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krtso

Frage zu pauschaler Beihilfe in der Pension

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krtso

Moin,

 

bei mir steht mit knapp 40 Jahren eine Verbeamtung (hD) an und leider liegen hier die PKV-Angebote schon zum Einstieg bei 420-460 EUR (50% Beihilfe). Irgendwie habe ich angesichts meiner Recherchen der letzten Monate zu dem Thema (besonders auch den Meldungen über krasse Beitragsanstiege in der PKV) hier Sorge, dass selbst als Beamter hier die PKV zu einem Kostenrisiko im Alter wird, auch mit dann 70% Beihilfe. Und Kürzung der Beihilfesätze für Pensionäre und der Pensionshöhe könnte ja auch innerhalb der nächsten 20-30 Jahre noch dazu kommen. Zudem kann man es sich dann nicht "leisten", später mal über längere Zeit eine starke Teilzeit zu machen, weil man ja auf möglichst hohe Pensionsansprüche angewiesen ist, um im Alter die PKV noch gut bezahlen zu können.

 

Daher bin ich doch wieder am überlegen, ob pauschale Beihilfe besser wäre und habe hierzu eine grundlegende Frage:
Mir ist bewusst, dass man dann als Pensionär nicht in der KVdR wäre, sondern freiwillig GKV-versichert, d.h. eventuelle Miet- und Kapitaleinnahmen würden auch verbeitragt (wenn das spätestens in 20-30 Jahren nicht ohnehin für alle in der GKV gilt, womit ich eigentlich rechne).

Aber: es heißt, die pauschale Beihilfe zahlt 50% des GKV-Beitrags. Hieße das dann, die pauschale Beihilfe zahlt 50% des gesamten GKV-Beitrags, egal wie hoch der ist und aus welchen Komponenten (Rente, Betriebsrente, Pension, Kapitaleinkünfte) der sich zusammensetzt?

 

Um ein konkretes Beispiel mit grob aus der Luft gegriffenen Zahlen zu machen:

Angenommen als Pensionär besteht mein GKV-Beitrag (freiwillig versichert) aus:

400 EUR Beitrag aus Pension/Rente

60 EUR Beitrag aus Betriebsrente

200 EUR Beitrag aus Miet-/Kapitaleinnahmen

= 660 EUR Gesamtbeitrag

 

Zahlt mir die pauschale Beihilfe dann "nur" 200 EUR oder 330 EUR?

Wäre es das letztere, schiene mir die pauschale Beihilfe eigentlich nach einem ziemlich guten Deal. Insbesondere, wenn man dann dadurch z.B. auch einen Zuschuss für den Beitragsanteil aus Betriebsrenten kriegt, den ja selbst KVdR-ler nicht kriegen.

(Dass ich aufgrund einiger Jahre als Tarifbeschäftigter im öD auch noch einen kleinen Zuschuss der GRV zum GKV-Beitrag bekommen würde, vernachlässige ich mal.)

 

Die Frage ist im Moment leider müßig, da es um eine Verbeamtung beim Bund geht, der ja noch keine pauschale Beihilfe anbietet. Aber es besteht natürlich die Überlegung, darauf zu spekulieren, dass das doch irgendwann im Bund kommt.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 5 Stunden von krtso:

Mir ist bewusst, dass man dann als Pensionär nicht in der KVdR wäre, sondern freiwillig GKV-versichert

 

Wieso?

 

vor 5 Stunden von krtso:

Die Frage ist im Moment leider müßig, da es um eine Verbeamtung beim Bund geht, der ja noch keine pauschale Beihilfe anbietet. Aber es besteht natürlich die Überlegung, darauf zu spekulieren, dass das doch irgendwann im Bund kommt.

 

Du würdest also jetzt gesetzlich versichert bleiben und den Beitrag vollständig selbst zahlen in der Hoffnung, dass der Bund irgendwann eine pauschale Beihilfe einführt?

 

vor 5 Stunden von krtso:

Zahlt mir die pauschale Beihilfe dann "nur" 200 EUR oder 330 EUR?

 

Das wirst du dem Gesetz zur pauschalen Beihilfe entnehmen können, das der Bundestag vielleicht irgendwann einmal verabschieden könnte …

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krtso
vor 53 Minuten von chirlu:
vor 6 Stunden von krtso:

Mir ist bewusst, dass man dann als Pensionär nicht in der KVdR wäre, sondern freiwillig GKV-versichert

 

Wieso?

Ok, das habe ich vielleicht falsch verstanden. Da ich >5 Jahre in die GRV eingezahlt habe, kriege ich zusätzlich zur Pension eine kleine Rente und kann in die KVdR, richtig?

 

vor 54 Minuten von chirlu:

Du würdest also jetzt gesetzlich versichert bleiben und den Beitrag vollständig selbst zahlen in der Hoffnung, dass der Bund irgendwann eine pauschale Beihilfe einführt?

Nein, die Überlegung wäre eher, mit der Verbeamtung erstmal zu warten, sonst wäre mir das zu riskant. Denn nach meinem Verständnis ist es doch so: wenn die pauschale Beihilfe doch nie kommt (oder nur für Neu-Verbeamtungen), dann wäre es in der Pension ziemlich ungünstig: denn die Pension wird auch in der KVdR verbeitragt, aber im Gegensatz zur Rente gibt es keinen Zuschuss der GRV. Es gäbe dann lediglich auf den kleinen Anteil an Alterseinkünften den Zuschuss der GRV und sonst nichts.

 

 

vor einer Stunde von chirlu:

Das wirst du dem Gesetz zur pauschalen Beihilfe entnehmen können, das der Bundestag vielleicht irgendwann einmal verabschieden könnte …

Ich stelle die Frage natürlich, weil mich interessiert, wie die Bundesländer mit pauschaler Beihilfe das handhaben, weil sich der Bund ja vermutlich daran orientieren würde.

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