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Fotograf1977

Grundfreibetrag nutzbar für privates Veräußerungsgeschäft?

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Fotograf1977

Hallo zusammen,

für unsere beiden Kinder haben wir je ein Junior Depot eingerichtet und auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung hinterlegt so dass für Gewinne bis zur Höhe des Grundfreibetrags (aktuell 11.604 Euro) keine Kapitalertragssteuer abgeführt werden muss - was natürlich enorm hilft für die Kinder einen finanziellen Grundstock für Studium etc. aufzubauen.

Nun gibt es ja inzwischen auch einige Crypto ETPs mit einer physischen Auslieferungsoption und gelten somit als privates Veräußerungsgeschäft so dass sie bei < 1 Jahr Haltedauer mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden müssen. Dies soll wohl u.a. der Fall sein bei den meisten neueren ETPs von CoinShares, VanEck, 21Shares und der ETC Group.

Würde das also bedeuten dass die Kinder bis zu einem Gewinn in Höhe ihres Grundfreibetrags keinerlei Steuern auch bei einer kurzen Haltedauer bezahlen müssten?

(Dass solch eine Anlage nur als Beimischung und mit einem vernünftiges Risikomanagement in Frage kommt ist ist klar. Mir geht es aussschließlich um die Frage der Besteuerung.)

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Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium

Etwas vereinfacht: Niemand muss bis zur Höhe des Grundfreibeitrags Steuern zahlen.

Dennoch ein kleiner Hinweis: falls die Kinder in der GKV (familienversichert) sein sollten, lohnt es sich möglicherweise, gewisse Erträge nicht zu überschreiten. Diese fallen geringer als der steuerliche Grundfreibetrag aus ...

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von Fotograf1977:

für unsere beiden Kinder haben wir je ein Junior Depot eingerichtet

 

Das ist sehr nett! Es ist auch nett, dass Ihr das Geld der beiden Kinder verwaltet und anlegt. Allerdings habt Ihr auch eine Sorgfaltspflicht. Es ist Eure vorrangige Aufgabe, das Vermögen der Kinder zu erhalten. Jedenfalls dürft Ihr nicht damit zocken. Wie kommt Ihr auf die Idee, das Geld in Crypto ETPs anlegen zu wollen?

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Fotograf1977

Hallo @Cauchykriterium danke - auch für den Hinweis mit der GKV!

@stagflation wie oben geschrieben: "Dass solch eine Anlage nur als Beimischung und mit einem vernünftiges Risikomanagement in Frage kommt ist ist klar. Mir geht es aussschließlich um die Frage der Besteuerung." --> es handelt sich hier lediglich um ~10% des Depots und natürlich nutze ich auch Stop Loss Orders. Der Rest steckt in ETFs.
 

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