Fetz vor 17 Stunden · bearbeitet vor 17 Stunden von Fetz Ich betrachte primär den Bruttowert, zB über PP. Parallel hab ich als Gegenkontrolle eine sehr einfach strukturierte Numbers-Tabelle, im wesentlichen nur die Asset-Größen. Und da lass ich zusätzlich eine Kalkulation laufen, in der ich jeweils nur 70% des Marktwertes verwende. Und auch mal mit/ohne Immo etc. Hab ich irgenwann mal so angelegt, müsste überprüfen ob ich das etwas hochschrauben müsste (vielen Dank 2024). Genauer brauche ich es nicht. Steuer und andere Abgaben ändern sich alle paar Jahre, und bei Bedarf kann ich ja auch andere Abzüge durchspielen. Aber Brutto fühlt sich am besten an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase vor 15 Stunden · bearbeitet vor 15 Stunden von MeinNameIstHase vor 2 Stunden von oktavian: Der Verkehrswert ist doch, was man nach Verkaufskosten bekommt. Der Verkehrswert ist nicht, was übrig bleibt, sondern was der Markt zu zahlen bereit ist (Marktwert). Ein Käufer interessiert sich nicht dafür, wieviel Steuern du auf den Erlös zahlen musst. Den interessieren nur seine eigene Kosten, z.B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten bei Grundstücken. vor 3 Stunden von geldvermehrer: Gibt es keine Wegzugssteuer etc.? Ja, aber mit einem privaten Wertpapierdepot kann man die recht gut vermeiden, wenn man im Falle des Falles aus dt. Wertpapieren rechtzeitig aussteigt bzw. den Anteil vermindert, um nicht in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu fallen. Kritisch sind Betriebe und Immobilien, denn die können nicht "weglaufen". vor 2 Stunden von oktavian: Da muss man sich einigen. Ist doch einstimmig. Besser ist es, aber ... Im Streitfall landet man vor Gericht und eine Zwangsversteigerung des geerbten Hauses wird angeordnet (siehe § 753 BGB: Teilung durch Verkauf). Das Gericht verteilt dann die Erlöse anteilig. Die Erbengemeinschaft macht eine einheitliche gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Der eine hat zufällig noch Verlustvorträge, mit dem er seinen Anteil an den realisierten Erträgen verrechnen kann, der andere nicht. Wenn damit gedroht wird (§2042 BGB - Erbauseinandersetzung), dann ist man froh, wenn man sich auf Verkehrswerte überhaupt einigt. Ein Wertpapierdepot wird nach Stücken je Wertpapier geteilt und das Gericht interessiert sich nicht darum, wer jetzt die "besseren" Anschaffungskosten bekommt. Und die Bankangestellten .. unaufmerksam buchen die den Übertrag erst an den einen, dann den Rest an den zweiten (und tappen in die Fifo-Falle). Die müssten sonst ja in die Anschaffungshistorie schauen und den Übertrag portionsweise gestalten, was Mehrarbeit bedeutet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kai_Eric vor 7 Stunden Am 15.1.2025 um 06:59 von Hermann: Hallo, ich denke jeder hier hat irgendeine Form von Vermögensübersicht fürs eigene Vermögen. Einfach mal in die Runde gefragt: wie haltet ihr es mit der Kapitalertragssteuer (Deutschland) die ja sicherlich noch im Aktiendepot schlummert und eigentlich abgezogen werden muss vom Brutto-Wert des Depots. Berechnet ihr da für die Gewinne 25% pauschal, oder schätzt ihr euren Individuellen Steuersatz zum vermuteten Verkaufszeitpunkt nach aktueller Steuertabelle? Oder weil eh alles Glaskugel ist freut ihr euch über den Bruttowert? Für die Übersicht des Ist-Zustands nutze ich den Bruttowert. Für alles in die Zukunft gerichtete Planerische berücksichtige ich aber natürlich die nach derzeitigem Sachstand fälligen Steuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
geldvermehrer vor 6 Stunden vor 8 Stunden von MeinNameIstHase: Ja, aber mit einem privaten Wertpapierdepot kann man die recht gut vermeiden, wenn man im Falle des Falles aus dt. Wertpapieren rechtzeitig aussteigt bzw. den Anteil vermindert, um nicht in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu fallen. Kritisch sind Betriebe und Immobilien, denn die können nicht "weglaufen". Danke schön Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian vor 6 Stunden vor 8 Stunden von MeinNameIstHase: Der Verkehrswert ist nicht, was übrig bleibt, sondern was der Markt zu zahlen bereit ist (Marktwert). Ein Käufer interessiert sich nicht dafür, wieviel Steuern du auf den Erlös zahlen musst. Den interessieren nur seine eigene Kosten, z.B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten bei Grundstücken. Genau das ist etwas zirkulär, wenn der Verkehrswert höher wäre, wenn der Verkäufer Makler und Notar zahlt. Daher würde ich das generell abziehen. Liquidationswert wäre das. Wenn ein Erbe den Wert höher sieht, muss man eben verhandeln. Du hast sicher Recht mit dem, was üblich ist. Entspricht nur nicht meinem Sinn für Fairness. Bei Immobilien gibt es für die Erbschaftssteuer meines Wissens auch immer Abschläge auf den Marktwert. Bei Aktien werden die latenten Steuern jedoch nicht abgezogen bei Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer. Ich würde immer zwei Werte ansetzen: Liquidationswert (Steuern gehen ab) und Wert bei bester Nutzung (z.B. Halten). Die Wahrheit liegt dann irgendwo dazwischen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner vor 4 Stunden Hallo, Zitat aber mit einem privaten Wertpapierdepot kann man die recht gut vermeiden, wenn man im Falle des Falles aus dt. Wertpapieren rechtzeitig aussteigt Was aber wieder zu Steuern führt - wir drehen uns im Kreis glaube ich. Zitat Der eine hat zufällig noch Verlustvorträge, mit dem er seinen Anteil an den realisierten Erträgen verrechnen kann, der andere nicht. Auch darüber kann man sich auseinandersetzen. Für den einen haben die Gewinne dann eben mehr Wert als für den anderen, man einigt sich irgendwie auf die Mitte. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase vor 1 Stunde vor 2 Stunden von reckoner: Auch darüber kann man sich auseinandersetzen. Es gibt vieles, worüber man sich auseinander setzen kann. Bei der Bewertung von Vermögen spielt die persönl. Steuerbelastung aber keine Rolle, genauso wenig, wie individuelle Verwendungsbeschränkungen (z.B. bei GmbH-Beteiligungen mit Familienvorkaufsrechten). Was du nicht darfst/willst, macht dann halt ein anderer zum sog. Marktwert. Hier gings doch um die Frage, ob man Vermögen "brutto" oder "netto" im Überblick haben soll. Und ich habe Beispiele genannt, in der man das nicht freiwillig macht, sondern weil die Situation es einfach erforderlich macht. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist so ein Fall. Die müssen sich nicht einigen und dem Gericht ist die persönliche steuerliche Situation dann egal. Wer nicht in ein niedrig besteuertes Land wegzieht, hat mit § 2 AStG nichts am Hut. Und bei der Preisbildung an der Börse spielen Steuern vor allem bei den Cum-Ex-Betrügerein eine Rolle. Ansonsten aber nicht. Ich hab auch gleich zu Beginn darauf hingewiesen, dass man zwischen einer Vermögensbewertung und einer individuellen Vermögensplanung unterscheiden muss. Denn da bewertet man einzelne Zahlungsströme abgezinst auf den heutigen Tag wie bei einer Unternehmensbwertung nach dem Ertragswert oder ähnlich einer Investitionsrechnung. Die größte Stellschraube ist der Kapitalisierungszinssatz und dann selbstverständlich mit "Steuer". Aber mal knackig gesagt: Wenn ich mich arm rechnen will, dann kalkuliere ich bis ein Tag nach meinem Tod und lande per Definition bei null. Oder: Wer zieht bei seiner Vermögensaufstellung die kapialisierten Kosten für Gesundheit ab? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag