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shark25

In Rente mit 63 mit Abschlägen (Ausgleichszahlung)

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uRaNobody

Ich denke, dass die wahrscheinlichste Variante ist dein Renteneintrittsalter verschiebt sich einfach. 

Bisher Rente mit 67

-14,4% Abschlag 63

Neu Rente mit 69

-14,4% Abschlag 65

 

Also darfst du ja weiterhin eher gehen und dein eingezahltes Geld zählt. Gehst halt nun mit 65 statt 63, weil alle länger arbeiten müssen.

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JamesBond
Am 27.1.2025 um 15:17 von shark25:

Hallo,

ich plane mit 63 Jahren (aktuelles Alter: 53) eine Rente mit Abschlägen (14,4%) anzutreten (Die 35 Jahre für langjährig Versicherte habe ich bereits jetzt erreicht).

Zu diesem Zweck habe ich eine Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung eingeholt.

Um die Rentenminderung auszugleichen wäre eine Zahlung von ca. 100k€ nötig. (Ausgeich ca 500€/Mo)

 

Meiner Meinung nach lohnt sich das für mich nicht.

Da lege ich das Geld wie bisher lieber in Aktien ETF/Geldmarkt ETF an.

Zur Zeit habe ich ca. 54 Rentenpunkte, Mietfrei und weiteres Vermögen (ca.800k€) vorhanden.

Meine Frau hat ca. 39 Rentenpunkte.

Der Plan ist in 2-5 jahren, also mit 55-58 Jahren nicht mehr Arbeiten zu gehen und die Zeit bis 63 Jahren mit eigenen finaziellen Mittel zu überbrücken.

 

Ich habe aber bedenken das in 10 Jahren die Regel (4 Jahre früher -14,4%) so noch gültig ist.

Meine Idee wäre jetzt, einen ganz kleinen Teil als Ausgleich einzuzahlen um so jetzt schon vorgemerkt zu sein das ich mit 63 in Rente gehen will.

 

Meint ihr das macht Sinn, oder spielt bei Änderung dieser Regelung es keine Rolle ob ich was in den Ausgleich der Rentenminderung Rente mit 63 eingezahlt habe oder nicht?

Mit welcher Steuerersparniss kann denn gerechnet werden bei Einzahlung von z.B. 1000, 2000, 5000, 10000€ jährlich bzw. einmalig?

Zu versteuendes Einkommen Zusammenveranlagt mit meiner Frau(TZ) knapp 100k€.

 

 

 

Du hast nach der Steuerersparnis gefragt: Falls du nicht zu viel pro Jahr einzahlst (10kE), sind das so 30-35% (grob), die man dann wieder mit der Einkommensteuererklärung bei eurem Einkommen erstattet bekommt. Jedoch würde ich dieses Jahr nichts einbezahlen, da ein rentenpunkt doch relativ teuer ist. Siehe für detaillierte Informationen den Rentenfuchs. Letztes Jahr und einige Jahre davor waren die rentenpunkte günstiger. 

Es ist natürlich immer eine Wette auf ein langes Leben und vermutlich erzielst du mit Aktien ETF ein besseres Ergebnis und bist flexibler. man kann ja auch splitten

 

Zu den Änderungen der Regeln:

Ich bin nun 56 und meine, dass Änderungen eher mit längerer Vorlaufzeit beschlossen werden. Es schliessen ja einige (nicht ich) mit 56 Altersteilzeitverträge ab, die mit 57 beginnen und 63 enden (3+3 Jahre). Für die sollte es einigermassen eine Planungssicherheit geben. Bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters schrittweise von 65 auf 67 war der Zeitraum auch sehr lange. Ebenso die schrittweise Erhöhung der Besteuerung der Rente. Meine Glaskugel ist jedoch etwas trüb für 53-Jährige.

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Muigi
vor 3 Stunden von uRaNobody:

Ich denke, dass die wahrscheinlichste Variante ist dein Renteneintrittsalter verschiebt sich einfach. 

Bisher Rente mit 67

-14,4% Abschlag 63

Neu Rente mit 69

-14,4% Abschlag 65

 

Also darfst du ja weiterhin eher gehen und dein eingezahltes Geld zählt. Gehst halt nun mit 65 statt 63, weil alle länger arbeiten müssen.

Mir liegt das noch so in den Ohren, dass diejenigen, die nun (seit 2012?) doch länger bis zur Rente arbeiten müssen (65 --> 67), werden kein zweites mal mit einer Erhöhung des Renteneintrittsalters rechnen müssen.

Es wäre doch gemein, weil wir schließlich irgendwann mal mit einem "Versprechen" angefangen haben zu arbeiten, dass (eigentlich) mit 65 Schluss ist. Die Notwendigkeit die Rente auf 67 zu erhöhen war ja unbedingt notwendig, aber was haben die denn bitte da für einen Käse ausgerechnet, wenn es innerhalb von 13 Jahren dann noch höher sein soll.

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timk
vor 8 Minuten von JamesBond:

... Jedoch würde ich dieses Jahr nichts einbezahlen, da ein rentenpunkt doch relativ teuer ist. ...

Wenn beabsichtigt ist, Rentenpunkte zu kaufen, dann würde ich dieses Jahr auf jeden Fall einzahlen. Oder erwartest du fallende Kosten für den Kauf von Rentenpunkten?

Ich habe in den ersten Januartagen noch zum Kurs vom letzten Jahr gekauft und werde das Januar 2026 wieder so machen (für den Kurs von 2025)

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chirlu
vor 2 Minuten von timk:

Oder erwartest du fallende Kosten für den Kauf von Rentenpunkten?

 

Nicht auszuschließen. Für die Einzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen ist das vorläufige Durchschnittsentgelt maßgeblich. Das wird nach gesetzlicher Vorschrift immer sehr grob hochgerechnet, indem die Steigerung des jeweils letzten endgültigen Durchschnittsentgelts doppelt draufgeschlagen wird. Deshalb ist die Hochrechnung meist abwechselnd zu hoch und zu niedrig.

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timk
vor 27 Minuten von chirlu:

 

Nicht auszuschließen. Für die Einzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen ist das vorläufige Durchschnittsentgelt maßgeblich. Das wird nach gesetzlicher Vorschrift immer sehr grob hochgerechnet, indem die Steigerung des jeweils letzten endgültigen Durchschnittsentgelts doppelt draufgeschlagen wird. Deshalb ist die Hochrechnung meist abwechselnd zu hoch und zu niedrig.

Möglich, aber halte ich eher für unwahrscheinlich. Der Corona-Rücksetzer dürfte eher eine Ausnahme gewesen sein. 2022 habe ich ordentlich zugeschlagen.

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JamesBond
vor 33 Minuten von timk:

Wenn beabsichtigt ist, Rentenpunkte zu kaufen, dann würde ich dieses Jahr auf jeden Fall einzahlen. Oder erwartest du fallende Kosten für den Kauf von Rentenpunkten?

Ich habe in den ersten Januartagen noch zum Kurs vom letzten Jahr gekauft und werde das Januar 2026 wieder so machen (für den Kurs von 2025)

Ich schliess auch fallende Kosten je Rentenpunkt nicht aus. 

Du machst das ja auch richtig. ich dachte, dass es im Dezember klar ist wie hoch die Kosten sind, so dass du dann entscheiden kannst. 

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Muigi
· bearbeitet von Muigi

Wenn man die Zahlungen über Jahre streckt und immer den steuerlich maximal sinnvollen Anteil einzahlt, dann funktioniert das mit dem "noch schnell im Januar einzahlen" genau 1 mal. Zudem muss ein aktueller Antrag vorliegen, der noch keine 3 Monate alt ist. Laut telefonischer Rücksprache mit der DRV ist es nicht notwendig und auch nicht gewollt, jedas Jahr einen neuen Antrag zu stellen. Also ich überlege mir das bei der letzten Restzahlung in wenigen Jahren.

Zum Eingangspost: Sehr fleißig Punkte gesammelt, wirklich Respekt! Ich denke, ich würde mir die zusätzlichen Punkte für so viel Geld (100k) dann auch nicht mehr kaufen.

Zum Vergleich was die Steuererstattung betrifft: Bei einem Gehalt <60k Steuerklasse 1 und einer maximal sinnvollen (steuerlich) Einzahlung in die Rentenkasse von 16,7k bekomme ich über 5k dieses Jahr vom Finanzamt zurück.

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chirlu
vor 33 Minuten von timk:

Möglich, aber halte ich eher für unwahrscheinlich. Der Corona-Rücksetzer dürfte eher eine Ausnahme gewesen sein.

 

Für ein Sinken des vorläufigen Durchschnittsentgelts 2026 gegenüber dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2025 reicht es aus, dass die Löhne im Jahr 2024 um höchstens 4,2% gestiegen sind. Das ist durchaus denkbar.

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LongtermInvestor

Ich meine mich aus einer Angelegenheit zu erinnern, dass bei bereits geleisteten Ausgleichszahlungen eine Art Bestendsschutz gilt. Erkundige dich doch bei der grv wie das bisher geregelt wurde.

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shark25
vor 3 Stunden von LongtermInvestor:

Ich meine mich aus einer Angelegenheit zu erinnern, dass bei bereits geleisteten Ausgleichszahlungen eine Art Bestendsschutz gilt.

Das wäre genau das was ich gerne erreichen würde.

 

vor 4 Stunden von Muigi:

Zum Eingangspost: Sehr fleißig Punkte gesammelt, wirklich Respekt! Ich denke, ich würde mir die zusätzlichen Punkte für so viel Geld (100k) dann auch nicht mehr kaufen.

Danke dafür,
zu den Rentenpunkten kommt noch eine gute BAF dazu, deshalb habe ich wenn ich meine jetzige Sparrate abziehe keine Rentenlücke.

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LongtermInvestor

Wenn Du mal planst wie lange die Zahlungen dann in der Rentenphase kommen ist das bei einer Lebenserwartung vom 20 Jahren schon ganz gut, vor allem bei steuerliche optimaler Gestaltung.

 

Hier im Forum wird bei einer 4% SWR bereits oft die maximale Grenze für Entnahmen gezogen, sprich für 6k p.a. wäre ein Kapital von 150k notwendig. Ob sich steuerlich optimierte 60k bei einem

Aktieninvest in 10 Jahren mehr als verdoppeln ist sicherlich mit einem Fragezeichen zu belegen. Es kommt aus meiner Sicht auf deine gesamte AA und Ausgaben in der Rente an ob sich das anbietet. 

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shark25
vor 1 Stunde von LongtermInvestor:

Wenn Du mal planst wie lange die Zahlungen dann in der Rentenphase kommen ist das bei einer Lebenserwartung vom 20 Jahren schon ganz gut, vor allem bei steuerliche optimaler Gestaltung.

 

Hier im Forum wird bei einer 4% SWR bereits oft die maximale Grenze für Entnahmen gezogen, sprich für 6k p.a. wäre ein Kapital von 150k notwendig. Ob sich steuerlich optimierte 60k bei einem

Aktieninvest in 10 Jahren mehr als verdoppeln ist sicherlich mit einem Fragezeichen zu belegen. Es kommt aus meiner Sicht auf deine gesamte AA und Ausgaben in der Rente an ob sich das anbietet. 

Ich habe gestern noch mal nachgeschaut.

Der Ausgleich ist nicht 500€ wie im ersten Post angegeben sondern 395€. Habe es geändert.

Also nicht 6K sondern 4750€ p.a., sprich 118500€ nach deiner Rechnung.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
Am 27.1.2025 um 15:17 von shark25:

Mit welcher Steuerersparniss kann denn gerechnet werden bei Einzahlung von z.B. 1000, 2000, 5000, 10000€ jährlich bzw. einmalig?

Zu versteuendes Einkommen Zusammenveranlagt mit meiner Frau(TZ) knapp 100k€.

 

Ungefähr ein Drittel, möglicherweise sogar 40% - aber das wurde ja bereits geschrieben.

 

Du kannst Dir ein Steuerprogramm kaufen (gibt es teilweise für 5-10 Euro, oder regulär für 20-40 Euro) und Deine Daten dort eingeben. Dann kannst Du die Steuer einmal mit zusätzlichen Einzahlungen und einmal ohne zusätzlich Einzahlungen ausrechnen. Du kannst auch "Mein Elster" verwenden, dann kostet es gar nichts.

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JamesBond
vor 3 Stunden von shark25:

Ich habe gestern noch mal nachgeschaut.

Der Ausgleich ist nicht 500€ wie im ersten Post angegeben sondern 395€. Habe es geändert.

Also nicht 6K sondern 4750€ p.a., sprich 118500€ nach deiner Rechnung.

Falls du etwas einzahlen möchtest, noch ein paar Hinweise:

- Du möchtest ja in ein paar Jahren weniger arbeiten oder ganz aufhören. Dann ist natürlich eurrzu versteuerndes Einkommen niedriger und damit auch die Steuerersparnis. 

- Deine Rechnung suggeriert, dass Du monatlich einzahlen möchtest. Würde ich nicht machen.  Ende des Jahres siehst du wieviel ein Rentenpunkt im laufenden und im nächsten Jahr kostet. Dann kannst du entscheiden. 

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Bolanger
vor 15 Stunden von LongtermInvestor:

Ich meine mich aus einer Angelegenheit zu erinnern, dass bei bereits geleisteten Ausgleichszahlungen eine Art Bestendsschutz gilt

Ich gehe ja eher davon aus, dass man die Möglichkeit des früheren Rentenbezuges eher abschaffen würde und gleichzeitig attraktive Möglichkeiten einführen würde, auch nach Regelrentenalter noch zu arbeiten. Dann stellt sich nämlich die Frage, wie ein bestandsschutz aussehen würde, wenn man z.B. die Hälfte der Abzüge ausgeglichen hat. Dürfte man dann dennoch die volle Zeit früher die Rente bekommen, aber nur mit halb ausgeglichenen Abschlägen oder dürfte man nur die Hälfte früher Rente bezioehen, dafür aber mit voll ausgeglichenen Abschlägen? Biedes wäre eine Art Bestandsschutz.

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timk
vor 4 Minuten von Bolanger:

Ich gehe ja eher davon aus, dass man die Möglichkeit des früheren Rentenbezuges eher abschaffen würde und gleichzeitig attraktive Möglichkeiten einführen würde, auch nach Regelrentenalter noch zu arbeiten. Dann stellt sich nämlich die Frage, wie ein bestandsschutz aussehen würde, wenn man z.B. die Hälfte der Abzüge ausgeglichen hat. Dürfte man dann dennoch die volle Zeit früher die Rente bekommen, aber nur mit halb ausgeglichenen Abschlägen oder dürfte man nur die Hälfte früher Rente bezioehen, dafür aber mit voll ausgeglichenen Abschlägen? Biedes wäre eine Art Bestandsschutz.

Da ab einem Alter von 50 Jahren der Punktekauf zum Ausgleich von Abschlägen möglich ist, müsste der Bestandsschutz bis zum Stichtag der Änderung des Rentenbezugs für alle 50+jährigen gelten.

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chirlu
vor einer Stunde von Bolanger:

Ich gehe ja eher davon aus, dass man die Möglichkeit des früheren Rentenbezuges eher abschaffen würde und gleichzeitig attraktive Möglichkeiten einführen würde, auch nach Regelrentenalter noch zu arbeiten.

 

Es gibt ja ab der Regelaltersgrenze schon

  • einen Aufschlag auf die Rente von 0,5% pro Monat, um die man den Rentenbeginn nach hinten verschiebt,
  • die Möglichkeit, eine Rente in beliebiger Höhe zwischen 10% und 100% parallel zum Verdienst zu beziehen.

Was für „attraktive Möglichkeiten“ braucht es denn da noch?

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor einer Stunde von Bolanger:

Ich gehe ja eher davon aus, dass man die Möglichkeit des früheren Rentenbezuges eher abschaffen würde und gleichzeitig attraktive Möglichkeiten einführen würde, auch nach Regelrentenalter noch zu arbeiten. 

Zumindest mein Versorgungswerk bietet das zukünftig an.

Zitat

Jahresrundschreiben 2025  https://www.bapv.de/Downloadcenter#79558  

 

Mehr Flexibilität im Alter: Freiwilliger Aufschub des Rentenbezugs

Viele Mitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung nutzen bereits jetzt die Gelegenheit, die Altersrente vorzuziehen und damit früher in den Ruhestand zu wechseln. Der Landesausschuss der Bayerischen Apothekerversorgung hat nun eine Satzungsänderung beschlossen, die eine weitere Gestaltungsmöglichkeit eröffnet: Herzstück der beschlossenen Neuregelungen ist die Einführung des Aufschubs der Altersrente zum 1. Januar 2026. Für unsere Mitglieder existiert damit ein breites Spektrum zum Eintritt in den Ruhestand. Damit ermöglicht das Versorgungswerk eine individuelle Ruhestandsplanung, die gerade für unsere Mitglieder mit unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen besonders wichtig ist. Denn künftig können die Mitglieder zwischen dem Alter 62 und 70 frei wählen, wann sie ihre Rente in Anspruch nehmen. Wer früher als die nach Satzung reguläre Altersgrenze in Rente gehen will, kann dies gegen entsprechende Abschläge tun. Wer länger bleibt, profitiert dagegen von weiteren Einzahlungen und erhält für den späteren Rentenbeginn eine zusätzliche Erhöhung, da die bis zur Regelaltersgrenze erworbene Anwartschaft ebenfalls rentensteigernd als Beitrag angesetzt wird. Der Landesausschuss hat sich dabei ganz bewusst für die Fortsetzung der Beitragspflicht ausgesprochen, da durch die Verpflichtung Beiträge zu entrichten, nicht nur die Anwartschaften weiter erhöht werden, wir schaffen vielmehr damit grundsätzlich die Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies erhöht die Attraktivität des Aufschubs gerade auch für unsere angestellt tätigen Mitglieder. Durch die damit verbundene längere Einzahlungsdauer und den späteren Rentenbezug lassen sich höhere Versorgungsleistungen erreichen.

 

Ob das Angebot Sinn macht, kann ich nicht einschätzen.

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hilflos
vor 12 Minuten von chirlu:

 

 

die Möglichkeit, eine Rente in beliebiger Höhe zwischen 10% und 100% parallel zum Verdienst zu beziehen.

Was für „attraktive Möglichkeiten“ braucht es denn da noch?

da gibt´s Vorschläge das (bisherige) Gehalt steuerfrei zu bekommen.  oder bis zu 2400.--?€ Pro Monat

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stolper
· bearbeitet von stolper
Am 27.1.2025 um 15:17 von shark25:

Hallo,

ich plane mit 63 Jahren (aktuelles Alter: 53) eine Rente mit Abschlägen (14,4%) anzutreten (Die 35 Jahre für langjährig Versicherte habe ich bereits jetzt erreicht).

Zu diesem Zweck habe ich eine Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung eingeholt.

Um die Rentenminderung auszugleichen wäre eine Zahlung von ca. 100k€ nötig. (Ausgeich ca 500€/Mo) 395€/Mo (nochmal nachgeschaut)

 

Meiner Meinung nach lohnt sich das für mich nicht.

Da lege ich das Geld wie bisher lieber in Aktien ETF/Geldmarkt ETF an.

Zur Zeit habe ich ca. 54 Rentenpunkte, Mietfrei und weiteres Vermögen (ca.800k€) vorhanden.

Meine Frau hat ca. 39 Rentenpunkte.

Der Plan ist in 2-5 jahren, also mit 55-58 Jahren nicht mehr Arbeiten zu gehen und die Zeit bis 63 Jahren mit eigenen finaziellen Mittel zu überbrücken.

 

Ich habe aber bedenken das in 10 Jahren die Regel (4 Jahre früher -14,4%) so noch gültig ist.

Meine Idee wäre jetzt, einen ganz kleinen Teil als Ausgleich einzuzahlen um so jetzt schon vorgemerkt zu sein das ich mit 63 in Rente gehen will.

 

Meint ihr das macht Sinn, oder spielt bei Änderung dieser Regelung es keine Rolle ob ich was in den Ausgleich der Rentenminderung Rente mit 63 eingezahlt habe oder nicht?

Mit welcher Steuerersparniss kann denn gerechnet werden bei Einzahlung von z.B. 1000, 2000, 5000, 10000€ jährlich bzw. einmalig?

Zu versteuendes Einkommen Zusammenveranlagt mit meiner Frau(TZ) knapp 100k€.

 

 

 

...ich hatte mich vor ein paar Jahren eingehend mit dieser Thematik beschäftigt. In keinem Fall gibt es die Möglichkeit, eine Art "Bestandsschutz" zu bekommen, um die "Rente mit 63 (inkl. Abschlägen)" für sich zu sichern. Sollte eine künftige Regierung die Rente mit 63 abschaffen und daraus evtl. eine Rente mit 65, 68 oder 70 machen, dann erhöhen deine freiwillig eingezahlten Beiträge ganz simpel deine dereinstigen Rentenansprüche. Mit 63 kannst du aber nicht in Rente gehen, auch wenn du mit 53 100k€ freiwillig eingezahlt haben wirst, sofern sich die Gesetze geändert haben. Davon abgesehen "rechnet" sich eine freiwilllige Einzahlung m.E. nicht (eine "Rendite" lässt sich natürlich auch nicht berechnen...), da man i.d.R. sehr alt werden muß, um seinen "Einsatz" wieder herauszubekommen. Ich habe das komplett verworfen und den Betrag anders angelegt.  

vor 1 Stunde von timk:

Da ab einem Alter von 50 Jahren der Punktekauf zum Ausgleich von Abschlägen möglich ist, müsste der Bestandsschutz bis zum Stichtag der Änderung des Rentenbezugs für alle 50+jährigen gelten.

...exakt. Es gibt keinen Bestandsschutz. So schlau war der Gesetzgeber schon, einen solchen unter keinen Umständen gewähren zu müssen.

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h.sie

Für rentennahe Jahrgänge kann ich mir einen fließenden Übergang von der jetzigen zur evtl. neuen Regelung vorstellen. 

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shark25
vor 1 Stunde von h.sie:

Für rentennahe Jahrgänge kann ich mir einen fließenden Übergang von der jetzigen zur evtl. neuen Regelung vorstellen. 

Ab wann ist man denn deiner Meinung nach rentennah?

Also ICH finde das ich mit 53 schon sehr rentennah bin. ;)

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Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium
vor einer Stunde von shark25:

Also ICH finde das ich mit 53 schon sehr rentennah bin. ;)

Ich fand ja früher, dass alle, die älter als 30 sind, quasi scheintot sind.

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h.sie

Auf Arbeitsrecht.de findet sich folgende Erklärung: Der Begriff „rentennahe Jahrgänge“ bezieht sich auf Arbeitnehmer, die nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt haben. Meist sind dies Beschäftigte, die das 60. Lebensjahr überschritten haben oder kurz vor dem Erreichen des Rentenalters stehen. Es gibt jedoch keine feste Definition. 

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