michaelxxx Mittwoch um 08:20 Hallo, ich hätte ein paar Fragen zu einem Depotübertrag von DEGIRO zu einem Deutschen Broker. Die Antworten konnte ich dazu bisher nicht finden. Wie läuft so ein Depotübertrag bei gleichem Inhaber generell ab? 1) Ist es so, dass DEGIRO die Aktien zu einem Stichtag verkauft und der neue Broker die zum Stichtag dann wieder einkauft? 2) Falls ja, bedeutet das, in meinem neuen Depot würde ich den ursprünglichen EK-Preis der Aktien dann auch gar nicht mehr sehen? 3) Wie ist das dann steuerlich? Normalerweise muss man für den Depotübertrag doch keine Steuern zahlen, da alles 1-zu-1 übergeht, oder? 4) Aber wenn ich eine Aktie vor 5 Jahren für 80 EUR gekauft habe, die wird jetzt von DEGIRO für 200 EUR verkauft und vom neuen Broker für 200 EUR eingekauft, dann fallen doch für den Verkauf bei DEGIRO Steuern an, oder? Alles sehr undurchsichtig... Als Hintergrund: Ich will unbedingt von DEGIRO weg, da mir vorher einfach nicht klar war, dass die keine Steuern automatisch abführen (ich dachte in der EU wäre das alles geregelt) und man sich dann in der Steuererklärung um alles selber kümmern muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica Mittwoch um 09:51 · bearbeitet Mittwoch um 09:53 von Norica Hallo und willkommen, im Normalfall trifft 3) zu. Es werden die Werte 1:1 übertragen und es fallen keinerlei Steuern an. Bedingung: Dein deutscher Broker akzeptiert den eingehenden Übertrag. Ein Broker verkauft keine Positionen, wenn er sie übertragen soll. Er hat keinen Verkaufsauftrag dafür. Eine Sache wäre wichtig. Deine Einstandskurse solltest Du nachweisen können, wenn es mal ans Verkaufen geht. Ausländische Broker sind nicht verpflichtet, Einstandskurse zu übertragen bzw. machen das teilweise auch nicht (korrekt). Darum brauchst Du belastbare Dokumente dazu, falls es notwendig wird. Eventuell kannst Du dem neuen Broker diese Kurse auch selbst mitteilen oder eintragen. Für die Richtigkeit haftest Du jedenfalls selbst. Bei Sparplankäufen über längere Zeit könnte der Einstandskursnachweis schwieriger werden. Vielleicht ist dort eher ein Verkauf beim alten Broker angebracht und der Rückkauf beim neuen. Kostet zwar Steuern, ist jedoch ein sauberer Schlussstrich. Danach einfach neu beginnen. Falls Du nur Aktien besitzt (wie in 4 anklingt), wäre die jährliche Steuererklärung in meinen Augen allerdings überhaupt kein Hexenwerk. Man muss sich nur einmal intensiver damit beschäftigen. SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mittwoch um 10:20 Hallo, Zitat 1) Ist es so, dass DEGIRO die Aktien zu einem Stichtag verkauft und der neue Broker die zum Stichtag dann wieder einkauft? Nein. Ein Übertrag ist ein Übertrag, kein Verkauf und Neukauf. Zitat 2) Falls ja, bedeutet das, in meinem neuen Depot würde ich den ursprünglichen EK-Preis der Aktien dann auch gar nicht mehr sehen? Jein. Grundsätzlich würden auch die Einstiegsdaten mitübertragen. ABER: DeGiro ist ja ein ausländischer Broker, daher bringt das nichts, der inländische Broker darf die Daten nicht benutzen. Beim späteren Verkauf wird mit der Ersatzbemessungsgrundlage abgerechnet (30% vom Verkaufserlös werden versteuert, und du musst das dann in der Einkommensteuererklärung korrigieren). Zitat 3) Wie ist das dann steuerlich? Normalerweise muss man für den Depotübertrag doch keine Steuern zahlen, da alles 1-zu-1 übergeht, oder? Korrekt, keine Steuern. Zitat 4) Aber wenn ich eine Aktie vor 5 Jahren für 80 EUR gekauft habe, die wird jetzt von DEGIRO für 200 EUR verkauft und vom neuen Broker für 200 EUR eingekauft, dann fallen doch für den Verkauf bei DEGIRO Steuern an, oder? Wie gesagt, es wird nicht verkauft, sondern übertragen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Mittwoch um 10:24 · bearbeitet Mittwoch um 10:26 von MeinNameIstHase Grundsätzlich: Ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel führt nicht zu einem Veräußerungs- und Anschaffungsgeschäft. Du warst vorher Eigentümer der Wertpapiere und bist es danach immer noch. So ein Depot ist nur wie eine Schachtel für den Inhalt. Steuerlich anerkannt (bei Übertragungen aus der EU und des europ. Wirtschaftsraums) werden die historischen Anschaffungskosten (AK) mit übertragen und vom dt. Broker auch entsprechend eingepflegt, sofern es technisch von beiden unterstützt wird. Gesetzl. Grundlage ist § 43a Absatz 2 Satz 5 EStG. In der Praxis lohnt es sich hier, der abgebenden Bank das extra zu sagen. Du selbst kannst das der Empfängerbank nicht sagen, es muss direkt von der abgebenden Bank kommen. Scheitert die technische Übertragung der AK oder war das abgebende Depot in einem sonst. Drittstaat, darf die Bank in D keine AK einpflegen und wird stattdessen im Verkaufsfall 30% des Erlöses als Gewinn besteuern. Hier muss man (falls der richtige Gewinn sogar höher ist) oder darf man (falls die 30% zu viel sind) das per Steuererklärung korrigieren. Grundlage ist § 43a Absatz 2 Sätze 6 und 7 EStG. Wie korrigiert man fehlende AK in einer Steuererklärung nach einem Depotumzug? In den Korrekturspalten der Anlage KAP. Notwendige Belege sind die Kaufquittungen bei der ursprünglichen Bank. Bei Aktien reicht u.U. der Nachweis, dass sie vor 2009 gekauft wurden, weil dann ist die Veräußerung ja steuerfrei. So ein Nachweis könnte man mit einem Depotauszug aus der Zeit vor 2009 führen, in dem die besagten Aktien aufgelistet sind. Es kommt durchaus vor, dass man die Kaufquittungen nicht mehr hat (z.B. bei Erbschaften, wenn die bei der Räumung der elterlichen Wohnung unauffindbar sind), dann muss man halt gut argumentieren und das glaubhaft machen. Hier lohnt sich die Hilfe eines Steuerberaters, wenn seitens des FA Deinen Angaben nicht geglaubt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mittwoch um 10:27 · bearbeitet Mittwoch um 10:31 von reckoner Hallo, noch was zu Norica: Zitat Eventuell kannst Du dem neuen Broker diese Kurse auch selbst mitteilen oder eintragen. Für die Richtigkeit haftest Du jedenfalls selbst. Der Broker wird damit nicht abrechnen. Allenfalls kann man die Daten zur Infomation einpflegen (bei comdirect geht das z.B.). Zitat Bei Sparplankäufen über längere Zeit könnte der Einstandskursnachweis schwieriger werden. Vielleicht ist dort eher ein Verkauf beim alten Broker angebracht und der Rückkauf beim neuen. Kostet zwar Steuern, ist jedoch ein sauberer Schlussstrich. Und was soll das ändern? Auch dann werden doch die Einstandskurse benötigt. Es ist aber schon richtig, dass bei Sparplänen u.ä. alles etwas komplizierter wird. Wenn dann auch noch Teilverkäufe dazukommen wird es mit dem fifo schon unübersichtlich. Daher stimme ich zu, dass es manchmal sinnvoll sein kann, einen Schlussstrich zu ziehen. Zitat Falls Du nur Aktien besitzt (wie in 4 anklingt), wäre die jährliche Steuererklärung in meinen Augen allerdings überhaupt kein Hexenwerk. Man muss sich nur einmal intensiver damit beschäftigen. Korrekt. Das Schwierigste sind imho die Quellensteuer aus bestimmten Staaten (ist aber bei inländischen Brokern auch nicht unbedingt besser). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Mittwoch um 10:41 Degiro schreibt beim Depotübertragsformular: "Nicht übertragbar: Einstandskurse, Verlusttöpfe, Cash-Guthaben und Produkte, die beim neuen Anbieter nicht verfügbar sind. Überträge beanspruchen in der Regel 4-6 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem wir sie einleiten. Dies hängt von vielen internen und externen Faktoren ab. Wir können keine Garantien für die tatsächliche Bearbeitungszeit geben." --> https://www.degiro.de/data/pdf/de/Ausgehender_Depotuebertrag.pdf Du brauchst also eine gesonderte Bescheinigung von degiro (sofern sie das machen) und dein aufnehmender Broker muss die akzeptieren. Möglicherweise ist ein Verkauf bei degiro, Übertrag des Geldes und Neukauf die geschicktere Lösung. Natürlich fällt dann ggf. Steuer an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelxxx Mittwoch um 10:46 Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. So langsam kommt Licht ins Dunkel Ich habe in der Zwischenzeit auch mit DEGIRO telefoniert. Dort steht zwar "Verkauft" - ist aber kein Verkauf, sondern ein Übertrag. Ist blöd, aber sollte passen. Wegen den Einstandkursen bin ich aber jetzt verwirrt. Norica hat geschrieben: Zitat Ausländische Broker sind nicht verpflichtet, Einstandskurse zu übertragen bzw. machen das teilweise auch nicht MeinNameIstHase hat hingegen geschrieben: Zitat Steuerlich anerkannt (bei Übertragungen aus der EU und des europ. Wirtschaftsraums) werden die historischen Anschaffungskosten (AK) mit übertragen und vom dt. Broker auch entsprechend eingepflegt Was stimmt denn jetzt? Zitat Eventuell kannst Du dem neuen Broker diese Kurse auch selbst mitteilen oder eintragen. Hat jemand Erfahrung mit dem Broker ZERO und ob das da geht? Und was passiert denn jetzt, wenn ich Aktien beim neuen Broker (also ZERO) verkaufe? Es wird zwar kein Einstandkurs angezeigt, aber die müssen beim Verkauf ja trotzdem wissen, zu welchem Preis ich die Aktien eingekauft habe, um die 25% Abgeltungssteuer bei möglichen Gewinnen zu berechnen. Oder denke ich da grad falsch? Zitat Hat jemand Erfahrung mit dem Broker ZERO und ob das da geht? Die Frage konnte ich mir gerade selber beantworten, kann ich im ZERO Depot selber ändern/pflegen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Mittwoch um 11:04 vor 14 Minuten von michaelxxx: ...Was stimmt denn jetzt? ... Beides. Ausländische Broker sind nicht verpflichtet zu übertragen, wenn sie übertragen werden, werden sie anerkannt. Degiro überträgt aber nicht, siehe #6. vor 17 Minuten von michaelxxx: ....Und was passiert denn jetzt, wenn ich Aktien beim neuen Broker (also ZERO) verkaufe? Es wird zwar kein Einstandkurs angezeigt, aber die müssen beim Verkauf ja trotzdem wissen, zu welchem Preis ich die Aktien eingekauft habe, um die 25% Abgeltungssteuer bei möglichen Gewinnen zu berechnen. Oder denke ich da grad falsch?... Ersatzbemessungsgrundlage siehe #3 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mittwoch um 11:21 Hallo, Zitat Du brauchst also eine gesonderte Bescheinigung von degiro (sofern sie das machen) und dein aufnehmender Broker muss die akzeptieren. Der aufnehmende Broker wird diese Bescheinigung nicht akzeptieren, jede Wette. Zitat Es wird zwar kein Einstandkurs angezeigt, aber die müssen beim Verkauf ja trotzdem wissen, zu welchem Preis ich die Aktien eingekauft habe, um die 25% Abgeltungssteuer bei möglichen Gewinnen zu berechnen. Haben wir doch schon gesagt, es wird von 30% Gewinn ausgegangen, und du musst(!!!) das dann in der Einkommensteuererklärung korrigieren.. Zitat Beides. Ausländische Broker sind nicht verpflichtet zu übertragen, wenn sie übertragen werden, werden sie anerkannt. Imho genau anders herum. Ausländische Broker übertragen durchaus manchmal bestimmte Daten, aber die inländische Bank wird sich hüten diese zu verwenden. Und zwar weil nicht sichergestellt ist, ob sie der deutschen Rechtslage entsprechen (was sie übrigens selten bis nie tun - ich hab' beispielsweise noch nie gesehen, dass eine steuerfreie Dividende vom Kaufpreis abgezogen wurde, oder dass zwischen Alt- und Neugeschäften differenziert wurde u.s.w. - deutsches Steuerrecht ist halt ziemlich kompliziert). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire Mittwoch um 11:45 vor 20 Minuten von reckoner: ... Imho genau anders herum. Ausländische Broker übertragen durchaus manchmal bestimmte Daten, aber die inländische Bank wird sich hüten diese zu verwenden.... Da habe ich @MeinNameIstHaseanders verstanden (bezüglich EU-Brokern). Ich vermute mal das liegt im Ermessen des aufnehmenden Brokers. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Mittwoch um 12:15 · bearbeitet Mittwoch um 12:21 von MeinNameIstHase Die Regel erlaubt es AK zu übertragen. Aber sie verpflichtet Banken nicht dazu, weder die ausl (EU, EWG) Bank noch die inl. aufnehmende Bank. Oft scheitert es technisch, manchmal auch einfach vom Service her, weil das z.B. auch per Post oder Fax von Bank zu Bank ginge, aber bankseitig nicht angeboten wird. Gerade die Discount-Online-Broker haben dafür zu wenig Personal. Voraussetzung dass AK überhaupt übertragen werden ist, dass die abgebende Bank in der EU, EWG usw. liegt und die Daten direkt von der abgebenden Bank an die Empfängerbank gelangen. Vom Kunden darf die Empfängerbank das nicht übernehmen (z.B. indem er die alten Kaufbelege der abgegebenden Bank vorlegt). Wenn AK dadurch falsch (nach dt. Steuerrecht) sind, ist man trotz Übertragung der AK dann zu einer Berichtigung per Steuererklärung genötigt, sofern man es selbst bemerkt. Und so Feinheiten wie Dividenden als Einlagenrückgewähr merkt zwar ein Fachmann, aber nicht Otto-Normal-Anleger. Da muss man dann auch noch mal unterscheiden, ob die Abgeltungssteuer dadurch zu niedrig oder zu hoch festgesetzt wird. In Höhe des Fehlers tritt dann keine Abgeltungswirkung ein. Ganz fies sind übrigens Investmentfondsanteile, wenn sie vor 2018 angeschafft wurden. Da liegen u.U. weder AK vor, noch die ausschüttungsgleiche Gewinne bei Thesaurierung, die man dann im Bundesanzeiger nachschauen muss und die nur, wenn sie seinerzeit versteuert wurden, von einem Veräußerungserlös abgezogen werden dürfen, noch der Wert der fiktiven Veräußerung per 31.12.2017. Viel Spaß, wer sich damit rumprügeln muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica Mittwoch um 12:24 vor 1 Stunde von reckoner: Der Broker wird damit nicht abrechnen. Allenfalls kann man die Daten zur Infomation einpflegen (bei comdirect geht das z.B.). Das habe ich auch nicht gemeint. Aber der Eintrag der richtigen Einstandskurse würde mir wegen der enthaltenen Informationen die Korrektur der Abrechnung über die Steuererklärung m.E.n. erleichtern. Denn wenn ich erst in 25 Jahren danach suchen müsste, kann es sich schwierig gestalten. Es ginge natürlich auch ein eigenes Excel. vor 1 Stunde von reckoner: Und was soll das ändern? Auch dann werden doch die Einstandskurse benötigt. Es ist aber schon richtig, dass bei Sparplänen u.ä. alles etwas komplizierter wird. Wenn dann auch noch Teilverkäufe dazukommen wird es mit dem fifo schon unübersichtlich. Daher stimme ich zu, dass es manchmal sinnvoll sein kann, einen Schlussstrich zu ziehen. Das würde ich in Betracht ziehen, weil der bisherige Broker ja G/V auf Grundlager der vorhandenen Einstandskurse ausweisen müsste. Damit ist die Steuererklärung einfacher gemacht, als wenn nach (mehreren) Depotüberträgen mit 30% abgerechnet wird, was vor 20 Jahren gekauft wurde und dann korrigiert werden soll. Aber ich denke da sind wir nicht so weit auseinander. SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelxxx Mittwoch um 12:58 · bearbeitet Mittwoch um 13:00 von michaelxxx OK, ich hätte echt nicht gedacht, dass ein Depotübertrag so kompliziert ist Bzw. anders ausgedrückt, ich bin ja extra von DEGIRO zu ZERO gewechselt, da ich gehofft habe, die Steuern werden jetzt alle automatisch bei Verkauf einbehalten & abgeführt. Aber wenn ich es richtig verstehe, werden alle meine Aktien, die ich übertragen habe, bei einem Verkauf pauschal mit 30% versteuert. Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob ich bei den Aktien faktisch einen Gewinn oder Verlust gemacht habe, richtig? Und ich muss mir, wenn ich z.B. einen Verlust gemacht habe, das Geld nachträglich über die Steuererklärung wiederholen. Wenn das alles stimmt, wie wird dann sowas abgerechnet? - Ich hatte 10 Aktien zu 1000 EUR gekauft und übertragen (Wert = 10.000 EUR). - Ich hab nochmal (jetzt beim neuen Broker) 10 Aktien für 800 EUR dazugekauft (Wert = 8.000 EUR) - Der Kurs der Aktie liegt jetzt bei 900 EUR und ich verkaufe - Ich habe also mit der Aktie vom alten Depot 1.000 EUR Verlust gemacht, und 1.000 EUR Gewinn mit den neuen Aktien beim jetzigen Broker - Wie ist dann die Abrechnung? Zieht mir der neue Broker beim Verkauf dann pauschal 30% von 10.000 EUR (alte Aktien - obwohl Verlust) und nochmal 30% von 9.000 EUR (neue Aktien)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mittwoch um 14:03 vor einer Stunde von michaelxxx: ich bin ja extra von DEGIRO zu ZERO gewechselt, das Problem ist nicht Zero sondern Degiro. Du hast halt einen ausl. Broker gewählt, der ist zwar billig, aber nicht so einfach steuereinfach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berndd Mittwoch um 16:14 Was ich bei diesen ganzen Problemen mit den ausländischen Brokern nie verstehen werde: WARUM tut man sich das an, wenn man offensichtlich keine Ahnung von den auftretenden steuerlichen Problemen hat? Mein Tip an michaelxxx: alles bei degiro verkaufen, Geld nach Deutschland transferieren und bei einem deutschen Broker wieder kaufen - Basta. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mittwoch um 16:18 · bearbeitet Mittwoch um 16:19 von chirlu vor 3 Stunden von michaelxxx: Wie ist dann die Abrechnung? Zieht mir der neue Broker beim Verkauf dann pauschal 30% von 10.000 EUR (alte Aktien - obwohl Verlust) und nochmal 30% von 9.000 EUR (neue Aktien)? Nein. Die eine Tranche, die von Degiro kam, wird für 9000 Euro verkauft; davon 30%, also 2700 Euro, werden für die steuerliche Abrechnung als Gewinn betrachtet. Die zweite Tranche wird ebenfalls für 9000 Euro verkauft, und da die Anschaffungskosten für diese Tranche bekannt sind, ist der tatsächliche Gewinn von 1000 Euro steuerpflichtig. Auf die 2700+1000 = 3700 Euro steuerlichen Gewinn werden 925 Euro Kapitalertragssteuer einbehalten und 50,88 Euro Solidaritätszuschlag, zusammen also 975,88 Euro Steuern. (Bei Kirchensteuerpflicht sind die Beträge entsprechend anders.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Mittwoch um 16:18 vor 2 Minuten von berndd: alles bei degiro verkaufen, Geld nach Deutschland transferieren und bei einem deutschen Broker wieder kaufen - Basta. so wie sich das anhört, hat er ja schon übertragen. Falls doch nicht, bin ich da ganz bei dir. Alles bei Degiro verkaufen und hier dann neu kaufen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mittwoch um 16:19 vor 4 Minuten von berndd: WARUM tut man sich das an, wenn man offensichtlich keine Ahnung von den auftretenden steuerlichen Problemen hat? Ich glaube, den Kandidaten ist nicht einmal bekannt, dass steuerliche Probleme auftreten können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelxxx Mittwoch um 21:38 Danke an alle für die wertvollen Tipps. Vor allen an @reckoner und @chirlu, das war alles sehr hilfreich. Zitat WARUM tut man sich das an, wenn man offensichtlich keine Ahnung von den auftretenden steuerlichen Problemen hat? Ich hatte von Brokern an sich tatsächlich keine Ahnung und damals wurde DEGIRO einfach von sehr vielen empfohlen. So lässt sich das recht einfach erklären. Uns generell war ich da auch sehr zufrieden. DEGIRO ist mega übersichtlich aufgebaut. Erst letztes Jahr haben wir bei einem größeren Aktienverkauf gemerkt, dass DEGIRO keine Steuern automatisch abführt und man das alles selber über die KAP machen muss. Geht alles Dank der guten Tabelle von @reckoner! Vorher hatten wir nie was verkauft, daher ist uns das nicht aufgefallen. Bei Dividenden z.B. wird interessanterweise die Steuer bei DEGIRO automatisch einbehalten Wir dachten DEGIRO war damals sogar noch in Frankfurt ansässig und jetzt halt Niederlande, also EU - also wird das alles einheitlich gleich sein und automatisch abgeführt. Ist halt nicht so. Mist. Um uns diesen Stress zukünftig zu sparen, wollten wir jetzt zu einem deutschen Broker. Und auch da liest man immer - Depotübertrag geht ganz einfach... das die Einstandkurse nicht übertragen oder angenommen werden, war mir nicht bewusst. Und dass jetzt alles bei einem Verkauf pauschal nach Ersatzbemessungsgrundlage mit 30% vom Verkaufserlös abgerechnet wird, ist schon Mist. Auch wenn man sich zu viel bezahlte Steuer über die Steuererklärung wiederholen kann, bekommt man das dann ja erst 1 Jahr später vom FA zurück... Zitat so wie sich das anhört, hat er ja schon übertragen. Falls doch nicht, bin ich da ganz bei dir. Alles bei Degiro verkaufen und hier dann neu kaufen Ja, der Depotübertrag ist seit heute abgeschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mittwoch um 22:00 vor 11 Minuten von michaelxxx: Bei Dividenden z.B. wird interessanterweise die Steuer bei DEGIRO automatisch einbehalten Nein, es wird nur die Quellensteuer des Sitzstaats einbehalten. Wenn du nur deutsche Aktien hast, kommt das hin, und du zahlst höchstens zu viel (wenn du den Freibetrag nicht anderweitig ausgeschöpft hast); wenn du ausländische Aktien hast, ist die deutsche Steuer damit nicht erledigt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Mittwoch um 23:09 Bei oder nach einem Umzug aus dem Ausland kann es zu Lagerstellenwechseln kommen. Das ist ein weiterer Grund, der für Verkauf und Neukauf spricht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Donnerstag um 07:03 vor 9 Stunden von michaelxxx: und damals wurde DEGIRO einfach von sehr vielen empfohlen. So lässt sich das recht einfach erklären. Uns generell war ich da auch sehr zufrieden. DEGIRO ist mega übersichtlich aufgebaut. Wenn das alles so easy und einfach wäre, hätten die Neobroker keine Möglichkeit sich durchsetzen, weil alle Kunden schon bei Degiro und den anderen ausl. Brokern wären. Aber mach dir nichts draus, Du bist nicht der einzigeste, der nur die billigen Gebühren sieht. Wenn es um die Steuern geht, zeigt es sich ganz schnell, dass so mancher völlig blank dann hier aufschlägt und um Hilfe bittet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kopfsalat23 Donnerstag um 17:10 vor 19 Stunden von michaelxxx: Bei Dividenden z.B. wird interessanterweise die Steuer bei DEGIRO automatisch einbehalten Auweia. Das waren wohl nur die Quellensteuern. Damit ist deine Steuerpflicht in Deutschland im Allgemeinen NICHT erledigt! Aus welchen Ländern hast du Dividenden erhalten und seit wann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelxxx Donnerstag um 21:31 Steuerlich ist alles gut, das hat ein Steuerberater alles sauber abgerechnet Zitat Nein, es wird nur die Quellensteuer des Sitzstaats einbehalten. Ja, das meinte ich auch. Aber trotzdem finde ich die Logik merkwürdig, dass die Quellensteuer des Sitzstaates automatisch abgezogen und abgeführt wird - beim Verkauf von Aktien die Kapitalertragssteuer aber nicht. Zitat Aber mach dir nichts draus, Du bist nicht der einzigeste, der nur die billigen Gebühren sieht. Billige Gebühren hat DEGIRO eigentlich nicht... keine Ahnung, wie Du darauf kommst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea Freitag um 07:48 Am 18.12.2024 um 12:21 von reckoner: Der aufnehmende Broker wird diese Bescheinigung nicht akzeptieren, jede Wette. der/die aufnehmende Broker/Bank ist nicht verpflichtet eine solche Bescheinigung byw Kaufbelege zu akzeptieren, aber sie kann es akzeptieren. Ich habe mit mehreren Banken es geschafft, als ich mein Depot im Ausland abgelöst habe. Wichtig im Vorfled klären was sie die aufnehmende Bank braucht und was die Bank im Ausland bereit ist zu bescheinigen. DEGIRO gehört zu Flatex, vielleicht wenn die Übertragung zu Flatex erfolgen würde, wäre es einfacher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag