odensee 2. Januar Wird eine Kleinbetragsrente (Riester / Rürup) zur Berechnung des GKV-Beitrags in der "Krankenversicherung der Rentner" herangezogen? Gleiche Frage für eine 30%-Auszahlung einer Riesterrente. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 3. Januar Die regulär ausgezahlte Riesterrente wird nach allem, was ich weiß / gelesen habe, nicht für die GKV (pflichtversichert als KVdR) herangezogen. Im privaten Umfeld wurde die Behauptung aufgegestellt, dass das bei Einmalzahlungen anders sei. Ich finde dafür weder einen Belegt, noch erscheint es mir logisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos 3. Januar auf Riester zahlt man keinen Krankenkassenbeitrag, egal ob alles als Kleinbetrag, 30% Auszahlung oder monatl. Rente. Bei Rürup zahlt man die Krankenkasse wenn man freiwillig versichert ist. Pflichtversichert oder KVdR zahlen nicht, soweit ich weiß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 3. Januar · bearbeitet 3. Januar von Fondsanleger1966 vor 2 Stunden von hilflos: auf Riester zahlt man keinen Krankenkassenbeitrag, egal ob alles als Kleinbetrag, 30% Auszahlung oder monatl. Rente. Bei Rürup zahlt man die Krankenkasse wenn man freiwillig versichert ist. Pflichtversichert oder KVdR zahlen nicht, soweit ich weiß Nein, als freiwillig GKversicherter zahlt man auch auf Riester GKV- und GPV-Beiträge - also ca. ein Fünftel - bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Einmalzahlungen vermutlich auf 10 Jahre verteilt. vor 8 Stunden von odensee: Die regulär ausgezahlte Riesterrente wird nach allem, was ich weiß / gelesen habe, nicht für die GKV (pflichtversichert als KVdR) herangezogen. Im privaten Umfeld wurde die Behauptung aufgegestellt, dass das bei Einmalzahlungen anders sei. Ich finde dafür weder einen Belegt, noch erscheint es mir logisch. Bei einem betrieblichen Riester dürften GKV-/GPV-Beiträge anfallen, auch bei KVdR. Bei der KVdR sind Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich in der GKV/GPV beitragspflichtig. Ausnahmen sind die üblichen Freibeträge und Freigrenzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag