Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Andrea83

Vorabpauschale und Freistellungsauftrag bei Verlusten

Empfohlene Beiträge

Andrea83

Hallo!

 

Ich beschäftige mich gerade mit der Steuer für 2024. 

 

Folgende Situation: 

Beim Tagesgeld waren die Zinsen höher als der Freistellungsauftrag von 600€. Dadurch habe ich hier erstmals Steuern gezahlt. 

Bei den ETFs lag der Freistellungsauftrag bei 400€. Hier gab es für 2 ETFs eine Vorabpauschale von ca. 250€. Diese wurde aber gegengerechnet mit Verlusten aus verkauften Aktien. Aktuell ist noch 1200€ Verlust übrig. 

 

1. Kann ich mir die zu viel gezahlten Zinsen des Tagesgeldkontos über die Steuererklärung zurück holen? Nach meinem Verständnis sind die 250€ der ETFs in Bezug auf den Sparerpauschbetrag gar nicht angefallen wegen der Verrechnung. 

2. Was mache ich in Zukunft? Die Zinsen des Tagesgeld übersteigen wahrscheinlich den Sparerpauschbetrag insgesamt. Kann ich den fast komplett auf das Tagesgeldkonto anwenden? 

Werden die 1200€ Euro Verlust auch für Dividenden herangezogen? Brauche ich für das Depot keinen Freistellungsauftrag, bis die Verluste "aufgebraucht" sind? Verkäufe sind nicht geplant.

 

Bisher musste ich mich mit dem Thema nie beschäftigen wegen der niedrigen Zinsen und fehlender Vorabpauschale. 

 

Danke für hilfreiche Antworten. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Bitte die Angaben präzisieren. Was von den Vorgängen ist 2024 passiert und was 2025? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Andrea83

Ok.

 

2024:

Tagesgeld:

Freistellungsauftrag 600€, Gewinn x (größer 600), Steuer 80€ ->wird 2025 steigen, weil Mitte 2024 eine größere Summe dazu kam

ETFs:

Freistellungsauftrag 400€

Januar: Vorabpauschale ca. 250€, verrechnet mit Verlusten aus Aktiengeschäften. Steuerbescheinigung steht noch aus, es gab ca. 50€ Dividende, weil ich hauptsächlich thesaurierende ETFs halte.

 

Januar 2025

Vorabpauschale ETFs ca. 250€, verrechnet mit Verlusten, Rest Verluste danach 1200€.

Mit der Vorabpauschale habe ich mich noch nie näher beschäftigt, muss ich zu meiner Schande gestehen. Die war vor 2023 wohl auch auf 0, wahrscheinlich deswegen. 

 

Es geht darum, ob ich die meiner Meinung nach zu viel gezahlte Steuer (Tagesgeld) mit der Steuerklärung zurückkriege und ob ich wegen der Verluste auf dem Depot überhaupt einen Freistellungsauftrag brauche. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
franko
vor 35 Minuten von Andrea83:

Bei den ETFs lag der Freistellungsauftrag bei 400€. Hier gab es für 2 ETFs eine Vorabpauschale von ca. 250€. Diese wurde aber gegengerechnet mit Verlusten aus verkauften Aktien. Aktuell ist noch 1200€ Verlust übrig.

vor 40 Minuten von Andrea83:

Nach meinem Verständnis sind die 250€ der ETFs in Bezug auf den Sparerpauschbetrag gar nicht angefallen wegen der Verrechnung.

Da habe ich Zweifel. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

 

vor 39 Minuten von Andrea83:

Kann ich mir die zu viel gezahlten Zinsen des Tagesgeldkontos über die Steuererklärung zurück holen?

Du kannst dir die zu viel gezahlten Steuern zurückholen.

 

vor 42 Minuten von Andrea83:

Was mache ich in Zukunft? Die Zinsen des Tagesgeld übersteigen wahrscheinlich den Sparerpauschbetrag insgesamt. Kann ich den fast komplett auf das Tagesgeldkonto anwenden?

Ja, das geht natürlich. Allerdings musst du dann irgendwie die Steuer auf die Vorabpauschale zahlen.

 

vor 43 Minuten von Andrea83:

Werden die 1200€ Euro Verlust auch für Dividenden herangezogen?

Kursverluste aus dem Verkauf von Aktien können nur mit Kursgewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht jedoch mit Dividenden, und auch nicht mit sonstigen Kapitalerträgen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bast
· bearbeitet von Bast
vor 12 Minuten von Andrea83:

Vorabpauschale ETFs ca. 250€, verrechnet mit Verlusten, Rest Verluste danach 1200€.

Du meinst Steuer auf die Vorabpauschale vermutlich?

 

vor 12 Minuten von Andrea83:

Januar: Vorabpauschale ca. 250€, verrechnet mit Verlusten aus Aktiengeschäften.

Verrechnet mit dem Verlusttopf Aktien? Oder dem Verluststopf sonstige? Infos über die Verlusttöpfe findest Du hier: https://www.finanzfluss.de/geldanlage/verlusttoepfe/

 

vor 12 Minuten von Andrea83:

Freistellungsauftrag 600€, Gewinn x (größer 600), Steuer 80€ ->wird 2025 steigen, weil Mitte 2024 eine größere Summe dazu kam

Dann erhöhe den Freistellungsauftrag für das Tagesgeld. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge nicht über 1000€ bei Einzelpersonen liegt. Oder hol Dir ggf. zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück. 

vor 55 Minuten von Andrea83:

Die Zinsen des Tagesgeld übersteigen wahrscheinlich den Sparerpauschbetrag insgesamt. Kann ich den fast komplett auf das Tagesgeldkonto anwenden? 

Ja, klar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Andrea83

Verstehe. Es handelt sich doch um sonstige Verluste, mit denen verrechnet wurde. Tatsächlich habe ich gar nicht so viele Verluste aus Aktien, sondern aus dem Verkauf von einem ETF. 

 

Danke für die Hinweise, ich hatte mich mit der Steuer usw. bei Anlage des Depots beschäftigt und danach nicht mehr wirklich. Damals waren die ganzen Steuerfragen aber nicht so wichtig, weil die Gewinne nicht ansatzweise an den Pauschbetrag ranreichten. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
moonraker
· bearbeitet von moonraker

Du solltest Dir nur nicht die Verluste bescheinigen lassen, weil sonst über die Anlage KAP zuerst die Verluste verrechnet werden würden und der Freibetrag evtl. verfallen kann. Für 2024 passt es aber, die Steuern aufs FG kannst Du zurückbekommen und für die Zukunft setzt Du den ganzen Freibetrag dafür ein... Die Verluste bei der anderen Bank kannst Du schrittweise durch Gewinne ausgleichen, wenn Du den Freibetrag überschritten hast.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
vor 8 Stunden von Andrea83:

2024:

Tagesgeld:

Freistellungsauftrag 600€, Gewinn x (größer 600), Steuer 80€ ->wird 2025 steigen, weil Mitte 2024 eine größere Summe dazu kam

Nicht unbedingt, da 2025 die Tagesgeldzinsen stark fallen dürften, siehe die Forward-Kurve als aktuelle Einschätzung des Marktes (die sich allerdings auch ändern kann): https://www.chathamfinancial.com/technology/european-forward-curves

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...