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Valueanalyst

Wie hoch sind meine steuerlichen Erträge - Wer kann die Bankaufstellung erklären?

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Valueanalyst
vor 7 Stunden von MeinNameIstHase:

Ich sag nur: Viel Spaß, wer dann noch durchblickt. Entschärft wird das nur dadurch, dass man die NV-Bescheinung nur für's ganze Jahr widerrufen kann.

Ganz ehrlich. Wer denk sich sowas aus. Heute kam nochmal ganz schlank 50Eur aus Substanzausschüttung hinzu (Liquidierung des Kanams Immos). Sind das Erträge? Ich würde sagen nein, habe aber schon früher dazu m.E. einige Diskussionen gelesen, wie dies ausgelegt und besteurt und wieder erstattet wurde. Jetzt nochmal zu meinem Fallbeispiel:


1.) Welche Positionen muss ich addieren? (721, 745, 711, 723, 741) & ev. 712 wie @Sapine schrieb?

2.) Die Abbildung Kapitaleinkünfte weist ja 2 Beträge aus. Sind diese zu summieren oder ist dies ein "davon"? Die Aufstellung wäre "einfach" zu lesen.

3.) Bislang habe ich immer nur im Formular bei der KK den Wert eingetragen der mir bekannt war. Was können die KK bei einer NV überhaupt prüfen?

 

Bsp.: Bekomme ich einen Gesundheitsbonus von der KK und vergesse den bei der Est. anzugeben, zieht das FA mir den automatisch ab. Umgekehrt scheint die KK hier nichts vom FA zu bekommen? Nebenbei hatte ich mitbekommen, dass Opa auch ein Sparbuch mit Zinserträgen für Sohnemann hatte. Dies wusste ich gar nicht. War jetzt nicht kritisch bzgl. der Höhe hatte ich aber nicht angeben. Wieso muss man immer alles doppelt und Dreifach melden, wenn alle vernetzt sind?

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Sapine

Opa kann kein Konto auf den Enkel eröffnen :-*

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst
vor 55 Minuten von Sapine:

Opa kann kein Konto auf den Enkel eröffnen :-*

doch wenn die Mutter dabei ist schon und der Vadder irgendwann mal unterschrieben hat und es nicht mehr auf dem Schirm hat ;-)

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B3n
Am 18.12.2024 um 21:59 von Valueanalyst:

leider nein. Sind ca. 1400eur :-(

 

Was chirlu gesagt hat passt schon. Die Ertragsart 794 noch mit dazuaddieren. 

Wenn die Summe bei dir höher ist musst du mal Rechts von der Einkunftsart schauen bei Kennzeichen, da werden dann bei einige Erträgen ein Status wie storniert stehen. Die natürlich nicht mitzählen.

Das sind aber alles keine Kapitalerträge, der Ausdruck ist aus dem Atruvia System mit DWP Erträgen, du kannst auch deine Bank bitten ob Sie dir aus dem Einzelengagement/Gesamtengagement ( je nachdem ob Einzel oder Gemeinschaftskonten) aus dem Reiter Freistellung/Einkünfte einen Ausdruck machen. Der enthält nur die Summenbildung das ist leichter zu verstehen.

 

 

 

vor 14 Stunden von Valueanalyst:

Ganz ehrlich. Wer denk sich sowas aus. Heute kam nochmal ganz schlank 50Eur aus Substanzausschüttung hinzu (Liquidierung des Kanams Immos). Sind das Erträge? Ich würde sagen nein, habe aber schon früher dazu m.E. einige Diskussionen gelesen, wie dies ausgelegt und besteurt und wieder erstattet wurde. Jetzt nochmal zu meinem Fallbeispiel:


1.) Welche Positionen muss ich addieren? (721, 745, 711, 723, 741) & ev. 712 wie @Sapine schrieb?

2.) Die Abbildung Kapitaleinkünfte weist ja 2 Beträge aus. Sind diese zu summieren oder ist dies ein "davon"? Die Aufstellung wäre "einfach" zu lesen.

3.) Bislang habe ich immer nur im Formular bei der KK den Wert eingetragen der mir bekannt war. Was können die KK bei einer NV überhaupt prüfen?

 

Bsp.: Bekomme ich einen Gesundheitsbonus von der KK und vergesse den bei der Est. anzugeben, zieht das FA mir den automatisch ab. Umgekehrt scheint die KK hier nichts vom FA zu bekommen? Nebenbei hatte ich mitbekommen, dass Opa auch ein Sparbuch mit Zinserträgen für Sohnemann hatte. Dies wusste ich gar nicht. War jetzt nicht kritisch bzgl. der Höhe hatte ich aber nicht angeben. Wieso muss man immer alles doppelt und Dreifach melden, wenn alle vernetzt sind?

 

Die Ausschüttung der Immofonds in Abwicklung erfolgt im laufenden Jahr immer erstmal vorläufg. ( In deiner Übersicht wäre das als Ertragsart 791 vorläufige Ausschüttung nach § 17 InvStG angedruckt). Im Januar des Folgejahres erfolgt dann eine Stornierung auf Aufteilung in die Ertragsarten 792 ( steuerpflichtig) oder 793 ( steuerfrei Kapitalrückzahlung).

 

 

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst

Hallo zusammen, habe jetzt mal die Zuordnung von der Bank erhalten und bin jetzt mathematisch im Reinen:

 

1.Block: Pos.: 701,794,703 gehören zu den steuerneutrale Einkünfte, also im Wesentlichen der Bereich Teilfreistellung Aktienfonds und Immofonds

2.Block: Pos.: 712,745,711,583,211,741 gehören zu den Einkünften mit Steuereinbehalt, also Zinsen und Gewinne aus Verkauf

3.Block: Pos.: 721,723 sind Inv. Erträge (Aktien & Immos) vor Teilfreistellung und die werden bei den Kapitaleinkünften nicht dazu zählen.

 

Jetzt bekomme ich es mathematisch übergeleitet, aber gehört jetzt 1.Block + 2.Block zu den relevanten Erträgen die für die KV entscheidend sind oder nur 2.Block oder alle Drei?
Ich hätte jetzt nur 2.Block gesagt. Kann mir mal einer für Blödis das mit der steuerlichen und Ertragsrelevanz mit den Teilfreistellung erklären.

 

@B3n also könnte die Stornierung im Folgejahr die notwendige Grenze im Vorjahr reißen. Das ist doch alles weder kalkulierbar oder steuerbar bzw. alles andere als vermittelbar für den Ottonormalverbraucher

Vielen Dank.

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Sapine

Teilfreistellungen erscheinen meiner Erinnerung nach nicht in den Steuerbescheinigungen. Wenn Deine also analog erstellt wird, sollte der 1. Block irrelevant sein. 

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chirlu
vor 17 Minuten von Valueanalyst:

gehört jetzt 1.Block + 2.Block zu den relevanten Erträgen die für die KV entscheidend sind oder nur 2.Block oder alle Drei?

 

Entweder 2+3 oder 2+3–1, das ist rechtlich nicht ganz klar. Steuerlich ist es jedenfalls 2+3–1.

 

vor 19 Minuten von Valueanalyst:

also könnte die Stornierung im Folgejahr die notwendige Grenze im Vorjahr reißen. Das ist doch alles weder kalkulierbar oder steuerbar bzw. alles andere als vermittelbar für den Ottonormalverbraucher

 

Immobilienfonds, insbesondere solche in Abwicklung, sind auch nichts für Ottonormalverbraucher …

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Valueanalyst
· bearbeitet von Valueanalyst

@chirlu wie kommst du auf 2+3, der Block 3 erscheint doch gar nicht auf der Übersicht der Kapitaleinkünfte und damit auf der Steuerbescheinigung und Kapitalertragsrelevanz? Mehr will doch die KV nicht sehen?

 

Das bedeutet nach deinen Ausführungen, dass die Erträge vor der Teilfreistellung für die meldepflichtigen KV-Erträge berücksichtigt werden, also das die Teilfreistellung zwar die steuerliche Belastung reduziert, aber die gesamten Kapitalerträge in die Berechnung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung mit einfließen. Das heißt: Mein Sohn bekommt eine Steuerbescheinigung. Wegen NV- Bescheinigung muss ich keine Steuererklärung für ihn machen, sofern die Erträge unter 9000Eur liegen. Selbst wenn die Kapitalerträge unter 6000Eur lt. Steuerbescheinigung liegen, muss man die nicht ausgewiesenen Block3 irgendwo herzaubern und der KV melden?

 

Hm, ich frage mich gerade wie ein Depot mit 5% Wertzuwachs ohne nenneswerte Ausschüttung 17% einkommensrelevante Erträge in einem Kalenderjahr ohne Verkäufe erwirtschaften kann?
Wer bitte kann das und wird das wie bitte prüfen und wie kommt die KV an die Infos bzw. wieso errechnen die dies nicht selber um keine Beiträge zu verlieren?


Ich stelle mir immer mehr die Frage: Ist ein MSCI-Depot ausschüttend + Immofonds für Kinder überhaupt sinnvoll steuerbar ohne sich den ganzen Tag mit Steuern zu beschäftigen? 

 

 

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