shark25 Montag um 14:17 · bearbeitet Mittwoch um 07:46 von shark25 korrektur Hallo, ich plane mit 63 Jahren (aktuelles Alter: 53) eine Rente mit Abschlägen (14,4%) anzutreten (Die 35 Jahre für langjährig Versicherte habe ich bereits jetzt erreicht). Zu diesem Zweck habe ich eine Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung eingeholt. Um die Rentenminderung auszugleichen wäre eine Zahlung von ca. 100k€ nötig. (Ausgeich ca 500€/Mo) 395€/Mo (nochmal nachgeschaut) Meiner Meinung nach lohnt sich das für mich nicht. Da lege ich das Geld wie bisher lieber in Aktien ETF/Geldmarkt ETF an. Zur Zeit habe ich ca. 54 Rentenpunkte, Mietfrei und weiteres Vermögen (ca.800k€) vorhanden. Meine Frau hat ca. 39 Rentenpunkte. Der Plan ist in 2-5 jahren, also mit 55-58 Jahren nicht mehr Arbeiten zu gehen und die Zeit bis 63 Jahren mit eigenen finaziellen Mittel zu überbrücken. Ich habe aber bedenken das in 10 Jahren die Regel (4 Jahre früher -14,4%) so noch gültig ist. Meine Idee wäre jetzt, einen ganz kleinen Teil als Ausgleich einzuzahlen um so jetzt schon vorgemerkt zu sein das ich mit 63 in Rente gehen will. Meint ihr das macht Sinn, oder spielt bei Änderung dieser Regelung es keine Rolle ob ich was in den Ausgleich der Rentenminderung Rente mit 63 eingezahlt habe oder nicht? Mit welcher Steuerersparniss kann denn gerechnet werden bei Einzahlung von z.B. 1000, 2000, 5000, 10000€ jährlich bzw. einmalig? Zu versteuendes Einkommen Zusammenveranlagt mit meiner Frau(TZ) knapp 100k€. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
h.sie Montag um 14:34 Meine Situation ist ähnlich, aber ich glaube nicht, dass freiwillige Beiträge in die RV-Kasse ein Anrecht auf Bestandsschutz hinsichtlich der Rente für langjährig Versicherte (ab 63 Jahre bei 14,4% Abzügen) bewirken können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Montag um 15:03 Ich denke auch nicht, dass ein Einzahlen jetzt dir Bestandsschutz bringt. Umgekehrt gibt es nämlich auch keine Pflicht, tatsächlich eher in Rente zu gehen, wenn du jetzt einzahlst, d.h. diese Vorauszahlung kann auch als Rentenerhöhung durch die Hintertür genutzt werden. Zu Bedenken geben würde ich dir noch, d.h. du bei deinen Angaben mit 65 ohne Abzüge in gehen kannst, aber bei rente mit 63 dir die volle Differenz zu 67 (=14,4%) abgezogen wird. Wäre es eine Option, die Zeit von 63 bis 65 noch zu überbrücken und dann mit 65 ohne Abschlag zu gehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium Montag um 15:08 vor 48 Minuten von shark25: Um die Rentenminderung auszugleichen wäre eine Zahlung von ca. 100k€ nötig. (Ausgeich ca 500€/Mo) Das verstehe ich nicht, wahlweise: - um 500 € pro Monat über vier Jahre auszugleichen, wären 500 € x 12 x 4 = 24.000 € nötig? - wenn ein Abschlag von 14,4 % einen Ausgleich von 100.000 € benötigen würden, wäre der Rentenanspruch pro Monat eher fünfstellig? - oder wie wird hier gerechnet? Inklusive des fehlenden Gehalts und damit der Beitragsbessungsgrundlage zwischen 63 und 67? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Montag um 15:09 vor 4 Minuten von JS_01: d.h. du bei deinen Angaben mit 65 ohne Abzüge in gehen kannst Das steht nicht da. (Aber sollte es so sein, wäre es tatsächlich sinnvoll, noch bis 65 zu warten. Da dürfte allerdings die Wahrscheinlichkeit sehr viel höher sein, dass diese unsinnige Möglichkeit irgendwann einmal abgeschafft wird.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Montag um 15:20 · bearbeitet Montag um 15:21 von chirlu vor 12 Minuten von Cauchykriterium: wie wird hier gerechnet? 54 Entgeltpunkte sind vorhanden, bis Alter 63 kommen (kämen) noch etwa 10 Entgeltpunkte hinzu, also 64 Entgeltpunkte. Um trotz Abschlag von 14,6% dieselbe Rentenhöhe zu erreichen, braucht man 64/0,856 ≈ 74,8 Entgeltpunkte, also rund 11 Entgeltpunkte zusätzlich. Ein Entgeltpunkt kostet heuer 50493*0,186 = 9391,70 Euro. Dafür einzuzahlen wären also 11*9391,70 = 103308,70 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dimido Montag um 15:20 · bearbeitet Montag um 15:21 von dimido vor 17 Minuten von JS_01: Wäre es eine Option, die Zeit von 63 bis 65 noch zu überbrücken und dann mit 65 ohne Abschlag zu gehen? Meinst du mit überbrücken weiterhin von den Ersparnissen leben? Das alleine reicht ja nicht, da er mit 55-58 aufhören möchte zu arbeiten. Er würde von 55-58 bis er 65 wird ja ist keine weiteren Beitragsjahre mehr sammeln und somit vermutlich die 45 Jahre Wartzeit bis 65 nicht erreichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Montag um 15:23 vor 1 Minute von dimido: Er würde von 55-58 bis er 65 wird ja ist keine weiteren Beitragsjahre mehr sammeln Das ließe sich ändern – freiwillige Beiträge sind ab 103,42 Euro monatlich möglich (Stand dieses Jahr). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Someone Montag um 15:23 vor einer Stunde von shark25: Ich habe aber bedenken das in 10 Jahren die Regel (4 Jahre früher -14,4%) so noch gültig ist. Zur Zeit wird meines Wissens von einigen Experten (z.B. hier) angeregt die Abschläge pro Monat bei langjährig Versicherten von 0,3% pro Monat früherer Rentenbezug auf z.B. etwa 0,5 % zu erhöhen. Wenn, dann würde ich evtl. etwas in dieser Richtung erwarten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Montag um 18:45 vor 4 Stunden von shark25: ich plane mit 63 Jahren (aktuelles Alter: 53) eine Rente mit Abschlägen (14,4%) anzutreten Die 14,4% Abzug gelten als Allgemeinwissen. Aber sind die Abzüge de facto nicht höher, da ab 63 bis zum regulären Rentenzutritt i.d.R. keine Beiträge mehr gezahlt werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Montag um 18:50 vor 4 Minuten von Moneycruncher: Die 14,4% Abzug gelten als Allgemeinwissen. Aber sind die Abzüge de facto nicht höher, da ab 63 bis zum regulären Rentenzutritt i.d.R. keine Beiträge mehr gezahlt werden? Natürlich. Aber die werden halt nicht als „Abschläge“ bezeichnet. Aber natürlich hast Du grundsätzlich recht. Die Minderung deiner Rente ist höher, und effektiv nicht nur die besagten 14.4%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pater familias Montag um 18:50 vor 3 Minuten von Moneycruncher: Die 14,4% Abzug gelten als Allgemeinwissen. Aber sind die Abzüge de facto nicht höher, da ab 63 bis zum regulären Rentenzutritt i.d.R. keine Beiträge mehr gezahlt werden? Das muss separat betrachtet werden, da man ja trotz Rente mit 63 weiterhin arbeiten und Rentenansprüche erwerben könnte. Wenn man den RB mit 63 verbunden mit der Aufgabe der Arbeitsstelle mit dem Fall vergleicht, dass man bis 65 oder 67 weiterhin arbeiten würde, ist die Rentendifferenz selbstverständlich höher als die 14,4 % Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Montag um 18:51 vor 3 Stunden von chirlu: Das steht nicht da. (Aber sollte es so sein, wäre es tatsächlich sinnvoll, noch bis 65 zu warten. Seh ich auch so. Die Zeit vorher muss man privat überbrücken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
poipoi Montag um 22:22 vor 3 Stunden von satgar: Seh ich auch so. Die Zeit vorher muss man privat überbrücken. Dies privat zu überbrücken bedeutet der GKV Beitrag orientiert sich nur am Gewinn aus dem Kapitalvermögen? Dieser Gewinn finanziert dann die kompletten Kosten der GKV, da es keinen AG gibt. Das ändert sich erst wenn man in Rente geht, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Montag um 22:32 · bearbeitet Montag um 22:34 von chirlu vor 11 Minuten von poipoi: Dies privat zu überbrücken bedeutet der GKV Beitrag orientiert sich nur am Gewinn aus dem Kapitalvermögen? Bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV ist prinzipiell alles beitragspflichtig – Kapitalerträge, Mieteinnahmen usw. vor 11 Minuten von poipoi: Das ändert sich erst wenn man in Rente geht, oder? Wenn man durch die Rente versicherungspflichtig wird („KVdR“), ändert sich das. Erfüllt man die Voraussetzungen dafür nicht und bleibt freiwillig versichert, ändert sich nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Dienstag um 07:25 vor 16 Stunden von chirlu: Das steht nicht da. (Aber sollte es so sein, wäre es tatsächlich sinnvoll, noch bis 65 zu warten. Da dürfte allerdings die Wahrscheinlichkeit sehr viel höher sein, dass diese unsinnige Möglichkeit irgendwann einmal abgeschafft wird.) Da steht, dass er 53 ist und die 35 Jahre für langjährig Versicherte bereits erreicht hat - dann war meine Schlussfolgerung, dass er entweder durch Pflicht- oder freiwillige Beiträge die 45 Jahre vollmachen kann. Da er mit 55 - 58 aufhören will zu arbeiten, könnte er sich ein bisschen am hinteren Ende orientieren und anstatt von 55 bis 63 für 8 Jahre vom Ersparten zu leben und mit 63 mit 14,4% Abzügen in Rente zu gehen, mit 56/57 aufzuhören, damit es bis 65 reicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dienstag um 07:32 · bearbeitet Dienstag um 07:37 von chirlu vor 10 Minuten von JS_01: Da steht, dass er 53 ist und die 35 Jahre für langjährig Versicherte bereits erreicht hat - dann war meine Schlussfolgerung, dass er entweder durch Pflicht- oder freiwillige Beiträge die 45 Jahre vollmachen kann. Die Schlussfolgerung ist aber unzulässig, weil für die Wartezeit von 35 Jahren mehr Zeiten mitzählen als für die Wartezeit von 45 Jahren. Beispielsweise Zeiten einer schulischen Ausbildung (Schule, Studium). Es ist also möglich und sogar der Normalfall, dass er derzeit zwar z.B. 36 Jahre für die Wartezeit von 35 Jahren hat, aber nur z.B. 29 Jahre für die Wartezeit von 45 Jahren. Bei mir ist diese Differenz genau 59 Monate, also knapp fünf Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JS_01 Dienstag um 07:39 vor 6 Minuten von chirlu: Die Schlussfolgerung ist aber unzulässig, weil für die Wartezeit von 35 Jahren mehr Zeiten mitzählen als für die Wartezeit von 45 Jahren. Beispielsweise Zeiten einer schulischen Ausbildung (Schule, Studium). Es ist also möglich und sogar der Normalfall, dass er derzeit zwar z.B. 36 Jahre für die Wartezeit von 35 Jahren hat, aber nur z.B. 29 Jahre für die Wartezeit von 45 Jahren. Bei mir ist diese Differenz genau 59 Monate, also knapp fünf Jahre. Da hast du vollkommen Recht, danke für die Klarstellung. Genau kann es uns nur der TE verraten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kai_Eric Dienstag um 07:39 vor 9 Stunden von chirlu: Bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV ist prinzipiell alles beitragspflichtig – Kapitalerträge, Mieteinnahmen usw. Wenn man durch die Rente versicherungspflichtig wird („KVdR“), ändert sich das. Interessanter Aspekt für diesen Thread, auch was die Planung von Entnahmen und die Strukturierung des Depots für diese Übergangsphase zwischen der Beendigung des "normalen" Beschäftigungsverhältnisses und dem Start der Rente angeht. Ich würde dazu gerne einiges fragen/diskutieren, würde aber nur ungern diesen Thread kapern. Gibt es dafür schon einen eigenen Thread? ich konnte den nicht finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dienstag um 08:29 vor 49 Minuten von Kai_Eric: Ich würde dazu gerne einiges fragen/diskutieren, würde aber nur ungern diesen Thread kapern. Gibt es dafür schon einen eigenen Thread? Einen eigenen spezialisierten Thread nicht unbedingt, aber es wurde immer wieder diskutiert. Mit dem Suchwort KVdR dürfte man fast alles finden, was zum Thema gehört. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos Dienstag um 08:56 bist du 63 bist, gibt´s noch 3 Bundestagswahlen. Ab wann dann eine vorgezogene Rente möglich ist und mit wie vielen Abschlägen, weiß derzeit niemand. von der steuerlichen Situation gar nicht erst zu reden Die eingezahlten Beiträge werden sicher nicht weg sein und es wird dafür eine (höhere) Rente geben. Die bisherigen Veränderungen sind alle stufenweise erfolgt. Es könnte also sein, du hast 15% Abzüge oder musst bis 63 und 6 Monate arbeiten. Aber manche Entscheidungen sind halt nicht mehr rückgängig zu machen, d,h. das eingezahlte Geld ist bis zur Rente weg und eine gekündigte gute Arbeitsstelle kommt nicht zurück Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shark25 Dienstag um 10:52 · bearbeitet Dienstag um 12:59 von shark25 vor 5 Stunden von chirlu: Die Schlussfolgerung ist aber unzulässig, weil für die Wartezeit von 35 Jahren mehr Zeiten mitzählen als für die Wartezeit von 45 Jahren. Beispielsweise Zeiten einer schulischen Ausbildung (Schule, Studium). Es ist also möglich und sogar der Normalfall, dass er derzeit zwar z.B. 36 Jahre für die Wartezeit von 35 Jahren hat, aber nur z.B. 29 Jahre für die Wartezeit von 45 Jahren. Bei mir ist diese Differenz genau 59 Monate, also knapp fünf Jahre. Ich hatte im laufe des letzen Jahres die 35 Jahre voll. Wo kann ich denn sehen was nicht zu den 45 Jahren zählt? Ich glaube im letzten Rentenbescheid stand was von 10 Jahren und 10 Monaten. Schulische Ausbildung habe ich ganz am Anfang glaube ich 1 Jahr. Ansonten immer Berufstätig. 3-4x länger als 6 Wochen krankgeschrieben. ( Downhill ,-) ) Die 45 Jahre durch freiwilige Beiträge zu erreichen und dadurch die Äbschläge zu verringern hört sich erstmal gut an. Ein paar Jahre mehr zu überbrücken sollte machbar sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos Dienstag um 11:47 vor 20 Stunden von Someone: Zur Zeit wird meines Wissens von einigen Experten (z.B. hier) angeregt die Abschläge pro Monat bei langjährig Versicherten von 0,3% pro Monat früherer Rentenbezug auf z.B. etwa 0,5 % zu erhöhen. Hab vor kurzen ein Interview mit einen DRV Vertreter gesehen und der hat behauptet, dass die derzeitigen Abschläge dem längeren Rentenbezug entsprechen. d.h für die DRV ist es kostenneutral, egal wann man geht durchschnittlicher Rentenbezug von 20 Jahre zu 100% oder 24 Jahre zu 85.6%. Die Argumente der Experten beziehen sich auf den Fachkräftemangel und sind damit politische Motive vor 56 Minuten von shark25: Ich hatte im laufe des letzen Jahres die 35 Jahre voll. Wo kann ich denn sehen was nicht zu den 45 Jahren zählt? zu den 45 Jahren zählen Beitragszeiten, d.h wenn Geld an die DRV geflossen ist, in der Regel aus deinem Gehalt/ Arbeitslosengeld/ Mutterschaftsgeld. Schule zählt nicht. Steht auch so in deinem Rentenbescheid, aber nicht auf der ersten Seite Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Dienstag um 12:07 Bei den Änderungen, die im Rentensystem nötig sind und irgendwann auch umgesetzt werden müssen, würde mich ein kleiner Blick in die Glaskugel schon interessieren. Derzeit kann man Abschläge ausgleichen. Prinzipiell sollen die Leute aber länger arbeiten. Eine Abschaffung des früheren Renteneintritts und damit auch der Möglichkeit, Abschläge auszugleichen, könnte ich mir durchaus vorstellen. Hätte ein Bescheid zur Abschlagszahlung nach heutigem Recht dann Bestandsschutz? Ich beantrage also heute das OK der Zahlung und leiste sie dann in 10 Jahren, auch wenn das Rentensystem in der Zwischenzeit diese Möglichkeit nicht mehr vorsieht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
timk Dienstag um 12:15 vor 5 Minuten von Bolanger: Bei den Änderungen, die im Rentensystem nötig sind und irgendwann auch umgesetzt werden müssen, würde mich ein kleiner Blick in die Glaskugel schon interessieren. Derzeit kann man Abschläge ausgleichen. Prinzipiell sollen die Leute aber länger arbeiten. Eine Abschaffung des früheren Renteneintritts und damit auch der Möglichkeit, Abschläge auszugleichen, könnte ich mir durchaus vorstellen. Hätte ein Bescheid zur Abschlagszahlung nach heutigem Recht dann Bestandsschutz? Ich beantrage also heute das OK der Zahlung und leiste sie dann in 10 Jahren, auch wenn das Rentensystem in der Zwischenzeit diese Möglichkeit nicht mehr vorsieht? ich könnte mir vorstellen, dass es dann zu einer Klagewelle kommt. Ich würde meine Einzahlungen zum Ausgleich des Abschlags zurückfordern wollen. Wenn müsste es einen Stichtag geben, der entsprechend in der Zukunft liegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag