borris300 11. Dezember Hallo Investiere erst seit letztem Jahr in ETFs und möchte dieses Jahr erstmals meinen Sparerpauschbetrag ausnutzen. Habe bei meinem Broker (Scalable Capital) bereits vor Monaten meinen Freistellungsauftrag eingestellt vom 1.1- 31.12 und bereits die Hälfte mit Aktienverkäufen ausgenutzt. Da ich keine Aktien aktuell verkaufen möchte wollte ich für die verbleibenden ca. 500 € gewinne von meinen Thesaurierenden ETFs verkaufen. Habe also vorhin 3 Anteile für ca 350 € eines meiner ETFs verkauft. Es wurde allerdings nicht in meinen Freistellungsauftrag aufgenommen dieser steht immer noch bei den ca. 500 € wie vor dem Verkauf. daher meine Frage. Habe ich etwas falsch verstanden? Dauert die Verrechnung einfach nur etwas oder was muss ich tun? Danke für die Hilfe schonmal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Monachus 11. Dezember Wenn Du heute verkauft hast, musst Du noch ein wenig Geduld haben. Morgen oder am Freitag ist dann alles erledigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 11. Dezember · bearbeitet 11. Dezember von stagflation In Deutschland gilt T+2: Das Settlement erfolgt zwei Bank-Arbeitstage später als der Handel. Die Abrechnung erfolgt - je nach Broker - meistens etwas früher, oft einen Bank-Arbeitstag nach dem Handel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Monachus 11. Dezember vor 1 Minute von stagflation: Das Settlement Hier hat ein Anfänger gefragt, das sollte man bei der Wortwahl berücksichtigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio 11. Dezember vor einer Stunde von Monachus: Hier hat ein Anfänger gefragt, das sollte man bei der Wortwahl berücksichtigen. https://lmdfdg.com/?q=Settlement+von+Börsengeschäften Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 11. Dezember vor 2 Stunden von borris300: Habe also vorhin 3 Anteile für ca 350 € eines meiner ETFs verkauft. Hast Du auf diesen 3 Anteile 350€ Gewinn oder hast Du 3 Anteile im Wert von 350€ verkauft um damit deinen Freistellungsauftrag in Höhe von 500€ auszunutzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McLovin 12. Dezember Hänge mich mal hier ran, hätte auch eine Frage dazu. Ich habe zurzeit 2 Geldmarktfonds (1300€ im Plus) und ein Aktien ETF (300€ im Plus). Alles bei der DKB meine einzige Bank. Jedoch wird bei meinem Freistellungsauftrag angezeigt, dass nur 158€ von 1000€ bis jetzt genutzt werden. Müsste bei einem Plus von derzeit 1600€ nicht der Freistellungsauftrag schon komplett ausgenutzt sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 12. Dezember vor 11 Minuten von McLovin: Müsste bei einem Plus von derzeit 1600€ nicht der Freistellungsauftrag schon komplett ausgenutzt sein? Nein. Der Freistellungsauftrag kommt erst dann zum Tragen, wenn du steuerpflichtige Erträge hast. Kursgewinne, die lediglich in deinem Depot angezeigt werden, sind ja noch nicht "realisiert". Erst wenn du verkaufst musst du Steuern zahlen und erst dann wird der FSA genutzt. Ich kenne die Konditionen der DKB nicht, aber bei 1300 Euro unversteuertem Gewinn würde ich verkaufen unf anschließend sofort wieder neu kaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McLovin 12. Dezember Danke, jetzt wo du es sagst klingt es logisch. Wenn ich jetzt verkaufen würde, müsste ich aber erstmal schauen wie viel von dem Freistellungsauftrag ich noch über lassen muss für die Vorabpauschale, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 12. Dezember vor 6 Minuten von McLovin: müsste ich aber erstmal schauen wie viel von dem Freistellungsauftrag ich noch über lassen muss für die Vorabpauschale, oder? Die kommt erst zu Beginn des neuen Jahres und wird mit dem Freibetrag 2025 verrechnet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McLovin 12. Dezember · bearbeitet 12. Dezember von McLovin Wie genau gehe ich vor wenn ich den Freistellungsauftrag denn jetzt voll ausschöpfen wollen würde? Ich habe beim xtrackers overnight swap (DBX0AN) aktuell ein Plus von 1095€. Mein durchschnittlicher Kaufpreis pro Anteil lag bei 140,41€. Stand jetzt ist ein Anteil 144,60€ Wert. Macht also ein Gewinn von 4,19€ pro Anteil. Jetzt teile ich 1000€ durch die 4,19€ Gewinn pro Anteil und komme auf 238 Anteile die ich jetzt verkaufen müsste um den Freistellungsauftrag komplett auszureitzen? Ist das soweit korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hermann 13. Dezember Man könnte jetzt ins Mikromanagement gehen und überlegen ob du 239 Anteile verkaufen solltest. Kommt aber auch auf deinen aktuellen und zukünftigen (in der Rente/Pension) Steuersatz an. Beim Freibetrag reden wir aber eh "nur" über maximal ca. 260 Euro gesparte Steuern pro Jahr. Macht in einem Arbeitsleben von langen 40 Jahren "nur" um die 10.000€. Immerhin zwar, aber davon wird dein Reichtum hoffentlich nicht abhängen. Inflation und zukünftige Änderungen beim Freibetrag nicht mitberechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 13. Dezember · bearbeitet 13. Dezember von stagflation Wenn Du nicht alle Anteile, sondern nur einen Teil verkaufst, wird das FIFO-Prinzip angewendet. Die ältesten Anteile werden zuerst verkauft. Wenn Du genau rechen willst, kannst Du deshalb nicht mit dem Durchschnittswert rechnen. Du musst mit der ältesten Charge anfangen und ausrechnen, wie viel Gewinn Du bei einem Verkauf erzielst. Dann nimmst Du die zweitälteste, drittälteste, viertälteste Charge usw. und wiederholst die Rechnung. So lange, bis Du den gewünschten Gewinn zusammen hast. Dabei musst Du auch Anschaffungs- und Verkaufskosten einrechnen, denn diese mindern den Gewinn. In der Praxis ist es oft nicht wichtig, den gewünschten Betrag exakt zu treffen. Man kann die Rechnung deshalb vereinfachen und schätzen... Manche Broker unterstützen einen bei der Berechnung, indem sie Chargen und Kaufpreise anzeigen und/oder eine Steuersimulation anbieten. Bei Mischfonds oder bei einem Aktien-ETF muss man zusätzlich die Teilfreistellung berücksichtigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania 13. Dezember Und an alle Rechenfüchse: Da schlimmste was passieren kann, dass man ein paar Euro über dem Freibetrag liegt. Dann zahlt man halt jetzt für jeden Euro über dem Freibetrag zwischen 19 - 26,375 Cent steuern. vor 17 Stunden von McLovin: Ich habe zurzeit 2 Geldmarktfonds (1300€ im Plus) und ein Aktien ETF (300€ im Plus). Alles bei der DKB meine einzige Bank. Bei der DKB hast Du halt recht hohe Transaktionskosten. Beim Verkauf fallen min. 10€ an (bis 5.000€). Wenn man anschließend direkt wieder kauft dann nochmal mindestens 10€. Immer daran denken, dass sich durch Ausnutzung des Freibetrags max. 263€ 'sparen' lassen. Da sollte man dann schon etwas genauer rechnen. Nicht das es nachher 2 oder 3 Verkäufe braucht um den Freibetrag auszuschöpfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 13. Dezember vor 10 Stunden von McLovin: Wie genau gehe ich vor wenn ich den Freistellungsauftrag denn jetzt voll ausschöpfen wollen würde? Wie andere schon schrieben, reicht es aus, abzuschätzen. Entweder du liegst etwas unter den 1000 Euro und "verschenkst" etwas vom FSA oder du liegst etwas darüber. Dann zahlst du halt Steuern, die du sowieso irgendwann zahlen wirst. Wenn die Transaktionskosten bei der DKB so hoch sind, solltest du die aber unbedingt berücksichtigen. Bei Geldmarktfonds war ich gedanklich bei den von mir genutzten, die ich bei der comdirect kostenlos kaufen und verkaufen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 13. Dezember vor 41 Minuten von odensee: Wenn die Transaktionskosten bei der DKB so hoch sind Seine 238 Stück x 144 entsprechen eher 34k, mit > 20k ist man bei der DKB schon beim Maximum vom 30€ pro Transaktion. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McLovin 13. Dezember · bearbeitet 13. Dezember von McLovin Alles klar, danke für die Tipps. Ja die ordergebühren hab ich auf dem Schirm. Wären 30€ beim Verkauf, beim Kauf zurzeit aber 0€ weil der DBX0AN momentan kostenlos ist bei einem Kauf ab 500€. @stagflation Aber wie genau steuer ich das beim Verkauf, dass die ältesten Anteile zuerst Verkauft werden? Kann man bei der Verkaufsorder ja nicht angeben oder wird das Automatisch gemacht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 13. Dezember vor 41 Minuten von McLovin: Aber wie genau steuer ich das beim Verkauf, dass die ältesten Anteile zuerst Verkauft werden? Kann man bei der Verkaufsorder ja nicht angeben oder wird das Automatisch gemacht? Doch, das wird automatisch gemacht. Hat @stagflation oben auch schon beschrieben, nennt sich FIFO (first in first out) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag