Lophuromys Sonntag um 19:29 Hallo, eine ältere ehemalige Kollegin von mir hat in ihren Unterlagen eine Grundbesitz-Beteiligungsbrief Urkunde gefunden. Sie kann sich leider nicht mehr erinnern, was es damit auf sich hat. Da die Urkunde einen stattlichen D-Mark Betrag ausweist (die genaue Summe hatte sie mir nicht gesagt und ich habe aus Diskretion nicht gefragt), wollte ich nachfragen, ob und wie man Informationen dazu finden könnte. Alle Online Tools, die ich gefunden hatte, wussten nichts zu dem Papier. Die ehemalige Ausgabegesellschaft wurde später aufgekauft, also existiert sie nicht mehr in der ursprünglichen Form. Die Daten: WKN 980671 Grundbesitz Beteiligungsbrief Anlagefonds 1 Verwaltungsgebäude Deutsche Bank Taunusanlage Frankfurt Anteilschein Nennbetrag in D-Mark Urkunde über einen Anteil an den von der Deutschen Grundbesitz-Anlagegesellschaft mbH. Köln, treuhänderisch für die Anteilinhaber zu haltenden Kommanditbeteiligungen an der Immobilienfondsgesellschaft Deutsche Grundbesitz-Beteiligungsgesellschaft Dr. Rühl & Co. - Anlagefonds 1 - KG, Frankfurt am Main. Gültig gemäß den Vertragsbedingungen vom 19. November 1984 Die Frage ist also: Wie findet man heraus, ob so eine Original Urkunde noch irgendeinen Wert hat? Danke für Hinweise Lophuromys Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Sonntag um 19:38 Wenn ich das richtig sehe wurde die "Deutsche Grundbesitz-Beteiligungsgesellschaft Dr. Rühl & Co." bzw. deren Anlage-Fonds 1" 2007 aufgelöst und 2009 gelöscht. Das hat wohl die Deutsche Bank gemacht. ggf. mal bei denen Anfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lophuromys Montag um 05:59 vor 10 Stunden von Holgerli: Wenn ich das richtig sehe wurde die "Deutsche Grundbesitz-Beteiligungsgesellschaft Dr. Rühl & Co." bzw. deren Anlage-Fonds 1" 2007 aufgelöst und 2009 gelöscht. Das hat wohl die Deutsche Bank gemacht. ggf. mal bei denen Anfragen. Danke schon mal für die Rückmeldung. Verstehe ich dich richtig, dass 'Löschen' bzw. 'Auflösen' nicht zwingend bedeutet, dass die Beteiligung wertlos geworden ist? Oder kann man sagen, dass beim Auflösen in jedem Fall die Anteile zurückgezahlt wurden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker Montag um 07:59 Dabei handelte es sich um einen geschlossen Leasingfonds. Die Urkunde ist meines Wissens kein Wertpapierim klassischen Sinn, dass damit Eigentumsrechte verbrieft sind. Die geschlossenene Fonds wurden quasi über die WKNR in dem Depot des Zeichners aufgeführt. Der Zeichner erzielte Einkünfte aus V+V. Sicherlich ist der Fonds unbar liquidiert worden auf Basis der Daten des Zeichnungsscheins an den Zeichner. Wäre der Zeichner zu diesem Zeitpunkt verstorben gewesen und die Fondsgesellschaft hätte davon nichts mitbekommen wer Erbe ist, könnte evtl. die Liquidierung von Seiten der Gesellschaft micht abgeschlossen sein. Von daher Kontakt mit der Gesellschaft aufnehmen (Zeichner oder legitimierte Erben mit Erbschein o.ä.) mit Legitimation und Nachforschen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Montag um 08:04 · bearbeitet Montag um 08:09 von Malvolio vor 2 Stunden von Lophuromys: Danke schon mal für die Rückmeldung. Verstehe ich dich richtig, dass 'Löschen' bzw. 'Auflösen' nicht zwingend bedeutet, dass die Beteiligung wertlos geworden ist? Oder kann man sagen, dass beim Auflösen in jedem Fall die Anteile zurückgezahlt wurden? Der Fonds selber ist 2009 gelöscht worden und die Anteilsscheine sind inzwischen für kraftlos erklärt worden. Aber es kann sein, dass die Deutsche Bank bzw. die DWS (vermutlich ist das die Zahlstelle) hier noch etwas zurückzahlt. Aber dazu muss sie die Fondsanteile in ein Wertpapierdepot einliefern ("Einlieferung effektiver Stücke" heißt das), damit die Anteile dann dort bei der DWS zur Einlösung eingereicht werden können. Sie muss sich also eine Bank suchen, bei der sie die Anteile in ein Wertpapierdepot einliefern kann. https://de.allianzgi.com/de-de/service/rueckgabe-effektiver-stuecke https://www.capital.de/geld-versicherungen/was-tun-wenn-man-ein-schliessfach-mit-papieraktien-erbt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker Montag um 08:13 vor 7 Minuten von Malvolio: Der Fonds selber ist 2009 gelöscht worden und die Anteilsscheine sind inzwischen für kraftlos erklärt worden. Aber es kann sein, dass die Deutsche Bank bzw. die DWS (vermutlich ist das die Zahlstelle) hier noch etwas zurückzahlt. Aber dazu muss sie die Fondsanteile in ein Wertpapierdepot einliefern ("Einlieferung effektiver Stücke" heißt das), damit die Anteile dann dort bei der DWS zur Einlösung eingereicht werden können. Sie muss sich also eine Bank suchen, bei der sie die Anteile in ein Wertpapierdepot einliefern kann. https://de.allianzgi.com/de-de/service/rueckgabe-effektiver-stuecke https://www.capital.de/geld-versicherungen/was-tun-wenn-man-ein-schliessfach-mit-papieraktien-erbt Sorry, es handelt sich nicht um einen offenen Investmentfonds, sondern um einen geschlossenen Fonds. Von daher treffen deine Aussagen hier nicht zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Churgast Montag um 09:08 Der Anlagefonds 1 mit den zwei damals ganz neuen Bürotürmen "Soll" und "Haben" der Deutschen Bank war 1984 der Renner am Bankschalter. Es gab für das Jahr 1984 eine steuerliche "Sofort-Verlustzuweisung" von 18% (tatsächlich 20,9%) der Anlagesumme! 2007 wurde das Gebäude verkauft und der Fonds dann 2009 aufgelöst. Da das Ding eine Wertpapierkenn-Nummer hatte, wurde es sicherlich ins Depot gebucht. Von 1985 bis 2006 gab es jährliche Ausschüttungen und 2009 den Liquidiationserlös in Höhe von 139,62% der ursprünglichen Anlagesumme. Quelle: https://www.yumpu.com/de/document/read/27211544/leistungsbilanz-2011-leistungsbilanzportal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Montag um 09:12 · bearbeitet Montag um 09:36 von Malvolio vor einer Stunde von PrivateBanker: Sorry, es handelt sich nicht um einen offenen Investmentfonds, sondern um einen geschlossenen Fonds. Von daher treffen deine Aussagen hier nicht zu. OK, ... ich war mal davon ausgegangen, dass bei dem Fonds auch § 358 KAGB anzuwenden ist. Aber bei geschlossenen Fonds ist das wohl doch etwas anderes. Die betreffende Immobilie ist übrigens offenbar immer noch in einem geschlossenen DWS Fonds, der 2011 gegründet worden ist. Aber der hat offensichtlich nichts mit dem o.g. Fonds zu tun, der ja schon 2009 gelöscht worden ist. https://www.dws.de/geschlossene-fonds/immobilien/dws-access-deutsche-bank-tuerme/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Montag um 21:47 vor 12 Stunden von Churgast: ganz neuen Bürotürmen "Soll" und "Haben" Humor hatten sie jedenfalls! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lophuromys vor 10 Stunden Am 20.1.2025 um 08:59 von PrivateBanker: Dabei handelte es sich um einen geschlossen Leasingfonds. Die Urkunde ist meines Wissens kein Wertpapierim klassischen Sinn, dass damit Eigentumsrechte verbrieft sind. Die geschlossenene Fonds wurden quasi über die WKNR in dem Depot des Zeichners aufgeführt. Der Zeichner erzielte Einkünfte aus V+V. Sicherlich ist der Fonds unbar liquidiert worden auf Basis der Daten des Zeichnungsscheins an den Zeichner. Wäre der Zeichner zu diesem Zeitpunkt verstorben gewesen und die Fondsgesellschaft hätte davon nichts mitbekommen wer Erbe ist, könnte evtl. die Liquidierung von Seiten der Gesellschaft micht abgeschlossen sein. Von daher Kontakt mit der Gesellschaft aufnehmen (Zeichner oder legitimierte Erben mit Erbschein o.ä.) mit Legitimation und Nachforschen lassen. Erst einmal: ein großes Dankeschön an alle, die einen Beitrag geleistet haben. Sehr interessant und hilfreich. @PrivateBanker 2009 war der Anteilschein im Besitz der Zeichnerin und insofern schließe ich aus euren Rückmeldungen, dass man sicher davon ausgehen kann, dass die Urkunde nichts mehr wert ist. Oder würdet ihr jetzt ernsthaft noch offiziell recherchieren lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein vor 10 Stunden Ich würde in jedem Fall von der Deutschen Bank eine schriftliche Aussage zur Werthaltigkeit anfordern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag