung, selbst wenn 5 Jahre nicht erhöht wurde. Mieterhöhung widersprechen und abwarten. Ggfs. Gegenangebot 10%.

 

Mitgliedschaft im Mieterbund könnte sinnvoll sein, da das Mietverhältnis zukünftig wahrscheinlich belastet sein wird. Der Mieterbund hat eigene Rechtsanwälte, die für dich auch die Korrespondenz übernehmen.

 

Habe leider auch die Erfahrung machen müssen, dass einige Vermieter meinen sie seien was besseres, hätten den alleinigen Durchblick und man dürfe sich glücklich schätzen ihre einzigartige Wohnung bewohnen zu dürfen.

 

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finisher
vor 9 Minuten von smarttrader:

Ich bin immer wieder überrascht, was es für Mieter gibt.

Ja, sei überrascht, dass Mieter, wie in diesem Fall, sich keine überhöhten Mieten gefallen lassen.

vor 10 Minuten von smarttrader:

Naja ein Mieter kriegt man auch über Umwege zur Mieterhöhung gezwungen und raus geekelt.

Da bin ich jetzt aber überrascht, was es für Vermieter gibt...

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CorMaguire
vor einer Stunde von finisher:

Ja, sei überrascht, dass Mieter, wie in diesem Fall, sich keine überhöhten Mieten gefallen lassen. ....

+ 1 :thumbsup:

vor einer Stunde von finisher:

...Da bin ich jetzt aber überrascht, was es für Vermieter gibt...

Ich nicht. Einer hat einem betreuten Senior einen jährlichen Inflationsausgleich aufgeschwatzt obwohl das nicht im Mietvertrag stand. Begründung: zahlt ja doch "das Amt". Leider prüft "das Amt" anscheinend nicht ob Mieterhöhungen und NK-Abrechnungen ordnungsgemäß sind. Da verlassen die sich auf die Mieter.

 

 

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chirlu
vor 31 Minuten von CorMaguire:

Einer hat einem betreuten Senior einen jährlichen Inflationsausgleich aufgeschwatzt obwohl das nicht im Mietvertrag stand.

 

Dann steht es jetzt wohl im Mietvertrag, denn man kann laufende Verträge auch ändern, wenn sich beide Parteien einig sind.

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CorMaguire
vor 3 Minuten von chirlu:

Dann steht es jetzt wohl im Mietvertrag, denn man kann laufende Verträge auch ändern, wenn sich beide Parteien einig sind.

Nein. Es gab jährlich einen netten Brief dass die Miete um x,x % als Inflationsausgleich erhöht wird.

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Rubberduck
vor 2 Stunden von SM77:

 

Habe leider auch die Erfahrung machen müssen, dass einige Vermieter meinen sie seien was besseres, hätten den alleinigen Durchblick und man dürfe sich glücklich schätzen ihre einzigartige Wohnung bewohnen zu dürfen.

 

Erlebe ich auf jeder Eigentümerversammlung mit absentee landlords. Ich werde nicht mehr hingehen.

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