Maciej Dezember 5, 2024 Der Großteil der gehandelten ETPs auf Kryptowährungen dürfte mittlerweile eine "physische" Auslieferungsoption haben, d.h. man kann sich die verbrieften Coins auf die persönliche Wallet auszahlen lassen. In der Praxis wird diese Option quasi niemand tatsächlich nutzen. Wer echte Coins will, der kauft die Coins günstiger über eine Kryptobörse; wer an bequemem Handel und Rückzahlung in Euro interessiert ist, der benötigt diese Option erst gar nicht. Mich würde dennoch interessieren, wie so eine Auslieferung praktisch vonstatten gehen würde, insbesondere welche zusätzlichen Kosten genau entstehen und wie das ganze organisatorisch abläuft. Bei der DDA heißt es zum Bitcoin-ETP bspw. Zitat Die Kündigung kann über jeden autorisierten Marktteilnehmer ausgeübt werden, unabhängig davon, ob die Schuldverschreibungen über den autorisierten Marktteilnehmer, der die Kündigung erhalten hat, oder über einen Sekundärmarkt erworben wurden oder nicht. Wobei nicht näher definiert ist, wer diese autorisierten Marktteilnehmer in dem Fall sind oder wie hoch die Kosten sind. Gibt es hier evtl. jemanden, der schon mal in so eine Auslieferung involviert war oder andersweitig Details zum Ablauf liefern könnte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dezember 5, 2024 vor 3 Stunden von Maciej: Wobei nicht näher definiert ist, wer diese autorisierten Marktteilnehmer in dem Fall sind Garantiert ist das definiert im Prospekt. Aber ohnehin ist authorized participant ein feststehender Begriff für alle ETPs einschließlich ETFs – das sind die Marktmacher, die am Creation/Redemption-Prozess teilnehmen und dafür sorgen, dass der Börsenhandel liquide ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag