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user1960

Zusätzliche Veräußerungsgewinne + Vorabpauschale

Empfohlene Beiträge

user1960
· bearbeitet von user1960

Frage zur Berücksichtigung der zusätzlichen Veräußerungsgewinne bei der Vorabpauschale-Berechnung.

 

Bsp.:
Am 01.01.YYYY wurde ein ETF für 10.000 gekauft und am 02.01.YYYY für 15.000 verkauft (5.000 Gewinn).

 

Depotwert am Jahresanfang: 100.000 (nur thesaurierende ETFs)
Depotwert am Jahresende: 110.000 (nur thesaurierende ETFs)

 

Werden in einem Online-Rechner (z.B.: https://extraetf.com/de/calculator/etf-tax) die 5.000 als Ausschüttungen/Dividenden behandelt?

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west263

thesaurierende Fonds schütten nicht aus!

 

das mit den Ausschüttungen gilt für ausschüttende Fonds. Es gibt z.b. auch welche, die nur einen geringen Teil ausschütten und bei denen dann noch zusätzlich eine Vorabpauschale anfällt.

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PKW
vor 1 Stunde von user1960:

Depotwert am Jahresanfang: 100.000 (nur thesaurierende ETFs)
Depotwert am Jahresende: 110.000 (nur thesaurierende ETFs)

Die Vorabpauschale betrifft nur die Fondsanteile, die auch noch am Jahresende da sind. Die unterjährig verkauften Fondsanteile sind bereits versteuert und damit raus aus der Vorabpauschale.
Rechne mit 90k zu Jahresanfang und 100k zum Jahresende.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von user1960:

Am 01.01.YYYY wurde ein ETF für 10.000 gekauft und am 02.01.YYYY für 15.000 verkauft (5.000 Gewinn).

 

Werden in einem Online-Rechner (z.B.: https://extraetf.com/de/calculator/etf-tax) die 5.000 als Ausschüttungen/Dividenden behandelt?

 

Kursgewinne sind keine Ausschüttungen oder Dividenden.

 

Für Fonds-Anteile, die man im Laufe des Jahres verkauft, wird keine Vorabpauschale fällig.

 

Nimm an, Du hättest 100 Anteile eines ausschüttenden Aktien-ETFs. Am Anfang des Jahres war der Kurswert 10.000 €, am Ende des Jahres 12.000 €. Am 1.7. gab es eine Ausschüttung über 200 €.

 

Man kann die Vorabpauschale für diesen Aktien ETF berechnen. Danach kann man die Steuern berechnen, die Anfang 2025 fällig werden. Ausschüttungen während des Jahres gehen in die Berechnung der Vorabpauschale ein. Deshalb kann man sie in dem obigen Rechner eingeben. Bei vielen ausschüttenden ETFs führt die Anrechnung der Ausschüttungen während des Jahres dazu, dass keine Vorabpauschale fällig wird.

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chirlu
vor 3 Stunden von user1960:

Bsp.:
Am 01.01.YYYY wurde ein ETF für 10.000 gekauft und am 02.01.YYYY für 15.000 verkauft (5.000 Gewinn).

 

Es gibt in dem Fall (Kauf und Verkauf im selben Jahr) überhaupt keine Vorabpauschale.

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