finisher vor 22 Stunden vor einer Stunde von Gasheizung: Noch eine Frage (danke übrigens für alle Antworten bisher!): Es gibt einen qualifizierten Mietspiegel für die Nachbargemeinde, der auch EFH umfasst. Luftlinie 2 km. Könnte man diesen als Grundlage verwenden? Hier käme auch heraus, dass die Mietforderung überzogen ist. Laut dieser Quelle ja: Existiert kein Mietspiegel für die betreffende Gemeinde bzw. Stadt, kann der Vermieter den Mietspiegel einer vergleichbaren benachbarten Gemeinde heranziehen. Dies gilt auch dann, wenn ein veralteter Mietspiegel vorhanden ist, der nicht aktualisiert wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 21 Stunden vor 1 Stunde von ein_johannes: Es gibt keinen gültigen Mietspiegel für Häuser Doch, in der Nachbargemeinde mit vergleichbarer Einwohnerzahl tatsächlich schon. Dieser Weg scheint mir der vielversprechendste zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dw_ vor 21 Stunden vor 1 Stunde von gurkentruppe: Als Mieter musst Du da erstmal gar nichts machen. Wenn Du dem (schriftlichen) Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmst, ist es Sache des Vermieters, Dich auf Zustimmung zu verklagen. Und wenn in dem Schreiben für die Mieterhöhung Formfehler drin sind, dann lässt sich mit Untätigkeit viel Zeit schinden. Anwalt und Prozesskosten zahlt der Verlierer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein vor 21 Stunden vor 8 Minuten von Gasheizung: Doch, in der Nachbargemeinde mit vergleichbarer Einwohnerzahl tatsächlich schon. Dieser Weg scheint mir der vielversprechendste zu sein. Aus Sicht vom Vermieter wird eine Beendigung des Mietvertrags anzustreben sein. In diesem Mietverhältnis ist nur noch Ärger zu erwarten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maktaba vor 21 Stunden vor 28 Minuten von Jennerwein: Aus Sicht vom Vermieter wird eine Beendigung des Mietvertrags anzustreben sein. In diesem Mietverhältnis ist nur noch Ärger zu erwarten. Ich nehme an jeder Vermieter wird erwarten, dass sich der Mieter an Recht und Gesetz hält. Das sollte für beide Seiten gelten. Warum das ein ärgerbehaftetes Mietverhältnis impliziert erschließt sich mir nicht, auch wenn es im vorliegenden Fall natürlich darauf hinausläuft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 21 Stunden · bearbeitet vor 21 Stunden von Gasheizung vor 4 Minuten von maktaba: auch wenn es im vorliegenden Fall natürlich darauf hinausläuft. Sehe ich anders. Der Vermieter versucht halt mal eine Mieterhöhung und scheitert damit. Warum soll sich der Mieter alles gefallen lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
poipoi vor 20 Stunden · bearbeitet vor 20 Stunden von poipoi vor 59 Minuten von Jennerwein: Aus Sicht vom Vermieter wird eine Beendigung des Mietvertrags anzustreben sein. In diesem Mietverhältnis ist nur noch Ärger zu erwarten. Ein stabiles Mietverhältnis ist auch viel Wert. Wenn der Mieter auszieht muss der Vermieter renovieren und hat Ausfallzeiten (mind. 1 Monat eventuell 2 Monate - das Geld muss man neben den Renovierungskosten auch erst wieder reinholen). Dann ist es fraglich, ob er die 20% wirklich bei Neuvermietung verlangen kann. Ich würde als Mieter abwarten und kurz vor Schluss ihm einen Brief schreiben und auf die formellen Fehler hinweisen. Danach versucht er es wieder, und bis dahin würde ich beim Mieterverein nachfragen was sinnvoll ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, war die Miete vor 5 Jahren bereits over-the-top. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maktaba vor 20 Stunden vor 26 Minuten von Gasheizung: Sehe ich anders. Der Vermieter versucht halt mal eine Mieterhöhung und scheitert damit. Warum soll sich der Mieter alles gefallen lassen? Muss der Mieter nicht, da stimme ich absolut zu. Zu glauben, dass dies aber keine negativen Implikationen hinsichtlich des Mietverhältnisses hätte, deucht mir naiv. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader vor 20 Stunden Wir haben in der Zeit aber eine Mietpreisexplosion erlebt. Hier sind die Mieten durchschnittlich um 20% gestiegen. In 5 Jahren gab es eine Zinswende, eine extrem hohe Inflation und eine allgemeine starke Kostensteigerung bei der Instandhaltung. Warum sollte ein Vermieter das alles tragen und dem Mieter von alle dem frei halten? Wenn du die Miete zu teuer findest, dann zieh aus. Andernfalls würde ich erstmal das Gespräch suchen. Wir haben bisher auch immer 3 Mietinserate von den gängigen Plattformen als Grundlage genommen und dem entsprechend erhöht. Wir hatten nie Ärger damit und ich habe das Mieterhöhungsbegehren immer zeitnah unterzeichnet bekommen. Man sollte einfach überlegen, welcher Vermieter würde dir 3 Mietpreise von vergleichbaren Objekten offerieren? Und dann könnte ihr schön Pingpong spielen wenn tatsächlich jeder 3 vergleichbare Objekte hätte. Was ich mich frage, warum zieht man in ein überteuert vermietetes Haus ein und bleibt dort so lange? Vielleicht doch gar nicht so überzogen? Ein Haus kostet schon allein von der aktuellen Zins und Tilgung her mindestens 1900 Euro kalt im Monat. Liegst du da weit drüber? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor vor 20 Stunden vor 18 Minuten von poipoi: Ich würde als Mieter abwarten und kurz vor Schluss ihm einen Brief schreiben und auf die formellen Fehler hinweisen. Warum? Ist es deine Aufgabe Fehler zu korrigieren? Schweigen ist Gold. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 20 Stunden vor 6 Minuten von smarttrader: Wir haben in der Zeit aber eine Mietpreisexplosion erlebt. Hier sind die Mieten durchschnittlich um 20% gestiegen. In 5 Jahren gab es eine Zinswende, eine extrem hohe Inflation und eine allgemeine starke Kostensteigerung bei der Instandhaltung. Warum sollte ein Vermieter das alles tragen und dem Mieter von alle dem frei halten? Wenn du die Miete zu teuer findest, dann zieh aus. Andernfalls würde ich erstmal das Gespräch suchen. Wir haben bisher auch immer 3 Mietinserate von den gängigen Plattformen als Grundlage genommen und dem entsprechend erhöht. Wir hatten nie Ärger damit und ich habe das Mieterhöhungsbegehren immer zeitnah unterzeichnet bekommen. Man sollte einfach überlegen, welcher Vermieter würde dir 3 Mietpreise von vergleichbaren Objekten offerieren? Und dann könnte ihr schön Pingpong spielen wenn tatsächlich jeder 3 vergleichbare Objekte hätte. Was ich mich frage, warum zieht man in ein überteuert vermietetes Haus ein und bleibt dort so lange? Vielleicht doch gar nicht so überzogen? Ein Haus kostet schon allein von der aktuellen Zins und Tilgung her mindestens 1900 Euro kalt im Monat. Liegst du da weit drüber? Ich bin eingezogen, weil ich recht schnell etwas brauchte, alles hat soweit gepasst. Aktuell ist die Miete in Ordnung, nur 20% liegt eben über der Spanne, die das BGB vorgibt. Warum wird immer mit Inflation argumentiert, wenn das in der Rechtsprechung keine Rolle spielt? Es klingt hier teilweise so, dass die Mieter irgendeine moralische Pflicht haben, die Kaufkraft der Vermieter zu erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor vor 20 Stunden · bearbeitet vor 20 Stunden von LongtermInvestor vor 2 Minuten von Gasheizung: Warum wird immer mit Inflation argumentiert, wenn das in der Rechtsprechung keine Rolle spielt? Das liegt an den vielen “Profi-Vermietern”’ die Angebotspreise aus Portalen für kantrahierte Vergleispreise halten. Ja, es ist tatsächlich viel Ahnungslosigkeit auf beiden Seiten vorhanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader vor 19 Stunden vor 40 Minuten von Gasheizung: Ich bin eingezogen, weil ich recht schnell etwas brauchte, alles hat soweit gepasst. Aktuell ist die Miete in Ordnung, nur 20% liegt eben über der Spanne, die das BGB vorgibt. Warum wird immer mit Inflation argumentiert, wenn das in der Rechtsprechung keine Rolle spielt? Es klingt hier teilweise so, dass die Mieter irgendeine moralische Pflicht haben, die Kaufkraft der Vermieter zu erhalten. Wenn Mieter und Vermieter sich einigt sind, ist vieles möglich... Du hast keine Verpflichtung irgendwas auszugleichen, aber man sollte berücksichtigen das für ein Mieterhöhungsbegehren in diesem Fall durch aus Gründe vorliegen. Ich bin froh dich nicht als Mieter zu haben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mausone46 vor 18 Stunden Vor viele Jahren wohnten wir zu Miete, nachdem zweite unberechtigte Mieterhöhung in zwei Jahre bin ich zu Anwalt gegangen. Es gab nichts für den Vermieter zu holen. Nach 4 monate sind wir ausgezogen, er fand kein Mieter mehr die zu gleiche Konditionen mieten wollten, kurze Zeit später stellte die Wohnung zu verkaufen an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dividendgrowth vor 11 Stunden vor 17 Stunden von maktaba: Juristisch, wenn es nicht anders geht, und man den Weg gehen möchte. Und genau das ist das Problem in Deutschland. Das Haus gehört dem Vermieter, es ist sein Eigentum, nicht deins. Es gilt Vertragsfreiheit - ihr könnt euch einigen, oder nicht. Dann gibts halt keinen Vertrag, dann bleibt es sein Haus - und er kriegt halt keine Miete. Und du musst woanders wohnen. Leider hat linke Politik den Markt zerstört, da aufgrund der einseitigen, mieterfreundlichen Politik viele Leute, so wie ich, gar keine Lust mehr haben, Wohnraum in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Mein Tip: Eigentum. Alles andere schafft Abhängigkeiten. Lieber eine Kreditrate als eine Mietrate - die Bank hat dann nur einen Zettel mit deinem Namen, und wird dir nie auf den Sack gehen, solange du deine Raten zahlst. Und während der Zinsbindung auch nie die Rate erhöhen - und wenn nach 10 Jahren die Zinsen doch günstiger sind, kannst DU einfach die Konditionen neu verhandeln, egal wie lange die Zinsbindung ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 10 Stunden vor einer Stunde von dividendgrowth: .... Leider hat linke Politik den Markt zerstört, da aufgrund der einseitigen, mieterfreundlichen Politik viele Leute, so wie ich, gar keine Lust mehr haben, Wohnraum in Deutschland zur Verfügung zu stellen..... Jaja die böse linke Politik ... jedenfalls gelingt es Wohnungsfirmen wie Vonovia glänzende Geschäfte zu machen. Ich denke es war eher die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit (1990?) nach dem Neue Heimat Skandal und der Rückzug der Gemeinden aus dem sozialen Wohnungsbau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck vor 10 Stunden · bearbeitet vor 10 Stunden von Rubberduck vor 13 Stunden von ein_johannes: "Vergleichbar", nicht "identisch". Und wie gesagt, ich habe schon mehrere Prozesse gewonnen. Sauber formuliert und mit guten, passenden Objekten hinterlegt ist der Vermieter schlicht im Recht. Es gibt keinen gültigen Mietspiegel für Häuser, also erhöht er nach Vergleichsobjekten, wie es jahrzehntelang gemacht wurde. Es sind bei mir z.B. schon Größenabweichungen von 20% akzeptiert worden, großer Balkon statt Terrasse oder über 20 Jahre Baujahrunterschied. Dann hast du mit Gutachten argumentiert. Das ist teuer, geht aber auch. Das hat der Vermieter hier aber eben NICHT gemacht. Internetportale zitieren ist an der Stelle einfach Quatsch. Vergleichsmieten bedeutet irgendwas real existierendes zu zitieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 9 Stunden · bearbeitet vor 9 Stunden von Gasheizung Noch einmal zu meinem Punkt: Bisher hat niemand ein juristisches Argument dagegen gebracht, dass ich den Mietspiegel der benachbarten, vergleichbaren Gemeinde verwende. Hat jemand Einwände hierbei? Natürlich schließen sich Fragen an, also ob man den aktuellen Streit als Anlass nehmen könnte, nach Eigentum zu suchen. Andererseits ist die Wohnqualität gut und es zwingt mich keiner, auszuziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ein_johannes vor 8 Stunden · bearbeitet vor 8 Stunden von ein_johannes vor 2 Stunden von Rubberduck: Dann hast du mit Gutachten argumentiert. Das ist teuer, geht aber auch. Das hat der Vermieter hier aber eben NICHT gemacht. Internetportale zitieren ist an der Stelle einfach Quatsch. Vergleichsmieten bedeutet irgendwas real existierendes zu zitieren. Nein, ich habe immer mit Vergleichsobjekten erhöht - Erhöhung mit Gutachter ist sehr kostenintensiv und wird nur in Sonderfällen gemacht, wenn ich also z.B. das einzige Loft im Dorf habe. Und diese Vergleichsobjekte müssen eben nicht "identisch" sein, das wäre weltfremd. Wenn wir zwei Wohnungen haben, beide Dreizimmer, eine 70m², eine 80m², eine 1.OG eine 2.OG, beide normale Ausstattung, beide nicht Erstbezug nach Renovierung, beide in gutbürgerlichen Ortsteilen, eine 60er, eine 70er Baujahr - dann sind die idR. auch vergleichbar, das sieht auch jedes Gericht so. Es ist nicht nötig, Zwillinge der eigenen Wohnung zu finden. Natürlich reichen Onlineanzeigen bzw. wie hier geschehen sogar nur ein simpler Verweis auf eine Maklerstudie alleine nicht aus. Aber die Aussage, das Erhöhungen nach Vergleichswohnungen praktisch unmöglich seinen, weil es keine "identischen" Wohnungen gibt, stimmt schlicht nicht. "Vergleichbarkeit" wird vor Gericht lebensnah ausgelegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmuc vor 7 Stunden Zusammengefasst: Der Vermieter hat den groben Fehler gemacht, im Mietvertrag keine langlaufende Staffelmiete oder Indexmiete zu vereinbaren. Mit einer Staffelmiete hätte er regelmäßig steigende Einnahmen gehabt, mit einer Indexmiete könnte er 20,7% bei einer letzten Erhöhung im Januar 2020 verlangen (siehe z.B. https://www.haus-und-grund-muenchen.de/leistungen/mieterhoehung/indexrechner?yearFrom=2020&yearTo=2024&monthFrom=0&monthTo=11&calculationPrice=1000 ). Wenn beides nicht vorhanden ist und kein gültiger Mietspiegel vorhanden ist, tut sich ein privater Vermieter schwer: Ich würde meinen Miteigentümern in der WEG auch nicht verrraten, zu welchem Preis ich tatsächlich vermiete und besitze nur eine Wohnung. Konzerne tun sich da einfacher, da sie ausreichend Wohnungen im Bestand haben, so dass sie immer ausreichend aktuelle Mietpreise zur Argumentation haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sherlock_Fuchs vor 7 Stunden der Thread zeigt mir wieder, dass ich a) niemals vermieten wollen würde b) froh bin, (zumindest) eine Eigentumswohnung gekauft zu haben Aber Gerd Kommer sagt ja mieten sei besser als kaufen. LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher vor 7 Stunden vor 5 Minuten von Sherlock_Fuchs: der Thread zeigt mir wieder, dass ich a) niemals vermieten wollen würde b) froh bin, (zumindest) eine Eigentumswohnung gekauft zu haben Aber Gerd Kommer sagt ja mieten sei besser als kaufen. LG So etwas nennt sich funktionierende Marktwirtschaft. Der Vermieter versucht alles, um möglichst hoch zu vermieten, der Mieter versucht alles, um möglichst billig zu mieten. Dadurch ergeben sich faire Preise. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck vor 7 Stunden vor 42 Minuten von chaosmuc: Zusammengefasst: Der Vermieter hat den groben Fehler gemacht, im Mietvertrag keine langlaufende Staffelmiete oder Indexmiete zu vereinbaren Das sind Methoden der Wahl, wenn es keinen Mietspiegel gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmuc vor 6 Stunden vor 1 Minute von Rubberduck: Das sind Methoden der Wahl, wenn es keinen Mietspiegel gibt. Auch wenn es einen Mietspiegel gibt, ist das die Methode der Wahl. Es weiß ja keiner, ob es auch zukünftig einen verbindlichen oder nur einen informativen Mietspiegel geben wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck vor 6 Stunden vor einer Stunde von ein_johannes: Natürlich reichen Onlineanzeigen bzw. wie hier geschehen sogar nur ein simpler Verweis auf eine Maklerstudie alleine nicht aus. Aber die Aussage, das Erhöhungen nach Vergleichswohnungen praktisch unmöglich seinen, weil es keine "identischen" Wohnungen gibt, stimmt schlicht nicht. "Vergleichbarkeit" wird vor Gericht lebensnah ausgelegt. Schon mal vor Gericht gewesen wegen Mieterhöhung? Also ich nicht. Frage ist Ernst gemeint. Lerne gerne dazu vor 5 Minuten von chaosmuc: Auch wenn es einen Mietspiegel gibt, ist das die Methode der Wahl. Es weiß ja keiner, ob es auch zukünftig einen verbindlichen oder nur einen informativen Mietspiegel geben wird. Indexer sind jahrelang nicht besonders gut gefahren. Es limitiert beide Seiten und ist keine Lizenz zum Geld drucken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag