Megatron Dezember 17, 2024 · bearbeitet Dezember 17, 2024 von Megatron Laut einem Bericht im Handelsblatt von heute setzt die Degag die Rück-, Zins- und Provisionszahlungen für ihre Genussrechte aus. PS: Es gab bereits einen älteren (mehrere Jahre) Beitragsbaum zu den Degag Genussrechten, dieser wurde aber wohl auf Wunsch des Emittenten geschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 17, 2024 · bearbeitet Dezember 17, 2024 von stagflation Hier ist der Link zum Handelsblatt-Artikel: Sanierungsspezialist Degag stellt Zahlungen an 4700 Anleger ein (leider eine Bezahlschranke) "Betroffen seien 4700 Anleger, die rund 275 Millionen Euro investiert haben". Das wären im Schnitt 60.000 € pro Anleger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ein_johannes Dezember 18, 2024 · bearbeitet Dezember 18, 2024 von ein_johannes Das hört sich in der Tat nicht gut an. Zitat Der Zahlungsstopp sei notwendig, weil ein großes Kreditinstitut bei der Refinanzierung des Wohnungsbestands Ende letzten Jahres abgesprungen sei. „Ein adäquater Nachfolger wurde bis heute trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden“, sagte Klein. Eine Brückenfinanzierung sei vergangene Woche geplatzt. D.h. bereits vor einem Jahr hat sich eine Bank aus der laufenden Geschäftsbeziehung zurückgezogen, keine andere Bank wollte dieses Neugeschäft machen (und man hat im letzten Jahr vermutlich mit jeder größeren Bank gesprochen) und selbst übergangsweise möchte ihnen keiner mehr Geld leihen. Ich bin hier nicht investiert, kenne aber jemanden in dessen Depot Genussscheine einen erheblichen Anteil haben und Degag ist auch dabei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anjin-san Dezember 18, 2024 Hallo, nur Interessehalber, DEGAG DG AG = Degag ? Wenn Ja, dann klingt das schon seltsam. Denn am Montag, 20. Dezember 2021 wurde nachstehende verlinkte Anzeige geschaltet: Anzeige DEGAG Deutsche Grundbesitz AG DEGAG Deutsche Grundbesitz AG schuldenfrei! https://unternehmen.focus.de/degag-deutsche-grundbesitz-ag.html Mit freundlichen Grüßen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ein_johannes Dezember 18, 2024 · bearbeitet Dezember 18, 2024 von ein_johannes vor 32 Minuten von Anjin-san: Hallo, nur Interessehalber, DEGAG DG AG = Degag ? Wenn Ja, dann klingt das schon seltsam. Denn am Montag, 20. Dezember 2021 wurde nachstehende verlinkte Anzeige geschaltet: Anzeige DEGAG Deutsche Grundbesitz AG DEGAG Deutsche Grundbesitz AG schuldenfrei! https://unternehmen.focus.de/degag-deutsche-grundbesitz-ag.html Mit freundlichen Grüßen Angeblich schuldenfrei ist laut der Anzeige die "DEGAG Deutsche Grundbesitz AG". Die Genussrechte ausgegeben und jetzt zahlungsunfähig scheint wohl die "DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG" zu sein. Innerhalb von Holdingkonstrukten kann man Schulden hin- und herschieben. Dann macht man eine Tochter halt schuldenfrei, lässt eine Werbebude eine entsprechende Kampagne fahren (die Anzeigen bei Focus, waz.de etc. kosten ja Geld) und sieht dann bei einer schnellen googlesuche gut aus. Wobei eigentlich jeder wissen sollte, das kein privatwirtschaftliches Immobilienunternehmen schuldenfrei ist und das für diese betriebswirtschaftlich auch gar keinen Sinn macht. Ich zumindest würde skeptisch werden, wenn mir ein Bestandshalter&Sanierer erzählt das er keinerlei Verbindlichkeiten hat. Denn so läuft das Immobilienspiel nun mal nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Dezember 18, 2024 · bearbeitet Dezember 18, 2024 von WOVA1 vor 47 Minuten von Anjin-san: Wenn Ja, dann klingt das schon seltsam. Denn am Montag, 20. Dezember 2021 wurde nachstehende verlinkte Anzeige geschaltet: Anzeige DEGAG Deutsche Grundbesitz AG DEGAG Deutsche Grundbesitz AG schuldenfrei! Aufschlussreich ist ein Artikel in der Zeitschrift Finanztest vom September 2024 - im August 2024 hatte Finanztest die Degag auf die Warnliste gesetzt. Danach hatte der Gründer der DEGAG Deutsche Grundbesitz AG den Großteil des Immobilienportfolios 2021 verkauft. Daraufhin wurde dann eine neue Konzernmutter gegründet - die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG. Die aber den Namen Degag weiter verwenden durfte. Die Objektgesellschaften und die finanzierenden Gesellschaften ( mit den alten Genussrechten ) wurden wohl schlicht umgehängt. Wobei es wohl zu dem Zeitpunkt Juli 2024 für die meisten der Objektgesellschaften keine Jahresabschlüsse für 2022 gab. Verständlch, dass die Banken da auch nicht mehr wollen. Interessanterweise wird die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG nach dem Finanztest-Artikel von einer Firma im schönen Vaduz gehalten, die selbst einer liechtensteinischen Stiftung gehört. Riecht alles etwas sehr nach - 'Oh, die Zinsen steigen - der Trick mit den gutachterlichen Aufwertungen funktioniert nicht mehr. Wir machen Kasse !' PS: wenn es doof läuft, dürfen sich die Genussrechtsinhaber noch auf Post vom Insolvenzverwalter freuen, der Zinsen/ Rückzahlungen von 2023/2024 zurückfordert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megatron Dezember 18, 2024 Eine etwas ältere Übersicht über das Firmenkonstrukt von 2022 gibt es in einem von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen in Auftrag gegebenen Gutachten zum grauen Kapitalmarkt Die interessanten Grafiken sind ab Seite 322. Was eigentlich schon ein deutliches Warnzeichen war, das offenbar schon vor einigen Jahren versucht wurde die Diskussion hier im Forum stillzulegen: Klick Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vwgolfcabrio Dezember 21, 2024 Was könnt ihr einen Geschädigten empfehlen zu tun? Im Netz bieten sich schon einige Anwälte an. Ebenfalls gibt es eine Interessengemeinschaft. Was würdet ihr tun? https://ig-degag.verbraucherschutzforum.berlin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 21, 2024 vor 27 Minuten von Vwgolfcabrio: Was könnt ihr einen Geschädigten empfehlen zu tun? Das Geld abschreiben und sich mit anderem beschäftigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Dezember 21, 2024 · bearbeitet Dezember 21, 2024 von stagflation Ich würde jedenfalls vermeiden, noch weiteres Geld dafür auszugeben. Unter Kaufleuten gilt die Regel: man soll schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen... Daniel Kahneman und seine Kollegen haben herausgefunden, dass viele Menschen, die mit Verlusten konfrontiert werden, dazu neigen, diese Verluste nicht wahrhaben zu wollen. Sie wählen häufig riskante und sehr riskante Strategien, um die Verluste rückgängig zu machen. Das klappt manchmal, aber oft auch nicht. Menschen neigen dazu, aus schlechten (aber noch beherrschbaren) Situationen Katastrophen werden zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vwgolfcabrio Dezember 22, 2024 Weiteres Geld würde ich dafür bestimmt nicht mehr ausgeben. Es war mir auch eine Lehre. Was könnt ihr mir raten? Sollte ich einen Anwalt einschalten oder einer Interessengemeinschaft beitreten? Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Dezember 30, 2024 Am 22.12.2024 um 18:03 von Vwgolfcabrio: Sollte ich einen Anwalt einschalten oder einer Interessengemeinschaft beitreten? Die grundsätziche Frage lautet: Sollte ich schlechtem Geld gutes hinterherwerfen oder einen Schlusstrich unter das Desaster ziehen? Falls du zu den wenigen Menschen gehörst, die eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, die solche Fälle abdeckt (sehr selten), könntest du über die Beauftragung eines Anwaltes nachdenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vwgolfcabrio Dezember 31, 2024 Kann es sein, dass hier Beiträge gelöscht werden? Wie kann man erkennen ob es vorherige Beiträge gab? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen Dezember 31, 2024 vor 17 Minuten von Vwgolfcabrio: Kann es sein, dass hier Beiträge gelöscht werden? Ja, hier: Verlinkung auf Webseiten von "Verbraucherschutzforen" fragwürdiger Seriosität. vor 18 Minuten von Vwgolfcabrio: Wie kann man erkennen ob es vorherige Beiträge gab? Normale Nutzer i.d.R. nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vwgolfcabrio Dezember 31, 2024 vor 2 Stunden von Cai Shen: Ja, hier: Verlinkung auf Webseiten von "Verbraucherschutzforen" fragwürdiger Seriosität. Normale Nutzer i.d.R. nicht. Warum sollte die genannte Interessengemeinschaft fragwürdig sein? Was kann es schaden dort eine kostenlose Mitgliedschaft zu nutzen. Schlechter kann es mit der DEGAG nicht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mcscoot 13. Januar Hallo! Ich habe mich heute hier angemeldet, weil auch meine Frau und ich Degag-Geschädigte sind. Ich kann Vwgolfcabrio sehr gut verstehen. Wenn man wie ich einen sechsstelligen Betrag investiert hat und der ersatzlos weg sein soll, steckt man das nicht einfach weg. Sicher, Aussagen wie " kein gutes Geld schlechtem hinterherwerfen" oder "Das Geld abschreiben und sich mit anderem beschäftigen" sind bestimmt richtig aber als Unerfahrener, der in dieser Situation so was von hilflos ist, bringt es erstmal nichts. Wir stehen ja erst am Anfang des Prozesses, gut wäre ja ein Austausch der Geschädigten. Leider finde ich da keinen der übrigen 4699 Anleger. Auch ein Informationsfluss ist wichtig, da komme ich zu den Interessengemeinschaften. Es gibt wohl zwei, die sich direkt mit der Degag beschäftigen. Eine ist wohl von der Degag selbst ins Leben gerufen worden, da würde ich persönlich die Finger von lassen. Erkennbar an der Web-Adresse ohne Bindestrich (igdegag). Ich habe mich bei der Ineressengemeinschaft.berlin angemeldet, da kommen ab und an Informationen, ob diese seriös ist weiß ich aber auch nicht genau. Auch von einer Gemeinschaft sehe ich da nichts. Wenn man im Internet recherchiert, dann präsentieren sich Anwälte zu Hauf, da kann man schon denken: Übergebe ich die Sache einen Anwalt? Meine Frau hat auch darauf gedrungen. Ich warte noch etwas, denn ich möchte keine riskante Strategie starten. Sicher, das Geld werden wir abschreiben müssen, aber der Prozess des Verarbeitens geht in der Gemeinschaft vielleicht einfacher. Vielleicht gibt es hier den einen oder anderen, der auch als Geschädigter etwas beitragen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vwgolfcabrio 13. Januar Anbei, im Anhang, das Schreiben von einem Anwalt, den ich kontaktiert habe und den ich vorher im Netz gefunden habe. Bis 20.000 € Anlagesumme möchte er eine Kostenpauschale von 890€ haben. Daraufhin habe ich ihn angeschrieben und nach den Erfolgsaussichten gefragt. Folgende Antwort kam. Was könnt ihr mir und den anderen Geschädigten raten? Danke. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir schätzen die Aussichten dass Sie ihr Geld vollständig zurückerhalten (ggf. abzüglich bereits erhaltener Zinsen) in dieser frühen Phase als durchaus gut ein. Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass Sie im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft als Gläubiger nachrangig befriedigt würden – dies ist soweit korrekt. Allerdings ist die Anlagegesellschaft nicht insolvent und es liegen Patronatserklärungen der Holding vor, die eine finanzielle Ausstattung der Anlagegesellschaft garantieren sollen. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft nach unserer Prüfung Ihnen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dieser Schadensersatzanspruch ist nicht nachrangig. Weiter kommt hinzu, dass die verwendete Nachrangklausel unwirksam sein dürfte. Die Unwirksamkeit der Klausel hat zwei wichtige Folgen. Zum Einen ist Ihre Forderung dann nicht mehr nachrangig. Zum Anderen hat die Degag-Anlagegesellschaft ein Einlagengeschäft betrieben ohne Erlaubnis der Bafin. Dies verpflichtet die Gesellschaft zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals an Sie. Dann kommt noch hinzu, dass Sie aufgrund der Einstellung der Zahlungen seitens der Degag ein außerordentliches Kündigungsrecht haben mit der Folge der Rückzahlungsverpflichtung seitens der Gesellschaft. Ihnen stehen also gleich mehrere Ansprüche zur Seite um die Rückzahlung des Kapitals zu erwirken. Die Ansprüche sind nicht alle gleichwertig, da teilweise erhaltene Zinszahlungen in Abzug gebracht werden müssen, teilweise das gesamte Kapital zurückgefordert werden kann. Dies ist von außen betrachtet sicherlich schwer nachvollziehbar, aber es entspricht der jeweiligen Rspr. des BGH, an der wir uns orientieren müssen. 25.01.13 Schreiben Anwalt.docx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mcscoot 13. Januar Hallo Vwgolfcabrio, das ist schon mal eine Info, vielen Dank für das Teilen. Sicher wird es bei jedem noch eine Besonderheit geben. Ich z. B. habe noch im Dezember eine der Anlagen fristgemäß gekündigt und sogar eine schriftliche Bestätigung von der Degag erhalten. Diese Frist läuft allerdings erst Mitte diesen Jahres ab. Deine Info jedenfalls lässt vorsichtig hoffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vwgolfcabrio 13. Januar vor 33 Minuten von Mcscoot: Hallo Vwgolfcabrio, das ist schon mal eine Info, vielen Dank für das Teilen. Sicher wird es bei jedem noch eine Besonderheit geben. Ich z. B. habe noch im Dezember eine der Anlagen fristgemäß gekündigt und sogar eine schriftliche Bestätigung von der Degag erhalten. Diese Frist läuft allerdings erst Mitte diesen Jahres ab. Deine Info jedenfalls lässt vorsichtig hoffen. Hallo Mcscoot, es wäre schön wenn sich noch mehr finden würden. Was meinst du mit hoffen. Ich habe den Anwalt noch nicht beauftragt weil ich unsicher bin ob es was bringt. Die Kostenpauschale gilt ja auch nur für eine außergerichtliche Einigung. Ob es dazu kommt? Wie hoch sind die Kosten dann bei einer gerichtlichen Lösung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mcscoot 14. Januar Hallo Vwgolfcabrio, ja, jeder der betroffen und hier im Forum ist, kann ja sich ja melden. Was die Sache an sich betrifft: Der Anwalt sollte nun an die Degag herantreten. Das sollte doch in der Kostenpauschale inkludiert sein. Die bzw. deren Rechtsabteilung wird ja darauf reagieren. Dann meiner Meinung 2 Möglichkeiten: Sollte das wirklich so stichhaltig sein, wie Dein Anwalt schreibt, läuft das weitgehend so. Sollte eine negative Reaktion kommen, dann sollte der Anwalt abschätzen, ob ein gerichtlicher Schritt Erfolg verspricht. Vielleicht gibt es ja in der Vergangenheit einen ähnlichen Vorgang. Das wird dann aber kostspieliger, ich habe aber keine Ahnung was da auf einen zukommt. Wie gesagt, ich bin kein Fachmann und kann auch nur spekulieren. Das sind ja die größten Sorgen, diese Ungewißheit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vwgolfcabrio 14. Januar vor 4 Stunden von Mcscoot: Hallo Vwgolfcabrio, ja, jeder der betroffen und hier im Forum ist, kann ja sich ja melden. Was die Sache an sich betrifft: Der Anwalt sollte nun an die Degag herantreten. Das sollte doch in der Kostenpauschale inkludiert sein. Die bzw. deren Rechtsabteilung wird ja darauf reagieren. Dann meiner Meinung 2 Möglichkeiten: Sollte das wirklich so stichhaltig sein, wie Dein Anwalt schreibt, läuft das weitgehend so. Sollte eine negative Reaktion kommen, dann sollte der Anwalt abschätzen, ob ein gerichtlicher Schritt Erfolg verspricht. Vielleicht gibt es ja in der Vergangenheit einen ähnlichen Vorgang. Das wird dann aber kostspieliger, ich habe aber keine Ahnung was da auf einen zukommt. Wie gesagt, ich bin kein Fachmann und kann auch nur spekulieren. Das sind ja die größten Sorgen, diese Ungewißheit. Die Frage ist die, ob sich das ganze lohnt. Ich denke, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Die Anwalts- und Gerichtskosten sind dann wesentlich höher. Jetzt weiß ich immer noch nicht, was ich machen soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vwgolfcabrio 17. Januar Gibt es keine neuen Erkenntnisse? Ich muss nun entscheiden, ob ich den Weg über den Anwalt oder über die Interessengemeinschaft gehe. Was könnt ihr mir raten? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Churgast 21. Januar · bearbeitet 21. Januar von Churgast Am 17.1.2025 um 17:05 von Vwgolfcabrio: Gibt es keine neuen Erkenntnisse? Ich muss nun entscheiden, ob ich den Weg über den Anwalt oder über die Interessengemeinschaft gehe. Was könnt ihr mir raten? Du bist m.E. hier im falschen Forum. Im Wertpapier-Forum findest Du überwiegend Selbstentscheider, die sich das Geld für Anlagenvermittler sparen und lange googlen bevor sie etwas kaufen. Deine DEGAG Genussrechte hätten 99% der Leser hier im Board nach kurzer Google-Suche in die Kategorie "schlechtes Chance-Risiko-Verhältnis" einsortiert. Das soll kein Vorwurf sein. Nicht für jeden bedeutet private Vermögensanlage ein Hobby. Du scheinst völlig überrascht und willst irgendwas tun. Das ist falsch (verlorene Lebenszeit + verlorenes Geld), aber wir werden es Dir nicht ausreden können. Deshalb wäre es besser, wenn Du Dich in einem seriösen Forum für Graumarktopfer anmeldest und Dich dort beraten lässt. Einfach nach "forum für opfer von grauen kapitalmarktanlagen" googlen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag