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canari85

Versicherungsabschluss mit Leistungsausschluss sinnvoll?

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canari85

Hallo!

 

Ich wollte für meinen fast 1,5 Jahre alten Sohn eine Krankenhauszusatzversicherung (KrankenhausBest (KHB02) + einen Flexiwechsel-Baustein "Option Fleximed" (um später in die PKV wechseln zu können, ohne erneute Gesundheitsprüfung) bei der Allianz abschließen. Für beides würde ich knapp 10 € im Monat bezahlen. 

 

Wir haben zwar eine Zusage erhalten, jedoch gibt es einen Leistungsausschluss, da mein Sohn eine angeborene bikuspide Aortenklappe hat (was zu angeborenen Herzfehlern gehört). Alles was dies betreffen würde, wäre folglich von der Leistung ausgeschlossen.

 

Nun frage ich mich, wie sinnvoll die Versicherung dann überhaupt noch wäre.

 

Was ist eure Meinung dazu?

 

VG, Canari

 

 

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A832jka

Ich würde solche Versicherungen generell nicht abschließen.

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JS_01

Mit dem Ausschluss am Herz wuerde ich es nicht abschliessen. Zum Einen sind potenzielle Krankheiten evtl. darauf zurueckzufuehren (zumindest koennte es Geggenstand einer Diskussion mit dem Verischerer sein), zum Anderen sind die Kosten gerade dafuer sehr hoch (Heinz Hoenig laesst gruessen). Was bringt eine PKV, bei der man 500.000 Euro fuer eine Herz-OP mit allem Drum und Dran selbst zahlen muss? Es ist meiner Meinung nach voelleig unrealistisch, die Option zur PKV zu ziehen mit diesem Ausschluss.

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odensee
vor 10 Stunden von canari85:

eine Krankenhauszusatzversicherung (KrankenhausBest (KHB02) + einen Flexiwechsel-Baustein "Option Fleximed" (um später in die PKV wechseln zu können, ohne erneute Gesundheitsprüfung)

Gilt der Leistungsausschluss für beides?

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canari85
vor 47 Minuten von odensee:

Gilt der Leistungsausschluss für beides?

Das weiß ich nicht, ich vermute ja.

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satgar

in der PKV Voll gibt es keine Leistungsausschlüsse. Diese sind dort  nicht möglich. Sondern nur Risikozuschläge oder komplette Ablehnungen.


Es wäre also hier in Erfahrung zu bringen, was mit diesem Leistungsausschluss "im Zusatztarif!" passierte, wenn man die Option tatsächlich ziehen wollen würde.

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canari85
· bearbeitet von canari85
vor 30 Minuten von satgar:

in der PKV Voll gibt es keine Leistungsausschlüsse. Diese sind dort  nicht möglich. Sondern nur Risikozuschläge oder komplette Ablehnungen.


Es wäre also hier in Erfahrung zu bringen, was mit diesem Leistungsausschluss "im Zusatztarif!" passierte, wenn man die Option tatsächlich ziehen wollen würde.

Ich habe soeben mit meinem Versicherungs-AP gesprochen. Die PKV wäre wahrscheinlich gar nicht erst abschließbar. Die Frage ist nun, ob ich die Krankenhauszusatzversicherung abschließe, hier würde der Leistungsausschluss gelten. 

 

Genauer Wortlaut des Ausschlusses:

• Vorhofseptumdefekt (Foramen ovale/ASD) und Folgen 

• Angeborene Fehlbildungen des Herzens und Folgen

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Monachus
vor einer Stunde von satgar:

in der PKV Voll gibt es keine Leistungsausschlüsse

Hast Du dafür eine Quelle? Meine kurze Google-Suche hat nichts gefunden, was Deine Aussage bestätigt.

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Peter Wolnitza
vor 1 Stunde von satgar:

in der PKV Voll gibt es keine Leistungsausschlüsse. Diese sind dort  nicht möglich. Sondern nur Risikozuschläge oder komplette Ablehnungen.

Überprüfe diese Aussage bitte nochmal.

Selbstverständlich kann man auch in der Voll-KV einen LA vereinbaren. (ob das sinnvoll/empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt.)

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Peter Wolnitza
vor 14 Stunden von canari85:

Ich wollte für meinen fast 1,5 Jahre alten Sohn eine Krankenhauszusatzversicherung (KrankenhausBest (KHB02) + einen Flexiwechsel-Baustein "Option Fleximed" (um später in die PKV wechseln zu können, ohne erneute Gesundheitsprüfung) bei der Allianz abschließen. Für beides würde ich knapp 10 € im Monat bezahlen. 

Muss man - glaube ich - getrennt bewerten:

Für die Zusatzversicherung bietet die A. offensichtlich an, den Vertrag mit dem genannten Leistungsausschluss zu policieren. Könnte man sich sogar drauf ein lassen - Spatz in der Hand besser als Taube auf dem Dach. ggfls muss man in ein paar Jahren nachverhandeln / nach Alternativen schauen. (Bin nicht ganz sicher, aber ich meine, gelesen zu haben, dass sich viele dieser angeborenenen Herzfehler "verwachsen" - kann aber auch sein, dass ich das nur mit Löchern im Herzen verwechsle.)

 

Für den Optionstarif dagegen, der es später ermöglicht, in die Voll-KV zu wechseln, kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen, dass die Allianz das macht, OHNE einen entsprechenden LA zu vereinbaren, der dann natürlich auch später für die KV Voll gelten würde,

Solche Optionstarife durchlaufen die identische Risikopürfung wie ein Antrag auf Vollversicherung.

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satgar
vor einer Stunde von Peter Wolnitza:

Überprüfe diese Aussage bitte nochmal.

Selbstverständlich kann man auch in der Voll-KV einen LA vereinbaren. (ob das sinnvoll/empfehlenswert ist, steht auf einem anderen Blatt.)

Ich gab das so aus meiner Debeka Zeit wieder. Dort war das extrem unüblich. Bei Ottonova schreiben sie „In der privaten Vollversicherung wird nur ganz selten ein Leistungsausschluss vom Versicherer angeboten, da es eher empfohlen ist bestimmte Leistungen über einen Risikozuschlag abzusichern. In der Zusatzversicherung ist dies üblicher, da hier oft kein Risikozuschlag angeboten wird.“

 

Wenn ich es zu absolut formuliert habe, sorry. Ich hatte da ein „ist verboten“ im Kopf.

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