Conte Sonntag um 12:52 · bearbeitet Sonntag um 12:56 von Conte Hallo zusammen, Letztes Jahr bin ich umgezogen. Nicht aus beruflichen Gründen. Vertrag lief bis 30.04.24. Anmeldung in der neuen Wohnung: 01.04.24. Somit habe ich Miete ein Monat doppelt bezahlt, für beide Wohnungen. Wie trage ich diesen Umzug in der Steuererklärung ein und worauf soll ich achten? Auf eure Tipps wäre ich sehr dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quailman Sonntag um 12:56 Was möchtest du bzgl. des Umzugs eintragen? Gültigkeit der neuen Anschrift? Werbungskosten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Sonntag um 14:51 · bearbeitet Sonntag um 14:51 von chirlu vor einer Stunde von Conte: Keine Ahnung, deswegen frage ich. Drehen wir es mal um: Warum denkst du, du solltest deinen privaten Umzug in die Steuererklärung eintragen? Und denkst du auch, du solltest dein Streamingabo, den Kauf eines Schals und den Kanister Apfelsaft vom Hofladen irgendwo eintragen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Conte Sonntag um 15:13 · bearbeitet Sonntag um 15:13 von Conte Das wäre nicht so schlecht. :)) Alles klar, ich habe es verstanden. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Sonntag um 16:05 · bearbeitet Sonntag um 16:05 von MeinNameIstHase Die Frage ist, ob der Umzug die Qualifizierung "aus beruflichen Gründen" erfüllt. Siehe dazu z.B. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2024/128/umzugskosten Wenn der Umzug die Bedingungen erfüllt, darf man sie als Werbungskosten zu den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit geltend machen. PS: Ein vom FA Hamburg anerkannter Grund ist auch, wenn die neue Wohnung Arbeitszimmer bietet, die die alte nicht hatte, z.B. separate Arbeitszimmer für beide Ehepartner im Home Office (FG Hamburg 23.02.2023, 5 K 190/22, Revision beim BFH VI R 3/23 aber noch anhängig.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Sonntag um 16:09 vor 3 Minuten von MeinNameIstHase: Die Frage ist, ob der Umzug die Qualifizierung "aus beruflichen Gründen" erfüllt. Wenn im Startbeitrag steht direkt: vor 3 Stunden von Conte: Nicht aus beruflichen Gründen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko Sonntag um 16:45 Auch wenn der Umzug rein privat veranlasst ist, kommen Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen infrage, z.B. für die Arbeits- und Fahrtkosten einer Umzugsspedition. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Sonntag um 16:47 · bearbeitet Sonntag um 16:51 von reckoner Hallo, ein privatert Umzug gehört allenfalls zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, aber nur die Lohnkosten und die Fahrtkosten (imho aber nicht die Fahrtkosten des eigentlichen Umzuges). Und es darf keine Barzahlung gewesen sein. @franko: Warum lässt du dir 3 Stunden Zeit und drängelst dich dann doch vor? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Conte Sonntag um 16:56 50 minutes ago, MeinNameIstHase said: PS: Ein vom FA Hamburg anerkannter Grund ist auch, wenn die neue Wohnung Arbeitszimmer bietet, die die alte nicht hatte, z.B. separate Arbeitszimmer für beide Ehepartner im Home Office (FG Hamburg 23.02.2023, 5 K 190/22, Revision beim BFH VI R 3/23 aber noch anhängig.) Also Arbeitszimmer habe ich jetzt schon, früher hatte ich so was nicht. Wie kann ich in diesem Fall vorgehen? 9 minutes ago, reckoner said: Hallo, ein privatert Umzug gehört allenfalls zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, aber nur die Lohnkosten und die Fahrtkosten (imho aber nicht die Fahrtkosten des eigentlichen Umzuges). Und es darf keine Barzahlung gewesen sein. Ich habe alles privat organisiert, weil viel günstiger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Conte Sonntag um 17:09 Der Umzug hat zur Verbesserung der Home-Office Situation geführt, da ich zu 95% von zu Hause aus arbeite und jetzt über ein Arbeitszimmer verfüge. Könnte ich hier die Umzugspauschale absetzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Sonntag um 18:55 vor einer Stunde von Conte: Könnte ich hier die Umzugspauschale absetzen? Ausprobieren! Versuch macht klug. Das FG HH sagt ja. Wie der BFH entscheidet ist unbekannt. Falls das FA die Kosten nicht anerkennt, Einspruch mit Verweis auf das Verfahren einlegen und Bitte um Ruhen des Verfahrens bis der BFH entschieden hat. Der Einspruch kostet nichts, erst, wenn man zum FG geht. Bei Einspruch muss man trotzdem erst mal die Steuern bezahlen, würde sie im Erfolgsfall aber wieder zurück kriegen. Ich kenne deine Situation nicht und habe auch nicht das FG-Urteil gelesen. Mach Dir die Mühe selbst, ob Dein Fall damit vergleichbar ist. Manchmal steckt der Teufel im Detail. Und überschlägig mal ausrechnen, wie viel Steuern du damit tatsächlich einsparst; also ob der ganze Spaß sich lohnt. Die Spaßgrenze ist doch der gesetzl. Mindestlohn je Stunde Papierkram. vor 2 Stunden von chirlu: Wenn im Startbeitrag steht direkt: vor 5 Stunden von Conte: Nicht aus beruflichen Gründen. Dann sagt das gar nichts, wenn der Themenstarter nicht die Kriterien kennt, was alles beruflich veranlasst sein kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Sonntag um 21:00 · bearbeitet Sonntag um 21:01 von stagflation Gibt es da nicht einen Super-Spartrick im guten alten Konz? Sei doch nicht so schwerfällig! Die doppelten Mietausgaben im April waren doch gar nicht geplant! Ursprünglich sollte der Umzug am 1.4.2024 stattfinden. Aber dann lief die Oma vors Fahrrad, und der Themeneröffner konnte nicht umziehen, weil er ein Gipsbein hatte. Wegen des Gipsbeins gibt auch der Arbeitsplatz verloren - und es musste ein Kündigungsschutzprozess geführt werden. Außerdem ist in der neuen Wohnung ein Wasserrohr geplatzt und der Wasserschaden musste vor dem Einzug repariert werden. Leider wollte die Versicherung nicht bezahlen und es gab einen teuren Rechtsstreit... Die Ehefrau lief auch davon und es gab eine teure Scheidung. Bei so viel Pech muss doch etwas gehen bei Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastungen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Conte vor 19 Stunden · bearbeitet vor 19 Stunden von Conte Admin, bitte den letzten Post löschen, keine Ahnung was der User da labbert... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 19 Stunden vor 4 Minuten von Conte: keine Ahnung was der User da labbert... Ja, furchtbar labberig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag