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Suppenman

Verrechnung Erträge aus Kapitalvermögen

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Suppenman
· bearbeitet von Suppenman

Hallo zusammen, 

 

ich habe ein Anliegen. Ich habe Verluste aus Knockout Zertifikaten, die auch realisiert wurden. Diese Verluste sind im allgmeinen Verlustverrechnungstopf ausgewiesen. Bei Bank X wurden meine Zinserträge mit dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf verrechnet, weshalb ich keine Kapitalertragssteuer entrichten musste. 

 

Aktuell bin ich zu einer anderen Bank mit meinen Aktien und dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf gewechselt. Der Übertrag lief ohne Schwierigkeiten und der Betrag aus meinem allgemeinen Verlustverrechnungstopf wurde bei der neuen Bank auch korrekt ausgewiesen. Ich habe bei der aktuellen Bank dann einen Freistellungauftrag eingerichtet, da ich zunächst  dachte, dass der Depotübertrag länger dauert und die Zinserträge dann nicht rechtzeitig mit dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf verrechnet werden könnten. 

 

Im November erhielt ich dann die ersten Zinserträge, die nicht mit dem allgemeinen Verlustverechnungstopf verrechnet wurden, sondern mit dem Freistellungsauftrag. Im Januar 2025 erhielt ich wieder Zinerträge für Dezember. Hier wurde dann Kapitalertragssteuer abgeführt. Ich setzte mich dann mit der Bank in Kontakt und fragte nach, warum Kapitalertragssteuer abgeführt wurde. Als Antwort erhielt ich, dass mein Freistellungsauftrag nicht ausgereicht hat. Ich verwies dann darauf, dass ich einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf mit der Summe X habe und hier eine Verrechnung mit den Erträgen erfolgen müsste. 

 

Da war der Mitarbeiter überfragt und bat mich in der Filiale anzurufen. Dort erreichte ich aber niemanden. Weiß jemand ob der Verlustverrechnungstopf herangezogen wird, wenn der Freistellungsauftrag nicht mehr ausreicht, oder hätte ich direkt gar keinen Freistellungsauftrag einrichten dürfen, damit direkt die Verrechnung mit derm Verlustverechnungstopf erfolgt? Die Höhe des Verlustverrechnungstopf ist für die Verrechnung ausreichend. Danke vorab.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 8 Minuten von Suppenman:

Weiß jemand ob der Verlustverrechnungstopf herangezogen wird, wenn der Freistellungsauftrag nicht mehr ausreicht

 

Umgekehrt – erst wird mit dem Verlusttopf verrechnet, dann (wenn der leer ist) wird ein Freistellungsauftrag genutzt. Insofern ist da schon letztes Jahr etwas falsch gelaufen.

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Suppenman
· bearbeitet von Suppenman

Danke für deine Antwort. Dann kann ich das als Argument anführen. 

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chirlu

Die Steuer wird ohnehin laufend verrechnet und gegebenenfalls auch wieder erstattet. Es muss aber halt geklärt werden, wo der Verlusttopf hingeraten ist.

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Suppenman

Hallo, der Verlusttopf ist in meinem Depot der neuen Bank ersichtlich. Ich vermute das der Fehler dadurch entstand, dass mein Tagesgeldkonto unter einer anderen Kundennummer bei der Bank geführt wird,, als mein Depot. Daher erfolgte wahrscheinlich nicht die Verrechnung. Aber das dürfte nich passieren, weil alle meine Konten bei der Bank zur Verrechnung berücksichtigt werden müssten.

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chirlu
vor 39 Minuten von Suppenman:

Ich vermute das der Fehler dadurch entstand, dass mein Tagesgeldkonto unter einer anderen Kundennummer bei der Bank geführt wird,, als mein Depot. Daher erfolgte wahrscheinlich nicht die Verrechnung.

 

Spätestens jetzt zum Jahresende muss dann aber verrechnet werden.

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Suppenman

Dann hat die Bank wohl einen Fehler gemacht. Bin mal gespannt wie die reagieren werden.

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