kopfsalat23 gestern um 13:09 Uhr vor 10 Minuten von Gasheizung: Er könnte das Haus ja jederzeit an mich verkaufen und selber an die Börse gehen. Will er halt nicht, seine Entscheidung. So wie du dich vor x Jahren entschieden hast zu mieten und nicht zu kaufen. vor 10 Minuten von Gasheizung: Abgesehen davon geht es mir vor allem darum, einen fairen Mietpreis zu haben. Absolut verständlich. Würde ich auch wollen. Nur was bei dir in der Gegend ein fairer Mietpreis wäre kann hier keiner beantworten. vor 10 Minuten von Gasheizung: Es gibt günstigere Vergleichsangebote (sofern sie überhaupt vergleichbar sind, siehe oben); die tatsächlichen Vergleichsmieten sind möglicherweise noch niedriger. Warum der Vermieter hier trotzdem nach sechs Jahren gutem Verhältnis den Konflikt sucht, weiß ich nicht. Vermutlich der gleiche Grund warum du an der Börse investierst: der schnöde Mammon. Vergiss nicht: deine Hütte ist für ihn eine Investition die Ertrag abwerfen soll. Deswegen vermietet er an dich - und nicht weil du auf einmal sein neuer bester Freund ist, bei dem man um Himmels willen nicht anecken darf. LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe gestern um 13:16 Uhr vor 4 Minuten von kopfsalat23: Vergiss nicht: deine Hütte ist für ihn eine Investition die Ertrag abwerfen soll. Deswegen vermietet er an dich - und nicht weil du auf einmal sein neuer bester Freund ist, bei dem man um Himmels willen nicht anecken darf. Es ist eine Investition die mit Pflichten und Risiken kommt. Eine Pflicht ist, dass man sich bei Mieterhöhungen an die notwendige Form hält. Das hat der Vermieter nicht getan - daher gilt meine Sympathie erstmal dem Mieter. Mein Bauchgefühl: das geht vor Gericht für den Vermieter schlecht aus. Zumindest wenn OP die Wahrheit gesagt und nichts ausgelassen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finisher gestern um 14:13 Uhr · bearbeitet gestern um 14:15 Uhr von finisher vor 2 Stunden von Gasheizung: Das ist geschehen, es gibt aber keinen Konsens darüber, was das bedeutet bzw. inwiefern diese vergleichbar sind. Bei den günstigeren Häusern argumentiert er beispielsweise, dass sie schlechter gedämmt sind. Wie soll man hier zueinander kommen? vor 1 Stunde von kopfsalat23: Dann schreib ihm halt noch ein letztes Mal, dass in seinem Schreiben besagte konkrete Vergleichsobjekte fehlen, da reine Angebote keine aktuellen, tatsächlichen Mieten sind. Und du daher die geforderte Mieterhöhung nicht akzeptierst. Dann warte was kommt. +1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
No.Skill gestern um 14:57 Uhr · bearbeitet vor 10 Stunden von No.Skill vor 22 Stunden von Gasheizung: Sollte ich es darauf ankommen lassen, dass er sich die Mieterhöhung einklagt, wenn ich ihr widerspreche? @Gasheizung Hatte das gleiche Spiel, kurz: bin zu unserem Mieter Schutz Bund gegangen. Die haben sich das mit ihren Anwältin angeschaut und mir (dem Vermieter) einen Brief geschrieben. War richtig gut, die 70 € für Mitglieds Beitrag pro 2 Jahre lohnen sich. Grüße No.Skill Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein gestern um 15:46 Uhr · bearbeitet gestern um 15:50 Uhr von Jennerwein vor 3 Stunden von Gasheizung: Wie soll man hier zueinander kommen? Wenn dir die Mieterhöhung unterhalb der Inflationsrate unfair erscheint, dann kündige und zieh aus dem Haus aus. vor 2 Stunden von Gasheizung: Warum der Vermieter hier trotzdem nach sechs Jahren gutem Verhältnis den Konflikt sucht, weiß ich nicht. Soll der Vermieter für dich die Inflation schlucken? Warum sollte er das tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung gestern um 15:54 Uhr vor 7 Minuten von Jennerwein: Wenn dir die Mieterhöhung unterhalb der Inflationsrate unfair erscheint, dann kündige und zieh aus dem Haus aus. Soll der Vermieter für dich die Inflation schlucken? Warum sollte er das tun? Welchen Anspruch hat der Vermieter, dass ich die Inflation ausgleiche? Es geht um die örtliche Vergleichsmiete. Der Thread hier dreht sich um die Frage, was die örtliche Vergleichsmiete ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein gestern um 16:09 Uhr vor 12 Minuten von Gasheizung: Welchen Anspruch hat der Vermieter, dass ich die Inflation ausgleiche? Es geht um die örtliche Vergleichsmiete. Der Thread hier dreht sich um die Frage, was die örtliche Vergleichsmiete ist. Enthält der Mietvertrag keine Klausel zur Wertsicherung / Inflationsanpassung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu gestern um 16:21 Uhr · bearbeitet gestern um 16:21 Uhr von chirlu vor 11 Minuten von Jennerwein: Enthält der Mietvertrag keine Klausel zur Wertsicherung / Inflationsanpassung? Ist in Deutschland zwar möglich, aber unüblich. Liegt im konkreten Fall offenbar auch nicht vor, denn dann gäbe es keine Diskussion um Mietspiegel und Vergleichsmieten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ein_johannes gestern um 16:47 Uhr · bearbeitet gestern um 16:51 Uhr von ein_johannes vor 56 Minuten von Gasheizung: Es geht um die örtliche Vergleichsmiete. Der Thread hier dreht sich um die Frage, was die örtliche Vergleichsmiete ist. Die ortsübliche Miete muss dir der Vermieter zeigen, eben indem er dir 3 vergleichbare Objekte zeigt, die zu dieser vermietet sind. Eine offizielle Vergleichsmiete gibt es bei dir schlicht nicht, weil es wohl keinen Mietspiegel für Häuser gibt. Forderung ablehnen und auf das fehlen der Vergleichswohnungen hinweisen wäre eine Möglichkeit. Dann muss der Vermieter halt Wohnungen suchen und auch die 3monatige Zustimmungsfrist beginnt dann wieder von vorne - bringt halt zumindest Zeit. Absolut lesenswert, super zusammengefasst für Mieter und Vermieter: https://www.roedl.de/themen/fokus-immobilien/2024/februar/mieterhoehung-anhand-vergleichswohnungen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jennerwein gestern um 16:54 Uhr vor 32 Minuten von chirlu: Ist in Deutschland zwar möglich, aber unüblich. Welchen Sinn macht das für die Vermieter, auf eine Inflationsanpassungsklausel zu verzichten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu gestern um 17:05 Uhr vor 7 Minuten von Jennerwein: vor 40 Minuten von chirlu: Ist in Deutschland zwar möglich, aber unüblich. Welchen Sinn macht das für die Vermieter, auf eine Inflationsanpassungsklausel zu verzichten? Ohne Indexmiete können sie die Miete auf die örtliche Vergleichsmiete erhöhen (Thema in diesem Thread), was unter dem Strich mehr sein kann als die Inflationsanpassung. Außerdem entfällt bei einer Indexmiete die Möglichkeit, Kosten für freiwillige Modernisierungen auf die Miete aufzuschlagen. Schließlich kann es noch sein – eben weil es in Deutschland nicht verbreitet ist –, dass ein Mieter schlicht nicht bereit ist, einen Indexmietvertrag abzuschließen; das natürlich unter der Voraussetzung, dass der örtliche Wohnungsmarkt auch Alternativen bietet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt gestern um 17:08 Uhr vor 12 Minuten von Jennerwein: Welchen Sinn macht das für die Vermieter, auf eine Inflationsanpassungsklausel zu verzichten? Ist eine politische Schlangengrube Siehe z.B.: https://www.mietrechtsiegen.de/wertsicherungsklausel-im-mietvertrag-schutz-vor-inflation-oder-mieterfalle Zitat Diskussion um gesetzliche Kappungsgrenzen für Indexmieten Die massive Steigerung von Indexmieten hat eine politische Debatte über gesetzliche Obergrenzen ausgelöst. Befürworter:innen argumentieren, dass eine Kappung von maximal 3,5% pro Jahr Mieter:innen vor existenziellen Belastungen schützt. Kritiker:innen verweisen dagegen auf Vertragsfreiheit und betonen, dass Indexmieten gerade in Hochinflationsphasen Vermieter:innen vor Wertverlust schützen sollen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die allgemeine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten von derzeit 15% auf 11% innerhalb von drei Jahren abzusenken. Ob diese Regelung umgesetzt wird, hängt von der weiteren politischen Entwicklung ab. Klar ist: Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und sozialer Verantwortung zu finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gurkentruppe gestern um 17:12 Uhr In Deutschland waren Indexmieten lange Zeit auch gar nicht erlaubt, sie wurden erst in den 2000ern in der heutigen Form explizit im BGB verankert. Dann kamen aber erstmal lange Zeiten mit fast Null-Inflation, so dass das für viele Vermieter auch gar nicht attraktiv war. Erst 2022 sind viele Vermieter aufgewacht und schließen jetzt vermehrt neue Verträge mit Indexklausel ab, daher auch die politische Diskussion. Ich persönlich finde aber, dass die Indexmiete eine sehr faire Lösung ist, und sie ist auch klar handhabbar, da auf öffentlich zugänglichen Zahlen beruhend (stat. Bundesamt). Man spart sich dann die Diskussion über Vergleichsobjekte, Mietspiegel etc., die oft schwierig ist, wie dieser thread zeigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ein_johannes gestern um 17:23 Uhr · bearbeitet gestern um 17:24 Uhr von ein_johannes Indexmietverträge wurden mit der ersten Mietpreisbremse schon massiv befördert. Bei vorliegen eines gültigen (!) Mietspiegels darf man in der Neuvermietung nur etwas drüber gehen. Hatte man aber an den Vormieter schon höher vermietet darf man das auch vom neuen Mieter nehmen. Mieterhöhungen sind dann aber ausgeschlossen, bis der (politisch gering gehaltene) Mietspiegel den Mietpreis eingeholt hat was ewig dauern kann. Auch Staffelmietvertragen waren nicht möglich. Indexmietverträge waren aber möglich, wodurch zumindest ein Inflationsausgleich festgeschrieben werden konnte. Mieterschutz ist eben oft auch ein Bumerang wie man zwischenzeitlich gemerkt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung gestern um 17:34 Uhr · bearbeitet gestern um 17:34 Uhr von Gasheizung vor 47 Minuten von ein_johannes: Die ortsübliche Miete muss dir der Vermieter zeigen, eben indem er dir 3 vergleichbare Objekte zeigt, die zu dieser vermietet sind. Eine offizielle Vergleichsmiete gibt es bei dir schlicht nicht, weil es wohl keinen Mietspiegel für Häuser gibt. Forderung ablehnen und auf das fehlen der Vergleichswohnungen hinweisen wäre eine Möglichkeit. Dann muss der Vermieter halt Wohnungen suchen und auch die 3monatige Zustimmungsfrist beginnt dann wieder von vorne - bringt halt zumindest Zeit. Absolut lesenswert, super zusammengefasst für Mieter und Vermieter: https://www.roedl.de/themen/fokus-immobilien/2024/februar/mieterhoehung-anhand-vergleichswohnungen Ich verstehe den verlinkten Text nicht ganz: Angenommen, es gibt sechs Vergleichsobjekte, drei deutlich teurer, drei deutlich günstiger. Der Vermieter zeigt mir die drei teureren. Darf ich dann eigenständig eine der drei günstigeren vorlegen? Laut Text zählt der günstigste Vergleichspreis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maktaba gestern um 17:38 Uhr vor 3 Minuten von Gasheizung: Darf ich dann eigenständig eine der drei günstigeren vorlegen? Selbstverständlich darfst Du das. Ich nehme an, dann wird ein Gericht entscheiden müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ein_johannes vor 23 Stunden vor 20 Minuten von Gasheizung: Ich verstehe den verlinkten Text nicht ganz: Angenommen, es gibt sechs Vergleichsobjekte, drei deutlich teurer, drei deutlich günstiger. Der Vermieter zeigt mir die drei teureren. Darf ich dann eigenständig eine der drei günstigeren vorlegen? Laut Text zählt der günstigste Vergleichspreis. Nein. Es zählt das günstigste, das der Vermieter dir vorlegt. Legt er dir als 3 Wohnungen mit 10€,10,50€ und 10,60€ vor, so kann er selbst nur auf maximal 10 Euro erhöhen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck vor 23 Stunden vor 8 Stunden von Gasheizung: Hallo, ich wohne in einer Doppelhaushälfte zur Miete. Der Vermieter behauptet, dass er die Kaltmiete um 20% erhöhen könne, weil sie seit fünf Jahren konstant war. Für die Stadt gibt es einen offiziellen Mietspiegel, der erst einmal nur für Wohnungen rechtlich gilt, aber als Orientierungshilfe auch für Häuser verwendet wird. Laut diesem Spiegel ist bereits meine aktuelle Miete zu hoch, sodass es keinen Spielraum für Mieterhöhungen gibt. Der Vermieter argumentiert mit Angebotspreisen im Internet (ein Mietspiegel von Engel und Völkers), laut dem es diesen Spielraum gebe. Wer hat recht? Sollte ich es darauf ankommen lassen, dass er sich die Mieterhöhung einklagt, wenn ich ihr widerspreche? Vielen Dank für die Antworten! Vergleichsmieten sind immer reale Mieten von identischen Objekten. Also fast nicht zu leisten. Irgendwelche Internetportale sind völlig irrelevant. Mieterhöhung ablehnen und ab zum Anwalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 23 Stunden · bearbeitet vor 23 Stunden von Gasheizung Übrigens zum Vergleich EFH und Wohnungen: Der Mietspiegel Münster gibt für eine Maisonette-Wohnung +5% an, für ein EFH +8%. Das ist kein großer Unterschied. Der Vermieter verlangt faktisch einen Aufschlag von 13% für die DHH verglichen mit einer Maisonette-Wohnung, die in meinem Mietspiegel enthalten wäre. Mein Eindruck ist, dass er damit nicht durchkäme vorm Gericht. Eigentlich sollte es ohne allzu große finanzielle und soziale Kosten möglich sein, das gerichtlich klären zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gurkentruppe vor 23 Stunden Als Mieter musst Du da erstmal gar nichts machen. Wenn Du dem (schriftlichen) Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmst, ist es Sache des Vermieters, Dich auf Zustimmung zu verklagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ein_johannes vor 23 Stunden vor 7 Minuten von Rubberduck: Vergleichsmieten sind immer reale Mieten von identischen Objekten. "Vergleichbar", nicht "identisch". Und wie gesagt, ich habe schon mehrere Prozesse gewonnen. Sauber formuliert und mit guten, passenden Objekten hinterlegt ist der Vermieter schlicht im Recht. Es gibt keinen gültigen Mietspiegel für Häuser, also erhöht er nach Vergleichsobjekten, wie es jahrzehntelang gemacht wurde. Es sind bei mir z.B. schon Größenabweichungen von 20% akzeptiert worden, großer Balkon statt Terrasse oder über 20 Jahre Baujahrunterschied. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor vor 23 Stunden vor 9 Stunden von Gasheizung: Der Vermieter argumentiert mit Angebotspreisen im Internet (ein Mietspiegel von Engel und Völkers), laut dem es diesen Spielraum gebe. Wer hat recht? Sollte ich es darauf ankommen lassen, dass er sich die Mieterhöhung einklagt, wenn ich ihr widerspreche? Wenn der Gute so argumentiert hat er offensichtlich keine Ahnung. Mein Tipp, keine Beratung, den Vermieter natürlich nicht auf diesen offensichtlichen Fehler hinweisen. Heute Abend ganz entspannt eine Flasche Wein öffnen und entspannt schlafen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung vor 23 Stunden Noch eine Frage (danke übrigens für alle Antworten bisher!): Es gibt einen qualifizierten Mietspiegel für die Nachbargemeinde, der auch EFH umfasst. Luftlinie 2 km. Könnte man diesen als Grundlage verwenden? Hier käme auch heraus, dass die Mietforderung überzogen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 22 Stunden @Gasheizung: das Beste wäre doch, wenn Du Dir ein neues Zuhause suchst. Wenn die Miete eh zu teuer ist, sollte das ja relativ einfach möglich sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor vor 22 Stunden · bearbeitet vor 22 Stunden von LongtermInvestor vor 18 Minuten von stagflation: Beste wäre doch, wenn Du Dir ein neues Zuhause suchst. Klasse, ganz einfach toll. Die Sonne geht auf. :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag