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alpha_omega

Ausgleich von Rentenminderung in der GRV und Alterszeilzeit

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alpha_omega

Hallo,

 

ich plane aktuell mit 63 Jahren (aktuelles Alter: bald 57) eine Rente mit Abschlägen anzutreten (Rente für langjährig Versicherte). Zu diesem Zweck habe ich eine "besondere Rentenauskunft" eingeholt und erfahren, das ich zum Ausgleich der Rentenminderung ca. 110kEuro leisten müsste.

Ich habe bereits 27kEuro überwiesen und stehe aktuell vor der Frage, ob und in welcher Höhe ich weitere Summen einzahle.

 

Mein Arbeitgeber bietet (noch) ein Alterszeilzeitprogramm (ATZ) mit Startalter 58Jahre und Endalter 63Jahre an. Während dieses Zeitraumes wird nur die Hälfte des bisherigen Gehaltes ausgezahlt, aber die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur GRV bis auf 95% BBG aufgestockt. Dies sind also Zusatzzahlungen, die über das normale sozialversicherungspflichtige Gehalt hinaus geleistet werden.

 

Ich frage mich ob die Aufstockung der Rentenbeiträge bei der GRV als "Ausgleich zur Rentenminderung" verbucht würde und somit gegebenfalls mit zuvor erfolgten Zahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung kollidiert oder ob dies ein gänzlich anderer Topf bei der GRV ist.

 

Extrembeispiel:

 

Ich hätte bis zum Antritt der ATZ sämtliche Zahlungen zum Ausgleich der Rentenminderung (ca. 110k) geleistet. Kann es dann sein, dass die GRV die Aufstockungsbeiträge des Arbeitgebers verweigert, weil die Rentenminderung bereits ausgeglichen ist?

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich bin kein Experte und kann Deine Frage nicht rechtssicher beantworten. Ich denke, es hängt davon ab, wie die Aufstockung auf 95% erfolgt. Das müsstest Du in Erfahrung bringen und dann bei der DRV nachfragen.

 

Ich kann aber etwas zu einem anderen Aspekt schreiben. Bei der gesetzlichen Rente gilt die "nachgelagerte Besteuerung". Einzahlungen in die GRV mindern die Einkommensteuer. Dafür müssen Rentenzahlungen später versteuert werden.

  • Finanziell besonders attraktiv ist die gesetzliche Rente, wenn man während des Berufslebens einen hohen Grenzsteuersatz hat (42% oder gar 45%) und im Rentenalter einen geringen Steuersatz hat (oder gar keine Steuern bezahlen muss).
  • Finanziell besonders unattraktiv ist die gesetzliche Rente, wenn man während des Berufslebens für die Beiträge keine oder nur eine geringe Steuerminderung bekommt und im Rentenalter hohe Steuern bezahlen muss.

Die meisten Menschen befinden sich irgendwo zwischen den beiden Extremen. Allerdings kann man seine eigene Situation optimieren, indem man plant (sofern möglich), wann man welches Einkommen hat und wann man in die GRV einzahlt.

 

Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen dieses Jahr bspw. 50.000 € beträgt, würde sich eine Einzahlung von 27 k€ in die GRV vermutlich steuermindernd auswirken. Wegen der Progression werden sich die ersten 1.000 € mehr auswirken als die letzten 1.000 €. Wenn Du deutlich mehr als 27 k€ in die GRV einzahlen würdest, könnte es sein, dass sich Teile Deiner Zahlung nicht mehr steuerlich auswirken. Es wäre dann besser, die Zahlung auf mehrere Jahre zu verteilen, damit sie sich vollständig steuerlich auswirken.

 

Du solltest auch überlegen, was passiert, wenn Du am ATZ teilnimmst. Dein Gehalt und Dein zu versteuerndes Einkommen werden dann niedriger sein. Wie wirken sich Einzahlungen in die GRV dann bei bei der Einkommensteuer aus?

 

Es wird wahrscheinlich kein Weg daran vorbeiführen, dass Du verschiedene Szenarien durchspielst und viel rechnest. Dabei könnte (!!!) herauskommen, dass Du die Einzahlungen in die GRV besser auf mehrere Jahre verteilst und dass Du das ATZ besser erst später in Anspruch nimmst. Oder dass Du weniger als 110k in die GRV einzahlst und Dein Geld lieber in einem ETF-Depot oder in einer Rentenversicherung anlegst.

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alpha_omega

Hi Stagflation,

 

die generelle Situation ist mir bekannt, deshalb wurden die 27kEuro auch in zwei Tranchen geleistet. Ich stehe jetzt vor der Frage, ob ich zu Beginn des neues Jahres eine weitere Tranche einzahle. Diese wäre rentenrechtlich noch im alten Jahr 2024, steuerrechtlich aber im neuen Jahr. Man kann somit die stark steigenden Kosten für die Rentenpunkte in 2025 umgehen.

 

Ich denke, dass weitere Angaben keine grosse Relevanz haben. Da aber, indirekt danach gefragt wurde .....

 

  • Verheiratet
  • Gesamteinkommen ~150kEuro (Frau in Teilzeit)
  • Depot (Aktien, ETFs und Arero) > 450kEuro

 

Aktuell habe ich (unabhängig vom AG) geplant während der ATZ so oder so entweder kleine oder keine Beiträge zu zahlen, da die Steuerwirksamkeit nicht mehr gross ist.

 

Wichtig ist mir zu wissen, ob die zusätzlichen Zahlungen des AG während der ATZ im Topf "Rentenminderung" landen und somit mit meinen eigenen Einzahlungen kollidieren könnten, da der Topf "Rentenminderung" insgesamt ja nur 110kEuro gross ist.

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Sapine

Das ist schon eine sehr spezielle Frage und ich kenne die Antwort auch nicht. Vielleicht hat @chirlueine Idee, sonst am besten schriftliche Auskunft von der Rentenversicherung würde ich meinen. Ich habe auch Bedenken, dass Du überhaupt noch viel wirst einzahlen können in ATZ. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Wenn sich Teile der Einzahlungen in die GRV nicht mehr steuerlich auswirken, gibt es - je nach persönlicher Situation - weitere Möglichkeiten: wenn die Fonds/ETFs im Plus sind, kann man Buchgewinne durch Verkauf (und sofortigen Rückkauf) realisieren. Dafür zahlt man zunächst Abgeltungsteuer. Bei der Einkommensteuererklärung beantragt man, dass die sämtliche Kapitaleinkünfte nach Einkommensteuertarif besteuert werden. Dadurch erhöht sich das zu versteuernde Einkommen und weitere Teile der GRV-Einzahlungen wirken sich bei der Einkommensteuer aus. Die gezahlte Abgeltungsteuer bekommt man zurück.

 

Die Einzahlungen in die GRV führen dann nicht zu 42% Steuerersparnis, aber immerhin zu irgendetwas zwischen 25% und 30%.

 

Man muss allerdings rechnen (Teilfreistellung nicht vergessen) und man braucht etwas Kapital, um die Zeit zwischen Abgeltungsteuer-Zahlung und Rückerstattung nach der Einkommensteuererklärung zu überbrücken. Und natürlich muss es auch aus Anleger-Sicht sinnvoll sein, Buchgewinne zu realisieren.

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chirlu
vor 7 Stunden von Sapine:

Vielleicht hat @chirlueine Idee

 

Von den Spezialitäten des Altersteilzeitgesetzes habe ich auch keine Ahnung. Prinzipiell kann ich mir aber nicht vorstellen, dass da etwas angerechnet wird auf die möglichen Zahlungen zum Ausgleich von Abschlägen.

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LongtermInvestor

Checke das nochmal bei der GRV. Das sind nach meinem Verständnis zwei Töpfe zwischen denen es keine Kollusion gibt. Du kannst aber auf Basis der aufstockenden Zahlungen überlegen ob der Ausgleich in Höhe noch sinnvoll ist.

 

1. Zahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen erfolgen gemäß § 187a SGB VI.

 

2. Die Aufstockungsbeiträge im Rahmen der ATZ sind reguläre Beiträge zur Rentenversicherung. Durch die gesetzliche Regelung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Altersteilzeitgesetz).

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