Conte Samstag um 13:05 Hallo zusammen, ich habe im Depot eine Position von Aktien mit -5000€ (also 98% Verlust) und ich denke nicht, dass diese Aktie sich irgendwann wieder erholen kann. Lohnt es sich, wenn ich einige Aktien verkaufe und Verlust abbuche, um Verlust mit Gewinn abzurechnen? Wieviel soll ich dann verkaufen wenn ich im Jahr ca. 4000€ Gewinn durch Dividende bekomme? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Samstag um 13:08 vor 2 Minuten von Conte: Wieviel soll ich dann verkaufen wenn ich im Jahr ca. 4000€ Gewinn durch Dividende bekomme? Das ist egal, weil Verluste aus dem Verkauf von Aktien sowieso nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden können, nicht mit anderen Kapitalerträgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Conte Samstag um 13:16 Ach so, alles klar, danke für die Erklärung. Also wenn ich z.B. 300€ Gewinn aus Aktien habe, dann lohnt es sich 300€ aus diesem -5000 Verlust abzubuchen, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros Samstag um 13:17 vor 9 Minuten von Conte: ... um Verlust mit Gewinn abzurechnen Hier wird die etwas verzwickte Sache mit der Verlustverrechnung einfach erklärt: https://www.finanzfluss.de/geldanlage/verlusttoepfe/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Samstag um 13:23 · bearbeitet Samstag um 13:24 von reckoner Hallo, es ist meiner Meinung nach immer sinnvoll, Gewinne(!) nicht zu versteuern (insbesondere Aktiengewinne); Verluste können nämlich nicht zurückgetragen werden. Man muss also vor allem auf die Gewinne schauen. Beispiel: Aktie A ist 5.000 Euro im Plus, Aktie B 5.000 Euro im Minus (und man hat nur diese beiden, Modellbetrachtung). Wird nun A verkauft und B erst ein Jahr später, dann hat man Steuern gezahlt, und dazu einen Verlustvortrag den man nicht nutzen kann. Ein sinnvoller Weg könnte dabei sein, die Verlustposition vorsorglich zu verkaufen. Ab dann hat man einen gefüllten Verlusttopf, und kann Gewinne steuerfrei realisieren. Ist der Topf wieder leer muss man neu planen. Ein anderer Weg wäre, immer so gegen Jahresende zu schauen, ob Aktiengewinne gebucht sind. Dann könnte man noch schnell Aktien mit Verlust verkaufen (ggf. auch gleich wieder zurückkaufen*), und erhielte die vorher abgeführten Steuern sogar direkt zurück. *kleine Anmerkung: Nicht gleichzeitig an der selben Börse, das ist unzulässig. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros Samstag um 14:40 vor einer Stunde von reckoner: Dann könnte man noch schnell Aktien mit Verlust verkaufen (ggf. auch gleich wieder zurückkaufen*), *kleine Anmerkung: Nicht gleichzeitig an der selben Börse, das ist unzulässig. Habe ich anders in Erinnerung, meiner Kenntnis nach, darfst du nur nicht mit dir selbst handeln. Lerne aber gerne dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Samstag um 14:46 vor 5 Minuten von Lazaros: meiner Kenntnis nach, darfst du nur nicht mit dir selbst handeln. Genau dieser Fall ist doch beschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros Samstag um 14:52 · bearbeitet Samstag um 14:53 von Lazaros vor 7 Minuten von Cai Shen: Genau dieser Fall ist doch beschrieben. Wo? Ernst gemeint, weil Zitat könnte man noch schnell Aktien mit Verlust verkaufen D.h. ich verkaufe an irgendwen Zitat (ggf. auch gleich wieder zurückkaufen*), D.h. ich setze sofort nach dem Verkauf eine Kauforder und kaufe definitiv nicht von mir. Bin ich blöd? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Samstag um 15:04 vor 9 Minuten von Lazaros: D.h. ich setze sofort nach dem Verkauf eine Kauforder und kaufe definitiv nicht von mir. Das ist nicht „gleichzeitig“, sondern nacheinander. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros Samstag um 15:13 · bearbeitet Samstag um 15:18 von Lazaros vor 9 Minuten von chirlu: Das ist nicht „gleichzeitig“, sondern nacheinander. Steht auch nicht da, sondern vor 1 Stunde von reckoner: Ein anderer Weg wäre, immer so gegen Jahresende zu schauen, ob Aktiengewinne gebucht sind. Dann könnte man noch schnell Aktien mit Verlust verkaufen (ggf. auch gleich wieder zurückkaufen*), und erhielte die vorher abgeführten Steuern sogar direkt zurück. *kleine Anmerkung: Nicht gleichzeitig an der selben Börse, das ist unzulässig. *kleine Anmerkung: Nicht gleichzeitig an der selben Börse, das ist unzulässig. Auch da gilt: ich darf nur nicht mir selbst handeln, was ich durch setzen entsprechender Limits vermeide. Noch was: Und wie setzte ich Orders gleichzeitig? Die eine muss ja immer vor der anderen freigegeben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros Samstag um 15:35 gelöscht (schreiben eh schon genug "Gscheidhaferl" in diesem Forum) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Samstag um 17:17 Hallo, warum so ein Theater um eine kleine Anmerkung? Ich schreibe das in der Regel immer dazu wenn ich von "zurückkaufen" spreche, und zwar damit niemand auf falsche Gedanken kommt. Das ist nämlich keine kleine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, und in die Falle tappt mancher so aus versehen ("ich wollte doch nur von A nach B umbuchen", "es war ein Verkauf an einen Kumpel der über die richtige Börse laufen sollte", "es war ja kein Dritter beteiligt, also auch kein Schaden" u.s.w.). Zitat Habe ich anders in Erinnerung, meiner Kenntnis nach, darfst du nur nicht mit dir selbst handeln. Und genau das habe ich in meiner Anmerkung geschrieben (gleichzeitig, selbe Börse). Und nein, man muss noch nicht einmal mit sich selber handeln, es reicht schon das es theoretisch möglich wäre (etwa eine unlimitierte Order, da hilft dir ein Limit bei 50% vom Kurs in der anderen Order rein gar nichts). Zitat Auch da gilt: ich darf nur nicht mir selbst handeln, was ich durch setzen entsprechender Limits vermeide. Ok, da hast du recht, mit doppeltem(!) Limit geht es. Zitat Noch was: Und wie setzte ich Orders gleichzeitig? Die eine muss ja immer vor der anderen freigegeben werden. Zwei unterschiedliche Banken zum Beispiel. Außerdem ist freigeben ja noch nicht handeln, vielleicht liegt die Order ja so lange bis endlich mal jemand kommt (du selber). Da sollen auch schon manche eine Order vergessen haben (wer beispielsweise mit Abstauberlimiten arbeitet der kennt das vielleicht). Noch eine Anmerkung: Bei einer einzigen Bank kann das nicht passieren, die gegenläufige Order dürfte nicht angenommen werden. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag