Nostradamus Freitag um 10:40 · bearbeitet Freitag um 10:41 von Nostradamus Werte Forumsmitglieder, folgende Situation zum Thema Wohngeld (mit realem Bezug, aber fragt mich bitte nicht nach präzisen Details): Ein Rentner möchte gerne seine Wohnung wechseln und in eine größere Wohnung ziehen. Aktuell bekommt er Wohngeld (den maximalen Satz oder zumindest nahe dran). Die neue Wohnung ist größer und teurer und eigentlich auch zu groß und zu teuer für ihn, aber seine Tochter möchte ihm den Umzug ermöglichen und selbst ein paar Hunderter im Monat für die Miete drauflegen. Kann sich das Wohngeldamt da irgendwie querstellen oder werden die brav den Höchsatz zahlen müssen? Ich habe da nicht viel Erfahrung, aber kenne Geschichten, bei denen eine Aufforderung kam, doch bitte im Laufe der nächsten 6(?) Monate die Wohnkosten zu verringern und sich evtl. eine günstigere Wohnung zu suchen... Allerdings (und das könnte ein wichtiger Unterschied sein) bezog sich das wohl auf die Grundsicherung. Bei diesem Rentner ist es so, dass er früher mal Grundsicherung bekam und dann aber durch eine Rentenerhöhung jetzt Wohngeld bekommt und sich da die Ämter auch zunächst nicht sicher waren, wer da eigentlich zuständig ist. Das Risiko würde ich also darin sehen, dass er in Zukunft wieder Grundsicherung statt Wohngeld bekommen könnte(?) und dann doch Stress in Bezug auf seine Wohnsituation gemacht werden könnte. Ob ich den Fall wohl korrekt einschätze? Danke schon mal für eure Kommentare! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Freitag um 10:49 vor 8 Minuten von Nostradamus: .... Ist mit Verlaub ein Hartz4-Forum da nicht der bessere Ort für derartige Fragen. Es mag einige wenige Vermieter geben, die da mehr Erfahrungen haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Freitag um 10:52 vor 1 Minute von Rubberduck: Ist mit Verlaub ein Hartz4-Forum da nicht der bessere Ort für derartige Fragen. Ja, vermutlich. Aber das hier ist der Off-Topic-Bereich und es geht um Finanzen, insofern dann vielleicht nicht so weit hergeholt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
henderson Freitag um 11:07 Mit dem Wohngeldrechner einfach ausrechnen: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html Aber nicht vergessen: Zitat aber seine Tochter möchte ihm den Umzug ermöglichen und selbst ein paar Hunderter im Monat für die Miete drauflegen. Das zählt als Einkommen beim Wohngeld und mindert natürlich die Leistungen entsprechend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica Freitag um 11:24 vor 30 Minuten von Nostradamus: aber seine Tochter möchte ihm den Umzug ermöglichen und selbst ein paar Hunderter im Monat für die Miete drauflegen. Kann sich das Wohngeldamt da irgendwie querstellen Ja, und das wird es auch. Wie @henderson geschrieben hat, zählen Zuwendungen als Einkommen. Es nützt auch nichts Einmalsummen statt monatliche Teilbeträge zu überweisen. Man muss sich i.d.R. komplett nackig machen, was das Finanzielle betrifft. Vielleicht erwähnenswert ist, dass es eine Vermögensfreigrenze von 80k gibt und diverse Dinge, die nicht zum Vermögen zählen. SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Freitag um 11:39 vor 2 Minuten von Norica: Ja, und das wird es auch. Wie @henderson geschrieben hat, zählen Zuwendungen als Einkommen. OK, das ist dann eine wichtige Information. D. h., auch wenn die Tochter nicht einen Teil der Miete übernimmt, sondern vielleicht einen Teil der Lebenshaltungskosten, müsste das als Zuwendung angegeben werden. Angenommen, sie bringt ganz regelmäßig Lebensmittel und Klamotten etc. zu ihrem Vater, dann müsste dieser Geldwert auch als Zuwendung angegeben werden? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass jemand das in der Praxis so umsetzt... jedenfalls kann ich mir vorstellen, dass die Wohngeldbehörde irgendwie stutzig wird, wenn das Geld einfach nicht reichen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica Freitag um 11:52 · bearbeitet Freitag um 11:54 von Norica vor 14 Minuten von Nostradamus: OK, das ist dann eine wichtige Information. D. h., auch wenn die Tochter nicht einen Teil der Miete übernimmt, sondern vielleicht einen Teil der Lebenshaltungskosten, müsste das als Zuwendung angegeben werden. Angenommen, sie bringt ganz regelmäßig Lebensmittel und Klamotten etc. zu ihrem Vater, dann müsste dieser Geldwert auch als Zuwendung angegeben werden? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass jemand das in der Praxis so umsetzt... jedenfalls kann ich mir vorstellen, dass die Wohngeldbehörde irgendwie stutzig wird, wenn das Geld einfach nicht reichen kann. Natürlich kann es nicht ohne Aufwand kontrolliert werden, ob jemand einmal die Woche Lebensmittel erhält... Sagen wir es mal so, es gibt einen gewissen Gestaltungsspielraum, den man nutzen kann. Was (vermutlich) nicht funktioniert ist, dass man plötzlich von der Luft lebt, also keinerlei Ausgaben mehr hat. Andererseits könnten diejenigen, die selbst ein Eis bisher kontaktlos bezahlt haben, in Erklärungsnot kommen. Keine Ahnung wie weit hier die Nachforschungen reichen. Kontobuchungen werden jedenfalls genau angesehen. Was ich aus Rückmeldungen im nahen Verwandtschaftsbereich weis ist, das dann schon mal gefragt wird, wovon man eigentlich lebt. Gut wenn Ersparnisse vorhanden sind, die Antwort sollte jedoch schlüssig sein. Allgemein verstehe ich die Behörden, dass sie Kontrolle ausübern und die Vorschriften sind nicht ohne Grund da. Steuergelder sind eben knapp. Aber es ist ein zweischneidiges Schwert, das bürokratische Monster frisst meist die Falschen. SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania Freitag um 11:53 · bearbeitet Freitag um 11:54 von monstermania Warst Du das hier mit Deiner Frage? https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Wohngeld-bei-zu-grosser-Wohnung-__f604097.html Ist ja immerhin schon fast 2 Jahre her und offenbar seid Ihr ja mit der Antwort immer noch nicht weiter. Fakt ist, dass im Falle eines Bezugs von Grundsicherung andere Maßstäbe gelten als bei Wohngeldbezug. Und wie die Regeln dann zukünftig aussehen werden, wissen wir dann irgendwann nach den nächsten Wahlen. Gut möglich, dass eine neue Regierung die Daumenschrauben (Gesetze) auch wieder stärker anzieht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
henderson Freitag um 11:57 · bearbeitet Freitag um 11:58 von henderson Die Lösung wäre: Vater und Tochter vereinbaren einen Darlehensvertrag über "ein paar Hunderter im Monat für die Miete" (zweckgebunden). Eine Rückzahlung wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Verstirbt der Vater, wird die Schuld der Erbengemeinschaft erlassen und der Vertrag aufgehoben. Das Darlehen wird dann nicht als Einkommen angerechnet und die Tochter kann den Betrag ganz offiziell jeden Monat dem Vater überweisen. Vermutlich wird die Tochter ja ebenfalls beim Mietvertrag Bürge sein, insofern sollte dieses Vorgehen rechtlich ziemlich "sauber" sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Freitag um 12:06 vor 7 Minuten von monstermania: Warst Du das hier mit Deiner Frage? Danke für den Link, den hatte ich gar nicht mehr gefunden, aber das war ich. Der Fall ist in der Form nicht mehr aktuell (hier fand kein Wohnungswechsel statt), aber tatsächlich hatte ich mit einer Bekannten kürzlich über ihren, doch sehr ähnlichen Fall diskutiert und festgestellt, dass ich noch immer keine gute Antwort auf so eine Frage habe... @henderson: Danke auch für deinen Vorschlag, auch wenn ich mir eine noch einfachere Lösung erhofft hätte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Freitag um 12:11 · bearbeitet Freitag um 12:44 von stagflation Was macht der Rentner, wenn die Tochter irgendwann nicht mehr ein paar Hunderter drauflegen kann/will - und er dann in einer zu teuren Wohnung wohnt? Meiner Meinung nach sollte man nicht in einer Wohnung wohnen, die man sich selbst nicht leisten kann. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Rentner. Für letztere ganz besonders - weil Rentner i.d.R nicht noch arbeiten gehen können, wenn es finanziell eng wird, zumindest nicht dauerhaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
henderson Freitag um 12:12 vor 2 Minuten von Nostradamus: Danke auch für deinen Vorschlag, auch wenn ich mir eine noch einfachere Lösung erhofft hätte. Die einfachste Lösung wäre natürlich, dass die Zuwendung unter der Hand läuft und dem Amt verschwiegen wird. Nennt sich dann aber halt Sozialleistungsbetrug. Wenn man es sauber machen will, führt kein Weg an ein bisschen Aufwand vorbei. Wenn der Vater in der neuen Wohnung aber dann glücklicher ist, lohnt sich das doch allemal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Freitag um 12:42 · bearbeitet Freitag um 12:47 von Nostradamus vor 36 Minuten von stagflation: Meiner Meinung sollte man nicht in einer Wohnung wohnen, die man sich selbst nicht leisten kann. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Rentner. Für letztere ganz besonders - weil Rentner i.d.R nicht noch arbeiten gehen können, wenn es finanziell eng wird, zumindest nicht dauerhaft. Optimal wäre es sicher, wenn der Rentner eine Wohnung findet, die auch gut passt (in dem Fall v. a. sehr nah zu seiner Tochter ist) und die er sich selbst leisten kann. Realistisch dürfte das aber schwierig werden. Evtl. könnte er erstmal in die teurere Wohnung ziehen und dann von da aus schauen, ob sich nicht doch eine noch besser passende Wohnung arrangieren lässt, aber das ist eher ein Konzept, das ich als Student so umgesetzt habe. ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Freitag um 14:01 · bearbeitet Freitag um 14:20 von Fondsanleger1966 vor 2 Stunden von Norica: Vielleicht erwähnenswert ist, dass es eine Vermögensfreigrenze von 80k gibt und diverse Dinge, die nicht zum Vermögen zählen. Offiziell nur 60.000 € bei einem Alleinwohnenden, siehe z.B. https://www.wohngeld.org/vermoegen/ Mehr nur im Einzelfall auf dem Rechtsweg. Zitat Es nützt auch nichts Einmalsummen statt monatliche Teilbeträge zu überweisen. Man muss sich i.d.R. komplett nackig machen, was das Finanzielle betrifft. Genau. Einmalzuflüsse können auf bis zu 3 Jahre als Einkommen verteilt werden. vor 2 Stunden von henderson: Die einfachste Lösung wäre natürlich, dass die Zuwendung unter der Hand läuft und dem Amt verschwiegen wird. Nennt sich dann aber halt Sozialleistungsbetrug. Beratung zu Sozialleistungsbetrug ist hier im Forum nicht gerne gesehen. Außerdem überprüft das Wohngeldamt die Höhe des verbleibenden Einkommens nach Zahlung der Miete sehr genau. Viele rechtliche Auseinandersetzungen drehen sich genau darum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
henderson Freitag um 14:23 vor 21 Minuten von Fondsanleger1966: Beratung zu Sozialleistungsbetrug ist hier im Forum nicht gerne gesehen. Außerdem überprüft das Wohngeldamt die Höhe des verbleibenden Einkommens nach Zahlung der Miete sehr genau. Viele rechtliche Auseinandersetzungen drehen sich genau darum. Die saubere Lösung habe ich bereits genannt. Das war dem Fragesteller aber zu kompliziert und daher ist die einfachste denkbare Lösung eben die genannte Straftat, quasi als Klarstellung, dass es keine einfachere Lösung gibt! Wieso missinterpretierst du das als Aufforderung, wo es doch klar eine Warnung meinerseits war? Wer so einen Betrug begeht, dem sind rechtliche Auseinandersetzungen oder Überprüfungen vom Amt auch wirklich schaiss egal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Freitag um 14:25 vor 2 Stunden von monstermania: Warst Du das hier mit Deiner Frage? https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Wohngeld-bei-zu-grosser-Wohnung-__f604097.html @Nostradamus Bist Du der Schwiegersohn? Geht es in erster Linie um die bessere Altersgerechtigkeit der Wohnung? Wie viele Zimmer hat die alte Wohnung? Wie viele die neue? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Freitag um 14:48 · bearbeitet Freitag um 15:44 von Nostradamus vor einer Stunde von henderson: Das war dem Fragesteller aber zu kompliziert Das ist nun auch nicht ganz richtig dargestellt, denn ich habe nicht geschrieben: "Zu kompliziert, wird auf keinen Fall gemacht." Abgesehen davon habe ich von dir keine Empfehlung zum Sozialbetrug rauslesen können. Und es dürfte wohl kaum verboten sein, hier im Forum drauf hinzuweisen, was als Sozialbetrug eingestuft werden könnte. vor einer Stunde von Fondsanleger1966: Bist Du der Schwiegersohn? Geht es in erster Linie um die bessere Altersgerechtigkeit der Wohnung? Wie viele Zimmer hat die alte Wohnung? Wie viele die neue? Das ist kein relevanter Fall mehr. Ich könnte höchstens aus dem Gespräch mit meiner Bekannten berichten, kenne hier aber leider nicht alle Details. Grundsätzlich klang es ziemlich ähnlich zu meinem früheren Fall. Die eventuelle neue Wohnung für ihren Vater liegt halt nah an ihrer Wohnung. Ob Altersgerechtigkeit da eine Rolle spielt, weiß ich nicht genau und ich weiß nur, dass die Wohnung größer und teurer ist. Warum ist es denn relevant, ob da mehr Zimmer vorhanden sind? Für die weitere Diskussion können wir uns vielleicht auf meinen früheren Fall beziehen, weil ich dazu ja die Details kenne. Hier wäre es ein Zimmer mehr gewesen. Hätte meine Frau das evtl. als Arbeitszimmer anmieten können (ohne nun direkt wieder Sozialbetrug unterstellen zu wollen)? Denn die Wohnung ist ja im gleichen Haus. Aber ich befürchte, so eine Konstellation dürfte auch nicht gerade unkompliziert sein... auch wenn unsere Vermieter nebenan wohnen und man mit ihnen über solche Dinge reden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Freitag um 15:05 Ganz leicht OT, aber passend dazu: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Deutlich-mehr-Menschen-leben-wegen-hoeherer-Wohnkosten-in-Armut,armut410.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica Freitag um 15:39 · bearbeitet Freitag um 15:41 von Norica vor 1 Stunde von Fondsanleger1966: Offiziell nur 60.000 € bei einem Alleinwohnenden, siehe z.B. https://www.wohngeld.org/vermoegen/ Mehr nur im Einzelfall auf dem Rechtsweg. Danke für die Ergänzung. Aus der angegebenen Quelle hatte ich die 80k (in der grauen Box "Nur grobe Richtwerte" ) als derzeit allgemein gültig herausgelesen. Aber ich bin da nicht wirklich ein Fachmann, letztlich muss sich bei Bedarf wohl jeder selbst ein genaues Bild machen. Meine (OT)-Bemerkung zu dem Ganzen hatte ich oben schon geschrieben. Alles zu kompliziert, zu kleinteilig geregelt und es trifft die Falschen. Die Bemerkungen und oder (stillen) Überlegungen zum Sozialbetrug gibt es ja nach meiner Meinung auch nur deshalb, weil der Bürger meint, sich der bürokratischen Hürden nicht anders erwehren zu können. Viele lachen über die Aussagen, dass beispielsweise Wohngeld kein Almosen vom Staat ist und ein Rechtsanspruch darauf besteht, wenn sie dafür gefühlt erst einen Anwalt brauchen, der ihnen dieses Recht verschafft. Man greift dann leider zu vermeintlich einfacheren Mitteln. Andererseits ist die oben beschriebene legale Lösung denn wirklich eine Lösung? Den leeren Sozialkassen nützt es doch genauso wenig... SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Freitag um 16:42 · bearbeitet Freitag um 16:45 von Fondsanleger1966 vor 1 Stunde von Nostradamus: Warum ist es denn relevant, ob da mehr Zimmer vorhanden sind? Für die weitere Diskussion können wir uns vielleicht auf meinen früheren Fall beziehen, weil ich dazu ja die Details kenne. Hier wäre es ein Zimmer mehr gewesen. Hätte meine Frau das evtl. als Arbeitszimmer anmieten können (ohne nun direkt wieder Sozialbetrug unterstellen zu wollen)? Denn die Wohnung ist ja im gleichen Haus. Aber ich befürchte, so eine Konstellation dürfte auch nicht gerade unkompliziert sein... auch wenn unsere Vermieter nebenan wohnen und man mit ihnen über solche Dinge reden kann. Untervermietung ist im Wohngeldantrag/-rechner ein großer eigener Punkt, deshalb sicherlich nicht unüblich. Wenn eine Wohnung von der Zahl der Zimmer her untervermietungsfähig ist, darf der Vermieter die Zustimmung nicht verweigern. Das wäre aus meiner Sicht die in diesem Fall mit Abstand sauberste Lösung (gewesen). Und auch aus menschlicher Sicht passend. vor 2 Stunden von henderson: Die saubere Lösung habe ich bereits genannt. Naja, das sieht schon sehr nach einem Gestaltungsmissbrauch aus. Aber ich bin kein Jurist. Mögen sich andere dazu fachkundig äußern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Freitag um 17:47 vor 54 Minuten von Fondsanleger1966: Untervermietung ist im Wohngeldantrag/-rechner ein großer eigener Punkt, deshalb sicherlich nicht unüblich. OK, das ist vielleicht ein Punkt, mit dem man sich näher beschäftigen sollte. Ich habe jedoch das Gefühl, dass die Wohngeldbehörde genauer hinschauen könnte (wie auch immer das dann im Detail ablaufen wird), wenn die Untervermietung an direkte Verwandte verfolgt. Dass eine Untervermietung nur zum Schein erfolgt, dürften die wohl nicht zum ersten Mal sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
henderson Freitag um 18:34 Aus der Untervermietung entsteht ein anzurechnendes Einkommen. Dann kann die Tochter auch direkt eine Schenkung leisten. Kommt aufs selbe raus. Die Untervermietung macht so daher gar keinen Sinn. Man könnte sie aber umkehren: Die Tochter mietet die Wohnung und schließt einen Untermietvertrag über einen Teil der Wohnung mit dem Vater zu einem günstigen Preis. Der Vater wird die zu teure Wohnung sowieso nicht alleine anmieten können, da spielt ja kein Vermieter mit. Daher springt die Tochter eben ein. Dann haben alle Seiten entsprechende Sicherheiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anja Terchova Freitag um 18:55 vor 7 Stunden von Nostradamus: Die neue Wohnung ist größer und teurer und eigentlich auch zu groß und zu teuer für ihn, aber seine Tochter möchte ihm den Umzug ermöglichen und selbst ein paar Hunderter im Monat für die Miete drauflegen. Klingt irgendwie ziemlich unrealistisch wegen der Formulierung "ein paar Hunderter im Monat für die Miete drauflegen". Denn das sind ja nach meiner Definition mindestens 250€, wahrscheinlich eher so 400€-700€. Und wenn seine bisherige Wohnung schon fast den Maximalbetrag Wohngeld gebracht hat, wird es auch kein Rattenloch gewesen sein. Dann bisheriger Miete plus 400€-700€ oben drauf müsste schon eine richtige Luxuswohnung sein. Ich kann irgendwie schon verstehen, das man vielleicht wenn die Eltern nicht mehr so fit sind, man sie etwas näher bei sich haben möchte, und wenn dann in der Nachbarschaft eine halbwegs passende Wohnung frei wird, auch wenn sie grösser ist und etwas teurer, man möchte das sie dahin umziehen. Aber da geht es dann vielleicht um 180€. Und die kann man dann schon zusammenbekommen wenn z.B. die Eltern so 70€ im Monat von den Ersparnissen nehmen und das Kind in der Nachbarschaft so 110€ zugibt. Aber das so arme Eltern die auf Grundsicherung angewiesen waren so reiche Kinder haben das sie locker ohne das es ihnen weh tut 400€-700€ an die Eltern geben können dürften sehr, sehr selten sein. Könnte mir sowas eher vorstellen, wenn z.B. die Wohnung rein zufällig den Schwiegereltern gibt, und die hohe Miete denn eh wieder teilweise zurückwandert. Oder die nominelle Miete garnicht tatsächlich verlangt wird. vor 7 Stunden von Nostradamus: Ich habe da nicht viel Erfahrung, aber kenne Geschichten, bei denen eine Aufforderung kam, doch bitte im Laufe der nächsten 6(?) Monate die Wohnkosten zu verringern und sich evtl. eine günstigere Wohnung zu suchen... Denke das wird davon abhängen wie der Mietmarkt vor Ort aussieht. Wenn der Mietmarkt vor Ort so angespannt ist das ohnehin das maximale Wohngeld fällig ist, wird es dem Amt relativ egal sein. Allerdings könnte das Amt natürlich schon stutzig werden wie es der Rentern die Wohnung leisten kann, und ob nicht irgenwie sehr hohe Ersparnisse oder Nebeneinkommen bestehen, so das eigentlich garkein Wohngeldanpruch bestehen würde. Wenn es aber eine Gegend ist wo es z.B. doch genug 45-65 m² Wohnungen für so moderate 9-13 €/m² kalt gibt, wo nur ein geringeres Wohngeld nötig werde, dürfte das Amt schon auf einen Umzug drängen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus Freitag um 19:27 · bearbeitet Freitag um 19:31 von Nostradamus vor 57 Minuten von henderson: Die Tochter mietet die Wohnung und schließt einen Untermietvertrag über einen Teil der Wohnung mit dem Vater zu einem günstigen Preis. Das ist so weit vielleicht die eleganteste Lösung. Auch wenn ich mir wie beim umgekehrten Fall vorstellen kann, dass das Wohngeldamt da etwas genauer hinschaut, ob alles mit rechten Dingen zugeht. vor 36 Minuten von Anja Terchova: Klingt irgendwie ziemlich unrealistisch wegen der Formulierung "ein paar Hunderter im Monat für die Miete drauflegen". Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich nicht weiß, wieviel es genau ist. Ich vermute, 200-300 €. vor 36 Minuten von Anja Terchova: Dann bisheriger Miete plus 400€-700€ oben drauf müsste schon eine richtige Luxuswohnung sein. Wenn man mal mitbekommt, wie wenig Miete manch ein langjähriger Mieter bezahlt, bei dem die Miete über die Jahre keineswegs konsequent erhöht wurde, im Vergleich zu einem neuen Mieter in einer absolut vergleichbaren Wohnung, bei dem die Miete eben durch die Neuvermietung aufs marktübliche Niveau angehoben wurde...dann können auch bei gleichen Wohnungen schon krasse Unterschiede auftauchen, ganz fernab von Luxus. vor 36 Minuten von Anja Terchova: Aber das so arme Eltern die auf Grundsicherung angewiesen waren so reiche Kinder haben das sie locker ohne das es ihnen weh tut 400€-700€ an die Eltern geben können dürften sehr, sehr selten sein. Wie geschrieben dürfte es nicht ganz so viel sein und außerdem sind das nur deine Glaubenssätze, dass es so unrealistisch ist. vor 36 Minuten von Anja Terchova: [...] dürfte das Amt schon auf einen Umzug drängen. Drängt auch das Wohngeldamt oder nur das Sozialamt (im Fall von Grundsicherung)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anja Terchova Freitag um 22:14 vor 2 Stunden von Nostradamus: Wenn man mal mitbekommt, wie wenig Miete manch ein langjähriger Mieter bezahlt, bei dem die Miete über die Jahre keineswegs konsequent erhöht wurde, im Vergleich zu einem neuen Mieter in einer absolut vergleichbaren Wohnung, bei dem die Miete eben durch die Neuvermietung aufs marktübliche Niveau angehoben wurde...dann können auch bei gleichen Wohnungen schon krasse Unterschiede auftauchen, ganz fernab von Luxus. Wenn dem so ist, dann sollte man den alten, günstigen Mietvertrag aber keinesfalls leichtfertig aufgeben. Sondern lieber prüfen ob nicht Untervermietung möglich ist, und er seine bisherige Wohnung mit etwas Glück gewinnbringend untervermieten kann. Den Mietvertrag für die neue Wohnung könnte dann erstmal seine Tochter oder ein sonstiger Angehöriger abschliessen, diese Wohnung ihn dann untervermieten. Die Mehrmiete könnte mit etwas Glück dann ganz oder grösstenteils aus dem Gewinn der Untervermietung der alten Wohnung bezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag