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Hermann

Eigene Vermögensübersicht - Steuern

Empfohlene Beiträge

Fetz
· bearbeitet von Fetz

Ich betrachte primär den Bruttowert, zB über PP.

 

Parallel hab ich als Gegenkontrolle eine sehr einfach strukturierte Numbers-Tabelle, im wesentlichen nur die Asset-Größen.

Und da lass ich zusätzlich eine Kalkulation laufen, in der ich jeweils nur 70% des Marktwertes verwende.

Und auch mal mit/ohne Immo etc.

Hab ich irgenwann mal so angelegt, müsste überprüfen ob ich das etwas hochschrauben müsste (vielen Dank 2024).

 

Genauer brauche ich es nicht. Steuer und andere Abgaben ändern sich alle paar Jahre,

und bei Bedarf kann ich ja auch andere Abzüge durchspielen.

 

Aber Brutto fühlt sich am besten an 

:-*

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von oktavian:

Der Verkehrswert ist doch, was man nach Verkaufskosten bekommt.

Der Verkehrswert ist nicht, was übrig bleibt, sondern was der Markt zu zahlen bereit ist (Marktwert). Ein Käufer interessiert sich nicht dafür, wieviel Steuern du auf den Erlös zahlen musst. Den interessieren nur seine eigene Kosten, z.B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten bei Grundstücken.

 

vor 3 Stunden von geldvermehrer:

Gibt es keine Wegzugssteuer etc.?

Ja, aber mit einem privaten Wertpapierdepot kann man die recht gut vermeiden, wenn man im Falle des Falles aus dt. Wertpapieren rechtzeitig aussteigt bzw. den Anteil vermindert, um nicht in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu fallen. Kritisch sind Betriebe und Immobilien, denn die können nicht "weglaufen".

 

vor 2 Stunden von oktavian:

Da muss man sich einigen. Ist doch einstimmig.

Besser ist es, aber  ...

 

Im Streitfall landet man vor Gericht und eine Zwangsversteigerung des geerbten Hauses wird angeordnet (siehe § 753 BGB: Teilung durch Verkauf). Das Gericht verteilt dann die Erlöse anteilig. Die Erbengemeinschaft macht eine einheitliche gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Der eine hat zufällig noch Verlustvorträge, mit dem er seinen Anteil an den realisierten Erträgen verrechnen kann, der andere nicht. Wenn damit gedroht wird (§2042 BGB - Erbauseinandersetzung), dann ist man froh, wenn man sich auf Verkehrswerte überhaupt einigt.

Ein Wertpapierdepot wird nach Stücken je Wertpapier geteilt und das Gericht interessiert sich nicht darum, wer jetzt die "besseren" Anschaffungskosten bekommt. Und die Bankangestellten .. unaufmerksam buchen die den Übertrag erst an den einen, dann den Rest an den zweiten (und tappen in die Fifo-Falle). Die müssten sonst ja in die Anschaffungshistorie schauen und den Übertrag portionsweise gestalten, was Mehrarbeit bedeutet.

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Kai_Eric
Am 15.1.2025 um 06:59 von Hermann:

Hallo,

 

ich denke jeder hier hat irgendeine Form von Vermögensübersicht fürs eigene Vermögen.

Einfach mal in die Runde gefragt: wie haltet ihr es mit der Kapitalertragssteuer (Deutschland) die ja sicherlich noch im Aktiendepot schlummert und eigentlich abgezogen werden muss vom Brutto-Wert des Depots.

Berechnet ihr da für die Gewinne 25% pauschal, oder schätzt ihr euren Individuellen Steuersatz zum vermuteten Verkaufszeitpunkt nach aktueller Steuertabelle?

Oder weil eh alles Glaskugel ist freut ihr euch über den Bruttowert?

Für die Übersicht des Ist-Zustands nutze ich den Bruttowert. Für alles in die Zukunft gerichtete Planerische berücksichtige ich aber natürlich die nach derzeitigem Sachstand fälligen Steuern.

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geldvermehrer
vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

Ja, aber mit einem privaten Wertpapierdepot kann man die recht gut vermeiden, wenn man im Falle des Falles aus dt. Wertpapieren rechtzeitig aussteigt bzw. den Anteil vermindert, um nicht in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu fallen. Kritisch sind Betriebe und Immobilien, denn die können nicht "weglaufen".

Danke schön:)

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oktavian
vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

Der Verkehrswert ist nicht, was übrig bleibt, sondern was der Markt zu zahlen bereit ist (Marktwert). Ein Käufer interessiert sich nicht dafür, wieviel Steuern du auf den Erlös zahlen musst. Den interessieren nur seine eigene Kosten, z.B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten bei Grundstücken.

Genau das ist etwas zirkulär, wenn der Verkehrswert höher wäre, wenn der Verkäufer Makler und Notar zahlt. Daher würde ich das generell abziehen. Liquidationswert wäre das. Wenn ein Erbe den Wert höher sieht, muss man eben verhandeln. Du hast sicher Recht mit dem, was üblich ist. Entspricht nur nicht meinem Sinn für Fairness. 

 

Bei Immobilien gibt es für die Erbschaftssteuer meines Wissens auch immer Abschläge auf den Marktwert. Bei Aktien werden die latenten Steuern jedoch nicht abgezogen bei Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer. 

 

Ich würde immer zwei Werte ansetzen: Liquidationswert (Steuern gehen ab) und Wert bei bester Nutzung (z.B. Halten). Die Wahrheit liegt dann irgendwo dazwischen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

aber mit einem privaten Wertpapierdepot kann man die recht gut vermeiden, wenn man im Falle des Falles aus dt. Wertpapieren rechtzeitig aussteigt

Was aber wieder zu Steuern führt - wir drehen uns im Kreis glaube ich.

 

Zitat

Der eine hat zufällig noch Verlustvorträge, mit dem er seinen Anteil an den realisierten Erträgen verrechnen kann, der andere nicht.

Auch darüber kann man sich auseinandersetzen. Für den einen haben die Gewinne dann eben mehr Wert als für den anderen, man einigt sich irgendwie auf die Mitte.

 

Stefan

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