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Chockdi

Verrechnung FSA mit allg. Ertraegen

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Chockdi

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Kann mir jemand erklaeren, was da berechnet wurde. Habe eine kleine Position ETF mit +375,20  verkauft. Nun wir mir von meinem verbleibenden 1691,30 FSA diese abgezogen = 1316,10...alles Klar, das ist Logisch.

Was ist das darunter "Verrechnung FSA mit allg. Ertraegen" ??? Vor ein paar Tagen  hatte ich schon einen ETF  mit +308,70 verkauft, warum werden diese Verkauefe in dieser Spalte nun ins Minus hochaddiert.....kann mir jemand erklaeren was das ist, wo komemn diese Zahlen her ??

 

Danke

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rotten.demin

Dir wurden nicht 1316,10 vom FSA abgezogen, sondern 375,20. 1316,10 ist der verbleibende FSA.

 

Unter "Verrechnung FSA mit allg. Ertraegen" wird die bisherige und die aktuelle Freistellung aufgeführt.

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PrivateBanker

um welchen Aktienfonds handelt es sich hier?

Wie hoch waren die Anschaffungskosten, wie hoch der Verkaufserlös?

mMn ist die Zeile "Verrechnung FA---" eine "davon-Zeile" von der 1. Zeile

 

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Chockdi
· bearbeitet von Chockdi
vor einer Stunde von rotten.demin:

Dir wurden nicht 1316,10 vom FSA abgezogen, sondern 375,20. 1316,10 ist der verbleibende FSA.

 

Unter "Verrechnung FSA mit allg. Ertraegen" wird die bisherige und die aktuelle Freistellung aufgeführt.

Ja, das ist doch Klar - von den 2000 habe ich Gesamt schon 683,90 verbraucht Rest = 1316,10 Logo , habe ich aber auch eindeutig so geschrieben !

Die Zahlen darunter , da kann ich nichts mit Anfangen. die 536 die 160,80 oder muss mich das gar nicht Interessieren ?  Fakt fuer mich ist , ich habe jetzt noch 1316,10 Frei - kann ich die Zeilen darunter "Bemessungsgrundlagen" einfach als  "Just for Info" nehmen, schoen das es da steht, muss ich aber nicht Wissen ??

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moonraker
vor 18 Minuten von Chockdi:

Die Zahlen darunter , da kann ich nichts mit Anfangen. die 536 die 160,80 oder muss mich das gar nicht Interessieren ?  Fakt fuer mich ist , ich habe jetzt noch 1316,10 Frei - kann ich die Zeilen darunter "Bemessungsgrundlagen" einfach als  "Just for Info" nehmen, schoen das es da steht, muss ich aber nicht Wissen ??

Hier ist nur aufgeschlüsselt, wie die 375,20€ von oben zustande kommen: 536€ Gewinn minus 30% Teilfreistellung...

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chirlu
vor 4 Stunden von Chockdi:

wo komemn diese Zahlen her ??

 

Du hattest vorher schon „allgemeine“ (sonstige, Nicht-Aktien-)Erträge von 308,70 Euro. Jetzt sind 375,20 Euro hinzugekommen, macht 683,90 Euro. Die wurden mit dem Freistellungsauftrag von 2000 Euro verrechnet, weshalb noch (2000,00–683,90 =) 1316,10 Euro davon offen sind.

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Chockdi
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Du hattest vorher schon „allgemeine“ (sonstige, Nicht-Aktien-)Erträge von 308,70 Euro. Jetzt sind 375,20 Euro hinzugekommen, macht 683,90 Euro. Die wurden mit dem Freistellungsauftrag von 2000 Euro verrechnet, weshalb noch (2000,00–683,90 =) 1316,10 Euro davon offen sind.

Vielleicht mal meine Frage richtig lesen ! Wie man von 2000 FSA seine "Gewinne" abzieht , das raffe ich gerade noch. Habe ich auch schon 2 mal hier geschrieben !  Es geht um die Spalte darunter BEMESSUNGSGRUNDLAGEN ! Die Zahlen irretieren mich, kann ich nicht nachvollziehen !

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chirlu
vor 2 Minuten von Chockdi:

Vielleicht mal meine Frage richtig lesen !

 

Habe ich getan, offenbar erinnerst du dich aber selbst nicht mehr an sie:

vor 5 Stunden von Chockdi:

Was ist das darunter "Verrechnung FSA mit allg. Ertraegen" ??? Vor ein paar Tagen  hatte ich schon einen ETF  mit +308,70 verkauft, warum werden diese Verkauefe in dieser Spalte nun ins Minus hochaddiert.....kann mir jemand erklaeren was das ist, wo komemn diese Zahlen her ??

Ab auf die Ignorierliste.

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Chockdi
vor 5 Minuten von chirlu:

 

Habe ich getan, offenbar erinnerst du dich aber selbst nicht mehr an sie:

Ab auf die Ignorierliste.

Stimmt, in der ersten Frage stand "Was ist das darunter "Verrechnung FSA mit allg. Ertraegen" ....mein Fehler, meinte die Bemessungsgrundlagen" ...hatte ich bei den Antworten darunter allerdings auch schon geklaert, die hast du dann wohl nicht mehr gelesen.

Fehler aber in meiner ersten Fragestellung oben, Klar - Sorry :huh:

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

 

vor 16 Stunden von Chockdi:

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Stand FSA zum Jahresanfang = 2000,00

- Kapitalerträge bisher im lfd. Jahr 308,07
= Stand FSA deshalb nur noch 1691,30 (= Ausganswert für die aktuelle Abrechnung)

- aktueller Kapitalertrag 375,20 (aus Investmentertrag 536,60, nach 30% Teilfreistellung in Höhe von 160,80 verbleiben 375,20 steuerpflichtig)

= neuer Stand FSA 1316,10

 

Summe aller Kapitalerträge im lfd. Jahr somit 683,90, die mit FSA verrechnet wurden. Deshalb wurde noch keine KapErtSt und Soli einbehalten.

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Chockdi
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

 

Stand FSA zum Jahresanfang = 2000,00

- Kapitalerträge bisher im lfd. Jahr 308,07
= Stand FSA deshalb nur noch 1691,30 (= Ausganswert für die aktuelle Abrechnung)

- aktueller Kapitalertrag 375,20 (aus Investmentertrag 536,60, nach 30% Teilfreistellung in Höhe von 160,80 verbleiben 375,20 steuerpflichtig)

= neuer Stand FSA 1316,10

 

Summe aller Kapitalerträge im lfd. Jahr somit 683,90, die mit FSA verrechnet wurden. Deshalb wurde noch keine KapErtSt und Soli einbehalten.

Danke fuer deine Antwort,

 

Das hier, genau das raffe ich nicht : "aus Investmentertrag 536,60, nach 30% Teilfreistellung in Höhe von 160,80 verbleiben 375,20 steuerpflichtig)" was fuer Teilfreistellung ?

Jetzt habe ich gerade selber nocheinmal recherchiert und siehe da, Antwort gefunden , ich wusste nicht das bei Fonds, entgegen bei Aktien, eine extra Regelung exestiert....jetzt ist alles Klar.

 

 

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west263
vor 4 Stunden von Chockdi:

was fuer Teilfreistellung ?

interessehalber welcher Broker ist das und wie sah die Abrechnung zu dem Verkauf aus

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Chockdi
vor 3 Stunden von west263:

interessehalber welcher Broker ist das und wie sah die Abrechnung zu dem Verkauf aus

Die Abrechnung siehst du doch oben. Ist die Baader Bank und jetzt ist mir das auch komplett Klar. Ich wusste halt nicht, das es diese Teilfreistellungsregelung, je nach Fondsart gibt.

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 8 Minuten von Chockdi:

Ich wusste halt nicht, das es diese Teilfreistellungsregelung, je nach Fondsart gibt.

Erster Schritt:

Die Höhe der Kapitalerträge bei Investmentfonds wird komplett nach dem InvStG berechnet, egal ob Vorabpauschale, Ausschüttungen oder Veräußerungsgewinne von Investmentanteilen ... alles nennt sich im Ergebnis Investmentertrag. Selbst die Teilfreistellung ist im InvStG geregelt.

Just my two cents: Im Gesetz wirkt die Regel zur Teilfreistellung wie nachträglich reingepfuscht. Mal nehmen andere Paragrafen darauf Bezug, mal nicht. Ziemlich unglücklich.

 

Zweiter Schritt:

Der steuerpflichtige Investmentertrag gehört zu den lfd. Kapitalerträgen nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG. Hier wird gar nicht mehr unterschieden, wie der berechnet wurde.

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