Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
DarkBasti

Rechtsschutzversicherung

Empfohlene Beiträge

DarkBasti
· bearbeitet von DarkBasti
Stundenanzahl korrigiert

Hallo,

Ich habe eine Frage, die sich auf mein 69 Jahre alten Schwiegervater bezieht.

 

Er hat eine Rechtsschutzversichung, die Arbeitsrecht als Posten inne hat.

 

Nun hat er nach Eintritt in die Rente mit ca. 64 als Geringverdiener gearbeitet.

Nachdem es ein neuen Chef gab, hatte er Probleme bei der Auszahlung des Gehalts.

Er hat um die 300 Überstunden und ist vermehrt als Urlaubsvertretung eingesprungen.

Dh. es gibt Monate in denen er wenig arbeitet und Monate in denen er viel arbeitet.

Es war vereinbart, das das Gehalt aber gleich bleibt und die Überstunden abgegolten werden. Sprich immer 500 und paar Zerquetschte.

Jetzt gab es Monaten in denen er nur wenige Euro bekommen hat.

Dagegen wollte er nun mit der RS vorgehen.

 

Jetzt sagt allerdings die RS, das er doch garkein Arbeitnehmer mehr ist.

Also sie will nicht zahlen. Der Anwalt will den Fall nicht übernehmen,  weil der Streitwert zu niedrig. 

 

In dem Post sind nun einige Fragen.

Also erstmal kann sich eine Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrecht rausreden, weil der Kunde Rentner ist? Wenn ja gibt es da Quellen.

 

Und das zweite ist, was wenn der Streitwert zu gering? Anderer Anwalt? 

 

Und drittens muss der AG nicht ein Konto für Überstunden führen? Meines Erachtens ja.

 

Danke für den Input.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lowcut

Die ersten beiden Fragen kann ich dir nicht beantworten. Die Dritte kann ich dir klar mit Ja beantworten. Der AG ist verpflichtet die Arbeitszeit zu dokumentieren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 11 Stunden von DarkBasti:

der Streitwert zu niedrig

Wie hoch ist der Streitwert denn? In Deutschland hast du ein Problem dein Recht durchzusetzen bei kleinem Streitwert, weil es sich nicht rechnet für den Anwalt. Am Ende müsstest du vermutlich drauf zahlen, auch wenn du gewinnst. 

 

Sind die Stunden strittig? Oder gibt es Insolvenzrisiko? 1.500 Stunden sind nicht wenig Geld. Keine Ahnung wie man als Minijobber auf so viele Stunden kommen kann. Kenne mich da aber nicht so aus. Würde möglichst aufhören zu arbeiten und mir das erst einmal auszahlen lassen. Bei Insolvenz wäre das Geld vermutlich weg. Bei z.B 550*12=6.600 sind 1500 Stunden doch paar Jahre.

vor 11 Stunden von DarkBasti:

RS, das er doch garkein Arbeitnehmer mehr ist

Ist er also Selbständiger? Chef und  abgezählte Überstunden bei konstantem Gehalt klingt nach AN. Kenne mich mit Rechtsschutz nicht so aus, aber würde mir das zumindest schriftlich geben lassen. Denn sagen kann man viel und später was anderes behaupten. Meist gibt es irgendeinen Ombudsmann, wo man anfragen kann mit der schriftlichen Ablehnung.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DarkBasti

Er ist geringfügig beschäftigt, also keine Selbstständigkeit.

Die haben scheinbar was bei den Stunden verschlampt. Die Aufzeichnungen sind teilweise nicht korrekt. 

Die Zahlungen stimmen halt auch nicht.

Er hat aufgehört zu arbeiten. 

Bis es geklährt ist, kann er aber auch keine andere Stelle annehmen, weil eben noch beschäftigt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
henderson
Zitat

Dh. es gibt Monate in denen er wenig arbeitet und Monate in denen er viel arbeitet.

Das kann gar nicht stimmen. Er hat immer viel zu viel gearbeitet!

 

Wenn er in den letzten 5 Jahren 1500 Überstunden als Minijobber angehäuft hat, hat er die Verdienstgrenzen weit überschritten.

Das sind immerhin 25 Stunden (50%) jeden Monat mehr als vereinbart. Insgesamt muss er also jeden Monat 75 Stunden gearbeitet haben, um auf die Überstunden zu kommen.

Wenn das auffliegt, wird aus dem Minijob ganz schnell eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

Es ist auch unverständlich, wie man 15.000 Euro (bei angenommenem Stundenlohn von 10 Euro) unverzinst beim Arbeitgeber liegen lässt.

Entweder stimmen die genannten Daten nicht, oder er hat sich komplett über den Tisch ziehen lassen.

 

In der RS können natürlich entsprechende Klauseln den Versicherungsschutz einschränken. Offensichtlich ist ein Minijob als Rentner nicht von der RS abgedeckt. Daher auch die Ablehnung.

Wenn es hier tatsächlich um die 15.000 Euro Streitwert geht, wird sich bestimmt ein Anwalt finden lassen.

Ansonsten kann er die Klageschrift natürlich auch selbst beim Arbeitsgericht einreichen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
morini
· bearbeitet von morini
vor 3 Stunden von DarkBasti:

Er ist geringfügig beschäftigt, also keine Selbstständigkeit.

Die haben scheinbar was bei den Stunden verschlampt. Die Aufzeichnungen sind teilweise nicht korrekt. 

Die Zahlungen stimmen halt auch nicht.

Er hat aufgehört zu arbeiten. 

Bis es geklährt ist, kann er aber auch keine andere Stelle annehmen, weil eben noch beschäftigt.

 

Ist dein Schwiegervater eventuell Mitglied einer Gewerkschaft? Wenn ja, wird ihm von dieser kostenlose anwaltliche Unterstützung und gegebenenfalls auch die Vertretung vor Gericht zur Verfügung gestellt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DarkBasti

Habe nochmal nachgefragt. Sind doch "nur" 300 Stunden.

 

Problem ist eben ursprünglich,  das die Lohnbuchhaltung einfach nicht funktioniert. 

 

Die Zettel/Nachweise zur Abrechnung sind nicht von der Firma unterschrieben. 

Also laut Anwalt wertlos.

 

Ich finde die Situation schwierig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RoterZoro

Ich finde die Situation auch schwierig, wenn der AN behauptet er hat 1500 Überstunden und dann sind es nur 300. Das ist ein Faktor 5.

Vielleicht ist noch irgendwo ein Faktor 5 versteckt und es handelt sich um einen Monat hin oder her?

 

Warum sind die Stundenzettel nicht unterschrieben?

Was ist das für ein Unternehmen (Anzahl MA, geschätzter Jahresumsatz) ohne elektronische Zeiterfassung?

 

Ist dir/ihm die Abrechnung bei Minijobbern bekannt? Da wird üblicherweise nicht ohne Grundlage wenig/nichts/viel ausgezahlt sondern nach tatsächlichen Stunden, sollte die "chaotische" Situation nicht existieren. Oder handelt es sich um ein Kleinstunternehmen mit völligem Chaos bei der Lohnabrechnung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Snoop90
· bearbeitet von Snoop90

Das kenne ich schon. Wissenschaftliches Institut, TV-L und Zeiterfassungsgesetz in diesen Bereich muss nicht angewendet werden. Offiziell gibt es keine Überstunden. Jeder außer den Postdoc hat irgendwo seine eigenen geschrieben Zettel, oder Excel Listen und feiert das irgendwann ab. Ist aber nur Vertrauensbasis und gegengezeichnet wird da Mal überhaupt nichts.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Das ganze klingt für mich nach Sozialversicherungsbetrug. Als GfB so viele Überstunden zu leisten ohne den Vertrag auf Teilzeit umzustellen dürfte nicht rechtens sein. Die Frage ist ob nun AG oder AN die größere Schuld trifft? In jedem Fall wohl schwierig das rechtlich durchzusetzen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Hotzenplotz2

Warum nicht die Leute mit Ihren eigenen Waffen schlagen. Mit ein bisschen Suche findet man sicherlich ausreichend Infos und irgendeine AI formuliert einem nen schönen Brief.
Man schreibt die Nachforderung der Arbeit mit Frist bis zum XY zu begleichen. Andernfalls sieht man sich gezwungen den Rechtsweg zu beschreiten. Dan weist man daruf hin, dass in diesem Fall dann auch eine Prüfung durch XY (zuständiges Finanzamt, andere unangenehme Behörden) notwendig wäre, denn Aufgrund der gearbeiteten Stundenanzahl könnte die Tätigkeit auch als Sozialversicherungspflichtige Teilzeittätigkeit anstatt als Minijob eingestuft werden.


Also als Arbeitgeber würde ich mir wirklich überlegen, ob ich da Bock drauf hätte. Und gleichzeitig sind die Stundenzettel zwar nicht unterschrieben aber wenn z.B. mit einer Dateihistorie das belegt werden kann, dann kann das schon einen Wert haben, gerade, wenn der AG da keinen Gegenteiligen Beweis anbieten kann. Es gibt ja zum Glück die freie Beweiswürdigung, der Richter kann das also sehr wohl als Beweis anerkennen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 3 Stunden von Hotzenplotz2:

Und gleichzeitig sind die Stundenzettel zwar nicht unterschrieben aber wenn z.B. mit einer Dateihistorie das belegt werden kann, dann kann das schon einen Wert haben, gerade, wenn der AG da keinen Gegenteiligen Beweis anbieten kann.

 

Grundsätzlich ist der AG ja (auch bei einem Minijob) verpflichtet eine korrekte Zeiterfassung zu gewährleisten. Das ergibt sich schon aus dem Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz. Wenn es in diesem Fall gar keine Zeiterfassung für die reguläre Arbeitszeit gibt (?), bzw. der Arbeitgeber die manuell vom Arbeitnehmer erfassten Stundenzettel selber nicht anerkennen will (?) ist das eine weitere Sache, die der Arbeitgeber verkackt hat und die für ihn in empfindlichen Strafen resultieren kann ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...