Zum Inhalt springen
Kollege23

Keine Verlustbescheinigung bei Degiro. Was nun?

Empfohlene Beiträge

Hamster92
Am 11.12.2024 um 23:44 von MeinNameIstHase:

Ist Degiro nicht einer der Broker, die gar kein Konto führen, sondern Barguthaben via Geldmarktfonds für einen verwalten?

Und wie ist das dann beispielsweise bei Interactive Brokers? Das ist ja auch ein reiner Broker ohne Banklizenz. Ich zahle Guthaben mit meiner Kundennummer als Verwendungszweck auf ein Konto von IB bei einer Bank (glaube JP Morgan) ein und ein paar Stunden später wird es mir in meinem „Multiwährungskonto“ gutgeschrieben. Wobei das kein Konto mit IBAN ist, sondern ich sehe einfach das Guthaben (in Euro) als Position in meinem Depot. Ich weiß da also gar nicht, ob IB das Geld im Hintergrund in einen Geldmarktfonds steckt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor einer Stunde von Hamster92:

Wobei das kein Konto mit IBAN ist, sondern ich sehe einfach das Guthaben (in Euro) als Position in meinem Depot. Ich weiß da also gar nicht, ob IB das Geld im Hintergrund in einen Geldmarktfonds steckt.

Das ergibt sich aus den Verträgen, die du bei "Kontoeröffnung" unterschreibst.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor 2 Stunden von Hamster92:

Und wie ist das dann beispielsweise bei Interactive Brokers?

 

IB sitzt nicht in der EU. Für IB gelten andere Regeln als für Degiro, die in den Niederlanden sitzen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire
Am 11.12.2024 um 23:44 von MeinNameIstHase:

...
Ist Degiro nicht einer der Broker, die gar kein Konto führen, sondern Barguthaben via Geldmarktfonds für einen verwalten?

....

Deutsche Kunden (für Guthaben in €) konnten (oder mussten, weiß nicht mehr) vor einiger Zeit vom Geldmarktfonds auf ein Konto bei Flatex wechseln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase

@CorMaguire

Ich kenne selbst den Broker nicht und die Schwierigkeiten, via Webinterface vernünftige Transaktionslisten bzw. Auswertungen zu erzeugen, die für eine Überleitungsrechnung zur Steuererklärung taugen. Aber solche rechtliche Konstruktionen, wie die, die ich hier vermute, könnten das erklären. Aber vielleicht trifft meine Vermutung ja nicht zu.

 

Kollege23 hat sich auch nicht mehr hier zurück gemeldet. Und ich kenne auch nicht seine Erwartungshaltung, als er hier seine Frage stellte.
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...