Zum Inhalt springen
WPF_user

Einspruch gegen Abrechnung der Vorabpauschale

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 2 Stunden von stagflation:

Wenn das Finanzamt bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung nun sagen würde: ja, stimmt, die Vorabpauschale wurde falsch berechnet und wir überweisen Dir die Steuern zurück, dann müsste es parallel dazu den Broker auffordern, die  gespeicherte Vorabpauschale zu korrigieren bzw. zu stornieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das tun...

 

Nein, das wird das Finanzamt nicht tun. Aber du bist dann verpflichtet, beim späteren Verkauf (bei dem eine zu hohe Vorabpauschale abgezogen, also ein zu niedriger Gewinn der Steuer unterworfen wurde) das wiederum per Steuererklärung geradezurücken. So läuft es ja auch im umgekehrten Fall, wenn die Bank die Steuer auf die Vorabpauschale nicht einziehen kann (und deshalb keine Vorabpauschale speichert) und du die Steuer direkt an das Finanzamt zahlst. Da ist dann beim späteren Verkauf der von der Bank berücksichtigte Gewinn zu hoch.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller
· bearbeitet von MichaelMueller
vor 10 Stunden von chirlu:

 

Nein, das wird das Finanzamt nicht tun. Aber du bist dann verpflichtet, beim späteren Verkauf (bei dem eine zu hohe Vorabpauschale abgezogen, also ein zu niedriger Gewinn der Steuer unterworfen wurde) das wiederum per Steuererklärung geradezurücken. So läuft es ja auch im umgekehrten Fall, wenn die Bank die Steuer auf die Vorabpauschale nicht einziehen kann (und deshalb keine Vorabpauschale speichert) und du die Steuer direkt an das Finanzamt zahlst. Da ist dann beim späteren Verkauf der von der Bank berücksichtigte Gewinn zu hoch.

So ein Prozess mit der heutigen Stand der Technik ist auch einfach traurig. Das wird ja richtig Spaßig vor allem beim Vererben usw.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
spreadit
Am 1.2.2025 um 20:51 von stagflation:

@spreadit: prinzipiell sehe ich das auch so.

 

Es ist gibt aber ein weiteres Problem. Wenn der Broker eine falsche Vorabpauschale berechnet hat und Steuern dafür abgeführt hat, nützt es nichts, wenn der Anleger versucht, die Angelegenheit mit dem Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung zu klären. Denn der Broker hat die Vorabpauschale ja gespeichert und wird sie bei einem Verkauf anrechnen.

Das muss dann wie bereits von @chirlugeschrieben, eigenständig auch beim Verkauf wieder berücksichtigt werden. 

 

Gerade deshalb ist die Beweishürde auch sehr hoch bei einer abweichenden Erklärung, da zunächst davon ausgegangen wird, dass die Broker korrekt abrechnen. Heißt aber nicht, dass es nicht möglich ist. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 14 Stunden von MichaelMueller:

So ein Prozess mit der heutigen Stand der Technik ist auch einfach traurig. Das wird ja richtig Spaßig vor allem beim Vererben usw.

Warum auch einfach, wenn es umständlich geht?

Aber bedenke, dass die Bank deine Daten nicht ans FA übermittelt, solange alles mit rechten Dingen zugeht. Du bekommst unterm Strich mit der Jahressteuerbescheinigung eine Art Quittung, und ob du die dem FA hinlegst, bleibt Dir überlassen. Der karge Rest, was sich früher Bankgeheimnis nannte. Das Thema hier konkret ist quasi der Störungsbetrieb, falls was schief lief.

 

Ansonsten haben die Banken gute Lobbyarbeit geleistet, um die bürokratischen Hürden für Steuerpflichtige mit Konten im Ausland möglichst hoch zu halten. Und das FA hat auch kein Interesse daran, dass man Steuererstattungen auf Zuruf erlangen kann. Es sind und bleiben die Geldeintreiber des Staats.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MichaelMueller

Naja hauptsache die Daten für Batterien werden zentral und digital

abgelegt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...