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Newton

PKV: Höhe der steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen

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Newton

Hallo Wertpapier-Forum,

 

ich bin privat krankenversichert bei der DKV und zum Jahreswechsel sinkt der Betrag, der für meinen Tarif steuerlich als Vorsorgeaufwendung berücksichtigt werden kann. Dabei gibt es keine Änderung im Tarif und auch der zu zahlende Beitrag bleibt gleich. In Zahlen: Von 650 Euro monatlichem KV-Beitrag sind bisher 575 Euro Vorsorgeaufwand, ab 1.1.25 sind das dann nur noch 550 Euro (Monatlicher Vorsorgeaufwand nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Ich weiß, dass sich die Höhe dieser Vorsorgeaufwendungen danach bemisst, welcher Anteil meines Beitrags verwendet wird, um eine Leistung analog zur gesetzlichen Krankenversicherung bereitzustellen.

 

Meine Fragen:

1. Ist dieses Absenken zum Jahreswechsel eine Besonderheit dieses Tarifs bzw. der DKV oder ist das bei weiteren Versicherern der Fall?

2. Warum geschieht dies? Sinkt der Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass kalkulatorisch der Beitrag für die Basisleistungen absinkt oder hat das andere Gründe?

 

Danke schon jetzt für Eure Antworten.

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chirlu
vor 7 Minuten von Newton:

zum Jahreswechsel sinkt der Betrag, der für meinen Tarif steuerlich als Vorsorgeaufwendung berücksichtigt werden kann.

 

Woher hast du diese Information, und steht dort eine weitere Erläuterung?

 

vor 8 Minuten von Newton:

Dabei gibt es keine Änderung im Tarif und auch der zu zahlende Beitrag bleibt gleich.

 

Dann kann das eigentlich nicht sein.

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stagflation

Dass sich der Vorsorgeaufwand relativ zum Gesamtbetrag ändert, ist nicht ungewöhnlich. Ungewöhnlich ist, dass der Gesamtbetrag gleich bleibt und sich nur der Vorsorgeaufwand ändert.

 

Die Änderung von 575 € auf 550 € ist relativ klein: 4,4%. Deshalb würde ich mir nicht allzu viele Gedanken darüber machen...

 

Vielleicht hängt es mit Schwellwerten zusammen. Im Prinzip könnten die Versicherer jedes Jahr neue Beiträge für die einzelnen Tarifbestandteile berechnen. Es ändert sich sich ja dauernd etwas:: Rechnungszins, Sterbetafeln, Kopfschäden, Versichertenstruktur, usw. An den Kunden weitergegeben werden Änderungen aber nur, wenn Schwellwerte überschritten werden.

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franko
vor 6 Stunden von Newton:

zum Jahreswechsel sinkt der Betrag, der für meinen Tarif steuerlich als Vorsorgeaufwendung berücksichtigt werden kann. Dabei gibt es keine Änderung im Tarif und auch der zu zahlende Beitrag bleibt gleich. In Zahlen: Von 650 Euro monatlichem KV-Beitrag sind bisher 575 Euro Vorsorgeaufwand, ab 1.1.25 sind das dann nur noch 550 Euro (Monatlicher Vorsorgeaufwand nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Wenn sowohl die versicherten Leistungen als auch die Beiträge gleich bleiben, verstehe ich das nicht.

Setzen sich die 650 € aus mehreren Einzelbausteinen zusammen, oder gibt es nur einen Gesamtbeitrag?

 

vor 2 Stunden von stagflation:

Dass sich der Vorsorgeaufwand relativ zum Gesamtbetrag ändert, ist nicht ungewöhnlich.

Doch, das finde ich eigentlich schon ungewöhnlich.

 

vor 2 Stunden von stagflation:

Vielleicht hängt es mit Schwellwerten zusammen. Im Prinzip könnten die Versicherer jedes Jahr neue Beiträge für die einzelnen Tarifbestandteile berechnen. Es ändert sich sich ja dauernd etwas:: Rechnungszins, Sterbetafeln, Kopfschäden, Versichertenstruktur, usw. An den Kunden weitergegeben werden Änderungen aber nur, wenn Schwellwerte überschritten werden.

All das ist aber für den abziehbaren Anteil der Vorsorgeaufwendungen irrelevant. Von den Gesamtbeiträgen werden einheitliche Prozentsätze abgezogen für Leistungsbestandteile, die über den Standard der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Die Details der Berechnung sind in der KVBEVO geregelt. Im Wesentlichen gibt es fünf Tarifbestandteile, die nicht abzugsfähig sind:

  • Ambulante Leistungen
    Abzugsfähige Basisleistungen 54,60 Punkte
    – Heilpraktiker 1,69 Punkte
  • Stationäre Leistungen:
    Abzugsfähige Basisleistungen 15,11 Punkte
    – Einzelzimmer 3,64 Punkte
    – Chefarzt/Zweibettzimmer 9,24 Punkte
  • Zahnärztliche Leistungen:
    Abzugsfähige Basisleistungen 9,88 Punkte
    – Zahnersatz/Implantologie 5,58 Punkte
    – Kieferorthopädie 0,26 Punkte

Hat man z.B. einen Tarifbaustein für ambulante Leistungen, der Heilpraktiker einschließt, dann muss man 1,69 / (54,60 + 1,69) = 0,0300 vom Beitrag dieses Bausteins abziehen. Gibt es nur einen Gesamtbeitrag, dann muss man die nicht abzugsfähigen Punkte über alle Bereiche addieren und zu den insgesamt versicherten Leistungen ins Verhältnis setzen.

Beiträge für Krankengeld sind generell nicht abzugsfähig.

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Newton

Erstmal Danke für alle Antworten.

 

Am 25.12.2024 um 12:44 von chirlu:

 

Woher hast du diese Information, und steht dort eine weitere Erläuterung?

Weitere Erläuterungen habe ich nicht. Die Information habe ich daher, dass ich mir eine Jahresbescheinigung für meinen Arbeitgeber habe ausstellen lassen und dabei eher aus Gewohnheit auch eine Bescheinigung über den Vorsorgeaufwand angefordert habe. Aus dem Vergleich dieser mit der letzten vom April (Beitragserhöhung) geht die Änderung hervor.

 

Am 25.12.2024 um 12:44 von chirlu:

 

Dann kann das eigentlich nicht sein.

Ich habe nun nochmal im genauer im Postfach nachgesehen und eine Nachricht von Anfang Dezember "wiederentdeckt", in der von einer Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) berichtet wird. Dabei geht es um die Anpassung der erstattungsfähigen Beträge der Heilmittel durch Angleichung an die Bundesbeihilfe.

"Tarife mit einem eigenen Heilmittelverzeichnis wurden auf den aktuellen Stand (1.4.2024) im Rahmen des Heilmittel- Verzeichnisses der Bundesbeihilfe gebracht.
Die Anpassungen analog der Bundesbeihilfe erfolgten für die Bereiche Inhalation, Krankengymnastik, Massagen, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie."

Zahlen stehen hier nicht dabei, genausowenig ab wann die Änderung gilt. Möglicherweise ist es das.

 

Am 25.12.2024 um 20:20 von franko:

 

Setzen sich die 650 € aus mehreren Einzelbausteinen zusammen, oder gibt es nur einen Gesamtbeitrag?

Ja, die setzen sich aus Bausteinen zusammen, aber wie sich der Vorsorgeaufwand diese verteilt, geht aus der Bescheinigung nicht hervor.

 

Ich habe mal eine Anfrage bei der DKV gestellt und schaue, was sie antworten. Ja, die Änderung ist prozentual wenig, aber ich finde es wichtig, dass der steuerliche Teil transparent wird - auch um richtig rechnen und planen zu können.

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chirlu
vor 19 Minuten von Newton:

Die Information habe ich daher, dass ich mir eine Jahresbescheinigung für meinen Arbeitgeber habe ausstellen lassen und dabei eher aus Gewohnheit auch eine Bescheinigung über den Vorsorgeaufwand angefordert habe. Aus dem Vergleich dieser mit der letzten vom April (Beitragserhöhung) geht die Änderung hervor.

 

Bezieht sich möglicherweise die Bescheinigung auf das ganze Jahr und berücksichtigt deshalb für 2024 einen anderen Gesamtbeitrag (niedriger im ersten Quartal, höher ab dem zweiten Quartal) als für 2025 (vorläufig durchgehend der Beitrag, der seit April gilt)?

 

vor 27 Minuten von Newton:

ich finde es wichtig, dass der steuerliche Teil transparent wird

 

Du kannst ja selbst nachrechnen; die Grundlagen dafür hat @franko oben genannt. Du brauchst dafür nur die Beiträge für die einzelnen Tarife und die Information, was jeder Tarif abdeckt.

 

vor 29 Minuten von Newton:

Dabei geht es um die Anpassung der erstattungsfähigen Beträge der Heilmittel durch Angleichung an die Bundesbeihilfe.

 

Das hat nichts hiermit zu tun.

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Newton
· bearbeitet von Newton
Rechtschreibung und Verlinkung der anderen Nutzer

Jetzt habe ich etwas ausführlicher zur oben genannten KVBEVO gelesen und verstanden, dass die Berechnung ja sehr allgemein typisierend vorgenommen wird (@franko Danke!). Mit den Zahlen komme ich nun hin und glaube, dass hier ein Fehler in der Bescheinigung vorliegt (@chirlu Die Zahlen waren jeweils der monatliche Vorsorgeaufwand, da sollte nichts über das Jahr gemittelt sein).

 

Ggfs ist die Rechnung ja für andere auch interessant. Der Tarif bei der DKV ist der BMK0 mit BMKZ1 (für das Einzelzimmer) und BMKD (für zusätzliche Laborkosten bei Zahnbehandlungen) und dem gesetzlichen 10% Zuschlag GBZ. Im BMK0-Baustein sind ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen enthalten (mit allen oben genannten Zusatzbausteinen außer dem Einzelzimmer).

 

Vor der Erhöhung waren das 512,27 Euro (BMK0) + 7,43 Euro (BMKZ1) + 5,44 Euro (BMKD) + 52,51 Euro (GBZ) = 577,65 Euro. Von den 1600 Euro Beitragsrückerstattung waren immer 1321,60 Euro steuerlich als "negative Vorsorgeaufwendungen" wirksam, das sind 82,60%. Auf genau diesen Wert komme ich, wenn ich in der oben genannten Rechnung ( 54,60 + 15,11 + 9,88)  /  (54,60 + 1,69 + 15,11 + 9,24 + 9,88 + 5,58 + 0,26) rechne (sprich alles im Nenner außer dem Einzelzimmer). Daher scheint 82,60% der passende Faktor für den BMK0-Beitrag zu sein. In einem BMF-Schreiben habe ich die Info gefunden, dass der Zuschlag (hier GBZ) – soweit auf die Basisabsicherung entfallend – in Einheit mit dem regulären Versicherungsbeitrag abziehbar sei (Randnote 112 in IV C 3 – S 2221/16/10001 :004 – 2017/0392623). Der monatliche Vorsorgeaufwand war 469,22 Euro. Wenn nun der BMKZ1-Baustein nicht abziehbar ist (nur Einzelzimmer), der BMKD nur die zahnärztlichen Leistungen enthält (9,88 / (9,88 + 5,58 + 0,26) = 62,85 %) und der GBZ aufgeteilt wird (durch Faktor 1,1 in den anderen Beträgen), dann kommen die Zahlen genau hin: 82,6% * 512,27 * 1,1 + 0% * 7,43 * 1,1 + 62,85 % * 5,44 * 1,1 = 469,22 Euro.

 

Nach der Erhöhung waren die Zahlen 628,55 Euro (BMK0) + 7,22 Euro (BMKZ1) + 5,44 Euro (BMKD) + 64,12 Euro (GBZ) = 705,33 Euro. Genauso gerechnet komme ich auf 82,6% * 628,55 * 1,1 + 0% * 7,22 * 1,1 + 62,85% * 5,44 * 1,1 = 574,86 Euro und das waren exakt die monatlichen Vorsorgeaufwendungen, die mir zusammen mit der Erhöhung im April genannt wurden.

 

Dabei merke ich, dass meine Anfrage nach dieser Bescheinigung eigentlich unnötig war, da sich zum Jahreswechsel nichts am Tarif oder der KVBEVO geändert hat und daher der Betrag gleichen bleiben sollte. Ich gehe daher davon aus, dass hier auf Seiten der Krankenversicherung ein Fehler vorliegt - zumal ich auch nicht weiß, wie man auf 550 Euro runter käme.

 

Danke für alle Hinweise!

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