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B.A.Baracus

Steuerberatung für Interactive Brokers

Empfohlene Beiträge

B.A.Baracus
· bearbeitet von B.A.Baracus

Guten Tag zusammen, 

Kennt jemand einen Steuerberater oder Experten, der sich mit der Aufarbeitung des Steuerberichts bei Interactive Brokers auskennt? Es geht hier um den privaten Bereich keine Gmbh oder ähnliches. Danke für eure Unterstützung und beste Grüsse.

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Allesverwerter

user: Taxadvisor

 

Was ist Dein Problem, warum machst Du es nicht selbst?

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Cinquetti

Das sollte jeder normale Steuerberater machen können.

Meine Steuerberaterin macht das kostenlos im Rahmen meiner Jahressteuer-Abrechnung.

 

Du solltest das aber auch alleine hinbekommen, das ist kein Hexenwerk und es gibt es sehr viele Videos auf YouTube, die das gut erklären.

 

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Allesverwerter
vor 2 Minuten von Cinquetti:

Das sollte jeder normale Steuerberater machen können.

Meine Steuerberaterin macht das kostenlos im Rahmen meiner Jahressteuer-Abrechnung.

Echt? Was kostet das dann?

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Cinquetti

Ich zahle monatlich ca. 35€ - das ist die Berechnung der Umsatzsteuer-Voranmeldung/Monat.

Für die Erstellung der Jahressteuer bzw. der Betriebswirtschaftliche Bericht kommen dann nochmal ca. 800€ hinzu.

 

Meine Steuerberaterin will wegen der e-Rechnung frühzeitig auf DATEV umstellen, da kommen dann leider nochmal 15€/monatlich für die Software hinzu.

 

Wie gesagt, das bekommst Du aber auch ohne Steuerberater hin:

 

 

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GreatGatsby

MMn werden in dem Video die Fremdwährungs-G&V nicht korrekt bzw. gar nicht deklariert.

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich
Am 22.12.2024 um 18:21 von GreatGatsby:

MMn werden in dem Video die Fremdwährungs-G&V nicht korrekt bzw. gar nicht deklariert.

Zudem werden beim Optionshandel auch nicht alle Positionen fürs deutsche Steuerrecht korrekt dargestellt. Folgt man den Finfluencern mit ihren schicken YT-Videos, sei das alles kein Problem und das "Finanzamt akzeptiert das schon so". Ob ich mich darauf verlassen würde..... ich weiß nicht. Daher ist der Gang zum Steuerberater sicherlich die sichere Option.

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GreatGatsby

Mich würde ja mal interessieren, was in so einem Fall schlimmstenfalls passiert, wenn der zuständige Sachbearbeiter nach einigen Jahren doch auf die Idee kommt, die erklärten Kapitalerträge so nicht mehr zu akzeptieren. Denn wenn das Finanzamt die bisherige Methode jahrelang durchgewunken hat, erscheint es mir zumindest rein logisch schwierig, bösartige Absicht oder bewusste Täuschung/Hinterziehung zu unterstellen.

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padavona

Ich kann auch nur dringend dazu raten sich selbst mit der Materie auseinanderzusetzen. Der typische Feld-Wald-und-Wiesen-Steuerberater kennt sich damit u. U. gar nicht aus. Und diejenigen, die sich damit auskennen, sind oft ziemlich überlaufen. Wenn es um Termingeschäfte geht, ist auch zu beachten, dass sich mit dem Jahressteuergesetz 2024 ein paar Dinge geändert (vereinfacht) haben.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
Am 24.12.2024 um 14:39 von GreatGatsby:

Mich würde ja mal interessieren, was in so einem Fall schlimmstenfalls passiert, wenn der zuständige Sachbearbeiter nach einigen Jahren doch auf die Idee kommt, die erklärten Kapitalerträge so nicht mehr zu akzeptieren. Denn wenn das Finanzamt die bisherige Methode jahrelang durchgewunken hat, erscheint es mir zumindest rein logisch schwierig, bösartige Absicht oder bewusste Täuschung/Hinterziehung zu unterstellen.

Das FA bittet in Form eine Rückfrage um Deine Mithilfe (Mitwirkungspflicht), die Transaktionen quasi schulbuchmäßig nach dt. Steuerrecht aufzubröseln und setzt eine Frist. Kommt dann nichts, schätzt es, so wie sie es für richtig halten. Ob das am Ende ein paar oder ein paar Hundert Euro teurer ist, bleibt dem Einzelfall überlassen. Auf jeden Fall löst sich der Kostenvorteil eines Online-Brokers dann in Luft auf.

 

Ähnliches passiert, wenn man einen StB hinzu zieht. Es ist ja nicht so, dass die keine Ahnung von der Kapitalertragssteuer haben. Aber die wenigsten kennen die Reports des Online-Brokers und wenn sie es schulbuchmäßig richtig machen sollen, wird's teuer. Also schätzt der StB ebenfalls und das in der Regel im Sinne seines Mandanten. Das wird dann oft vom FA akzeptiert, weil die es ja auch nicht besser wissen. Was man da dann an Steuern günstiger wegkommt, zahlt man aber an den StB.

 

Der Punkt ist, dass sowohl FA als auch Otto-Normal-StB keine Lust haben, sich in die Untiefen eines schwer verdaulichen Reports einzulesen. Die gute Laune sinkt auf den Nullpunkt und damit die Bereitsschaft Dir finanziell entgegen zu kommen. Beim FA kommt oft noch der Mindset dazu, dass "Spekulanten", die mit Termingeschäften und Co zocken, kein Mitleid verdient haben.

 

Das Zauberwort für Fachleute heißt: Verständliche Aufstellung der steuerlich relevanten Geschäfte ... und das bitte vollständig. Ein Bankreport ist in der Regel ein Indiz, dass die Geschäfte zumindest vollständig sind. Die Kunst liegt somit darin, dass man ausgehend von einem Bankreport eine Überleitungsrechnung macht. Dabei erklärt man, warum man bestimmte Sachen heraus nimmt und andere hinein nimmt, meist in Abgrenzung zu Vorjahren bzw. Folgejahren (wenn Positionen noch offen sind).

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Norica
vor 14 Minuten von MeinNameIstHase:

Das FA bittet in Form eine Rückfrage um Deine Mithilfe (Mitwirkungspflicht), die Transaktionen quasi schulbuchmäßig nach dt. Steuerrecht aufzubröseln und setzt eine Frist. Kommt dann nichts, schätzt es, so wie sie es für richtig halten. Ob das am Ende ein paar oder ein paar Hundert Euro teurer ist, bleibt dem Einzelfall überlassen. Auf jeden Fall löst sich der Kostenvorteil eines Online-Brokers dann in Luft auf.

 

Ähnliches passiert, wenn man einen StB hinzu zieht. Es ist ja nicht so, dass die keine Ahnung von der Kapitalertragssteuer haben. Aber die wenigsten kennen die Reports des Online-Brokers und wenn sie es schulbuchmäßig richtig machen sollen, wird's teuer. Also schätzt der StB ebenfalls und das in der Regel im Sinne seines Mandanten. Das wird dann oft vom FA akzeptiert, weil die es ja auch nicht besser wissen. Was man da dann an Steuern günstiger wegkommt, zahlt man aber an den StB.

Der Kostenvorteil vom Onlinebroker besteht nicht darin, auf der Steuerseite irgendetwas zu sparen, sondern bei den (teilweise unberücksichtigten) Kosten. Somit bleibt ein möglicher Kostenvorteil gegenüber einem Filialbankbroker durchaus erhalten, wenn man seine Mitwirkungspflicht erfüllt. Denn egal wer die Steuer einreicht, sie kann letztlich immer nur die gleiche Höhe haben.

Bei Steuerberatern teile ich was Du sagst. Es ist selbst mit den einfacheren Sachen eines der besten Geschäfte die es gibt. Sollte ich ein weiteres Leben haben, werde ich einer von denen. Die fehlende Finanzbildung großer Teile der Bevölkerung tut ihr Übriges.

Dieses Monopol in Steuerdingen wird durch den bestehenden Gesetzesdschungel m.M.n. quasi staatlich subventioniert.

Nicht falsch verstehen, ich verurteile Steuerberater keineswegs. Allerdings hatte ich bisher sehr oft Pech und den Eindruck, sie hatten einen gewissen Interessenskonflikt zwischen ausreichenden und lohnenden Lösungen.

Aber gut, sie haften für ihre Ergebnisse und das kostet eben Geld.

 

Ansonsten pflichte ich @padavona bei, man sollte wissen was man macht und seine Steuern schlüssig argumentieren können. Dazu gehört Interesse am Thema und eigenständige Weiterbildung.

Dann würde ich @GreatGatsby sagen, ist der Umgang mt dem FA ein einfacher. Die Leute dort wollen gern wie normale Menschen behandelt werden. Fehler können passieren, sie werden korrigiert und damit wars das. Zumindest kann ich nichts anderes sagen.

 

 

 

SG

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Hamster92
Am 22.12.2024 um 19:26 von Schlumich:

Zudem werden beim Optionshandel auch nicht alle Positionen fürs deutsche Steuerrecht korrekt dargestellt. Folgt man den Finfluencern mit ihren schicken YT-Videos, sei das alles kein Problem und das "Finanzamt akzeptiert das schon so". Ob ich mich darauf verlassen würde..... ich weiß nicht. Daher ist der Gang zum Steuerberater sicherlich die sichere Option.

Der Steuerbericht ist jedenfalls besser als die „Lösung“ diverser Youtuber, einfach den Kontoauszug zu nehmen und da wild die Summen-Zeilen miteinander zu addieren. Da landen dann Aktien und ETFs in einem Topf, Vorabpauschalen werden komplett ignoriert, ebenso die Teilfreistellungen. Dividenden von deutschen Aktien landen zusammen mit den restlichen Dividenden in der Zeile für ausländische Kapitalerträge (und die Abgeltungsteuer auf deutsche Dividenden in der Quellensteuerzeile).

 

Als „offizielles“ Dokument des Brokers hat der Steuerbericht an sich zumindest schon mal eine gewisse Glaubwürdigkeit. Was gibt es eigentlich noch für Probleme mit dem Optionshandel im Steuerbericht? Seitdem die 20k-Grenze gefallen ist, braucht man doch nicht mehr zwischen Long- und Stillhalterpositionen zu unterscheiden. Bei der abweichenden Behandlung im Falle einer Ausübung macht der Steuerbericht meiner Erfahrung nach jedenfalls alles richtig.

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