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Kollege23

Keine Verlustbescheinigung bei Degiro. Was nun?

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Kollege23

Hallo zusammen,

FAQ Deigro:
"Als niederländischer Broker können wir die Erstellung von Verlustbescheinigungen nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Steuerberater."

Ich habe keinen Berater! Wie kann ich die Verluste in 2024 ohne Bescheinigung bei der Steuer geltend machen? Ich habe einen "guten" Verlust in einem ETF realisiert und würde den gerne mit den Ausschüttungen meiner großen ETFs auf der anderen Bank gegenrechnen.

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 9 Minuten von Kollege23:

Ich habe keinen Berater!

 

Warum bist du zu einem ausländischen Anbieter gegangen, wenn du dich selbst nicht auskennst und auch keinen Steuerberater hast?


Wenn du den ETF schon länger hattest, hast du hoffentlich auch in der letztjährigen Steuererklärung alles für die Vorabpauschale angegeben?

 

vor 9 Minuten von Kollege23:

Wie kann ich die Verluste in 2024 ohne Bescheinigung bei der Steuer geltend machen?

 

In der Steuererklärung angeben und, wenn vom Finanzamt gewünscht, entsprechende Belege einreichen.

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Belgien
vor 12 Minuten von chirlu:

 

In der Steuererklärung angeben und, wenn vom Finanzamt gewünscht, entsprechende Belege einreichen.

"Belege" sind bei Degiro so eine Sache. Zumindest in meiner (kurzen) Degiro-Testphase gab es dort nicht einmal Abrechnungen von Wertpapierkäufen/verkäufen. Immerhin gab es eine kumulative Jahresbescheinigung, die - wenn man etwas steuerlichen Sachverstand hat - durchaus eine Grundlage für die Angaben in der Anlage KAP war. Ich habe es bei einer kurzen Testphase belassen und mein Degiro-Depot wieder geschlossen. Ich hatte somit nur in einem Jahr das Vergnügen mit dem Finanzamt und dabei auch keine Verlustverrechnung, sondern nur die Besteuerung der Erträge zu regeln. ETFs habe ich bei Degiro natürlich nicht gehalten/gehandelt, so viel Masochismus bringe ich dann doch nicht auf.

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Kollege23
· bearbeitet von Kollege23
vor einer Stunde von chirlu:

Wenn du den ETF schon länger hattest, hast du hoffentlich auch in der letztjährigen Steuererklärung alles für die Vorabpauschale angegeben?

Ich habe das, was ich bei Degoro bekomme, in der Steuer angegeben. Ob diese Pauschale da dabei ist, keine Ahnung. @Belgien: Ich glaube das ist das, was du erwähnt hast.
Es gibt bei Degiro keine klassischen Belege sondern nur eine Abrechnung am Anfang des Jahres für das vergangene Jahr für alle Transaktionen.
 

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stagflation
vor 59 Minuten von Kollege23:

Ich habe das, was ich bei Degoro bekomme, in der Steuer angegeben. Ob diese Pauschale da dabei ist, keine Ahnung.

 

Wenn es ein ausländischer Broker ist, ist sie nicht dabei. Die musst Du selbst berechnen und deklarieren.

 

Fonds bei einem ausländischen Broker sind keine gute Idee...

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Kollege23

Ich lese gerade, dass ich diese Pauschale nur angeben muss, wenn der ETF in der Gewinnzone war, war er aber auch schon 2023 nicht!

vor 2 Stunden von chirlu:

In der Steuererklärung angeben und, wenn vom Finanzamt gewünscht, entsprechende Belege einreichen.

Also geht das dann doch ohne Verlustbescheinigung?

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Saek
3 hours ago, chirlu said:

Wenn du den ETF schon länger hattest, hast du hoffentlich auch in der letztjährigen Steuererklärung alles für die Vorabpauschale angegeben?

Der Basiszins war 2022 doch noch negativ, die 2023 fällige Steuer auf die Vorabpauschale also null.

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chirlu
vor einer Stunde von Kollege23:

Also geht das dann doch ohne Verlustbescheinigung?

 

Es geht nur ohne Verlustbescheinigung, da es keine geben kann.

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Stockinvestor
vor 13 Stunden von Kollege23:

Ich lese gerade, dass ich diese Pauschale nur angeben muss, wenn der ETF in der Gewinnzone war, war er aber auch schon 2023 nicht!

Also geht das dann doch ohne Verlustbescheinigung?

Verlustbescheinigungen können nur inländische Banken ausstellen. Deine ausländische Bank kann das nicht. Also musst du den Nachweis anders erbringen. Wie? Das erfragst du am besten bei deinem Finanzamt.

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Kollege23

Danke für eure Beträge, ich werde mich an das Finanzamt werden.

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Jennerwein
vor 26 Minuten von Kollege23:

Danke für eure Beträge, ich werde mich an das Finanzamt werden.

danach würde ich zu einem steuereinfachen, inländischen Broker raten.  Und zu ETFs, die eine Steuerliche Vertretung in deinem Land haben. Sonst wird es unnötig kompliziert. 

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Kollege23

Diesen Broker habe ich nur noch für ein paar US Aktien die es in D nicht zu handeln gibt, das handeln dort ist wirklich sehr günstig.

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CorMaguire
vor 56 Minuten von Stockinvestor:

Verlustbescheinigungen können nur inländische Banken ausstellen. Deine ausländische Bank kann das nicht. Also musst du den Nachweis anders erbringen. Wie? ....

Mit den Unterlagen die degiro bereitstellt natürlich.

 

vor 56 Minuten von Stockinvestor:

.... Das erfragst du am besten bei deinem Finanzamt.

Halte ich nicht für erfolgversprechend. Was sollte das denn mitteilen können?

 

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Ramstein
vor einer Stunde von CorMaguire:

Was sollte das denn mitteilen können?

Vermutlich werden sie sagen "Fragen sie ihren Steuerberater."

 

Zielführender ist es m. E., den eigenen Sachbearbeiter zu fragen, was er braucht, ohne dass er erst ablehnt und dann einen Einspruch bekommt.

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CorMaguire
vor 10 Minuten von Ramstein:

...Zielführender ist es m. E., den eigenen Sachbearbeiter zu fragen, was er braucht, ohne dass er erst ablehnt und dann einen Einspruch bekommt.

Du hast einen eigenen Sachbearbeiter? Schick :)

 

Steht auf dem Bescheid hier seit Jahren nicht mehr drauf. Nur bei Rückfragen, und da wars bei mir alle zwei Jahre ein/e andere/r/s.

 

Aber ja, wenn man einen Kontakt im FA hat, sollte man den nutzen. :thumbsup:

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reckoner

Hallo,

 

ich weiß gar nicht wo hier das Problem liegt.

Der TS hat offenbar schon einmal eine Erklärung mit DeGiro-Sachverhalt abgegeben. Und fragt jetzt nur nach den Verlusten.

Und die zu erklären ist doch ganz einfach, es gibt sogar extra Zeilen dafür (in der KAP ab Zeile 20, in der KAP-Invest weiß ich das nicht auswendig, dürfte aber leicht zu finden sein).

 

Und im Unterschied zu inländichen Banken kann und darf man Kapitalerträge von ausländischen Banken - und auch Verluste - beliebig nachweisen.

 

Das Finanzamt dürfte keine Hilfe sein, denn dort kennt sich damit fast niemand aus (schon mit normalen Kapitalerträgen nicht, geschweige denn mit welchen aus dem Ausland).

Abschließend könnte ich noch auf mein DeGiro-Tool verweisen (https://www.wertpapier-forum.de/topic/53080-degiro-jahresübersicht-steuer-anlage-kap/page/34/ Post 841), aber für Fonds ist das eher nicht gedacht.

 

Stefan

 

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chirlu
vor 9 Minuten von reckoner:

Der TS hat offenbar schon einmal eine Erklärung mit DeGiro-Sachverhalt abgegeben.

 

Woraus schließt du das?

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Kollege23

Das Degiro Tool habe ich schon benutzt. Aber eben noch nie einen hohen Verlust realisiert, schon gar nicht aus Fonds...wenn ich das vorher gewusst hätt, wäre es besser gewesen, den ETF vorher nach D zu transferieren und dann zu verkaufen.

 

Habe gerade sowohl bei Degiro, als auch bei dem FA telefoniert.

Aussage Degiro: Als niederländischer Broker zahlen wir keine Kapitalertragssteuer. Dementsprechend können wir auch keine jährliche Steuerbescheinigung nach deutschem Steuerrecht ausstellen. Mit der Endabrechnung (Ende Februar) zum FA gehen.

Aussage FA: Wenn es keine VB gibt, bleibt nur die Endabrechnung kommendes Jahr zu warten und die Zahlen zu übertragen.


 

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Hamster92
vor 36 Minuten von Kollege23:

Das Degiro Tool habe ich schon benutzt. Aber eben noch nie einen hohen Verlust realisiert, schon gar nicht aus Fonds...wenn ich das vorher gewusst hätt, wäre es besser gewesen, den ETF vorher nach D zu transferieren und dann zu verkaufen.

Auch das hätte dir nicht geholfen, weil inländische Banken normalerweise keine Einstandskurse von aus dem Ausland übertragenen Wertpapieren übernehmen. Sprich, dein steuerlicher Anschaffungskurs für den ETF wäre 0 Euro gewesen und beim Verkauf wären pauschal 30% des Erlöses als Steuerbemessungsgrundlage angenommen worden. Auch dann würdest du den Weg über das Finanzamt gehen müssen, was meines Wissens nach sogar Pflicht ist, wenn dein realer Gewinn mehr als diese pauschalen 30% wäre.

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CorMaguire
vor 26 Minuten von Kollege23:

Das Degiro Tool habe ich schon benutzt. Aber eben noch nie einen hohen Verlust realisiert, schon gar nicht aus Fonds...wenn ich das vorher gewusst hätt, wäre es besser gewesen, den ETF vorher nach D zu transferieren und dann zu verkaufen.....

Nein denn die Einstandskuse werden nicht mit übertragen.

 

vor 26 Minuten von Kollege23:

...Aussage FA: Wenn es keine VB gibt, bleibt nur die Endabrechnung kommendes Jahr zu warten und die Zahlen zu übertragen.

Mit einer VB wäre es ja auch nicht anders.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Woraus schließt du das?

Aus #4. ;)

 

Zitat

... was meines Wissens nach sogar Pflicht ist, wenn dein realer Gewinn mehr als diese pauschalen 30% wäre.

Korrekt.

Und wenn es weniger als die 30% sind folgt die Pflicht aus dem persönichen Interesse. Außerdem könnte das Finanzamt auch dann auf eine Erklärung bestehen (man sieht es dem Betrag ja nicht an, ob er zu hoch oder zu niedrig ist).

 

Zitat

Habe gerade sowohl bei Degiro, als auch bei dem FA telefoniert. ...

Die Antworten hätte ich dir sinngemäß auch gegeben.

 

Bedenken musst du übrigens noch, dass bei den meisten Fonds ein Teil steuerfrei ist (die sogenannte Teilfreistellung). Das musst du selber herausrechnen, und zwar auch bei dem Verlust (dort sogar zwingend). [siehe die nächsten Posts]

 

Stefan

 

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Kollege23
vor 2 Minuten von reckoner:

Bedenken musst du übrigens noch, dass bei den meisten Fonds ein Teil steuerfrei ist (die sogenannte Teilfreistellung). Das musst du selber herausrechnen, und zwar auch bei dem Verlust (dort sogar zwingend).

Hallo Stefan, danke für den Hinweis, ich werde mich schlau machen.

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chirlu
vor 3 Stunden von reckoner:

Bedenken musst du übrigens noch, dass bei den meisten Fonds ein Teil steuerfrei ist (die sogenannte Teilfreistellung). Das musst du selber herausrechnen, und zwar auch bei dem Verlust (dort sogar zwingend).

 

Nein, in der Anlage KAP-INV gibt man die Erträge vor Teilfreistellung an, getrennt für die unterschiedlichen Fondsarten (Aktienfonds, Mischfonds usw.). Die Teilfreistellung wird dann durch das Finanzamt angewandt.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Nein, in der Anlage KAP-INV gibt man die Erträge vor Teilfreistellung an, getrennt für die unterschiedlichen Fondsarten (Aktienfonds, Mischfonds usw.). Die Teilfreistellung wird dann durch das Finanzamt angewandt.

OK, vielen Dank für die Berichtigung.

 

Mir war nur bekannt, dass es diese Teilfreistellung gibt, aber nicht wie genau sie angewandt wird.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Was Du von Deinem Broker letztlich brauchst, ist eine Transaktionsliste.

Ist Degiro nicht einer der Broker, die gar kein Konto führen, sondern Barguthaben via Geldmarktfonds für einen verwalten?

Manche machen das, weil sie dann gar kein Konto führen müssen, was sie mit ihrer Brokerlizenz auch gar nicht dürfen. Die Kontoführung gilt nämlich als Einlagengeschäft und dazu braucht man eine entsprechende Banklizenz. Aber Geldmarktfondsanteile dürfte ein Broker für Dich im Depot führen (Lizenz zur Depotverwaltung).

Du findest entsprechende Hinweise im Kleingedruckten des Brokers.

 

Ergebnis:

Dann wird's kompliziert, das nachzuvollziehen, weil jeder Wertpapierkauf und -Verkauf im Grunde ein Tauschgeschäft ist. Aber vielleicht erklärt das die Unübersichtlichkeit der Transaktionsliste.

 

Folge:

Jede Buchung auf dem sog. Konto ist ein Kauf oder Verkauf des Geldmarktfonds. Das kann super verwirrend sein, weil der Broker dazu Begriffe verwendet, die formal unpassend sind. Und zwischen Kauf und Verkauf des Geldmarktfonds verändert sich der Wert des Fonds (der Zinszuwachs, wenn das Fondsvermögen auf dem Geldmarkt angelegt wird).

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