Ephraim gestern um 18:19 Uhr · bearbeitet gestern um 18:20 Uhr von Ephraim Screenshot einbetten ging nicht Hallo, Ich will mir einen EFT kaufen, der den NASDAQ-100 abbildet. Ich habe einen mit niedrigen laufenden Kosten gefunden (0,12% TER). Titel: IE000QDFFK00 AXA IM ETF-IM NASDAQ 100 ETF Reg.Shs USD Acc. oN Wenn ich den ETF aber bei meinem Broker kaufe, steht etwas von 3% "Ausstiegskosten/Rücknahmekosten". Siehe Screenshot. Mein Bruder meint, dass Ausgabeaufschläge bei ETFs nur einmalig bei deren IPO verrechnet würden, aber nicht wenn sie bereits länger existieren d.h. von einem Inhaber zum nächsten weiterverkauft werden. Gilt das auch für Ausstiegskosten/Rücknahmekosten? Screenshot: https://ibb.co/S5S5WYw (Screenshot einbetten ging nicht) Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein gestern um 18:53 Uhr · bearbeitet gestern um 18:56 Uhr von Ramstein Schau doch einfach während der Börsenzeiten nach den Geld- und Briefkursen. Dann weißt du mehr. Und AXA sagt anders: https://funds.axa-im.se/en/finland/fund/axa-im-nasdaq-100-ucits-etf-accumulation-usd/#administrationFees Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fetz gestern um 19:00 Uhr · bearbeitet vor 23 Stunden von Fetz Edit: Weis Dein Bruder wofür die Buchstaben ET (in ETF) stehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen gestern um 19:16 Uhr Der Kostenausweis ist eine Pflichtinformation über die schlimmstmöglichen Unfälle beim Halten von Fonds, die aufgrund von Datenbankeinträgen (vermutlich WM Datenservice) generiert wird. Die möglichen Ausstiegskosten für Professionelle Anwender sind dort vermutlich falsch auch für Privatpersonen hinterlegt, du kannst deine Anteile nur an der Börse handeln und der Verkaufspreis ergibt sich aus Geldkurs abzgl. Gebühren. Der Aussteig sollte ähnlich viel kosten wie der Kauf, also um die 30 €. Aus dem Basisinformationsblatt: KID PRIIPs - AXA IM Nasdaq 100 UCITS ETF - Deutsch.pdf Zitat Primärmarkt: Autorisierte Teilnehmer, die direkt mit dem Fonds handeln, zahlen die entsprechenden Transaktionsgebühren, und es können Zeichnungs-/ Rücknahmegebühren von bis zu 3 % erhoben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 23 Stunden Ganz aus der Luft gegriffen sind die 3% allerdings nicht. Im Verkaufsprospekt steht auf Seite 72: Zitat The ICAV may charge a Redemption Fee as set out in the relevant Fund Supplement which shall not exceed 3% of the Net Asset Value of the Shares being redeemed and which may be waived in whole or in part at the discretion of the ICAV and/or the Manager (or its appointed delegates). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber vor 22 Stunden · bearbeitet vor 22 Stunden von Geldhaber vor 58 Minuten von stagflation: Ganz aus der Luft gegriffen sind die 3% allerdings nicht. Im Verkaufsprospekt steht auf Seite 72: Beim Börsenhandel können sie aber nicht zum Tragen kommen. Bei fondsweb finden sich bei ETFs z.T. Angaben zu Ausgabeaufschlägen und Rücknahmegebühren, z.B. https://www.fondsweb.com/de/FR0010655712 , die sicherlich irgendwo in den Verkaufsprospekten stehen. Für Privatanleger, die ETFs via Börse handeln, sind die aber bedeutungslos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ephraim vor 11 Stunden Danke für die Antworten! vor 13 Stunden von Fetz: Edit: Weis Dein Bruder wofür die Buchstaben ET (in ETF) stehen? Ja, aber ich habe ihn wahrscheinlich nicht korrekt zitiert, falls du auf den den von mir genutzten Begriff IPO anspielst. Ich weiß nicht, wie man die Ausgabe eines EFS sonst nennt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 7 Stunden · bearbeitet vor 6 Stunden von stagflation Du meinst entweder "Fondsauflegung" oder "Creation/Redemption-Prozess". Fonds funktionieren anders als Aktiengesellschaften. Beim Börsengang einer AG (IPO) existiert bereits eine definierte Anzahl von Aktien. Diese ändert sich durch den Handel der Aktien nicht. Ganz egal, ob und wie häufig die Aktie gehandelt wird. Bei der Auflegung eines Fonds existieren hingegen noch keine Anteile. Die Anteile werden erzeugt bzw. vernichtet, wenn Anteile des Fonds am Primärmarkt (also im Handel mit der Fondsgesellschaft) gekauft bzw. zurückgegeben werden. Bei ETFs handeln Privatanleger aber nicht mit der Fondsgesellschaft, sondern an der Börse (Sekundärmarkt). Wenn ein Privatanleger Anteile eines ETFs an der Börse kauft oder verkauft, werden dadurch (zunächst) keine Anteile erzeugt oder vernichtet. Es gibt zwei Arten von Marktteilnehmern: spezielle, vom Fondsanbieter zugelassene Händler (autorisierte Teilenehmer (AT) oder authorized participants (AP)) und alle anderen. Die ATs haben Zugang zum Primärmarkt. Falls der Privatanleger mit einem vom Fondsanbieter autorisierten Teilnehmer (AT oder AP) handelt (was häufig vorkommt, man aber nicht weiß), kann der AT den Auftrag an den Fondsanbieter weiterreichen - und dann werden eben doch Anteile erzeugt bzw. vernichtet. Klingt kompliziert? Ist es auch, insbesondere, wenn man auf die Details schaut... Aber diese Konstruktion ist der einer der Gründe, warum ETFs so gut funktionieren und warum sie "Exchange Traded Funds" heißen. Mehr dazu gibt es hier: https://www.justetf.com/de/news/etf/creation-redemption-die-innovation-hinter-den-etfs.html In extremen Marktsituationen (Crash, Katastrophen, Kriegszustand) kann es vorkommen, dass die ATs ihre Tätigkeit einstellen. Dann könnte die Fondsgesellschaft anbieten, Fondsanteile auch direkt von Nicht-ATs und Privatanlegern zurückzunehmen. In diesem Fall wäre die Fondsgesellschaft berechtigt, eine Rücknahmegebühr zu verlangen. Das sind die angegebenen 3%. Ähnliche Bedingungen findet man auch bei anderen ETF-Anbietern. Allerdings unterscheiden sich die juristischen Klauseln in den Verkaufsprospekten. Vermutlich führt das dazu, dass die Rücknahmegebühr bei einigen Fondsanbietern in den Kostenausweisen der Broker auftaucht, bei anderen hingegen nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio vor 5 Stunden · bearbeitet vor 5 Stunden von Malvolio Als Privatanleger kaufst und verkaufst du ETF-Anteile ausschließlich an der Börse oder einer ähnlichen Handelsplattform, dem sog. "Sekundärmarkt". Da hast du mit Ausgabe- und Rücknahme von Anteilen (und mit ggf. anfallenden Auf- oder Abschlägen) nichts zu tun. Das betrifft nur den (institutionellen) Primärmarkt. Insofern gibt es solche Kosten auch für ETFs, sie spielen für normale Menschen i.d.R. aber keine Rolle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 5 Stunden So ganz stimmt das aber nicht. Wenn es solche Kosten am Primärmarkt gäbe, würde es auch der Privatanleger merken. Denn ein AP würde dem Privatanleger die Anteile wohl kaum zum NAV abkaufen, wenn er beim nachfolgenden Handel mit dem Fondsanbieter einen Rücknahmeabschlag akzeptieren müsste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio vor 4 Stunden · bearbeitet vor 4 Stunden von Malvolio vor 47 Minuten von stagflation: So ganz stimmt das aber nicht. Wenn es solche Kosten am Primärmarkt gäbe, würde es auch der Privatanleger merken. Denn ein AP würde dem Privatanleger die Anteile wohl kaum zum NAV abkaufen, wenn er beim nachfolgenden Handel mit dem Fondsanbieter einen Rücknahmeabschlag akzeptieren müsste. Er muss ja nicht unbedingt genau den NAV bezahlen. Und er muss sie nicht an die Fondsgesellschaft zurückgeben, sondern kann sie weiterverkaufen. Der Fondsanbieter will ja gerade vermeiden, dass die Fonds zurückgegeben werden, sondern möchte, dass sie möglichst im Umlauf bleiben. Ich weiß nicht, wie die Konditionen zwischen den institutionellen Marktteilnehmern hier wirklich aussehen. Aber die Tatsache, dass es z.B. bei Fonds einen Ausgabeaufschlag gibt, heißt ja nicht, dass er auch immer erhoben wird. Hier gibt es wahrscheinlich ganz unterschiedliche Konditonenmodelle. Und es gibt ja auch Market-Making. Aber so oder so habe ich als Privatperson bei ETFs nichts mit solchen Auf- oder Abschlägen zu tun ... was aber natürlich nicht heißt, dass der Anleger nicht auch direkt oder indirekt Kosten zu tragen hat, z.B. auch durch den Spread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 1 Stunde Du irrst Dich. Wenn ein ETF-Anbieter im normalen Geschäftsbetrieb einen Ausgabeaufschlag oder eine Rücknahmegebühr gegenüber den APs erheben würde, hätten Anleger auf dem Sekundärmarkt sofort damit zu tun. Es würde dann keine super-engen Spreads geben, sondern man würde ein Verhalten sehen wie bei EUWAX Gold 2: Käufe vom AP zum hohen Preis, Verkäufe zum AP zum niedrigen Preis - und ab und zu Handel zu einem Preis dazwischen, wenn Anleger ohne AP handeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag