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sinek99

Gehört die Finanztransaktionsteuer zu den Anschaffungskosten?

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sinek99
· bearbeitet von sinek99

Hallo an alle,

 

habe mal eine Frage an euch.

 

Sachverhalt:
Aktie: LVMH Louis Vuitton Moet Hennessy
ISIN: FR0000121014

Kauf am 19.07.24 
Anzahl = 7
Kurs = 678,00€
+ 1€ Fremdkostenzuschlag
+ 14,24€ (0,3 % Finanztransaktionssteuer Frankreich)
Gesamt = 4761,24€

Verkauf am 21.08.24
Anzahl = 7
Kurs = 680,40€
- 1€ Fremdkostenzuschlag
Gesamt = 4761,80€

 

Gewinnermittlung:

4761,80€ - 4761,24€ =0,56 € 

 

 

Trade Republic stellt mir aber einen Gewinn in Höhe von 15,80€ aus, da sie sagen, dass die Finanztransaktionssteuer nicht in den Anschaffungskosten gehört.

 

Laut der Rechnung oben ist der Gewinn aber 0,56€.

 

Ich kenne es so, dass alle Kaufnebenkosten in der Kaufsumme enthalten und so beim Verkauf gegenrechnet werden.

 

Wie seht ihr das?

Hatte ihr auch solche Fälle mit LVMH?


 

_______________________________

Auf Nachfrage bei TR, folgende unbrauchbare Antworten bekommen.

 

"Nein, du solltest deinen Gewinn nicht ohne die Finanzsteuer zählen.

Frankreich erhebt seit dem 1. August 2012 eine Finanztransaktionssteuer auf den Erwerb von Wertpapieren von französischen Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro.

Der Steuersatz beträgt 0,3 % des Kaufpreises, unabhängig vom Ort der Transaktion.

 

Diese Steuer wird nicht als Kapitalertrags- oder Solidaritätssteuer erhoben. In diesem Fall wird auf deinen Kauf die französische Finanztransaktionssteuer angewandt und bei deinem Verkauf wird diese Steuer als Gewinn berechnet, weil dies eine Steuer

 

Für den Kauf hast du bezahlt: 4761,24 EUR - 1 EUR Gebühr pro Transaktion - 14,24 Finanzsteuer = 4746 den Kaufpreis des Instruments

 

4762,80 EUR- 4746 EUR = Gewinn von 16,80 EUR - 1 EUR Gebühr - Gewinn von 15,80 wird in der App angezeigt.

 

Die Finanzsteuer wird berücksichtigt und auch wenn sie bei deinem Kauf bezahlt wird, zählt sie als Gewinn, da sie nicht im Preis des Instruments enthalten ist."

 

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Yamiko
· bearbeitet von Yamiko
vor 1 Stunde von sinek99:

Hatte ihr auch solche Fälle mit LVMH?

 

Bei meinem Danone Verkauf wurde die Transaktionssteuer von der CoDi gewinnmindernd berücksichtigt - von daher gehe ich davon aus, daß das für alle Aktien gilt, die der Steuer unterworfen sind.

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SlowHand7
vor 2 Stunden von sinek99:

_______________________________

Auf Nachfrage bei TR, folgende unbrauchbare Antworten bekommen.

 

"Nein, du solltest deinen Gewinn nicht ohne die Finanzsteuer zählen.

Frankreich erhebt seit dem 1. August 2012 eine Finanztransaktionssteuer auf den Erwerb von Wertpapieren von französischen Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro.

 

Diese Steuer wird nicht als Kapitalertrags- oder Solidaritätssteuer erhoben. In diesem Fall wird auf deinen Kauf die französische Finanztransaktionssteuer angewandt und bei deinem Verkauf wird diese Steuer als Gewinn berechnet, weil dies eine Steuer

 

Die Finanzsteuer wird berücksichtigt und auch wenn sie bei deinem Kauf bezahlt wird, zählt sie als Gewinn, da sie nicht im Preis des Instruments enthalten ist."

 

Das unterstreicht nur wieder die absolute Unfähigkeit dieses Möchtegern-Brokers.

Eine gezahlte Steuer ist also ein Gewinn?  :(

 

Selbstverständlich sind alle einem Kauf/Verkauf zuzurechnenden Kosten anrechenbar und mindern den Gewinn und damit die Bemessungsgrundlage.

Wenn Baader &Co das ignorieren dann darf man das händisch in der Steuererklärung korrigieren.

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sinek99
vor 16 Stunden von Yamiko:

 

Bei meinem Danone Verkauf wurde die Transaktionssteuer von der CoDi gewinnmindernd berücksichtigt - von daher gehe ich davon aus, daß das für alle Aktien gilt, die der Steuer unterworfen sind.

Wurde also der Kaufwert ohne die Finanztransaktionssteuer gegengerechnet?

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Yamiko
vor 51 Minuten von sinek99:
vor 17 Stunden von Yamiko:

Bei meinem Danone Verkauf wurde die Transaktionssteuer von der CoDi gewinnmindernd berücksichtigt - von daher gehe ich davon aus, daß das für alle Aktien gilt, die der Steuer unterworfen sind.

Wurde also der Kaufwert ohne die Finanztransaktionssteuer gegengerechnet?

 

Nein, die Steuer wurde berücksichtigt.

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Malvolio

Wenn mich nicht alles täuscht sollten direkt der Transaktion zurechenbare Kosten bei den Anschaffungskosten und somit bei der Gewinnberechnung berücksichtigt werden. Nicht direkt zurechenbare Werbungskosten, z.B. jährliche Depotgebühren, sind in der Regel nicht mehr abziehbar.

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oktavian
vor 21 Stunden von sinek99:

Wie seht ihr das?

Hatte ihr auch solche Fälle mit LVMH?

  • kaufe keine frz. Aktien bei TR.
  • nein, bei anderen brokern wird korrekt gerechnet.

Woanders hättest du aber evtl. trotz Anrechnung der Steuern insgesamt mehr gezahlt. Musst eben schauen. Quellensteuer wäre ein weiteres Problem. Glaube TR lässt dich da blank dastehen als Aktionär. Andere bieten Vorabbefreiung oder Erstattung an gegen eine Gebühr.

 

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W.Heisenberg
vor 11 Minuten von oktavian:
  • kaufe keine frz. Aktien bei TR.
  • nein, bei anderen brokern wird korrekt gerechnet.

Woanders hättest du aber evtl. trotz Anrechnung der Steuern insgesamt mehr gezahlt. Musst eben schauen. Quellensteuer wäre ein weiteres Problem. Glaube TR lässt dich da blank dastehen als Aktionär. Andere bieten Vorabbefreiung oder Erstattung an gegen eine Gebühr.

 

Bei Kauf von 7xLVMH und Verkauf ein Monat später ist er auch so mit TR günstiger als bei etablierten Brokern mit Vorabbefreiung (sind auch nur zwei welche es anbieten, DKB und 1822direkt)

 

 

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sinek99

Weitere dämliche Antworten von TR:

 

"Wie ich dir in meiner vorherigen Nachricht erklärt habe.

 

Auch wenn du beim Kauf eines französischen Instruments Finanztransaktionssteuer gezahlt hast, ist diese eigentlich nicht im Preis des Instruments enthalten. Es ist eine Steuer.

 

Daher wurde die Steuer auf den besprochenen Verkauf als Gewinn berücksichtigt, weil sie nicht im Kaufpreis enthalten ist. Es ist eine Steuer!

 

Die Finanztransaktionssteuer ist eine Steuer, die nicht Teil des Kaufpreises des Instruments ist. Da sie nicht erstattungsfähig ist, wird sie leider als Gewinn ausgewiesen. Der Kaufpreis der Aktien beträgt 4746 und der Verkauf 4762,80 EUR. Es gibt also einen Gewinn von 15,80 EUR

 

Bitte befolge diese Berechnung:

 

Für den Kauf hast du bezahlt: 4761,24 EUR - 1 EUR Gebühr pro Transaktion - 14,24 Finanzsteuer = 4746 den Kaufpreis des Instruments

 

4762,80 EUR- 4746 EUR = Gewinn von 16,80 EUR - 1 EUR Gebühr - Gewinn von 15,80 wird in der App angezeigt."

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oktavian
vor 1 Stunde von W.Heisenberg:

Bei Kauf von 7xLVMH und Verkauf ein Monat später ist er auch so mit TR günstiger als bei etablierten Brokern mit Vorabbefreiung (sind auch nur zwei welche es anbieten, DKB und 1822direkt)

wieviel euro spreads hat er denn im Vergleich zur Euronext mehr gezahlt?

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