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Peter90

Schriftlich Nebentätigkeit zur Kenntnis nehmen?

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Peter90

Hallo zusammen,

 

ich bin bei einem großem mittelständischen Unternehmen angestellt und habe dort zwei kleine Abteilungen aufgebaut, strukturiert und führe diese nun. Ich habe von der Geschäftsführung das mündliche "OK" bekommen, mich selbständig zu machen und andere Unternehmen nebenberuflich in diesem Bereich zu beraten, solange es nicht die Konkurrenz ist.

 

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt würde es als freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden und ich kann jetzt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Es handelt sich also nicht um einen Katalogberuf, sondern um Unternehmensberatung. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist der Abschluss eines Betriebswirtschafts- o.ä. Studiums über welches in verfüge. Nun zu meiner Frage, zu der ich online wenig finden kann:

 

Sollte ich eine Art schrifliche "Zur Kenntnisnahme" aufsetzen und von der Geschäftsführung unterzeichnen lassen? Trifft man hier ggf. weitere schrifliche Vereinbarungen?

 

Freue mich, wenn jemand in diesem Bereich Erfahrungen hat. Danke :-)

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Theobuy

Ich habe es seinerzeit gemacht, als ich direkt angestellt war. Ich würde auch eher dazu tendieren eine Vereinbarung zu treffen - vor allem, wenn es mögliche Interessenskonflikte geben könnte (mit wem konkurriert ihr?) und damit es keine Mißverständnisse gibt. Die Frage wäre auch Arbeitszeit, ggf. Einsatz von Ressourcen, die für den Hauptarbeitgeber erarbeitet wurden, von diesem zur Verfügung gestellt werden etc. Möglichst offen und klar kommunizieren, auch damit er Hauptarbeitgeber nicht das Gefühl bekommt, man würden den Hauptjob vernachlässigen.

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Kai_Eric
· bearbeitet von Kai_Eric
vor 17 Minuten von Peter90:

Super, Danke für die Rückmeldung. Ich habe mal etwas erstellt - was sagst du dazu? 

Vereinbarung über die Ausübung einer nebenberuflichen Selbständigkeit.pdf 105 kB · 3 Downloads

Kannst du in dieser Art und Weise regeln. Nebentätigkeiten sind aber typischerweise im Arbeitsvertrag geregelt/verboten. Daher erscheint es mir logischer, dass die Genehmigung zur Nebentätigkeit nicht eigenständig, sondern als Amendment deines Arbeitsvertrags verschriftlicht wird. Das solltest du auch tatsächlich unbedingt anstreben, denn das Berufen auf mündliche Vereinbarungen ist im Streitfall eher problematisch.

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Peter90
· bearbeitet von Peter90

Danke für den Hinweis, dann werde ich meinen Arbeitsvertrag zu Hause nochmal prüfen. 

vor 5 Minuten von Kai_Eric:

denn das Berufen auf mündliche Vereinbarungen ist im Streitfall eher problematisch.

Wobei meine Variante ja ebenfalls keine mündliche wäre. Dann könnte ich meine Vorlage ja vielleicht unserer Rechtabteilung vorlegen, damit die damit eine Zusatzvereinbarung erstellen oder so

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Bolanger

Hallo,

ein Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit nur unter ganz bestimmten Bedingungen verbieten. Ich würde daher den AG schriftlich auf über die Aufnahme informieren und fertig. Es sollte selbstverständlich sein, dass man Arbeitsmittel aus dem Angestelltenverhältnis nicht für anderes einsetzt. das bedarf also auch keiner besonderen Erwähnung, da es wahrscheinlich ohnehin im Arbeitsvertrag schon geregelt ist.

 

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Anleger Klein
· bearbeitet von Anleger Klein
vor 3 Stunden von Peter90:

Hallo zusammen,

 

ich bin bei einem großem mittelständischen Unternehmen angestellt und

Dann wäre die erste Adresse dein zuständiger Ansprechpartner bei HR. Für Nebentätigkeiten gibt es bei einer gewissen Unternehmensgröße ganz sicher ein Standardformular um diese anzumelden, in dem alle für das Unternehmen kritischen Punkte angesprochen/abgefragt/ausgeschlossen sind. So einen Standardschrieb, der für alle gleich ist, würde ich einer eigenen Formulierung immer vorziehen. Bei meinen bisherigen Arbeitgebern konnte man das sogar per Standardprozess im Intranet selbst machen. 

(meistens ist sowas dann auch relativ vage, was dir wiederum nützt) 

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Peter90

Noch ein weiterer, sehr guter Input! Daran habe ich noch gar nicht gedacht :-) Danke sehr!

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t.klebi
vor 7 Stunden von Peter90:

... Finanzamt würde es als freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden und ich kann jetzt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Es handelt sich also nicht um einen Katalogberuf, sondern um Unternehmensberatung. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist der Abschluss eines Betriebswirtschafts- o.ä. Studiums über welches in verfüge.

Mit Verlaub ich habe Zweifel. B-)

Wenn du das nicht als sogenannten "Verbindliche Auskunft" (nur ein solche bindet das Finanzamt und bietet dir Rechtssicherheit) erhalten hast, würde ich mal eher von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen. 

Darüber hinaus, bewegtest du dich auch noch ganz schnell im Bereich der Scheinselbständigkeit mit allen Risiken. 

 

vor 8 Stunden von Peter90:

Nun zu meiner Frage, zu der ich online wenig finden kann:

 

Sollte ich eine Art schrifliche "Zur Kenntnisnahme" aufsetzen und von der Geschäftsführung unterzeichnen lassen? Trifft man hier ggf. weitere schrifliche Vereinbarungen?

Schau in deinen Arbeitsvertrag. Wenn du da Probleme erkennst, benötigst du eine entsprechende vertragliche Ergänzung, welche dir deine selbständige/gewerbliche Tätigkeit gestattet. 

 

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Castrock
· bearbeitet von Castrock
vor 12 Stunden von Peter90:

Sollte ich eine Art schrifliche "Zur Kenntnisnahme" aufsetzen und von der Geschäftsführung unterzeichnen lassen? Trifft man hier ggf. weitere schrifliche Vereinbarungen?

 

Freue mich, wenn jemand in diesem Bereich Erfahrungen hat. Danke :-)

 

Im Großen und Ganzen wurde die Antwort gegeben: Dein Arbeitsvertrag regelt die Pflichten.

 

Ich habe das damals bei einem größeren Mittelständler in einen 5-Zeiler gepackt und bin mit 2 unterschriebenen Ausdrucken zur HR-Chefin. Gegenzeichnen, eine Kopie für sie, eine für mich.

 

 

Zitat

 

Aufnahme einer Nebentätigkeit

 

Sehr geehrte Frau HR-Chefin,

 

Hiermit möchte ich Sie entsprechend den Pflichten aus meinem Arbeitsvertrag über die Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren.

 

Ich bin ab sofort als XYZ für ABC tätig und mache jenes und dieses. Ein Interessenkonflikt oder eine zeitliche Kollision mit meinen Aufgaben bei der DEF GmbH liegt nicht vor. Der wöchentliche Aufwand beträgt wenige Stunden.

Bitte kommen Sie bei evtl. Fragen einfach auf mich zu.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

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Peter90

Also in meinem Arbeitsvertrag steht tatsächlich nichts dazu, der ist auch nur 3 Seiten lang. Aber HR kannte das Thema und stellt mir nun eine entsprechende Genehmigung aus :-)

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