Fetz vor 4 Stunden · bearbeitet vor 4 Stunden von Fetz Ich betrachte primär den Bruttowert, zB über PP. Parallel hab ich als Gegenkontrolle eine sehr einfach strukturierte Numbers-Tabelle, im wesentlichen nur die Asset-Größen. Und da lass ich zusätzlich eine Kalkulation laufen, in der ich jeweils nur 70% des Marktwertes verwende. Und auch mal mit/ohne Immo etc. Hab ich irgenwann mal so angelegt, müsste überprüfen ob ich das etwas hochschrauben müsste (vielen Dank 2024). Genauer brauche ich es nicht. Steuer und andere Abgaben ändern sich alle paar Jahre, und bei Bedarf kann ich ja auch andere Abzüge durchspielen. Aber Brutto fühlt sich am besten an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase vor 2 Stunden · bearbeitet vor 2 Stunden von MeinNameIstHase vor 2 Stunden von oktavian: Der Verkehrswert ist doch, was man nach Verkaufskosten bekommt. Der Verkehrswert ist nicht, was übrig bleibt, sondern was der Markt zu zahlen bereit ist (Marktwert). Ein Käufer interessiert sich nicht dafür, wieviel Steuern du auf den Erlös zahlen musst. Den interessieren nur seine eigene Kosten, z.B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten bei Grundstücken. vor 3 Stunden von geldvermehrer: Gibt es keine Wegzugssteuer etc.? Ja, aber mit einem privaten Wertpapierdepot kann man die recht gut vermeiden, wenn man im Falle des Falles aus dt. Wertpapieren rechtzeitig aussteigt bzw. den Anteil vermindert, um nicht in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu fallen. Kritisch sind Betriebe und Immobilien, denn die können nicht "weglaufen". vor 2 Stunden von oktavian: Da muss man sich einigen. Ist doch einstimmig. Besser ist es, aber ... Im Streitfall landet man vor Gericht und eine Zwangsversteigerung des geerbten Hauses wird angeordnet (siehe § 753 BGB: Teilung durch Verkauf). Das Gericht verteilt dann die Erlöse anteilig. Die Erbengemeinschaft macht eine einheitliche gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Der eine hat zufällig noch Verlustvorträge, mit dem er seinen Anteil an den realisierten Erträgen verrechnen kann, der andere nicht. Wenn damit gedroht wird (§2042 BGB - Erbauseinandersetzung), dann ist man froh, wenn man sich auf Verkehrswerte überhaupt einigt. Ein Wertpapierdepot wird nach Stücken je Wertpapier geteilt und das Gericht interessiert sich nicht darum, wer jetzt die "besseren" Anschaffungskosten bekommt. Und die Bankangestellten .. unaufmerksam buchen die den Übertrag erst an den einen, dann den Rest an den zweiten (und tappen in die Fifo-Falle). Die müssten sonst ja in die Anschaffungshistorie schauen und den Übertrag portionsweise gestalten, was Mehrarbeit bedeutet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag