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Thomas_384

Umgang mit privaten Versicherungen bei Wechsel des Arbeitgebers ins Ausland (und nach ein paar Jahren wieder zurück)

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Wie sollte man mit privaten Versicherungen (insbesondere Interessieren mich diejenigen die mit einer Gesundheitsprüfung einhergegangen sind) umgehen wenn man für ein paar Jahre im Ausland arbeitet?

Also: Aus Deutschland weg. Arbeitgeber im Ausland, kein ruhender Arbeitsvertrag o.ä. in Deutschland. Gibts unterschiede zwischen EU und nicht EU Ausland?

Kann man die Versicherungen "still legen" und später nach Rückzug nach Deutschland wieder reaktivieren? Was passiert wenn der Leistungsfall während dem Aufenhalt im Ausland passiert (z.B. BU Fall) und man dann wieder zurück kommt?

 

Interessieren würden mich insbsondere:

- Private Berufsunfähigkiet

- Private Risikoleben

- Private Krankenzusatz zur GKV

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chirlu

Da musst du in deine Vertragsbedingungen schauen.

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Pirx
vor 12 Minuten von chirlu:

Da musst du in deine Vertragsbedingungen schauen.

+1

 

Das betreffende Land und die konkrete Zeitdauer spielen hierbei oft auch eine extrem wichtige Rolle. Häufig enthalten Verträge hierzu Fristen/zeitliche Begrenzungen und Ausschlüsse oder Sonderregeln für bestimmte Länder (USA z.B.).

 

LG, Pirx

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stagflation

Gibt's denn niemanden hier, dessen Glaskugel funktioniert?

 

Und der mal schnell nachschauen kann, in welches Land der Themeneröffner ziehen will und für wie lange? Und der auch mal schnell nachschauen kann, welche Versicherungen und Tarife der Themeneröffner hat? Und der dann die Frage beantworten kann?

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Thomas_384

OK, danke ;-)

 

Dachte das es da sowas wie allgemeingültige Vertragstexte gibt, welche sich in der "Industrie" in den letzten Jahren durchgesetzt haben.

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PEOPLES

Ohne Gewähr, bei mir isses so (6 Jahre Brasilien)

- BU macht keinen Unterschied lt deren Aussage

- GKV verlangen einen Nachweis über eine Anschlussversicherung. Dann lassen sie dich raus. Wenn du freiwillig in der GKV bist und dahin wieder zurück willst, dann macht eine Anwahrtschaft Sinn. Damit wird dir die Rückkehr zugesichert und die Jahre gelten als Versichert bei der Berechnung der Kahre für die KV für Rentner

- Zusatzversicherungen keine Ahnung

- Risiko LV keine Ahnung 

- Privathaftpflicht gibt es Tarife für langen Aufenthalt im Ausland. Wichtig weil billiger und Umfangreicher als in deutschland wirds nicht. 

- KFZ Versicherung kann man sich schriftlich bescheinigen lassen. Dann sollte das auch länger als 7 Jahre gehen. 

- Konto/Depot vor Auswanderung klären ob die einen als Steuerausländer akzeptieren. Manche Banken nehmen einen nicht als Neukunden aus dem Ausland auf. Wenn man aber vorher schon da war gehts

- Sozialversicherungen bin ich nicht so bewandert weil das meinAG macht, man kann aber ne Zeit lang in denen bleiben, sofern man nicht dauerhaft Auswandern will. 

 

Aber ja, im Prinzip mit den Versicherer klären. 

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Dudelinode
· bearbeitet von Dudelinode
vor 18 Stunden von Thomas_384:

Wie sollte man mit privaten Versicherungen (insbesondere Interessieren mich diejenigen die mit einer Gesundheitsprüfung einhergegangen sind) umgehen wenn man für ein paar Jahre im Ausland arbeitet?

Also: Aus Deutschland weg. Arbeitgeber im Ausland, kein ruhender Arbeitsvertrag o.ä. in Deutschland. Gibts unterschiede zwischen EU und nicht EU Ausland?

Kann man die Versicherungen "still legen" und später nach Rückzug nach Deutschland wieder reaktivieren? Was passiert wenn der Leistungsfall während dem Aufenhalt im Ausland passiert (z.B. BU Fall) und man dann wieder zurück kommt?

 

Interessieren würden mich insbsondere:

- Private Berufsunfähigkiet

- Private Risikoleben

- Private Krankenzusatz zur GKV

 

 

Als ich das Thema vor 3 mal vor einigen Jahre hatte (innerhalb Europa, Asien und Afrika) war meine Zusammenfassung:

- BU kein Thema, egal wo (wichtig Risikoprofil sollte identisch bleiben)

- Risikoleben ebenfalls kein Thema außer bei Hochrisikoländern

- Krankenzusatz privat - Anwartschaft um zukünftiges Anrecht nach Rückkehr zu sichern notwendig. 

 

Mein AG hatte mir damals auch ein kompetentes externes Unternehmen welches mich bei diesen Themen unterstützt hat und natürlich die Deckung durch Neuverträge im neuen Land auf AG-Kosten übernommen hat. Gerade bei Krankenversicherung sollte man darauf achten, dass hier alle Kosten nicht bei dir landen und das Paket "passt".

 

Am besten in Verträge schauen oder noch besser deine Vermittler oder ggf. Berater schriftlich um Stellungnahme bitten falls dein AG hier nicht unterstützt. 

 

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PEOPLES

Also bei der KV ist es auch so, dass man auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schauen sollte.

In D zahlt der AG die ersten 6 Wochen und dann geht das auf die KV über. 

 

Im Ausland kann es da anders aussehen, ich habe das auch über eine Versicherung abgedeckt, die aber recht günstig war. Ist aber auch so nen Paket von meinem AG. 

 

Im EU Ausland gilt u. U. die deutsche KV ja noch. 

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